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Stadt Premnitz - Stadt voller Energie

Vorschaubild Stadt Premnitz - Stadt voller Energie

Gerhart-Hauptmann-Straße 3
14727 Premnitz

(03386) 259-0

E-Mail:
Homepage: www.premnitz.de

Vorschaubild Stadt Premnitz - Stadt voller Energie

Zwischen den Hügeln des Dachsberges und dem langen Band der Havel hat sich Premnitz in den vergangenen hundert Jahren vom typisch havelländischen Dorf zur Industriestadt gemausert, ohne seine naturnahe Ursprünglichkeit zu verlieren.

 

Richtig herausgeputzt hat sich das Städtchen. Zur Belohnung war Premnitz ein Standort der Bundesgartenschau 2015 in der Havelregion.

 

Besonderer Anziehungspunkt ist schon wegen ihrer zentralen Lage die Havelpromenade in Premnitz. Von hier aus kann der Wasserwanderer mit kurzen Wegen die vielfältigen Angebote der Kleinstadt erkunden und sich versorgen.

 

Von der Kaimauer aus zu sehen ist das Rathaus als zentraler Anlaufpunkt für jeden, der die Dienstleistungen der Stadt in Anspruch nehmen möchte.

 

Nette Leute hier! Ein Besuch lohnt sich!

 

Die Stadt Premnitz war 1990 auch Gründungsmitglied des Fremdenverkehrsverein, heute Tourismusverein Westhavelland e. V..

 


Aktuelle Meldungen

23.11.2024: Tag der offenen Firmen

Der Fachkräftemangel betrifft mittlerweile fast alle Branchen und stellt viele auf der Suche nach neuen beruflichen Perspektiven vor große Herausforderungen. Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, potenzielle Arbeitgeber kennenzulernen, laden wir Sie herzlich zum Tag der offenen Firmen in der Wirtschaftsregion Westbrandenburg ein. 

 

Am Samstag, den 23.11.2024 in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr öffnen Unternehmen aus den verschiedensten Branchen in den Städten Premnitz, Rathenow, Brandenburg an der Havel sowie im Havelland ihre Türen und präsentieren ihre Arbeits- und Ausbildungsplätze. Dies ist eine hervorragende Chance, um mit Arbeitgebern in Kontakt zu treten, die auf der Suche nach Arbeits-, Fach- und Nachwuchskräften sind. 

 

Nutzen Sie diesen Tag, um sich über Karrieremöglichkeiten zu informieren, Fragen zu stellen und mehr über die Unternehmen zu erfahren. Ob Sie Rückkehrer, Zuzügler, Pendler, Student oder angehender Auszubildender sind – dieser Tag bietet Ihnen die Gelegenheit, sich direkt mit den Unternehmen auszutauschen und wertvolle Einblicke in deren Arbeitsumfeld zu gewinnen. 

 

Die Unternehmen gestalten den Tag individuell, sodass Sie eine Vielzahl von Aktivitäten, wie z.B. Führungen erwarten und sich auf informative Gespräche mit Mitarbeitenden freuen können. 

 

Die Teilnahme ist für Sie kostenlos und zumeist ohne Voranmeldung möglich. Weitere Informationen sowie eine Auflistung der teilnehmenden Unternehmen finden Sie auf der Webseite der Wirtschaftsregion Westbrandenburg: www.jobs-westbrandenburg.de.

 

Wir freuen uns darauf, Sie am 23. November 2024 im Unternehmen Ihrer Wahl willkommen zu heißen und Ihnen die Möglichkeit zu geben, neue berufliche Perspektiven zu entdecken! 

 

Für Rückfragen steht Ihnen das Projektbüro der Wirtschaftsregion Westbrandenburg gern zur Verfügung.

 

Pressekontakt: 

Stefanie Menzel (Projektleitung) 

Wirtschaftsregion Westbrandenburg 

Friedrich-Franz-Straße 19, 14770 Brandenburg an der Havel 

Mail:  

Tel.: +49 3381 26 800 30

 

PRESSEMITTEILUNG vom 12.11.2024 

[Wirtschaftsregion Westbrandenburg]

Foto zur Meldung: 23.11.2024: Tag der offenen Firmen
Foto: 23.11.2024: Tag der offenen Firmen

Öffentliche Sprechstunden in Mögelin

(30. 10. 2024)

Der Ortsbeirat Mögelin führt jeden ersten Dienstag im Monat ab 17.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Sport- und Gemeindehauses Mögelin (am Fußballplatz) in der Schulstraße eine „Öffentliche Sprechstunde“ durch.

 

Zu finden ist der Ortsbeirat dann in dem unteren Saal. Sollte dieser vermietet sein, findet die Sprechstunde im Ortsbeiratsbüro in der 1. Etage statt.

Jeder Bürger kann seine Vorschläge oder Probleme dann persönlich vortragen. 

 

Der Ortsbeirat freut sich über eine rege Inanspruchnahme.

Bereich Steuern geschlossen

(25. 10. 2024)

Am 29.10.2024 ist der Bereich Steuern geschlossen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Kasse und Vollstreckung geschlossen

(11. 10. 2024)

Am 15.10.2024 ist die Kasse und Vollstreckung von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geschlossen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Vernissage im Rathaus

(26. 09. 2024)

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

wir laden Sie herzlich zur Vernissage der Ausstellung „Neuseeland“ ein, die am 26.09.2024 um 17:00 im Rathaus Premnitz eröffnet wird.

 

Freuen Sie sich auf eine beeindruckende Sammlung von Monika Damm und Ulrich Bülhoff, die verschiedene Stile und Techniken präsentieren. Die Ausstellung bietet eine wunderbare Gelegenheit, in die kreative Vielfalt unserer Region einzutauchen und ins Gespräch mit den Künstlern zu kommen.

Für musikalische Unterhaltung ist ebenfalls gesorgt.

 

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und einen inspirierenden Abend!

 

Foto zur Meldung: Vernissage im Rathaus
Foto: Plakat

Wahlergebnisse zur Landtagswahl 2024 online

(22. 09. 2024)

Die Wahlergebnisse zur Landtagswahl finden Sie in den unten genannten Links.

 

 

Bundesweiter Warntag am 12. September 2024

(05. 09. 2024)

Am 12. September 2024 findet der „Bundesweite Warntag 2024“ statt. Dies ist ein gemeinsamer Aktionstag von Bund, Ländern und Kommunen. Er findet jährlich am zweiten Donnerstag im September statt. 

 

Der Warntag dient der Erprobung der Warnsysteme. Hierzu wird ab 11.00 Uhr eine Probewarnung in Form eines Warntextes an alle am Modularen Warnsystem (kurz: MoWaS) des Bundes angeschlossene Warnmultiplikatoren (z. B. Rundfunksender und App-Server) geschickt. Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung zeitversetzt an Warnmittel wie Fernseher, Radios und Smartphones. Dort können Sie die Warnung dann lesen und/oder hören. 

 

Parallel können auf Ebene der Länder, in den teilnehmenden Landkreisen und Kommunen verfügbare kommunale Warnmittel ausgelöst werden. Die Stadt Premnitz beteiligt sich am Warntag, es werden hierzu die 9 vorhandenen kommunalen Sirenen ausgelöst.

 

Gegen 11.45 Uhr erfolgt eine Entwarnung über die Warnmittel und Endgeräte, über welche zuvor die Warnung versendet wurde. Dies betrifft in der Stadt Premnitz erneut die Sirenen.    

 

Weitere Informationen zum Warntag erhalten Sie hier.

Die Wahllokale zur Landtagswahl

(03. 09. 2024)

Grundschule am Dachsberg

Oberschule Premnitz

Arche

Gemeindehaus Döberitz

AWO Begegnungshaus

Sport- und Gemeindezentrum Mögelin

Kulturhaus Fabrikenstraße

 

Beginn des 3. Bauabschnittes in der Karl-Marx-Straße

(14. 08. 2024)

Die Stadtverwaltung Premnitz informiert, dass gemeinsam mit den Wasser- und Abwasserverband Rathenow, für dieses Jahr, der Ausbau der Karl-Marx-Straße 3. BA erfolgt. Dieser Bauabschnitt beginnt am Ende des letzten Bauabschnittes und endet an der Kreuzung Am Fenn / Am Dachsberg.

 

Ab Montag, den 19.08.2024 werden die Arbeiten beginnen und enden vorrausichtlich Mitte Dezember.  Es werden nach und nach die Baustelle, die Umleitungsstrecke und auch die Vollsperrung der Karl-Marx-Straße ab dem 3. Bauabschnitt eingerichtet.

Es werden daher alle Bewohner und Verkehrsteilnehmer in diesen Bereich um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten.

 

Vielen Dank!

keine Schuldnerberatung im August!

(30. 07. 2024)

DIe Sprechzeiten der Schuldnerberatung entfallen im August.

Ab Septemeber sind, immer dienstags, ab 13:00 Uhr Sprechzeiten.

 

Telefonisch sind wir unter 01590 - 1874149 und 03381 - 306 505 erreichbar.

 

Ihr pro-solvencia Team

Die Premnitzer*innen haben über den Bürgerhaushalt 2024 abgestimmt!

(04. 07. 2024)

Die Premnitzer*innen haben über den Bürgerhaushalt 2024 abgestimmt. Das Ergebnis der Abstimmung liegt vor.

 

Es wird im nächsten eine 650-Jahr-Feier geben!

 

Die weiteren Ergebnisse der Abstimmung finden Sie hier.

 

 

Foto zur Meldung: Die Premnitzer*innen haben über den Bürgerhaushalt 2024 abgestimmt!
Foto: Die Premnitzer*innen haben über den Bürgerhaushalt 2024 abgestimmt!

Die Abstimmung endet bald!

(20. 06. 2024)

Bald endet die Abstimmung für die Vorschläge im Bürgerhaushalt 2024. Stimmen Sie noch bis zum 23.06.2024 für Ihre Favoriten ab!

 

Hier gelangen Sie zur Abstimmung

Foto zur Meldung: Die Abstimmung endet bald!
Foto: Die Abstimmung endet bald!

die Wahlergebnisse online

(09. 06. 2024)

DIe Wahlergebnisse der Stadt Premnitz finden Sie auf den nachfolgenden Links

 

 

 

Wahlergebnisse online!

Die Ergebnisse der Wahlen in der Stadt Premnitz online verfolgen

 

 

 

[Wahlen der Stadt Premnitz]

[Wahlportal des Landkreises]

Bürgerhaushalt 2024 - die Abstimmung beginnt!

(25. 05. 2024)

​​​​​​Gestalten Sie Ihre Stadt aktiv mit! Beteiligen Sie sich bis zum 23.06.2024 an der Abstimmung für Ihre Favoriten aus den eingereichten Vorschlägen.

Zur Abstimmung gelangen Sie hier...

Foto zur Meldung: Bürgerhaushalt 2024 - die Abstimmung beginnt!
Foto: Logo

Gute Nachrichten für den Badesee in Premnitz – LEADER-Förderung ist fix

(24. 04. 2024)

Am 23. April tagte die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Havelland in Stölln. Die Stadt ist hier Mitglied. In der Sitzung wurde u. a. bekanntgegeben, dass der Premnitzer See mit Mitteln aus dem LEADER-Programm aufgewertet werden kann.

 

Seit langem ist die umfassende Aufwertung des Bereiches um den See bereits durch die Stadt geplant gewesen. Eine grundhafte Sanierung scheiterte bisher jedoch an fehlenden Fördermöglichkeiten bzw. an den finanziellen Möglichkeiten der Stadt. Seit langem liegen Planungsentwürfe der Bauverwaltung vor, die die Aufwertung des gesamten Bereiches incl. Badestelle vorsehen und Voraussetzung für eine Förderung waren. 

 

Die Stadt hatte schon im Jahr 2023 einen Förderantrag bei der LAG Havelland gestellt und um Geld aus dem LEADER-Förderprogramm gebeten. Im zweiten Anlauf war die Stadt nunmehr erfolgreich. 450.000 Euro können ab diesem Jahr für die Aufwertung des Sees aufgewendet werden. 25 % der Kosten trägt die Stadt. Die Mittel der Stadt stehen in diesem Haushaltsjahr zur Verfügung. 

 

Mit den ersten Maßnahmen wird also noch in diesem Jahr begonnen. Die sogenannte Halbinsel wird aufgewertet. Die Badestelle am See wird durch neue Sitzmöglichkeiten, einen rollstuhlgerechten Abgang, Sitzstufen am Wasser, einem Spielgerät für mehr Aufenthaltsqualität sorgen. Im Bereich der Bergstraße ist ein generationsübergreifender Fitnesspfad mit Sportgeräten vorgesehen. Zahlreiche neue Bänke an ausgewählten Standorten, um den See herum, werden zum Verweilen einladen. Abgestorbene bzw. gefährliche Bäume werden durch neue, klimaresistente Bäume ersetzt. Die noch vorhandene alte Spundwand wird entfernt und die Badestelle aufgewertet. Sie soll dann Platz für ca. 100 Badegäste bieten. 

Unabhängig von der Förderung aus dem LEADER-Programm hat die Stadt beim Bund zusätzlich weitere Fördermittel in Höhe von insgesamt 1 Mio. aus dem Programm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ in Höhe von insgesamt 1 Mio. Euro beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) beantragt. Die Mittel sollen dann für weitere Verbesserungen der Erholungsmöglichkeiten am Badesee verausgabt werden. Dies wäre dann u. a. der Bau eines Umkleide- und Sanitärgebäudes am Badestrand u. m.

 

Freundliche Grüße

Ralf Tebling 
Bürgermeister 

Foto zur Meldung: Gute Nachrichten für den Badesee in Premnitz – LEADER-Förderung ist fix
Foto: Gute Nachrichten für den Badesee in Premnitz – LEADER-Förderung ist fix

Information zur Datenverarbeitung an die Bürger und Bürgerinnen der Stadt Premnitz und den Ortsteilen Döberitz und Mögelin

(22. 04. 2024)

Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen,
im Rahmen der Informationspflicht gemäß Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) teilen wir Ihnen mit, dass Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) zum Zweck der Erstellung der Wahlbenachrichtigungen für die


Wahlen am 26. Mai 2024
- Landrätin/ Landrat -
- Hauptamtlicher Bürgermeister -


Wahlen am 09. Juni 2024
- des Europäischen Parlaments -
- des Kreistages des Landkreises Havelland -
- der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Premnitz -


an die


Firma
HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH
Rudolf-Diesel-Str. 2
16356 Ahrensfelde


übermittelt werden.


Die Zustellung erfolgt direkt an die Bürger/ innen. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgt mit der Deutschen Post.
Auftragsverarbeiter und der weitere Auftragsverarbeiter verpflichten sich, die Bestimmungen der DSGVO einzuhalten. Die Auftragsverarbeitung erfolgt gem. Art. 28 DSGVO.


