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Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen Entgegennahme bei Anlagen für die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen

Volltext

Wenn Sie Betreiber einer Abfallverbrennungs- oder Abfallmitverbrennungsanlage sind, müssen Sie den Luftschadstoffausstoß in regelmäßigen Abständen durch Einzelmessungen ermitteln lassen.

Sie müssen die Messungen durch ein akkreditiertes Messinstitut oder einen Sachverständigen durchführen lassen.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Fristen

Weiterführende Informationen

Hinweise (Besonderheiten)

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)