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Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte dafür,
Der Mietspiegel weist auf der Grundlage von Nettokaltmieten, die in den letzten vier Jahren neu vereinbart oder geändert wurden, die Durchschnittsmiete (ortsübliche Vergleichsmiete) in Euro/qm mtl. aus, und zwar aufgeschlüsselt nach Wohnungsgröße und Baujahr. Diese Vergleichsmiete kann sich für jede einzelne Wohnung erhöhen oder vermindern. Die Kriterien dafür sind im Mietspiegel aufgelistet.
Entscheidend können beispielsweise sein:
Die ortsübliche Vergleichsmiete kann von der aktuellen Marktmiete erheblich abweichen.
Mietspiegel werden von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter (z. B. Mieterverbände, Haus- und Grundbesitzervereinigungen) gemeinsam oder von den Gemeinden erstellt. Eine Gemeinde soll einen Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht.
Mietspiegel sollen in der Regel im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden.
Mietspiegel gibt es für die meisten größeren Städte.