Verantwortlicher

Bürgermeister
Herr Ralf Tebling,
Stadt Premnitz, Gerhart-Hauptmann-Str. 3 in 14727 Premnitz,
Tel.: 03386 259 0, E-Mail:


Vertreter

Wahlleiterin
Frau Katrin Hamann,
Stadt Premnitz, Gerhart-Hauptmann-Str. 3 in 14727 Premnitz
Tel.: 03386 259 128, E-Mail:


Betroffenenrechte gelten entsprechend Artikel 15 bis 22, 34 und Artikel 5 DSGVO bzw. Abschnitt 3 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG), soweit keine Beschränkungen gem. Artikel 23 DSGVO vorliegen.
Datenspeicherung erfolgt gemäß § 86 Brandenburgischer Landeswahlverordnung (BbgLWahlV);
Wahlunterlagen können 60 Tage vor der Wahl des neuen Landtages vernichtet werden. Einbehaltene Wahlbenachrichtigungen sind unverzüglich zu vernichten.
Wählerverzeichnisse, Wahlscheinverzeichnisse, das Verzeichnis nach § 25 Abs. 7 Satz 2 sowie die Formblätter mit Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge sind sechs Monate nach der Wahl zu vernichten, wenn nicht der Landeswahlleiter mit Rücksicht auf ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren etwas anderes anordnet oder sie für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können.
Es gelten wahlentsprechend § 90 Brandenburgischer Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) sowie für die Datenspeicherung zur Europawahl § 83 Europawahlordnung (EuWO).


Beschwerden, Auskunftsanfragen und andere diesbezügliche Anfragen können Sie richten an:
Datenschutzbeauftragte: Frau Annett Wegwerth,
Stadt Premnitz, Gerhart-Hauptmann-Str. 3 in 14727 Premnitz
Tel.: 03386 259 118, E-Mail:


Zuständige Aufsichtsbehörde:
Landesbeauftragte für Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg,
Frau Dagmar Hartge, Stahnsdorfer Damm 77 in 14532 Kleinmachnow, Tel.: 033203 356 0,
E-Mail:

 

Berufs- und Studienorientierung 2024

Berufs- und Studienorientierung 2024 in der Wirtschaftsregion Westbrandenburg 

 

Eine kürzlich durchgeführte Schülerumfrage in der Wirtschaftsregion Westbrandenburg offenbart eine beunruhigende Realität: Laut den Ergebnissen sind 56 % der befragten Schülerinnen und Schüler unsicher darüber, welchen beruflichen Weg sie einschlagen möchten. Diese Zahl wirft ein Licht auf die Herausforderungen, denen viele Jugendliche bei der Berufswahl gegenüberstehen und unterstreicht die Bedeutung einer gezielten Berufs- und Studienorientierung. Daher setzen wir auch im Jahr 2024 als Wirtschaftsregion Westbrandenburg verstärkt auf eine ganzheitliche Berufs- und Studienorientierung. Mit den Maßnahmen der Ausbildungskampagne „Was willst Du? Lernen.“ zielen wir so darauf ab, Schülerinnen und Schüler bestmöglich bei ihrer Berufswahl zu unterstützen und gleichzeitig regionale Unternehmen bei der Suche nach Fachkräften zu helfen. 

 

Ein Höhepunkt unseres Programms ist der 24. Berufemarkt Westbrandenburg, der am 28. September 2024 stattfindet. Jugendliche und Unternehmen haben dabei die Gelegenheit, erste Kontakte zu knüpfen und detaillierte Informationen über Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten zu erhalten. Die Veranstaltungsorte sind das Technologie- und Gründerzentrum sowie das Überbetriebliche Ausbildungszentrum in der Stadt Brandenburg an der Havel. 

 

Darüber hinaus bieten wir am 9. Oktober 2024 angemeldeten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, Unternehmen vor Ort zu besichtigen. Eine Neuerung in diesem Jahr ist die Verlegung des Veranstaltungstages auf einen Wochentag. Diese Änderung basiert auf den Ergebnissen einer Schülerumfrage, die im Anschluss an die „Offenen Unternehmensbesuche 2023“ durchgeführt wurde. Trotz dieser Anpassung bleibt das Veranstaltungsziel unverändert: den Teilnehmenden praktische Einblicke in verschiedene Berufsfelder zu vermitteln und somit die Berufswahl zu erleichtern. 

 

Komplettiert wird das Angebot mit der jährlichen Herausgabe der Ausbildungsbroschüre, in der regionale Unternehmen ihre Ausbildungs- und Studienangebote für das Ausbildungsjahr 2025 präsentieren. Zudem haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre Praktikums- und Jobangebote in die digitale Praktikumsübersicht auf www.was-willst-du-lernen.de einzutragen.

 

Der Koordinierungskreis "Berufsorientierung" ruft gemeinsam mit den Hauptverwaltungs-beamten der Städte Brandenburg an der Havel, Rathenow und Premnitz sowie des Landkreises Havelland alle Unternehmen und Bildungsträger in der Wirtschaftsregion West-brandenburg dazu auf, die angebotenen Möglichkeiten rege zu nutzen. Anmeldungen sind ab sofort auf www.was-willst-du-lernen.de möglich.

 

Die Teilnahme an allen Angeboten ist für die Unternehmen aus der Wirtschaftsregion Westbrandenburg kostenfrei. Detaillierte Informationen, die Anmeldung sowie der jeweilige Anmeldeschluss sind auf der Internetseite www.was-willst-du-lernen.de zu finden. Neueste Informationen sind auch auf unseren Social-Media-Kanälen bei facebook (@wirtschaftsregionwestbrandenburg) und Instagram (@waswillstdulernen) erhältlich. Schauen Sie vorbei!

 

Pressekontakt:

Wirtschaftsregion Westbrandenburg 

c/o Stadt Brandenburg an der Havel 

Amt für Wirtschaftsförderung und Tourismus 

Max Krumbiegel (Projektleitung) 

Friedrich-Franz-Straße 19 

14770 Brandenburg an der Havel 

Mail:

Tel.: 03381 26 800 30

[Berufemarkt Westbrandenburg]

Foto zur Meldung: Berufs- und Studienorientierung 2024
Foto: Berufs- und Studienorientierung 2024

Straßenbeleuchtung in der Karl-Marx-Straße vorübergehend demontiert

(14. 03. 2024)

Aus baulichen Gründen muss die verbliebene Straßenbeleuchtung im Baubereich der Karl-Marx-Straße demontiert werden. 

Ab Freitag, den 15.03.2024 bis vorrausichtlich Mittwoch, den 20.03.2024 wird die Straßenbeleuchtung im diesen und im weiteren Bereich der Karl-Marx-Straße ausgeschaltet. 

 

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Stellenausschreibung - Sachbearbeiter Sondernutzung / Straßenbeleuchtung / Betriebskosten (m/w/d)

(13. 03. 2024)

In der Stadt Premnitz ist folgende Stelle zu besetzen:

 

Sachbearbeiter Sondernutzung / Straßenbeleuchtung / Betriebskosten

 

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 27.03.2024 an:

 

 

oder

 

Stadt Premnitz

Büro des Bürgermeisters

Gerhart-Hauptmann-Straße 3

14727 Premnitz

 

Den vollständigen Ausschreibungstext erhalten Sie hier:

[Stellenausschreibung - Sachbearbeiter Sondernutzung/Straßenbeleuchtung/Betriebskosten (m/w/d)]

Bürgerhaushalt 2024

(30. 01. 2024)

Liebe Premnitzerinnen und Premnitzer,

 

der Bürgerhaushalt hat sich seit der Einführung im Jahr 2021 zu einer wichtigen Beteiligungsform in unserer Stadt entwickelt. Neue Spielgeräte auf den öffentlichen Spielplätzen und die Erneuerung des Radweges nach Mögelin sind nur einige der 11 realisierten Projekte im vergangenen Jahr.

 

Doch nun sind Sie wieder gefragt. Die Vorschlagsphase für den nächsten Bürgerhaushalt im Jahr 2024 der Stadt Premnitz startet jetzt. Bitte reichen Sie Ihre Idee für den Bürgerhaushalt 2024 bis zum 31.03.2024 ein. Jede/r Premnitzer*in ab 12 Jahren kann sich mit Vorschlägen einbringen. Ihre Idee soll die Stadt Premnitz und ihre Ortsteile betreffen, der Allgemeinheit zugutekommen und darf 5.000 € nicht übersteigen.

 

Ihren Vorschlag können Sie direkt online https://finanzen.premnitz.de oder als Download - https://t1p.de/6un9q - per E-Mail an oder persönlich beim Bürgerservice im Rathaus abgeben.

[Vorschlagsformular 2024]

[zum Onlineformular]

Foto zur Meldung: Bürgerhaushalt 2024
Foto: Bürgerhaushalt 2024

Endlagersuche in Deutschland: Aktuelle Informationen für Kommunen

(11. 10. 2023)

Aktuell befindet sich die Endlagersuche in der ersten von drei Phasen. Der erste Schritt der Phase I ist abgeschlossen: Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE mbH) hat geologische Daten der Bundesrepublik gesammelt und ausgewertet. Den ersten Arbeitsstand hat die BGE mbH in Form eines Zwischenberichts im Jahr 2020 veröffentlicht. Die BGE mbH hat im Zwischenbericht 90 Teilgebiete ausgewiesen, die 54 Prozent des Bundesgebiets umfassen. 

 

Aktuell arbeitet das Unternehmen im zweiten Schritt der Phase I daran, die 90 Teilgebiete durch vertiefende Betrachtungen auf so genannte Standortregionen einzugrenzen und diese in einem Vorschlag dem BASE zur Prüfung vorzulegen. Das BASE wird in allen dann vorgeschlagenen Standortregionen Regionalkonferenzen einrichten, damit wird eine umfassende Beteiligung auch der kommunalen Gebietskörperschaften vor weiteren Festlegungen ermöglicht wird.

 

Auf www.endlagersuche-infoplattform.de/kommunen-info finden Sie darüber hinaus viele weitere Informationen und Hintergründe zur Endlagersuche. 

 

[Infobrief für Kommunen]

[Interaktive Karte]

Foto zur Meldung: Endlagersuche in Deutschland: Aktuelle Informationen für Kommunen
Foto: Karte

Jagdwilderei

(08. 09. 2023)

Im Stadtgebiet kam es in der Vergangenheit zur illegalen Tötungen von Wildtieren. Aus gegebenem Anlass weist das Ordnungsamt der Stadt darauf hin, dass Wilderei in Deutschland unter Strafe steht. Täter müssen bei einer Verurteilung mit einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen (§ 292 StGB), in schweren Fällen bis zu fünf Jahren.

 

Jagdwilderei liegt vor, wenn jemand vorsätzlich unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts Wild nachstellt, es fängt oder erlegt bzw. sich oder einem Dritten zueignet.

[§ 292 StGB]

Öffentliches W-LAN – neue Hotspots in Premnitz!

(15. 06. 2023)

Im Jahr 2020 installierte die Stadt Premnitz W-LAN Hotspots am Bahnhof Zentrum, Bürgerhaus, Jugendclub und dem Stadion.

Drei Jahre später folgen nun weitere!

 

Durch die WIFI4EU-Kampagne der Europäischen Union ist es der Stadt Premnitz gelungen die Uferpromenade, den Marktplatz, den Rathausvorplatz und das gesamte Rathaus mit öffentlichem W-LAN zu versorgen.

Es ist auch ganz einfach. Verbinden Sie sich mit dem W-LAN WIFI4EU – Stadt Premnitz, loggen Sie sich auf der darauffolgenden Seite ein und schon kann es losgehen.

Viel Spaß beim kostenlosen Surfen!

Foto zur Meldung: Öffentliches W-LAN – neue Hotspots in Premnitz!
Foto: Öffentliches W-LAN – neue Hotspots in Premnitz!

Bürgerhaushalt 2024

(27. 05. 2023)

Es geht in die Abstimmung zum Bürgerhaushalt 2024. Voten Sie bis zum 25.06.2023 für Ihre Favoriten unter den eingereichten realisierbaren Ideen.

Stimmen Sie hier ab!

Per Handyklick in die havelländischen Verwaltungen

(16. 05. 2023)

Ein Wunschkennzeichen für das neue Fahrzeug vormerken, einen Termin im Bürgerservicebüro buchen, einen Blick in den Abfallkalender werfen oder einen Antrag auf Bürgergeld stellen – all das und noch vieles mehr bietet die neue Landkreis-App „Mein HVL“. Die App wurde vom Landkreis Havelland in Zusammenarbeit mit den havelländischen Städten, Ämtern und Gemeinden entwickelt und am vergangenen Samstag im Rahmen des ersten Tages der offenen Verwaltung vom Landkreis Havelland offiziell vorgestellt. „Mit der App wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern einen einfachen und zeitgemäßen Zugang zu Verwaltungsleistungen und anderen nützlichen Dingen des Alltags aus einer Hand ermöglichen“, sagt Landrat Roger Lewandowski.

 

„Mein HVL“ beinhaltet zahlreiche aktuelle Informationen aus den Kommunen des Landkreises und aus der Kreisverwaltung, regionale Nachrichten, Veranstaltungstipps sowie einen Wegweiser zu kulturell interessanten Orten. „Mit der App ist nicht nur der Zugang zu den Verwaltungen vereinfacht. Auch das Entdecken des Landkreises ist leichter – seine Reize und gebotenen Möglichkeiten, aktiv zu werden, Kultur zu erfahren und zu genießen“, so der Landrat.

 

Die Landkreis-App enthält einen umfangreichen Service-Teil. Er beinhaltet unter anderem Zugänge zur Kfz-Zulassungsbehörde, zu Terminfindern verschiedener Behörden im Havelland, zu Job-Portalen, zum Geoportal des Landkreises, zur Volkshochschule sowie zu den politischen Gremien der verschiedenen Kommunen und des Kreises. Zudem sind Hinweise und Fahrauskünfte zu öffentlichen Verkehrsmitteln unter dem Punkt Mobilität zu finden. Mit dem Abfallkalender behalten die Bürgerinnen und Bürger stets den Überblick, wann welche Tonne geleert wird. Das Bürgergeld kann darüber hinaus direkt in der App beantragt werden. „Weitere Dienstleistungen werden in der Zukunft ebenso mit der App erreichbar sein. Der ganze Landkreis per App in einer Hand – das ist unser Ziel“, sagt Roger Lewandowski.

 

Die Veranstaltungs- und Ausflugstipps sowie die Hinweise im Wegweiser werden von der Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH eingespeist und vom Tourismusverband Havelland für die Reiseregion Havelland gepflegt. Alle Veranstaltungen, die dem Tourismusverband gemeldet werden, sind daher automatisch auch in der App auffindbar. Veranstaltungen, die noch nicht hinterlegt sind, können wiederum direkt in der App „Mein HVL“ nachgetragen werden. „Machen Sie mit und füllen Sie mit uns den Veranstaltungskalender. Lassen Sie uns zeigen, wie bunt und vielseitig das Havelland ist“, ruft Landrat Roger Lewandowski zum Mitmachen auf.

