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Information über die Einrichtung von Datenübermittlungssperren

Die Stadt Premnitz informiert, dass Einwohner*innen die Möglichkeit haben, auf der Grundlage des Bundesmeldegesetzes eine Datenübermittlungssperre (ÜSP) einrichten zu lassen. Ein schriftlicher Antrag kann im Einwohnermeldeamt der Stadt Premnitz, Zimmer 116 und 117 gestellt werden. Im Downloadbereich finden Sie das Formular zur Einrichtung einer Übermittungssperre.

 

Gegen folgende Übermittlungssperren kann schriftlich Widerspruch einlegt werden:

 

  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für dasPersonalmanagement der Bundeswehr, soweit man die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft,

  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen,

  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk,

  •  Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage.

 

Für weitere Fragen, stehen Ihnen unser Einwohnermeldeamt unter den Telefonnummern 03386/259 260 und 259 254 zur Verfügung.

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Premnitz
Fr, 12. Januar 2024

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