Wonach suchen Sie?
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Bestätigung des Wohnungsgebers
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
BMI, Dr. Laier, RL VII2
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Gerhart-Hauptmann-Straße 314727 Premnitz 03386 259-254 ewo(at)premnitz.de