 

 

Nutzerinnen und Nutzer von „Mein HVL“ haben unterdessen die Möglichkeit, sich die App nach ihren eigenen Bedürfnissen individuell einzurichten. In den App-Einstellungen können sie auswählen, welche der zur Verfügung stehenden Datenquellen genutzt werden sollen. So lässt sich bestimmen, aus welchen Kommunen oder von welchen Nachrichtenportalen Informationen aus der Region auf dem Handy oder Tablet ausgespielt werden. „Über Umfragen und das Feedbackformular können sich die Bürgerinnen und Bürger in der App auch aktiv einbringen. Mit den eingehenden Anregungen wollen wir die App kontinuierlich weiterentwickeln“, sagt Roger Lewandowski.

 

Beim Aufbau der App stand dem Landkreis das Unternehmen Smart Village Solutions SVS GmbH zur Seite, die das technische Knowhow mit einbrachte. Das Unternehmen entwickelte bereits für verschiedenen Kommunen Verwaltungs- bzw. Heimat-Apps. „Mein HVL“ ist dabei die erste App im Land Brandenburg, die einem gesamten Landkreis mit seinen Städten, Ämtern und Gemeinden eine Plattform gibt. Die Landkreis-App „Mein HVL“ steht ab sofort im App- und Playstore zum Download zur Verfügung.

 

Hier ist der QR - Code zur Mein HVL - Landing Page

 Havelland-App-Mein-HVL-QR-Code-für-die-Landingpage

 

Zur Landing Page gelangen Sie auch hier.... 

Foto zur Meldung: Per Handyklick in die havelländischen Verwaltungen
Foto: Per Handyklick in die havelländischen Verwaltungen

STADTRADELN

(10. 05. 2023)

Stadt Premnitz radelt zum dritten Mal für ein besseres Klima.

Die Klima-Bündnis-Kampagne STADTRADELN geht in die nächste Runde

 

Klima schützen, den Radverkehr in der Region fördern, die eigene Lebensqualität steigen und für die Gesundheit radeln – das soll mit der bundesweiten Klimaschutzaktion STADTRADELN wieder in den Fokus gerückt werden.

 

Vom 19.06. bis 9.07.2023 sind wieder alle, die in Premnitz wohnen, arbeiten, einem Verein angehören, eine Schule besuchen oder sich auf sonstiger Art und Weise mit der Stadt verbunden fühlen, aufgerufen, bei der Kampagne STADTRADELN mitzuwirken und möglichste viele Radkilometer zu sammeln.

 

Anmelden können sich alle Interessierten schon jetzt online unter www.stadtradeln.de/premnitz bzw. mobil über die kostenfreie STADTRADELN-App (im entsprechenden App-Store). Wer über keinen eigenen Internetaccount verfügt, kann sich ab auch gern bei der Stadt Premnitz unter 03386 259-229 bzw. per Mail melden.

 

Weitere Informationen finden Sie unter www.stadtradeln.de. Wer in den 21 Kampagnen-Tagen nachweislich vollständig auf das Auto verzichten und somit der erste STADTRADELN-Star in Premnitz werden möchte, sollte sich ebenfalls direkt bei der Stadt Premnitz melden.

 

Kilometer sammeln

 

Um gut vorbereitet in die Aktion zu starten, hier noch einmal alle wichtigen Informationen zum Thema Kilometer sammeln.

 

  • Jeder Kilometer, der während der dreiwöchigen Aktionszeit mit dem Fahrrad zurückgelegt wird, kann online ins km-Buch eingetragen oder direkt über die STADTRADELN-App getrackt werden.

 

  • Wie detailliert die Kilometer erfasst werden (einzeln, täglich oder maximal jeweils zum Ende einer jeden STADTRADELN-Woche), liegt im Ermessen der Radelnden.

 

  • Bis einschließlich zum letzten der 21 STADTRADELN-Tage können Teams gegründet oder sich einem Team angeschlossen werden.

 

  • Nachträge der Kilometer sind ebenfalls möglich, solange sie innerhalb des 21-tägigen Aktionszeitraums erradelt wurden.
     

Achtung: Für registrierte Teilnehmende gibt es nach dem Aktionszeitraum eine siebentägige Nachtragefrist. Danach sind keine Einträge oder Änderungen mehr möglich!
 

WICHTIG: Wo die Radkilometer zurückgelegt werden, ist nicht relevant, denn Klimaschutz endet an keiner Stadt- oder Landesgrenze.

[manueller Kilometererfassungsbogen]

Foto zur Meldung: STADTRADELN
Foto: Stadtradeln

Einladung zur Bürgerinformation über den Bauablauf zum 2. Bauabschnitt in der Karl-Marx-Straße

(13. 04. 2023)

Die Stadtverwaltung Premnitz informiert, dass gemeinsam mit dem Wasser- und Abwasserverband Rathenow, für dieses Jahr, der Ausbau der Karl-Marx-Straße 2. BA erfolgt.

Dieser Bauabschnitt beginnt an der Kreuzung Bunsenstraße // Karl-Marx-Straße und endet an der Zufahrt zu den Wohnhäusern Nr. 58 bzw. Nr. 51.

Für die Grundstückseigentümer bzw. Anlieger dieses Abschnitts der Karl-Marx-Straße und jeden weiteren interessierten Bürger werden wir gemeinsam mit der beauftragten Baufirma und des Planungsbüros eine Bürgerversammlung durchführen.

Diese findet am 03.05.2023 um 17:00 Uhr statt.

Treffpunkt wäre der Speisesaal der Grundschule am Dachsberg.

Bekanntmachung - Errichtung und Betrieb einer Anlage zum Beschichten, Kaschieren und Laminieren von bahnenförmigen Substraten in 14727 Premnitz

(05. 04. 2023)

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt vom 28. März 2023

 

Die Firma Blücher GmbH, Wolprylastraße 4 in 14727 Premnitz beantragt die Genehmigung nach § 4 des · Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück Wolprylastraße 4 in 14727 Premnitz in der Gemarkung Premnitz, Flur 1, Flurstücke 777, 813 eine weitere Anlage zum Beschichten und Laminieren von bahnenförmigen· Substraten mit Kunstharzen, die unter weitgehender Selbstvernetzung ausreagieren (Reaktionsharze) zu errichten und zu betreiben.


Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung einer weiteren technischen Beschichtungs-/Laminierlinie für eine Oberflächenbehandlung von bahnenförmigen textilen Materialien mit Reaktionsharz und der Herstellung von Funktionskomposite in der bestehenden Halle der Blücher GmbH Betriebsteil SmarTex. Der Harzverbrauch in der Gesamtanlage beträgt in Summe 265 kg/h.


Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 5.2.1 G des Anhangs 1 der Verordnung
über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BlmSchV).


Die Inbetriebnahme der Anlage ist im Januar 2024 vorgesehen.


Die komplette Bekanntmachung mit Hinweisen zu Auslegungsunterlagen sowie zu Einwendungen finden Sie hier.

[Bekanntmachung]

[Bekanntmachungen der Stadt Premnitz]

Onlinezugangsgesetz und neue Homepage

(13. 03. 2023)

Die Stadt Premnitz hat die Vorbereitungszeit zum Startpunkt zu digitalen Verwaltungsleistungen intensiv genutzt und kann nun zumindest in einigen ersten Bereichen Onlinedienstleistungen anbieten. Damit sind wir Vorreiter im Land Brandenburg.

Wir bieten ePayment-Bezahlung mittels QR-Codes auf Gebührenbescheiden an. Die dahinterstehenden Bezahlplattformen sind Giropay und PayPal.

Ab sofort ist auch die neue Homepage der Stadt Premnitz online! Hier finden Interessierte die Online-Terminbuchung und das neue Serviceportal. Termine in Angelegenheiten Einwohnermeldeamt, Standesamt, Gewerbeamt, Steuerangelegenheiten sowie Friedhofsangelegenheiten können ab sofort online gebucht werden.

Bei der Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises gelangt man über die Homepage der Stadt Premnitz zur Terminbuchung. Späterhin soll auch die Beantragung online erfolgen können. Hierzu ist die Stadt mit dem Land Brandenburg und dem Zweckverband DIKOM im Austausch. Die Einführung einer bundeseinheitlichen personalisierten BundID im Serviceportal ist nur noch eine Frage der Zeit.

Das Serviceportal der Stadt Premnitz wird ständig erweitert. Weitere digitale Dienstleistungen kommen noch in diesem Jahr hinzu.

Wir hoffen, Ihnen mit der Digitalisierung von Dienstleistungen eine moderne Art der Verwaltungsleistungen anzubieten. Sparen Sie Zeit anstatt unnötiger Wege ins „Amt“ und nutzen Sie die Möglichkeiten der Digitalisierung!

Machen Sie mit! - Bürgerhaushalt 2024

(27. 01. 2023)

Sie sind wieder gefragt. Die Vorschlagsphase für den nächsten Bürgerhaushalt im Jahr 2024 der Stadt Premnitz startet jetzt. Bitte reichen Sie Ihre Idee für den Bürgerhaushalt 2024 bis zum 31.03.2023 ein. Jede/r Premnitzer*in ab 12 Jahren kann sich mit Vorschlägen einbringen. Ihre Idee soll die Stadt Premnitz und ihre Ortsteile betreffen, der Allgemeinheit zugutekommen und darf 5.000 € nicht übersteigen.

 

Ihren Vorschlag können Sie direkt online https://finanzen.premnitz.de oder als Download per E-Mail an oder persönlich beim Bürgerservice im Rathaus abgeben.

[Vorschlagsformular 2024]

Foto zur Meldung: Machen Sie mit! - Bürgerhaushalt 2024
Foto: Machen Sie mit! - Bürgerhaushalt 2024

Straßenreinigungstermine

(26. 01. 2023)

Straßenreinigungstermine (Stand: Januar 2023)

Die Stadt Premnitz hat eine Übersicht zu den kommunalen Straßenreinigungsterminen erstellt. Diese ist im PDF- bzw. Excel-Format abrufbar. Bei weiteren Rückfragen steht das Ordnungsamt telefonisch unter 03386 259-270 zur Verfügung.

[Straßenreinigung.pdf]

[Straßenreinigung.xlsx]

Foto zur Meldung: Straßenreinigungstermine
Foto: pixabay

Radfahren in Premnitz

(08. 11. 2022)

Wie gut ist das Radfahren in Premnitz?

 

Der ADFC Fahrradklima-Test, Deutschlands größte Umfrage zum Radverkehr, findet alle zwei Jahre statt und läuft aktuell noch bis Ende November 2022. Bei dieser Umfrage haben Radfahrende die Möglichkeit, die Fahrradfreundlichkeit unserer Gemeinde zu bewerten.

 

Um in das offizielle Ranking mit einer detaillierten Auswertung zu kommen, benötigen Städte mit weniger als 100.000 Einwohnern eine Teilnehmerzahl von 50. Die Auswertung ist erstrebenswert, da man so gezielt Probleme in der Radverkehrsinfrastruktur identifizieren kann. Zudem zeigen die Erfahrungen, dass das Ergebnis bei einer höheren Teilnehmerzahl entsprechend repräsentativer wird.
 

Die Umfrage ist kinderleicht unter www.fahrradklima-test.adfc.de zu finden sowie anonym in etwa 15 Minuten durchführbar.


Unter dem Link https://brandenburg.adfc.de/pressemitteilung/adfc-fahrradklima-test-braucht-noch-mehr-stimmen-aus-brandenburg ist die aktuelle Pressemitteilung des ADFC-Brandenburg sowie alle weiteren Informationen zu finden.

[https://brandenburg.adfc.de/pressemitteilung/adfc-fahrradklima-test-braucht-noch-mehr-stimmen-aus-brandenburg]

Foto zur Meldung: Radfahren in Premnitz
Foto: ADFC Fahrradklima-Test 2022

Bekanntmachungen der Stadt Premnitz

(04. 10. 2022)

Die Stadt Premnitz gibt folgendes bekannt:

 

 

 

 

Offene Unternehmensbesuche

(04. 10. 2022)

Samstag, 15. Oktober 2022

von 9.00 bis 12.00 Uhr

 

Der 22. Berufemarkt Westbrandenburg sowie die Karrieremesse in Westbranden-burg liegen nun hinter uns. Ein entsprechender Nachtrag ist online unter https://wirtschaftsregionwestbrandenburg.de/ein-voller-erfolg-berufemarkt-westbrandenburg-2022/ zu finden.

 

Nun richtet sich unser Blick auf die Offenen Unternehmensbesuche 2022.

Viele Unternehmen konnten bereits ihre Chance nutzen und auf dem Berufemarkt interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer für einen Unternehmensbesuch am

15. Oktober 2022 gewinnen. So wurden bis heute bereits über 120 Besuchstermine in der Region online vereinbart. Einige Restplätze sind noch verfügbar.

 

Als Kooperationspartner der Wirtschaftsregion Westbrandenburg ruft die Stadt Premnitz daher alle Schülerinnen und Schüler (ab Klassenstufe 8) auf, an den Offenen Unternehmensbesuche 2022 teilzunehmen. Insgesamt öffnen in diesem Jahr 48 Firmen ihre Türen, um ihr vielfältiges Ausbildungs- und Studienangebot in der Region vorzustellen.

 

Zu festgelegten Zeiten – 9.00 und 11.00 Uhr – können sich die Jugendlichen am Samstag, den 15. Oktober 2022 für insgesamt zwei Unternehmen registrieren lassen und so ihre individuelle Tour zur persönlichen Studien- und Berufsorientierung wahrnehmen. Spannende Einblicke hinter die Kulissen sind garantiert. 

 

In der Stadt Premnitz öffnen folgende Unternehmen ihre Türen:

 

Premnitz:

  • Auto-Technik Dähne GmbH (Standort in Rathenow)
  • BLÜCHER GmbH
  • Dührkopp Energieanlagenbau GmbH
  • EEW Energy from Waste Premnitz GmbH
  • ESAP Elektrotechnik – Steuerung – Automatisierung – Planung GmbH
  • Jacobi Carbons
  • KSB Service GmbH
  • Milchgut Bahnitz GmbH (Standort in Bahnitz)
  • Poschmann Design GmbH

 

Für die „Offenen Unternehmensbesuche 2022“ ist eine Anmeldung bis zum 12.10.2022 unbedingt erforderlich!

 

Unter https://wirtschaftsregionwestbrandenburg.de/firmenveranstaltung/anmeldung-offene-unternehmensbesuche-2022/ finden Sie den Link zur direkten Anmeldung und zur Übersicht der noch freien Unternehmenstermine.

 

Bei weiteren Rückfragen ist die Stadt Premnitz unter 03386 259229 oder per Mail unter bzw. das Projektbüro in Brandenburg an der Havel unter 03381 2680030 oder per Mail unter gern behilflich.

[Anmeldung zu den Offenen Unternehmensbesuchen]

Foto zur Meldung: Offene Unternehmensbesuche
Foto: Offene Unternehmensbesuche 2022

Kasse geschlossen!

