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Ausländische Berufsbildungsabschlüsse für juristische Berufe Anerkennung

Volltext

Wenn Sie in Brandenburg in der Justiz arbeiten möchten, können Sie die Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit einem Beruf in der brandenburgischen Justiz feststellen lassen. Ausgenommen ist die Anerkennung volljuristischer Berufe. Hierfür ist ein Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst mit europäischen Abschlüssen (§ 112a DRiG) oder ein Antrag auf Feststellung einer gleichwertigen Berufsqualifikation und Eignungsprüfung für die Zulassung europäischer Rechtsanwälte zur Anwaltschaft (§§ 16 ff. EuRAG) zu stellen.

Dieser Antrag ist von der Person zu stellen, die eine Berufsqualifikation anerkennen lassen will. Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise, Befähigungsnachweise oder einschlägige, im Inland oder Ausland erworbene Berufserfahrung nachgewiesen werden können.

Für die Anerkennung überprüft die zuständige Stelle auf der Grundlage Ihrer Zeugnisse, ob die ausländische Qualifikation einer deutschen Qualifikation entspricht. Diese Überprüfung basiert auf festgelegten formalen Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer der Ausbildung. Einschlägige Berufserfahrung wird ebenfalls berücksichtigt.

Für die meisten Berufe in der Justiz sind umfangreiche Kenntnisse des deutschen Rechts erforderlich, die häufig nicht im Rahmen einer im Ausland absolvierten Berufsausbildung erworben werden können.

Wenn Sie sich über Ausbildungsmöglichkeiten in der brandenburgischen Justiz informieren möchten, finden Sie weiterführende Hinweise auf der Homepage des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg oder auf dem Karriere-Portal des Landes Brandenburg.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)