Für die Eintragung der Schusswaffe entstehen folgende Gebühren nach der GebOMIK
Tarifstelle 14.1.2.3 (Eintragung von Schusswaffen für Jäger)
Eintragung einer Berechtigung zum Besitz einer weiteren Waffe (§ 13 Abs. 3 Satz 2 WaffG)
EUR: 15,00 je Waffe
Tarifstelle 14.1.2.5
Eintragung einer erworbenen Waffe, soweit die Eintragung nicht durch die b3ei der Ausstellung der Waffenbesitzkarte entrichteten Gebühr abgegolten ist (§ 10 Abs. 1a WaffG)
EUR 25,00 je Waffe
Wenn die Eintragung der Schusswaffe in den Europäischen Feuerwaffenpass gewünscht ist, entstehen Gebühren wie folgt:
Tarifstelle 14.6.3
Ein- und Austragung einer oder mehrerer Schusswaffen in den oder aus den Europäischen Feuerwaffenpass
EUR 15,00