(04. 10. 2022)

Die Kasse ist auf Grund von Weiterbildungsmaßnahmen am 11.10.2022 ab 13:00 Uhr geschlossen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

World Cleanup Day 2022

(16. 09. 2022)

Am 17. September 2022 sind die Menschen in ganz Deutschland aufgefordert, gemeinsam ihrer Heimat und der Umwelt etwas Gutes zu tun, denn der World Cleanup Day steht vor der Tür.

 

Die Stadt Premnitz beteiligt sich offiziell zum zweiten Mal und ruft daher zahlreiche Vereine, die Feuerwehren, die Grund- und Oberschulen sowie die Kommunalpolitiker auf, gemeinsam tätig zu werden.

 

Ort: Premnitz

Zeit: 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr

 

Als Dankeschön sind alle Beteiligten dann ab 11.30 Uhr zu einem gemeinsamen Mittagessen aus der Gulaschkanone auf dem Sportplatz des TSV Chemie Premnitz eingeladen.

 

Anmeldungen sind bis einschließlich Freitag, den 16.09.2022 12:00 Uhr bei der Stadt Premnitz, persönlich, telefonisch unter 03386 259-229 bzw. per E-Mail an  willkommen.

[World Cleanup Day]

Foto zur Meldung: World Cleanup Day 2022
Foto: World Cleanup Day 2022

Was willst Du? Lernen.

(15. 09. 2022)

Berufs- und Studienorientierung in 2022

 

22. Berufemarkt Westbrandenburg am 24. September 2022

 

Die Wirtschaftsregion Westbrandenburg bietet auch in diesem Jahr wieder allen Schülerinnen und Schülern sowie allen Ausbildungsinteressierten ein spannendes Programm zum Thema Berufs- und Studienorientierung. Gestartet wird mit dem 22. Berufemarkt Westbrandenburg, der nach zwei Jahren Pandemie erstmals wieder in Präsenz durchgeführt wird. 

 

Am 24. September 2022 in der Zeit von 9.00 bis 13.00 Uhr stellen mehr als 100 regionale Unternehmen sich und ihre Berufs- und Studienmöglichkeiten auf dem Gelände des Technologie- und Gründerzentrums sowie des Überbetrieblichen Ausbildungszentrums in der Stadt Brandenburg an der Havel (Friedrich-Franz-Straße 16/19, 14770 Brandenburg an der Havel) vor.

Ohne Anmeldung können die Jugendlichen interessante Informationen und vielfältige Anregungen für ihre Berufswahl sammeln sowie ihre Fragen rund um die Ausbildung und das Studium stellen.

Für die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen aus Rathenow und Premnitz haben die Städte sowie der Landkreis Havelland wieder einen Bustransfer zum Berufemarkt Westbrandenburg eingerichtet (Hin- und Rückfahrt).

Im Nachgang zur Messe können die Schülerinnen und Schüler sowie alle Interessierten dann am 15. Oktober 2022 im Rahmen der Offenen Unternehmensbesuche 2022 sich die Unternehmen und ihre Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten direkt vor Ort ansehen und erleben. Fast 60 Unternehmen in der Region öffnen an diesem Aktionstag ihre Türen für Schülerinnen und Schüler sowie alle Ausbildungsinteressierten. Die Touren durch die Unternehmen starten zu festgelegten Zeiten – um 9.00 Uhr und 11.00 Uhr, so können an einem Tag zwei Unternehmen kennengelernt werden.


Die Anreise erfolgt eigenständig. Anmeldestart ist direkt auf dem Berufemarkt Westbrandenburg am 24.09.2022.


Darüber hinaus ist bis zum 12.10.2022 eine Anmeldung unter www.was-willst-du-lernen.de möglich. Dort können sich die Ausbildungsinteressierten individuell für gewünschte Besuche in den Unternehmen anmelden und sich ihre eigenen Touren in der Region zusammenstellen.

 

Detaillierte Informationen zu den Veranstaltungen sind unter www.was-willst-du-lernen.de zu finden.

Foto zur Meldung: Was willst Du? Lernen.
Foto: Berufemarkt Westbrandenburg 2022

DIE LINKE lädt ein!

(12. 09. 2022)

DIE LINKE führt am:      

 

  • 29.09.2022
  • 13. und 27.10.2022
  • 10. und 24.11.2022
  • 08.12.2022

 

jeweils in der Zeit von 09:30 Uhr bis 11:00 Uhr in der Stadtverwaltung, Haus II, Liebigstraße 42 im Sitzungszimmer eine Bürgersprechstunde zu aktuellen Themen und Problemen durch und lädt hierzu interessierte Bürger ein.

Foto zur Meldung: DIE LINKE lädt ein!
Foto: DIE LINKE lädt ein!

Standesamt am Montag geschlossen!

(06. 09. 2022)

Das Standesamt ist am Montag, den 12.09.2022 geschlossen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Stadtradeln 29.08. - 18.09.2022

(25. 08. 2022)

Am Montag geht’s los: Die Stadt Premnitz radelt für ein gutes Klima

Die Klima-Bündnis-Kampagne STADTRADELN geht in die nächste Runde

 

Unter dem Motto #SpurendiedieWeltverbessern wollen in diesem Jahr bundesweit eine Million Teilnehmer beim STADTRADELN ihren Beitrag für mehr Radförderung, Klimaschutz und Lebensqualität in den einzelnen Kommunen leisten. Die Stadt Premnitz ist vom 29.08. bis 18.09.2022 ebenfalls dabei. Bereits zum zweiten Mal sind alle Personen, die in Premnitz leben, arbeiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen, aufgerufen, bei der Kampagne STADTRADELN mitzuwirken und möglichst viele Radkilometer zu sammeln.

 

Anmelden können sich alle Interessierten online unter www.stadtradeln.de/premnitz bzw. mobil über die kostenfreie STADTRADELN-App. Wer über keinen eigenen Internet-Account verfügt, kann sich am Montag auch gern bei der Stadt Premnitz unter 03386 259-229 bzw. per Mail an melden.

 

Auch die Nachbargemeinde Milower Land wird in diesem Jahr an den Start gehen. Jeder Interessierte kann ein eigenes Team gründen oder einem bereits bestehenden Team beitreten, um beim STADTRADELN mitzumachen.

 

Wie im vergangenen Jahr geht es beim STADTRADELN neben dem Klimaschutz auch um den grundsätzlichen Spaß am Radfahren. So traten 2021 insgesamt 151 Teilnehmer (im Alter von 6 bis 83 Jahren) in 11 Teams für Premnitz in die Pedale und legten innerhalb von drei Wochen gemeinsam über 25.000 km auf dem Fahrrad zurück. Dies entsprach einem errechneten CO2-Ersparnis von rund 3.700 kg.

 

„Das Radfahren erlebt derzeit ohnehin eine Art Comeback“, sagt Bürgermeister Ralf Tebling. „Die bekannten (leider) widrigen Umstände tragen zur Rückbesinnung auf früher selbstverständliche Fortbewegungsmittel bei. Beim Radfahren kann das Nützliche mit dem Angenehmen verbunden werden. Neben der Schonung der Umwelt entschleunigt man und tut etwas für seine Gesundheit. Es gibt also ausreichenden Grund, das Auto einmal (mehr) stehen zu lassen.“

 

Weitere Informationen finden Sie unter www.stadtradeln.de.

 

Wer in den 21 Kampagnen-Tagen medienwirksam vollständig auf das Auto verzichten und somit der erste STADTRADELN-Star in Premnitz werden möchte, sollte sich bei der Stadt Premnitz entsprechend melden.

[Spielregeln]

[Kilometererfassungsbogen]

[https://www.stadtradeln.de/premnitz]

Foto zur Meldung: Stadtradeln 29.08. - 18.09.2022
Foto: www.stadtradeln.de

Hinweise zur Grundsteuererklärung (aktualisiert)

(18. 08. 2022)

Das Ministerium der Finanzen und für Europa hat im Zusammenhang mit der Umsetzung der Grundsteuerreform der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg Hinweise für Grundstückseigentümer zum Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung übermittelt.

 

Die Klickanleitung finden Sie hier...

 


 

Für die ab 2025 greifende Grundsteuerreform müssen Grundstücke neu bewertet werden. Grundstückseigentümer müssen im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 Erklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform an das Finanzamt übersenden.

 

Die brandenburgische Finanzverwaltung hält zum Thema Grundsteuerreform eine Reihe von Informationsquellen und Unterstützungsangebote bereit. Unter der Internetadresse https://grundsteuer.brandenburg.de finden Sie Antworten auf viele allgemeine Fragen zur Grundsteuerreform.  Der für die Grundsteuerwerterklärung notwendige Bodenrichtwert ist dem explizit hierfür geschaffenen Informationsportal https://informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de zu entnehmen.

 

Für Bürgerinnen und Bürger ohne Möglichkeit der Internetnutzung wurde eine Telefonhotline eingerichtet. Diese ist unter der Rufnummer 0331/200 600 20 zu erreichen.

 

Zusätzlich werden die Finanzämter im Land Brandenburg Informationsveranstaltungen zur Grundsteuerreform durchführen. Die Termine sind unter https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/informationsver-zwj-ans-zwj-tal-zwj-tungen/ zu finden.

 

[Klickanleitung]

Gesundes Havelland - Bürgerforum

(18. 08. 2022)

Die Stadt Premnitz ist eine von drei ausgewählten Modellkommunen im Projekt „Gesundes Havelland“. Das Projektteam lädt Sie daher herzlich ein, aktiv an der Schaffung gesundheitsförderlicher Strukturen mitzuwirken.

 

„Vorsorge und ein gesunder Lebensstil sind wichtige Faktoren, die helfen gesund aufzuwachsen und auch gesund älter zu werden – und das mit einer möglichst hohen Lebensqualität“, sagt Landrat Roger Lewandowski. „Dafür braucht es vor Ort passende Strukturen und Angebote, um den Bürgerinnen und Bürgern ein gesundes und selbstbestimmtes Leben in ihrem direkten Lebensumfeld zu ermöglichen.“


Am 30.08.2022 um 16.00 Uhr tagt diesbezüglich das 1. Bürgerforum in der AWO Begegnungsstätte (Liebigstraße 29) in Premnitz.


An einer im Frühjahr erfolgten Bürgerbefragung hatten sich im Vorfeld immerhin über 500 Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Diese soll nun im Rahmen des Bürgerforums ausgewertet werden. Ziel des Projektteams „Gesundes Havelland“ sei es, gemeinsam mit allen Beteiligten Schwerpunkte für ein gesundes Leben im Havelland zu identifizieren.

 

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.havelland.de/gesundes-havelland.

[Einladung zum 1. Bürgerforum]

[Bürgerforum in Premnitz]

[Landkreis Havelland - Gesundes Havelland]

Foto zur Meldung: Gesundes Havelland - Bürgerforum
Foto: Gesundes Havelland

Uferfest 2022

(09. 08. 2022)

Unser Uferfest findet wieder am letzten Augustwochenende 26.08.202228.08.2022 statt.

Für Unterhaltung sorgt z.B. die Band GIN und Wolfgang Schwalm von den Wildecker Herzbuben. Ein Höhepunkt ist das große Havelfeuerwerk am Samstagabend. Verschiedenste Stände mit Speisen und Getränken sorgen für das leibliche Wohl.

 

Wir freuen uns über Ihren Besuch!

Foto zur Meldung: Uferfest 2022
Foto: Uferfest 2022

Soziale Anlaufstelle bis auf Weiteres geschlossen!

(09. 08. 2022)

Bitte wenden Sie sich an die für Ihr Anliegen zuständigen Stellen des Landkreises Havelland.

Der Bürgerservice des Landkreises ist wie folgt zu erreichen:

Tel.: 03385/5511210

E-Mail:

Weitere Informationen: www.havelland.de

Foto zur Meldung: Soziale Anlaufstelle bis auf Weiteres geschlossen!
Foto: Soziale Anlaufstelle bis auf Weiteres geschlossen!

Bekanntmachung - Vergaberichtlinie für Wohnbauland in der Stadt Premnitz

(08. 07. 2022)

Die Stadtverordnetenversammlung Premnitz hat in ihrer Sitzung am 16.06.2022
die Vergaberichtlinie für Wohnbauland beschlossen.


Mit der Bekanntmachung gemäß § 9 der Hauptsatzung der Stadt Premnitz tritt
diese in Kraft.

 

Hier finden Sie die neue Vergaberichtlinie.

Die Premnitzer*innen haben über den Bürgerhaushalt 2023 abgestimmt!

(04. 07. 2022)

Die Premnitzer*innen haben über den Bürgerhaushalt 2023 abgestimmt. Das Ergebnis der Abstimmung liegt vor.

 

Es haben 436 Premnitzer*innen über 21 Vorschläge abgestimmt. Mit dem Budget in Höhe von 39.460 € können im Jahr 2023 nun 11 Vorschläge realisiert werden. 

 

Im Detail können folgende Vorschläge im nächsten Jahr umgesetzt werden:

 

Abstimmungsergebnis

Vorschlags-nummer

Bezeichnung Vorschläge Kostenangebot
2 Hundespielplatz mit Trainingsmöglichkeiten 5.000,00 €
3 Radweg von Mögelin nach Premnitz über den Dachsberg erneuern (2. Bauabschnitt) 5.000,00 €
6 Aufstellen und regelmäßige Leerung von Hundekot-Abfallbehältern im Stadtgebiet (z.B. E.-Weinert-, M.-A.-Nexö- und Thomas-Mann-Straße) 1.000,00 €
8 Schaffung Fußgängerüberweg zum Überqueren der Gerhart-Hauptmann-Str. auf Höhe Rathaus/Edeka-Markt 5.000,00 €
12 Bänke am Dachsberg in Waldnähe aufstellen 2.000,00 €
15 Hundekotbeutel- und Abfallbehälter für Karl-Marx-Str., Str. d. Freundschaft; Str. d. Friedens; Geschw-Scholl-Str. 460,00 €
16 Wippe für den Spielplatz an der Grundschule Am Dachsberg 3.000,00 €
18 Errichtung Energiesäule am Kirchplatz in Mögelin 5.000,00 €
19 Bäume pflanzen im Stadtgebiet, um das Stadtklima zu verbessern (Spitzahorn, Götterbaum, Linde, Robinie) 3.000,00 €
20 Beschattung für einen Teil des Wasserspielplatzes 5.000,00 €
21 Aufwertung/Ausbau Spielplatz Mögelin Kirschweg z. B. durch Schaukel, Tischtennisplatte oder andere Spielgeräte 5.000,00 €

 

Foto zur Meldung: Die Premnitzer*innen haben über den Bürgerhaushalt 2023 abgestimmt!
Foto: Die Premnitzer*innen haben über den Bürgerhaushalt 2023 abgestimmt!

Sie suchen ein Baugrundstück?

(30. 11. 2021)

Die Stadt Premnitz möchte Bauinteressenten durch den Verkauf von Bauland im Ortsteil Döberitz, Querstraße die Möglichkeit zum schnellen Verwirklichen ihrer Eigenheimwünsche geben.

 

Vorbereitet wird der Verkauf von ca. 900 qm großen Baugrundstücken im 1. Halbjahr 2022.


Interessenten erhalten zum gegebenen Zeitpunkt nähere Auskünfte über Veröffentlichung in Zeitung und Aushang und in der Stadtverwaltung Premnitz, Rathaus Zentrum (Frau Große, Tel.: 03386/259215 und ).

 

Die entsprechende Lage der Grundstücke finden Sie oben im Foto.

Foto zur Meldung: Sie suchen ein Baugrundstück?
Foto: Bauland Querstraße

Rathäuser weiterhin offen! Wir bitten um Terminvereinbarung.

(29. 11. 2021)

Die Rathäuser sind weiterhin für alle Besucher geöffnet und sind zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar.

Aufgrund des aktuellen Anstieges der Coronazahlen bitten wir jedoch alle Bürger und Bürgerinnen für Ihr Anliegen einen Termin zu vereinbaren. So können volle Wartebereiche und lange Wartezeiten vermieden werden.

 

Alle Ansprechpartner können per Telefon, per E-Mail oder auch per Post erreicht werden. Die Kontaktinformationen sind unter Rathaus&Politik/Verwaltung/Mitarbeiter zu finden. Es kann auch die zentrale Rufnummer 03386/259-0 und die zentrale E-Mailadresse genutzt werden. Alle Anfragen werden dem zuständigen Bereich weitergeleitet.

 

Weiterhin gilt für alle Bürger und Bürgerinnen die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung innerhalb des Gebäudes zu tragen und einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

 

 

Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland

(18. 11. 2021)

über weitere gezielte Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zur Absenkung des Infektionsgeschehens nach § 27 Absatz 1 der Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - SARS-CoV-2-EindV) vom 12. November 2021

 


Laut Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts (https://www.rki.de/inzidenzen) liegt die Zahl der Neuinfektionen im Landkreis Havelland mit dem SARS-CoV-2-Virus innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner (sogenannte 7-TagesInzidenz) aktuell bei 254,4 (Stand: 16.11.2021).


Das derzeitige Infektionsgeschehen stellt sich als weiter zunehmend dar. Daher liegt die Prämisse auf der Anstrengung im Landkreis Havelland, die 7-Tages-lnzidenz zu verringern und alle Maßnahmen zu ergreifen, die Zahl der Neuinfektionen durch geeignete Maßnahmen zu verringern.


Daher wird hiermit gemäß §§ 32, 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 sowie 28a des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) in Verbindung mit § 27 Absatz 1 SARS-CoV-2-EindV
angeordnet:


1. Positiv getestete Personen
Positiv auf das SARS-Covid-2-Virus getestete Einwohnerjnnen und Einwohner des Landkreises Havelland haben sich unverzüglich beim Gesundheitsamt zu melden und dort die erforderlichen Daten zu hinterlassen. Dies kann

  • per Email (),
  • über das Meldeformular auf der Homepage des Gesundheitsamtes (https://www.havelland.de/coronavirus/datentransfer/) oder
  • telefonisch (03385/551-7119) erfolgen.

 

Unabhängig vom Impfstatus haben sich positiv Getestete in 14-tägige sog. Absonderung in häuslicher Quarantäne zu begeben. Sie dürfen den Isolationsort nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes verlassen . Der zeitweise Aufenthalt in einem zu dem Isolationsort gehörenden Garten, einer Terrasse oder eines Balkons ist alleine gestattet. Für vom Gesundheitsamt angeordnete Testungen darf der Isolationsort verlassen werden.


Mit dieser Allgemeinverfügung wird die Quarantäne für positiv Getestete allgemein angeordnet. Eine Verkürzung durch vorherige Freitestung ist ausgeschlossen.


Positiv Getestete und an Corona Erkrankte sind verpflichtet, ihre Kontaktpersonen über den Zeitpunkt des positiven Testergebnisses bzw. über den Zeitpunkt des Auftretens von Symptomen der Erkrankung zu informieren.


2. Kontaktpersonen
Kontaktpersonen sind Personen, die engen Kontakt mit einer Infizierten Person bis zu 2 Tagen vor deren Erkrankungsbeginn bzw. deren positiven Testnachweis hatten.


Enge Kontakte sind direkter Kontakt von mehr als 10 Minuten und einem Abstand von weniger als 1,5m, jedes direkte Gespräch ohne Maske, unabhängig vom Abstand, Kontakte im direkten häuslichen Umfeld sowie gemeinsamer Aufenthalt von mehr als einer Stunde ineinem Raum (Fahrzeug, Büro u.ä.) ohne ausreichende Lüftung.


Für Kontaktpersonen wird mit dieser Allgemeinverfügung angeordnet, Kontakte zu vermeiden, bei Kontakten eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne des § 4 SARSCoV-2-EindV zu tragen sowie sich für 10 Tage ab dem Kontaktzeitpunkt nach Satz 1 täglich mittels Antigen-Schnelltest zu testen.


Enge Kontaktpersonen im direkten häuslichen Umfeld haben sich gemäß Punkt 1 in Quarantäne zu begeben. Die Quarantäne endet nach 10 Tagen (gemäß Punkt 2 Satz 1), wenn die positiv getestete Person keine COVID-19 typischen Krankheitszeichen zeigt, die Selbsttests der engen Kontaktperson negativ sind und bei der engen Kontaktperson selbst keine COVID-19 typischen Krankheitszeichen aufgetreten sind.


Soweit ein positives Testergebnis vorliegt, ist gemäß Punkt 1 (Positiv getestete Personen) zu verfahren.


3. Sofortige Vollziehbarkeit
Diese Allgemeinverfügung ist gemäß § 28 Absatz.3 i.V.m. § 16 Absatz 8 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (lfSG) sofort vollziehbar. Rechtsbehelfe haben somit keine aufschiebende Wirkung. Das zuständige Gericht kann auf Antrag die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise wiederherstellen, § 80 Absatz 5 Verwaltungsgerichtsordnung. Ein entsprechender Antrag wäre zu richten an das Verwaltungsgericht Potsdam, Friedrich-Ebert-Str. 32, 14467 Potsdam.


4. Bußgeld
Verstöße gegen die in Ziffer 1 und 2 dieser Allgemeinverfügung getroffenen Anordnungen stellen eine Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 73 Abs. la Nr. 6, 24 IfSG dar und können mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € geahndet werden.


5. Geltung weiterer Vorschriften
Im Übrigen gelten die Regelungen der SARS·CoV·2·EindV bzw. deren Nachfolgeverordnungen, soweit die in dieser Allgemeinverfügung getroffenen Anordnungen keine darüberhinausgehenden Einschränkungen enthalten.


6. Geltungsdauer
(1) Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf der Geltungsdauer der SARS-CoV-2-EindV außer Kraft, sofern nicht eine Nachfolgeverordnung der SARS-CoV-2-EindV ausdrücklich regelt, dass die Wirksamkeit von Regelungen, die auf der Grundlage der SARS-CoV-2-EindV getroffen worden sind, von deren Außerkrafttreten unberührt bleiben.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung nach Absatz 1 tritt die Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland zur Isolation von Kontaktpersonen der Kategorie I, Verdachtspersonen und auf das Coronavirus positiv getestete Personen und zur Erstellung von Kontaktlisten vom 24. November 2020 außer Kraft.


Begründung
§ 28a Absatz 11fSG benennt zulässige notwendige Schutzmaßnahmen zur Verhinderung und Verbreitung von COVID-19 für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage.


Für die Anordnung von Schutzmaßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz (lfSG) ist der Landkreis Havelland als örtliche Ordnungsbehörde nach der Infektionsschutzzuständigkeitsverordnung (lfSZV) zuständig.


Gemäß § 27 Absatz 1 der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (SARS-CoV-2-EindV) ist der Landkreis Havelland angehalten, über die Vorgaben dieser Verordnung hinausgehende Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zu treffen, wenn und soweit dies wegen örtlicher Besonderheiten oder aufgrund eines regionalen oder lokalen Infektionsgeschehens notwendig ist.


Auch nach der SARS-CoV-2-EindV besteht weiterhin die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung in Verkaufsstellen des Einzel- und Großhandels, in Kaufhäusern, Outlet-Centern, Einkaufszentren und vergleichbaren Einrichtungen zu tragen. Diese haben auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts durch geeignete organisatorische Maßnahmen die Abstands- und Hygieneregeln nach § 27 Absatz 1 außerhalb der einzelnen Verkaufsstellen auch in den für den Publikumsverkehr zugänglichen Bereichen der. Einrichtungen u.a. auf Parkplätzen und Parkhäusern sicherzustellen (§ 12 Absatz 1 Nr. 3 sowie § 12 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1).


Auf die Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung auf Bahnhöfen und in den dazugehörigen Bereichen, insbesondere Wartebereiche, Haltestellen, Bahnsteige und Bahnhofsvorplätze (§ 17) zu tragen, wird ausdrücklich hingewiesen.


Bekanntmachungshinweis
Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt als bekanntgegeben (§ 1 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz).


Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Landkreis Havelland, Der Landrat, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow, schriftlich 'oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist der Widerspruch durch De-Mail an die De-Mailadresse: zu senden.
Behörden, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können für die elektronische Form das besondere Behördenpostfach (beBPo) nutzen.


Rathenow, den 17. November 2021
In Vertretung
Nermerich
Erste Beigeordnete

[Allgemeinverfügung LK Havelland]

Wir zählen (auf) Sie! Landkreis richtet Erhebungsstelle für den Zensus 2022 ein

(17. 11. 2021)

Wie viele Menschen leben in den Städten und Gemeinden Deutschlands? Gibt es genügend Wohnraum für alle Bürgerinnen und Bürger? Brauchen wir mehr Schulen, Studienplätze oder Altenheime? Wo muss der Staat zukünftig mehr investieren? Um diese und andere Fragen zu beantworten, findet im Jahr 2022 in Deutschland wieder eine statistische Erhebung statt.


Lewandowski: „Ich freue mich, dass die Vorbereitungen zum Zensus 2022 im Landkreis bereits gut angelaufen sind. Der Zensus ist für alle Kommunen deutschlandweit eine logistische Herausforderung. Das Leitungsteam der Zensus-Erhebungsstelle hat in Nauen seine Arbeit aufgenommen. Die Ergebnisse der Bevölkerungsbefragung liefern wichtige Daten und Informationen für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.“

 

Im Jahr 2022 wird in Deutschland im Rahmen der EU-weiten Zensusrunde wieder eine Bevölkerungs- sowie Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt. Der Zensus ist eine gemeinschaftliche Aufgabe der Statistischen Ämter des Bundes, der Länder und Kommunen. Dabei werden Daten zur Bevölkerung, zur Erwerbstätigkeit und zum Wohnungsbestand der Haushalte erhoben. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist von Zeit zu Zeit eine Art Inventur notwendig. Insbesondere die Bestandsaufnahme der Einwohnerzahl steht im Mittelpunkt.

 

Lewandowski: „Die Einwohnerzahl ist unter anderem maßgeblich für die Zuweisung von Geldern im Rahmen des Bund-Länder-Finanzausgleichs bis hin zu den Kommunen. Der Zensus hat damit auch Einfluss darauf, wie viel Geld eine Kommune vom Land zugewiesen bekommt. Ich kann nur für den Zensus werben; es geht letztendlich um Ihre Gemeinde bzw. um Ihre Stadt.“

 

Wie der Zensus 2011 wird auch der Zensus 2022 wieder registergestützt durchgeführt, d. h. es werden bereits bestehende Verwaltungsdaten, wie zum Beispiel das Melderegister oder Anschriftendaten der Vermessungsämter, genutzt. Hinzukommend werden weniger als zehn Prozent der Bevölkerung in einem kurzen Interview durch Erhebungsbeauftragte befragt. Diese sogenannte Haushaltsstichprobe wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten organisiert. Die Stichprobenbefragung ist notwendig, um etwaige Ungenauigkeiten der Melderegister festzustellen und um Daten zu erheben, die nicht in den Registern vorliegen, wie zum Beispiel Angaben zu Bildung oder zur Erwerbstätigkeit.

 

Im Landkreis Havelland ist die Erhebungsstelle bereits eingerichtet und freut sich auf die weiterführende Arbeit zusammen mit dem Statistischen Landesamt. Um sicherzustellen, dass die gemachten Angaben anonym bleiben und nicht für andere Aufgaben der Verwaltung genutzt werden, ist eine strikte Abschottung notwendig. Die Erhebungsstelle muss also nicht nur räumlich, technisch und personell von anderen Verwaltungsstellen getrennt bleiben, sondern auch hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen.


Bis zum tatsächlichen Start der Erhebung ab dem 15. Mai 2022 muss noch zusätzliches Personal eingestellt sowie örtliche Erhebungsbeauftragte gewonnen und geschult werden. Die Erhebungsbeauftragten sind die wichtigsten Erfolgsfaktoren in der Haushaltsstichprobe. Ohne dieses ehrenamtliche Engagement, das mit einer steuerfreien Aufwandsentschädigung vergütet wird, geht es nicht.


Interessierte Personen, die den Zensus gern als Interviewerin bzw. Interviewer unterstützen möchten, können sich an die Erhebungsstelle unter wenden. Die Leitung der Erhebungsstelle, Daniela Freitag und Anne Stachowiak, steht der Bevölkerung im Landkreis darüber hinaus auch für Fragen unter dieser E-Mail-Adresse gerne zur Verfügung.


Hintergrund:

In Brandenburg sind bei der Haushaltebefragung im Rahmen des Zensus 2022 ca. 410.000 Menschen auskunftspflichtig. Eine Vollerhebung wird hingegen in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften durchgeführt, da dort erfahrungsgemäß eine größere Fluktuation herrscht. Auch bei der Gebäude- und Wohnungszählung müssen ebenfalls alle rund 630.000 Eigentümerinnen und Eigentümer oder Verwaltungen von ungefähr 650.000 Wohnungen und Gebäuden mit Wohnraum postalisch befragt werden, da hier überhaupt keine flächendeckenden Verwaltungsregister bestehen.

 

Die Havelländer müssen sich nicht aktiv zur Teilnahme am Zensus melden, denn die Erhebungsstelle des Landkreises wird sich postalisch an diejenigen Bürgerinnen und Bürger wenden, die an einer Befragung im Rahmen des Zensus teilnehmen müssen. Alle Personen, die für den Zensus 2022 kontaktiert werden, sind per Gesetz zur Auskunft verpflichtet. Das betrifft Einzelpersonen genauso wie EigentümerInnen von Wohnungen und BewohnerInnen von Wohnheimen.

 

Die Daten werden nur anonymisiert ausgewertet. Beim Zensus geht es nicht darum, etwas über die individuellen Lebensverhältnisse oder Einstellungen der Einwohnerinnen und Einwohner zu erfahren. Vielmehr bedeutet Statistik, dass Daten verallgemeinert, Summen gebildet und Durchschnitte berechnet werden – und gerade nicht der Einzelfall dargestellt wird. Ziel und Zweck ist es ausschließlich, eine verlässliche Datenbasis für weitere Planungen für wirtschaftliche und gesellschaftliche Prozesse zu erhalten.

 

Wir suchen übrigens Erhebungsbeauftragte (m/w/d)!

Sie möchten Haushalte befragen und sich aktiv am Zensus beteiligen?

Melden Sie sich bei uns, um nähere Informationen zu erhalten!

[Bewerbung Erhebungsbeauftragte/r]

[Allgemeiner Informations-Flyer]

[Flyer]

[Plakat]

[Zensus 2022]

[Zensus Landkreis Havelland]

Foto zur Meldung: Wir zählen (auf) Sie! Landkreis richtet Erhebungsstelle für den Zensus 2022 ein
Foto: Zensus Logo

Stadtkasse vom 18.10.-22.10. geschlossen!

(08. 10. 2021)

Bitte beachten Sie, dass in der Zeit vom 18. Oktober bis 22. Oktober 2021 die Stadtkasse geschlossen ist.

Bundestagswahl online

(26. 09. 2021)

Die Bundestagswahl können Sie hier online mitverfolgen!

 

 

 

World Cleanup Day am 18. September 2021

(08. 09. 2021)

Am 18. September 2021 findet der World Cleanup Day statt. Dies ist eine der größten Bürgerbewegung der Welt zur Beseitigung von Umweltverschmutzung und Plastikmüll. Der World Cleanup Day, zu deutsch Weltaufräumtag, ist ein weltweiter Aktionstag im Rahmen sozialen Handelns, bei dem die Umwelt von Müll befreit werden soll. Er findet jeweils am dritten Samstag im September statt. Nach Angaben der Initiatoren Let's Do It World nehmen mehr als 20 Millionen Menschen in 180 Staaten teil. Mit dem Müllsammel-Projekt  wurde 1989 in  Australien  das gemeinschaftliche Müllaufsammeln eingeführt.  Der erste weltweite Cleanup Day fand am 18. September 2018 statt.

In Deutschland wird der Cleanup Day vom gemeinnützigen Verein Let's Do It! Germany ausgerichtet.

Die MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung Premnitz wollen Vorbild sein und sich beteiligen. Wie schon in den Vorjahren soll rund um den Premnitzer See aufgeräumt werden. Natürlich sind alle Premnitzer eingeladen sich an diesen Aktionstag, wie auch immer, zu beteiligen.

Foto zur Meldung: World Cleanup Day  am 18. September 2021
Foto: World Cleanup Day am 18. September 2021

Stellenausschreibungen der Stadt Premnitz

(01. 09. 2021)

Die Stadt Premnitz schreibt drei Stellen aus:

 

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich!

[Stellenausschreibungen]

STADTRADELN - Radeln für ein gutes Klima

(27. 07. 2021)

STADTRADELN ist der bundesweite Wettbewerb für mehr Radförderung, Klimaschutz sowie eine verbesserte Lebensqualität und Premnitz ist in diesem Jahr dabei!

 

Vom 16. August bis zum 5. September 2021 sind alle Premnitzer aufgerufen in die Pedale zu treten, um möglichst viele (Alltags-)Kilometer klimafreundlich mit dem Rad, anstatt mit dem Auto zurückzulegen. Neben dem gemeinsamen Spaßfaktor und den gesundheitlichen Aspekten geht es vor allem darum, die Fahrräder aus dem Keller zu holen und mehr in unseren Alltag zu integrieren.

 

Mitmachen kann jeder, egal ob als Privatperson, als Unternehmen oder im Verein. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei und nebenbei können tolle Preise rund ums Fahrrad gewonnen werden.

 

Alle weiteren Informationen sind online unter www.stadtradeln.de zu finden.

 

Für alle Premnitzer, die keinen Internetaccount nutzen wollen, steht Frau Führlich gern auch telefonisch unter 03386 259-229 bzw. per E-Mail unter unterstützend zur Verfügung. 

[Kilometererfassungsbogen]

[Spielregeln]

Foto zur Meldung: STADTRADELN - Radeln für ein gutes Klima
Foto: STADTRADELN - Radeln für ein gutes Klima

Bekanntmachung

(22. 07. 2021)

Die Stadt Premnitz gibt folgende Anordnungen bekannt:

 

 

[Bekanntmachungen der Stadt Premnitz]

Bekanntmachung - öffentliche Auslegung

(12. 07. 2021)

Bekanntmachung Frühzeitige Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Vorentwurf Bebauungsplan "Bootshaus Milower Brücke" der Stadt Premnitz

 

Die Bekanntmachung und Vorentwürfe finden Sie im Anhang.

[Bekanntmachung]

[frühzeitiger Offenlagebeschluss-Vorentwurf-Planzeichnung]

[frühzeitiger Offenlagebeschluss-Vorentwurf-Begründung]

[Bekanntmachungen der Stadt Premnitz]

realisierte Vorschläge des Bürgerhaushaltes 2021 (aktualisiert)

(07. 07. 2021)

Sehr geehrte Premnitzer*innen,

 

erstmalig haben wir im letzten Jahr einen Bürgerhaushalt auf den Weg gebracht. Das Interesse war durchaus groß und ich möchte mich bei Ihnen für die eingereichten Vorschläge bedanken.

 

Die Fotos zu den realisierten Vorschlägen finden Sie hier.

 

Des Weiteren bekamen wir auch in diesem Jahr wieder viele Vorschläge zur Verschönerung unserer Stadt, die wir im kommenden Jahr umsetzen werden.

 

Freundliche Grüße

Ralf Tebling

Jahresabschluss 2019 der Stadt Premnitz

(06. 07. 2021)

Der Jahresabschluss 2019 der Stadt Premnitz ist online.

Sie finden den Jahresabschluss hier...

[Jahresabschluss 2019]

Eingeschränkte Wasserversorgung auf dem Mögeliner Friedhof

(30. 06. 2021)

Aufgrund eines bestehenden Defektes ist auf dem Mögeliner Friedhof leider weiterhin mit Einschränkungen der dortigen Wasserversorgung zu rechnen. Bereits in vier Wochen wird eine neue Brunnenanlage installiert und die Störung damit aufgehoben sein.

 

Wir bitten bis dahin um Verständnis.

Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland

(30. 06. 2021)

Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und Einschränkung der Nutzung des Grundwassers

 

Der Landrat des Landkreises Havelland erlässt als untere Wasserbehörde folgende A L L G E M E I N V E R F Ü G U N G

 

...die Allgemeinverfügung finden Sie hier

[Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und Einschränkung der Nutzung des Grundwassers ]

..die Abstimmung hat begonnen!

(31. 05. 2021)

Die Abstimmung zum Bürgerhaushalt 2022 hat begonnen.

 

Bis zum 26.06.2021 haben Sie die Möglichkeit online oder über den Flyer abzustimmen.

 

Das Abstimmungsverfahren finden Sie online hier...

[zum Abstimmungsformluar]

biometrische Bilder zum mitnehmen!

(03. 05. 2021)

Liebe Premnitzer*innen,

 

auf Grund der hohen Nachfrage, ob man die Bilder aus dem Einwohnermeldeamt ausdrucken könnte, haben wir uns entschlossen die Druckleistung ab dem 06.05.2021 anzubieten.

 

Die Kosten betragen:

  • biometrisches Foto mit Druck - 7,00 € (4 Bilder)

 

Es ist zu beachten, dass die Bilder nur im Zuge einer hoheitlichen Maßnahme (z.B. Antrag Personalausweis) geschossen werden. 

 

Nähere Informationen erhalten Sie im Einwohnermeldeamt. 

Wir suchen dich! - Freiwillige Feuerwehr Stadt Premnitz

(22. 04. 2021)
  • Du willst Menschen in Notlagen helfen.
  • Du bist körperlich und geistig fit.
  • Du interessierst dich für Technik wie Fahrzeuge und Spezialgeräte.
  • Du bringst dich gern in die Gemeinschaft ein.
  • Du bist mindestens 16 Jahre alt

 

Dann bist du bei uns richtig! Denn wir suchen dich! Mach mit bei der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Premnitz!


Du bist noch keine 16 Jahre?

 

Super! Dann bist du in unseren Jugendfeuerwehren genau richtig!
Hier lernst du die Aufgaben der Feuerwehr kennen. Du nimmst an
vielen interessanten Unternehmungen teil und hast viel Spaß.
Wir freuen uns auf dich!

 

Interessiert?
Dann melde dich bei uns:


Freiwillige Feuerwehr Premnitz
Gartenstraße 14
14727 Premnitz



Freiwillige Feuerwehr Mögelin
Kirchplatz 9 a
14727 Premnitz OT Mögelin



Freiwillige Feuerwehr Döberitz
Brandenburger Straße 38 b
14727 Premnitz OT Döberitz



Stadt Premnitz
Gerhart-Hauptmann-Straße 3
14727 Premnitz
Telefon: (03386) 259 0


 

weitere Informationen findest du hier.. www.ff-premnitz.de

 

[Flyer - Freiwillige Feuerwehr]

Foto zur Meldung: Wir suchen dich! - Freiwillige Feuerwehr Stadt Premnitz
Foto: Wir suchen dich! - Freiwillige Feuerwehr Stadt Premnitz

Frühzeitige Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Vorentwurfes der 3. Änderung des Flächennutzungsplans "NORMA Döberitz" der Stadt Premnitz

(06. 04. 2021)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Premnitz hat mit Beschluss-Nr.: 81-08/21 vom 11.03.2021 den Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans "NORMA Döberitz" gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung beschlossen.


Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt.
Ziel der 3. Änderung des Flächennutzungsplans "NORMA Döberitz" ist die Schaffung der Voraussetzungen für ein Sondergebiet - großflächiger Einzelhandelsbetrieb zur Errichtung eines NORMA Marktes.
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Döberitz der Stadt Premnitz. Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 6.870,54 m2 und umfasst in der Gemarkung Döberitz, Flur 2, die Flurstücke 26, 29 und jeweils anteilig die Flurstücke 27 und 28.

 

Der Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans "NORMA Döberitz" (Stand: Februar 2021) der Stadt Premnitz liegt mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit

vom 12.04.2021 bis einschließlich 12.05.2021

 

montags, mittwochs und donnerstags in der Zeit von 08.00-12.00 Uhr und von 13.00-15.00 Uhr, dienstags in der Zeit von 08.00  - 12.00 Uhr und von 13.00 - 17.00 Uhr und freitags in der Zeit von 08.00 Uhr -12.00 Uhr im Rathaus der Stadt Premnitz, Fachbereich 111, Raum 111 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzliche Termine zur Einsichtnahme können unter 03386/259120 vereinbart werden.


Zusätzlich sind die kompletten Plan unterlagen auf der Internetseite www.premnitz.de unter der Rubrik Rathaus & Politik - Bekanntmachungen zur Einsichtnahme eingestellt,
https://www.premnitz.de/bekanntmachungen/.


Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie die derzeit geltenden Abstands- und Hygieneregelungen anzuwenden sind.


Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Der Öffentlichkeit wird außerdem Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Während der Auslegungsfrist wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben und es können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf, der Begründung und des Umweltberichtes beim Fachbereich III der Stadt Premnitz oder per E-Mail ( )
unter Angabe des Namens des Bauleitplans schriftlich oder während der vorgenannten Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Diese werden in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einbezogen. Die Angabe des Absenders ist
zweckdienlich, da eine Benachrichtigung über das Ergebnis der Abwägung erfolgt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte
kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

[Bekanntmachung]

[FNP- NORMA Döberitz-Vorentwurf mit Begründung u. Umweltbericht]

[Bekanntmachungen der Stadt Premnitz]

Frühzeitige Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Vorentwurfes des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „NORMA Döberitz“ der Stadt Premnitz

(06. 04. 2021)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Premnitz hat mit Beschluss-Nr.: 82-08/21 vom 11.03.2021 den Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „NORMA Döberitz" gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung beschlossen.

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt.

Ziel des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „NORMA Döberitz" ist die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen für ein Sondergebiet - großflächiger Einzelhandelsbetrieb zur Errichtung eines NORMA-Marktes.

 

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Döberitz der Stadt Premnitz. Die Fläche des Geltungs-bereiches beträgt ca. 6.870,54 m² und umfasst in der Gemarkung Döberitz, Flur 2, die Flurstücke 26, 29 und jeweils anteilig die Flurstücke 27 und 28.

 

Der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „NORMA Döberitz“ einschließlich Begründung, Auswirkungsanalyse zur Prüfung städtebaulicher Auswirkungen eines Ersatzneubaus des NORMA-Marktes im Ortsteil Döberitz der Stadt Premnitz der BBE Handelsberatung und Schall-technischer Untersuchung (Büro für Schallschutz Magdeburg) sowie der Umweltbericht liegen zur all-gemeinen Information der Öffentlichkeit in der Zeit vom

 

vom 12.04.2021 bis einschließlich 12.05.2021

 

montags, mittwochs und donnerstags in der Zeit von 08.00-12.00 Uhr und von 13.00-15.00 Uhr, dienstags in der Zeit von 08.00-12.00 Uhr und von 13.00 - 17.00 Uhr und freitags in der Zeit von 08.00 Uhr -12.00 Uhr im Rathaus der Stadt Premnitz, Fachbereich III, Raum 111 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzliche Termine zur Einsichtnahme können unter 03386/259120 vereinbart werden.

Zusätzlich sind die kompletten Planunterlagen auf der Internetseite www.premnitz.de unter der Rubrik Rathaus & Politik / Bekanntmachungen zur Einsichtnahme eingestellt, https://www.premnitz.de/bekanntmachungen/.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie die derzeit geltenden Abstands- und Hygieneregelungen anzuwenden sind.

 

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Der Öffentlichkeit wird außerdem Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Während der Auslegungsfrist wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben und es können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf, der Begründung und des Umweltberichtes beim Fachbereich III der Stadt Premnitz oder per E-Mail ( ) unter Angabe des Namens des Bauleitplans schriftlich oder während der vorgenannten Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Diese werden in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einbezogen. Die Angabe des Absenders ist zweckdienlich, da eine Benachrichtigung über das Ergebnis der Abwägung erfolgt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).

 

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Hinweise zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

 

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

[Bekanntmachung]

[B-Plan-NORMA Döberitz-Vorentwurf mit Begründung u. Umweltbericht]

[Anhang 1- Auswirkungsanalyse -BBE Handelsberatung]

[Anhang 2 Schalltechnische Untersuchung]

[Bekanntmachungen der Stadt Premnitz]

Planfeststellungsverfahren Gewässerrandstreifenprojekt "Untere Havelniederung zwischen Pritzerbe und Gnevsdorf"- Maßnahmenkomplex MK12

(06. 04. 2021)

Online·Konsultation

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
vom 06. April 2021

 

Für das o.g. Vorhaben wird auf Antrag des Naturschutzbund Deutschland e.V. vom Landesamt für Umwelt, Abteilung Wasserwirtschaft 1, Referat W11, Obere Wasserbehörde ein Planfeststellungsverfahren nach § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes in Verbindung mit § 1 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg, §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie den §§ 89 ff. des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) und den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) durchgeführt.


Die Durchführung eines Erörterungstermins zur Erörterung der rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, der rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG sowie der Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan wird durch eine Online·Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 des Planungssicherstellungsgesetzes ersetzt.
Der Träger des Vorhabens, die Behörden, die Betroffenen sowie diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben (Teilnahmeberechtigten), werden von der Durchführung der Online-Konsultation individuell benachrichtigt und müssen sich für den Zugang zur Online-Konsultation für das Portal DialogBB registrieren. Wer durch das Vorhaben betroffen ist, jedoch keine Einwendungen fristgerecht erhoben hat, kann den Zugang für die Online-Konsultation
unter Darlegung seiner Betroffenheitbeim Landesamt für Umwelt als Oberer Wasserbehörde per Post (Postanschrift: Landesamt für Umwelt, Referat W11 "Obere Wasserbehörde", Seeburger Chaussee 2, 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke) oder elektronisch (Email-Adresse: ).
anfordern.


Für die Online-Konsultation werden den Teilnahmeberechtigten im Portal DialogBB die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen in der Zeit vom 05. Mai 2021 bis 26. Mai 2021
zugänglich gemacht.


Die zur Teilnahme Berechtigten haben die Gelegenheit, sich vom 05. Mai 2021 bis einschließlich 26. Mai 2021 schriftlich oder elektronisch dazu zu äußern (Postanschrift: Landesamt für Umwelt, Referat W11 "Obere Wasserbehörde", Seeburger Chaussee 2, 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke;
Email-Adresse: ).


Die Regelungen über die Online·Konsultation lassen den bereits eingetreten Ausschluss von Einwendungen unberührt (§ 5 Abs. 4 Satz 4 Planungssicherstellungsgesetze).


Im Internet finden Sie diese Bekanntmachung und die ausgelegten Planunterlagen auf folgender Seite: Ifu.brandenburg.de/lfu/owb.
 

[Bekanntmachung]

Testzentrum geht weiter!

(01. 04. 2021)

Die Stadt Premnitz wird aufgrund der in den ersten Tagen gemachten Erfahrungen im Testzentrum in der Bahnhofstraße 22 weiterhin freiwillige Test anbieten.

 

Bis auf Weiteres werden diese an den Werktagen in der Zeit zwischen 15 und 17 Uhr angeboten. Sollten aufgrund neuer bundes- oder landesrechtlicher Vorschriften Änderungen nötig sein, wird umgehend reagiert. Dann werden ggf. weitere Zeiten und Tage angeboten.

Bekanntmachung - Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan "Junges Stadtquartier"

(31. 03. 2021)

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan "Junges Stadtquartier" gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Premnitz hat am 11.03.2021 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum Bebauungsplan "Junges Stadtquartier" und die Begründung gebilligt (Beschluss-Nr. 80-08/21) sowie die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB (2. Beteiligung) beschlossen.


Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wiedernutzung der größtenteils brachliegenden, ehemals mit Wohnblöcken bebauten Flächen für ein neues Wohngebiet.


Das etwa 4,8 ha große Plangebiet liegt nördlich der Bergstraße, westlich und östlich der Bunsenstraße. Die Abgrenzung des Plangebietes ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt. (siehe Anlage)


Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im sog. beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird daher abgesehen.


Der Entwurf zum Bebauungsplan mit der Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 12.04.2021 bis einschließlich 12.05.2021 zu folgenden Zeiten:

 

Montag           8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr

Dienstag          8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr

Mittwoch        8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr

Donnerstag     8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr

Freitag             8.00 Uhr - 12.00 Uhr


im Fachbereich III der Stadt Premnitz, Raum 111 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Zusätzliche Termine zur Einsichtnahme können unter der Telefonnummer 03386 / 259120 vereinbart werden. Die Unterlagen stehen darüber hinaus im Internet unter https://www.premnitz.de/bekanntmachungen/index.php für die Einsichtnahme zur Verfügung.


Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.


Der Öffentlichkeit wird außerdem Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes beim Fachbereich III der Stadt Premnitz oder per E-Mail ( ) unter Angabe des Namens des Bauleitplans schriftlich oder während der vorgenannten Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Diese werden in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einbezogen. Die Angabe des Absenders ist zweckdienlich, da eine Benachrichtigung über das Ergebnis der Abwägung erfolgt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).

[Bekanntmachung]

[B-Plan Junges Stadtquartier -Begründung-2.Beteiligung]

[B-Plan Junges Stadtquartier -Planzeichnung-2.Beteiligung]

[B-Plan Junges Stadtquartier -Textfestsetzungen-2.Beteiligung]

[Bekanntmachungen der Stadt Premnitz]

Überschreitung des 7-Tage-lnzidenzwertes von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner*innen mit dem SARS-CoV-2-Virus innerhalb der letzten drei Tage

(26. 03. 2021)

Laut Veröffentlichung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (https:/Ikkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-Iandbrandenburg/) liegt die Zahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus im Landkreis Havelland innerhalb des Zeitraums der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern seit dem 24.03.2021, also seit mindestens drei Tagen, ununterbrochen bei über 100 (sogenannte 7-Tage-lnzidenz).


Gemäß § 26 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung zur Änderung der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 19.03.2021 gelten daher ab dem Folgetag dieser Bekanntmachung für die Dauer von mindestens 14 Tagen im Landkreis Havelland folgende Schutzmaßnahmen:


1. abweichend von § 4 Absatz 1 Halbsatz 1 ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet,
2. abweichend von § 7 Absatz 1 Halbsatz 1.ist die Durchführung von Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet,
3. abweichend von § 7 Absatz 5 Halbsatz 1 ist die Durchführung von privaten Feiern und Zusammenkünften nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet,

4. abweichend von § 8 Absatz 1 unterliegen alle nicht in § 8 Absatz 2 Satz 1 genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels einer Schließungsanordnung,
5. abweichend von § 12 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 ist der Individualsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts zulässig,
6. abweichend von § 23 Absatz 1 sind Gedenkstätten, Museen,
Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive und öffentliche
Bibliotheken für den Publikumsverkehr geschlossen.

 

Die Anordnung der o.g. Schutzmaßnahmen endet gemäß § 26 Abs. 3 der Verordnung zur Änderung der Siebten SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg, wenn die 7-Tage-lnzidenz vom zehnten bis zum zwölften Tag der Anordnung ununterbrochen unter 100 liegt, mit Ablauf des Tages, der auf den vierzehnten Tag der Anordnung fällt. Anderenfalls verlängert sich die Anordnung um eine Woche. Die Verlängerung endet mit Ablauf des Tages, der auf den siebten Tag der Verlängerung folgt, soweit die 7-Tage-lnzidenz vom dritten bis siebten Tag der Verlängerung ununterbrochen unter 100 liegt. Die diesbezügliche Unterschreitung wird der Landkreis Havelland entsprechend veröffentlichen.


Rathenow, 2021-03-26

Lewandowski
Landrat

[bekanntmachung_inzidenz]

Premnitz erweitert das Angebot für kostenlose Testungen!

(25. 03. 2021)

Die kostenlosen Testungen in Premnitz sind heute angelaufen. In der Zeit zwischen 9 und 11 Uhr ließen sich 32 Personen testen.

 

Die Stadt erweitert, wie angekündigt, das Angebot, sich kostenlos testen zu lassen.

 

Das Testzentrum Premnitz in der Bahnhofsstraße 22 wird in den folgenden Tagen vor Ostern wie folgt geöffnet sein:

 

Freitag   

26.03.2021 15 bis 17 Uhr
Montag  29.03.2021 15 bis 17 Uhr
Dienstag    

30.03.2021

15 bis 17 Uhr
Mittwoch        31.03.2021 15 bis 17 Uhr
Donnerstag 01.04.2021

09 bis 11 Uhr und

17 bis 19 Uhr

 

Die Suche nach einem Atommüll-Endlager in Deutschland

(23. 03. 2021)

Die Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle in Deutschland geht weiter. Im ersten Schritt wurden im Zwischenbericht die Teilgebiete mit geologisch günstigen Voraussetzungen veröffentlicht. Im Ergebnis ist festzustellen, dass rund 54 % der bundesdeutschen Fläche als „geeignete Teilgebiete“ eingestuft werden. Die Voraussetzung für eine transparente Entscheidungsfindung soll das vorgeschriebene Format der Öffentlichkeitsbeteiligung für Bürgerinnen und Bürger schaffen.

 

Ein digitaler Austausch zur Endlagersuche, der sich gezielt an junge Menschen richtet, findet am 24. März 2021 von 16.00 bis 19.00 Uhr statt. Anmeldungen können unter  vorgenommen werden.

 

Fragen, Hinweise und Kritikpunkte zum vorliegenden Zwischenbericht Teilgebiete können interessierte Bürger*innen und Vertreter*innen aus Wirtschaft und Kommunen in der Fachkonferenz Teilgebiete einbringen. Die nächsten digitalen Beratungstermine der Fachkonferenz sind vom 10.06. bis 12.06.2021 bzw. vom 5.08. bis 08.08.2021 geplant. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung.

 

(www.endlagersuche-infoplattform.de/webs/Endlagersuche/DE/Fachkonferenz/fachkonferenz_node.html)

 

 

Verbiss und Schäle an Waldverjüngungen durch Schalenwildarten

(23. 03. 2021)

Sehr geehrte Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer,

 

die Oberförsterei Rathenow weist darauf hin, dass der Landesbetrieb Forst Brandenburg zur Erfassung der Verbiss- und Schälsituation im Wald eine Waldinventur unter dem Namen „Inventur Verbiss und Schäle“ (IVuS) durchgeführt hat.

 

Die in einem Raster von 500 m x 500 m durchgeführte Inventur soll dazu beitragen, den Einfluss des wiederkäuenden Schalenwildes auf die Verjüngung des Waldes mithilfe eines normierten Verfahrens objektiv und vergleichbar abzubilden. Die Verbissaufnahmen wurden in allen Eigentumsarten durchgeführt und sollen in fünf Jahren wiederholt werden.

 

Die Ergebnisse liegen in Form von sog. „Ampelkarten“ vor und sind im Internet auf der Seite des Landesbetriebes Forst Brandenburg: forst.brandenburg.de landkreisweise einsehbar. Dort folgen Sie bitte dem Pfad: Themen>Wald schützen>Wildschäden erfassen und vorbeugen.

 

Die Seite bietet auch die Möglichkeit, bei vorhandenem Verbiss bzw. bei vorhandener Schäle den durch das Wild verursachten Schaden überschlägig monetär zu berechnen.

 

Sollten Sie dazu Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an ihre zuständige Revierleiterin, ihren zuständigen Revierleiter oder an die Oberförsterei Rathenow.

Sprechtag im April

(22. 03. 2021)

Der Sprechtag in der Stadt Premnitz am Samstag den 03. April 2021 entfällt. Er wird am 10. April 2021 ersatzweise durchgeführt.

Kostenlose Schnelltests in Premnitz

(19. 03. 2021)

Die Stadtverwaltung informiert, dass den Premnitzer*innen die Möglichkeit eingeräumt werden soll, sich am 25.03.2021 kostenlos testen zu lassen.


Am Donnerstag werden in der Zeit von 9 bis 11 Uhr und 17 bis 19 Uhr kostenlose Schnelltests angeboten. Diese Tests werden durch einen Abstrich im Nasenraum in den Räumlichkeiten des Genusscaterings in der Bahnhofstraße 22 angeboten (Kommunales Testzentrum). Es handelt sich um den Testkit AMP Rapid Test Sars-CoV-2 Ag.


Es wird darauf hingewiesen, dass derzeit die Schnelltests nur bei einer vorgesehenen Inanspruchnahme von Leistungen in der Kosmetik erforderlich sind. Darüber hinaus werden derzeit keine Testbescheinigungen benötigt. Eine solche Testbescheinigung, die nach dem Test ausgestellt wird, hat eine Gültigkeit von 12 Stunden.


Im Falle eines positiven Ergebnisses werden die Betroffenen an ihre Hausärzte verwiesen. Dort erfolgt dann ein PCR-Test, der das Schnelltest-Ergebnis bestätigen muss.


Darüber hinaus erfolgte mit den in Premnitz angestellten und niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten eine Verständigung, dass auch diese kostenlose Schnelltests anbieten. Sowohl in den Arztpraxen im Familien- und Gesundheitszentrum der Medizinisches Dienstleistungszentrum Havelland GmbH als auch in DIAMED und in fast allen anderen Praxen in der Stadt einschließlich aller Zahnarztpraxen wird dieses Angebot vorgehalten.


Dies wird aber nur den Patienten*innen angeboten, die ohnehin einen geplanten Termin bei ihrem Arzt und ihren Wohnsitz in Premnitz haben. Es werden in den Praxen keine zusätzlichen Schnelltest-Termine vergeben. Hierfür ist das kommunale Testzentrum aufzusuchen.


Dies wird damit begründet, dass der Landkreis seinen 13 Gemeinden zunächst nur begrenzte Kontingente zur Verfügung stellen kann.


Der Bürgermeister bittet alle Premnitzer*innen, sich zunächst nur testen zu lassen, wenn dies wirklich erforderlich ist. So z. B. bei Krankheitszeichen, erforderlichen Besuchen Angehöriger oder aufgrund dienstlicher Anlässe.


Im Kommunalen Testzentrum in der Bahnhofstraße erfolgt vorab keine Terminvergabe. Die Testungen erfolgen durch Laien, die vorab geschult wurden. Ein Test benötigt etwa bis zu 30 Minuten. Personen, die sich testen lassen möchten, müssen sich ausweisen.


Vom Verlauf dieses Tages werden alle weiteren Entscheidungen abhängen, so z. B. wann und in welchem Umfang weitere Termine im kommunalen Testzentrum der Stadt Premnitz angeboten werden.

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch des Entwurfs der 1. Änderung des Flächennutzungsplans und des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 3a "Heiningsweg" der Stadt Premnitz

(05. 03. 2021)

Mit Beschluss-Nr. 21-02/19 und 22-02/10 vom 12.09.2019 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Premnitz den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans sowie den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3a "Heiningsweg" gebilligt und zur öffentlichen Auslegung beschlossen.


Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt.


Ziel des Bebauungsplans Nr. 3a "Heiningsweg" und der 1. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen für ein allgemeines Wohngebiet sowie ein eingeschränktes Gewerbegebiet. Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Mögelin der Stadt Premnitz und umfasst eine Fläche von ca. 3,6 ha.


Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplans Premnitz entspricht dem Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 3a "Heiningsweg"

 

Die Bekanntmachung finden Sie hier...

[Bekanntmachung]

[Bekanntmachungen der Stadt Premnitz]

Bürgerhauhalt der Stadt Premnitz geht in die zweite Runde

(04. 02. 2021)

Wie im letzten Jahr, erhalten die Einwohner*innen von Premnitz wieder einen eigenen Bürgerhaushalt. 43.000 Euro stehen erneut zur Verfügung. Damit haben die Premnitzer*innen die Möglichkeit sich direkt in die Stadtpolitik einzubringen. Jedermann ab dem 12. Lebensjahr kann sich mit Vorschlägen einbringen. Ein Vorschlag sollte einen Umfang von 5.000 Euro nicht übersteigen. Diese Anregungen können kleinere Investitionen u. a. für Baumaßnahmen, für Maßnahmen zur Verschönerung des Stadtbildes sein.

 

Die Vorschläge können schriftlich (mit dem der BRAWO im Zustellgebiet Premnitz beigefügten Flyer) an die Stadt Premnitz, Gerhart-Hauptmann-Straße 3, per E-Mail an oder online unter https://finanzen.premnitz.de eingereicht werden.

 

Fristende ist der 31.03.2021. Im letzten Jahr beteiligten sich etwa 50 Personen. 20 Vorschläge werden in diesem Jahr umgesetzt. So wurden bereits Parkbänke und Bäume bestellt, mit denen die Uferpromenade verschönert werden soll. Dem Bürgermeister ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass trotz pandemiebedingter angespannter Haushaltslage der Bürgerhaushalt nie zur Disposition stand.

 

Besonders freut ihn, dass auch Vorschläge umgesetzt werden, die Jugendliche der Grundschulen aus Milow und Premnitz im letzten Jahr im Planspiel „Pimp Your Town“ zusammengetragen haben. Die Jugendlichen setzten sich u. a. für mehr Hundebeutelspender und Mülleimer im Stadtgebiet ein. Dies ist der Punkt, der den Verwaltungschef umtreibt. Ohne dieses Planspiel würden keinerlei Vorschläge von Jugendlichen der Stadt vorliegen. Er wünscht sich, dass sich die Jugendlichen in diesem Jahr einbringen.

Flyer zum Bürgerhaushalt

 

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[Bürgerhaushalt der Stadt Premnitz]

Foto zur Meldung: Bürgerhauhalt der Stadt Premnitz geht in die zweite Runde
Foto: Bürgerhauhalt der Stadt Premnitz geht in die zweite Runde

die Stadtverwaltung informiert...!!

(27. 01. 2021)

Durch das Coronavirus sind auch in unserer Region beträchtliche wirtschaftliche Schäden entstanden bzw. werden noch entstehen.

Nach wie vor besteht für die Steuer- und Abgabenpflichtigen der Stadt Premnitz bei vorliegenden Voraussetzungen, zur Milderung bzw. Vermeidung unbilliger Härten, die Möglichkeit der Stundung sowie bei Gewerbetreibenden die Anpassung von Vorauszahlungen.

Die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen können bis zum 31.03.2021 unter Darlegung ihrer Verhältnisse, Anträge auf Stundung der bis zum 31.03.2021 fälligen Steuern, stellen.

[Antrag auf Zahlungserleichterung - Stundung - Covid 19]

Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle

(21. 01. 2021)

Der Bund hat die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland aufgenommen. Der Verfahrensstand wurde in einem ersten Zwischenbericht zusammen gefasst und im September 2020 veröffentlicht. Hierzu soll eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung abgesichert werden: durch die Fachkonferenz Teilgebiete. Jeder ist eingeladen, sich mit Hinweisen, Fragen und Kritiken einzubringen.

 

Mit dem Schreiben des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung und der Kurzbroschüre  wird über den aktuellen Entwicklungsstand informiert, welche Möglichkeiten der Einflussnahme existieren und wie der weitere Verfahrensverlauf der Standortsuche ist.

 

Am 27.01.2021 wird eine Online-Sprechstunde angeboten, zu der man sich bis zum 25.01.2021 anmelden muss.

Vom 05.02.2021 bis zum 07.02.2021 findet der nächste Termin der Fachkonferenz Teilgebiete statt, zu der sich ebenfalls jeder anmelden kann.

[117-00-2021-01-14 Informationsbroschüre Endlagersuche]

[117-00-2021-01-15 Anschreiben BASE Endlagersuche]

Verkauf Baugrundstück in Döberitz

(30. 06. 2020)

Die Stadt Premnitz bietet den Verkauf eines Grundstücks zur Eigenheimbebauung an:


Unerschlossenes Grundstück in 14727 Premnitz OT Döberitz, Am Hafen (Größe: 1.813 qm)


Interessenten erhalten nähere Auskünfte in der Stadtverwaltung Premnitz, Rathaus Zentrum:

Frau Große, Tel.: 03386/259215 und unter 

 

Verkauf - Flurstück 262I1 - Flur 2 in Döberitz

Verkauf - Flurstück 262I1 - Flur 2 in Döberitz mit Luftbild

[Immobilien der Stadt Premnitz]

Foto zur Meldung: Verkauf Baugrundstück in Döberitz
Foto: Verkauf Baugrundstück in Döberitz

das Geoportal der Stadt Premnitz ist online!

(29. 06. 2020)

Was ist das Geoportal Stadt Premnitz?

 

Das Geoportal ist die amtliche Informations- und Kommunikationsplattform rund um Geodaten Ihrer Stadtverwaltung. Es wird innerhalb der Geodateninfrastruktur Brandenburg bereitgestellt.


 

Was sind Geodaten?

 

Sie hängen in Schränken, liegen in Schubladen und neuerdings auch auf unseren Festplatten: Karten und Pläne. Sie liefern der Verwaltung die Informationen, die für die tägliche Arbeit benötigt werden. Und sie sind das Medium, mit dem Planungen und Entscheidungen festgehalten werden.

 

Was bietet Ihnen das Geoportal?

 

Einzelne Themen können in der Kartenanwendung angezeigt, gedruckt sowie mit weiteren angebotenen Informationen (z.B. Geobasisdaten, Schutzgebieten) kombiniert werden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bereitgestellte Geodienste in externen Fachanwendungen oder anderen Geoportalen zu nutzen.

 

Themensuche

 

Mit der Themensuche können Inhalte des Geoportals gezielt durchsucht und in weiteren Schritten angezeigt werden. Bitte beachten Sie, eine räumliche Suche, d.h. eine Suche nach Adressen, ist innerhalb der Kartenanwendung verfügbar.

[Geoportal der Stadt Premnitz]

Foto zur Meldung: das Geoportal der Stadt Premnitz ist online!
Foto: das Geoportal der Stadt Premnitz ist online!

Stellenausschreibung - Sachbearbeiter Zentrale Veranlagung

(29. 06. 2020)

In der Stadt Premnitz ist zum 01.10.2020 eine Stelle Sachbearbeiter Zentrale Veranlagung (m/w/d) unbefristet in Vollzeit zu besetzen.


Die Stadt Premnitz ist eine Industriegemeinde mitten im Naturpark Westhavelland. Mit ihren ca. 45 Beschäftigten bietet die Stadt Premnitz als Arbeitgeber ein familiäres attraktives Arbeitsumfeld.

 

Nähere Informationen zur Stellenausschreibung finden Sie hier...

 

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Lebenslauf, Zeugnissen und Tätigkeitsnachweisen.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31.07.2020 an:


 (PDF-Datei)


oder


Stadt Premnitz
Büro des Bürgermeisters
Frau Hamann
Gerhart-Hauptmann-Straße 3
14727 Premnitz


Wir informieren Sie hiermit, dass wir Ihre personenbezogenen Daten zur Durchführung des Auswahlverfahrens verarbeiten und speichern. Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1b, Art. 88 DSGVO i. V. m. § 26 BbgDSG. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden alle Bewerbungsunterlagen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen spätestens nach 6 Monaten vernichtet.


Kosten; die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

[Externe Stellenausschreibung - Zentrale Veranlagung]

[Stellenausschreibungen]

Foto zur Meldung: Stellenausschreibung - Sachbearbeiter Zentrale Veranlagung
Foto: Stellenausschreibung - Sachbearbeiter Zentrale Veranlagung

die Stadtverwaltung informiert...!!

(29. 06. 2020)

Die Stadtkasse im Haus II der Stadt Premnitz ist in dieser Woche geschlossen.

 

Das Standesamt ist am 30.06.2020 vormittags nur eingeschränkt verfügbar.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Foto zur Meldung: die Stadtverwaltung informiert...!!
Foto: die Stadtverwaltung informiert...!!

Bekanntmachung Fundsachen

(26. 06. 2020)

Bekanntmachung

-VERSTElGERUNG VON FUNDSACHEN-

 

Zeit: 02. September 2020 um 15.00 Uhr
Ort: Premnitz, Parkplatz Rathaus, Gerhart-Hauptmann-Straße 3


Zu versteigernde Gegenstände:


Fahrräder:

  • Herrenrad lila schwarz, IIKynastll
  • Mountainbike blau, silber, IIExtremell
  • Kinderrad blau, gelb IIPrincell
  • Damenrad blau, schwarzer Korb hinten
  • Damenrad rot, silberner Korb hinten
  • Herrenrad lila
  • Trekkingrad blau, silber "active"
  • Damenrad dunkelgrau, "Performance", weißer Korb hinten
  • Damenrad grün "Diamant"
  • Klapprad schwarz
  • Damenrad weiß, brauner Sattelbezug
  • Damenrad weinrot, "MIFA"
  • Damenrad silber-rot, "MIFA", Sattel fehlt
  • Damenrad rot,  "Deven", schwarzer Korb hinten
  • Kinderfahrrad pink, "LANBOND"
  • Damenrad grün, schwarzer Korb hinten
  • Damenrad weinrot, "Calvin"
  • Damenrad weinrot, "Ragazzi", schwarzer Korb hinten
  • Herrenrad schwarz "CYCLE"
  • Damenrad rot, lila, weißer Korb hinten
  • Damenrad lila, Korb vorne, Hinterrad ohne Schlauch


Sonstiges:

  • Rollator, silber


Empfangsberechtigte haben bis zum 07.08.2020 die Möglichkeit, Ihre Rechte bei der Ordnungsbehörde - Fundbüro der Stadt Premnitz anzumelden.

[Bekanntmachung Fundsachen]

[Bekanntmachungen der Stadt Premnitz]

Foto zur Meldung: Bekanntmachung Fundsachen
Foto: Bekanntmachung Fundsachen

kostenfreie Schuldnerberatung - Sprechzeiten im Juli

(24. 06. 2020)

Die Sprechzeiten der Schuldnerberatung im Juli sind 

 

  • Dienstag, der 21.07.2020

 


Sie können wieder schuldenfrei werden!

 

Ob Lohn- oder Kontopfändung, Energie- oder Gassperre!

Der "pro solvencia e.V." hilft Ihnen dabei!

 

Immer dienstags von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

 


In dringenden Fällen sind wir unter 0159/018744149 erreichbar!

 

Ihr pro-solvencia Team

[https://pro-solvencia.de/eibung]

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Foto: Flyer

Bekanntmachung - Unbesetzter Sitz in der Stadtverordnetenversammlung

(24. 06. 2020)

Bekanntmachung

Gem. § 60 Abs. 3 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahIG) i.V.m. § 80 Abs. 3 Brandenburgische Kommunalverordnung (BbgKWahIV)


Herr Stefan Behrens hat mit Datum vom 13. Juni 2020 die Niederlegung seines Mandats als Gemeindevertreter in                                             der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Premnitz erklärt.


Auf dem Wahlvorschlag der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, auf dem Herr Stefan Behrens gewählt worden ist, sind keine Ersatzpersonen vorhanden, sodass der Sitz in der Gemeindevertretung bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt bleibt.

Die gesetzliche Mitgliederzahl der Vertretung vermindert sich für die Wahlperiode entsprechend.

[Bekanntmachung Unbesetzter Sitz]

[Bekanntmachungen der Stadt Premnitz]

Foto zur Meldung: Bekanntmachung - Unbesetzter Sitz in der Stadtverordnetenversammlung
Foto: Bekanntmachung - Unbesetzter Sitz in der Stadtverordnetenversammlung

Regelbetrieb für Kindertagesstätten

(15. 06. 2020)

Kindertagesstätten öffnen ab 15. Juni regulär

Die Landesregierung hat am Freitag, den 12. Juni 2020 beschlossen, den Regelbetrieb in den Kitas wieder aufzunehmen.

Für Kinder, die die Kita bisher nicht besucht haben und die ab der kommenden Woche wieder betreut werden, müssen Eltern für Juni keine Kitabeiträge zahlen.

 

 

Regulärer Schulbetrieb nach den Sommerferien

Des Weiteren hat die Landesregierung beschlossen, den Regelbetrieb der Schulen zum Start des neuen Schuljahres 2020/21 wieder aufzunehmen.

Grundsätzlich soll an jedem Schultag Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler stattfinden. Ein Mindestabstand von 1.50 Meter als generelle Vorgabe ist nicht mehr vorgesehen.

[Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landrates über die Regelung der eingeschränkten Regelbetreuung in Kindertagesstätten]

Foto zur Meldung: Regelbetrieb für Kindertagesstätten
Foto: Regelbetrieb für Kindertagesstätten

Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung

(08. 06. 2020)

Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der Fernwärmeleitung Premnitz - Brandenburg zwischen Premnitz und Brandenburg

I.

Die StWB Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG, Packhofstraße 31, 14776 Brandenburg an der Havel, hat beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für die Errichtung und den Betrieb einer Fernwärmetrasse gem. § 65 Abs. 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. 19.7.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. § 1 Abs. 1 S. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg (VwVfG Bbg) und §§ 72-77 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe ist zuständig für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens und zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde.

Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens sind Errichtung und Betrieb der Fernwärmeleitung von Premnitz nach Brandenburg bis zu den Anbindepunkten im Netz inklusive aller notwendigen Nebenanlagen.

Die Leitung dient der Anbindung des Fernwärmenetzes der StWB Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG an eine thermische Abfallverwertungsanlage der Firma EEW Energy Waste GmbH in der Stadt Premnitz. Die Abfallverwertungsanlage in der Stadt Premnitz besitzt eine Dampfturbine, über die ein Teil des im Verbrennungsprozess entstehenden Dampfs in Strom gewandelt wird. Die überschüssige Abwärme wird zu einem geringen Teil von den Stadtwerken Premnitz abgenommen und soll zukünftig in großen Teilen über die beantragte Fernwärmesystemanbindung in das Fernwärmenetz der Stadt Brandenburg eingespeist werden, um die dortige derzeitige Fernwärmeerzeugung mittels gasbefeuerter Anlagen zu substituieren.

Die beantragte Fernwärmesystemanbindung zwischen Premnitz und Brandenburg hat eine Länge von 20,3 km und verläuft auf den Gebieten der Städte Premnitz und Brandenburg sowie dem Gebiet des Amtes Beetzsee nördlich des Pritzerber Sees. Für Errichtung und Betrieb der Leitung müssen Grundstücke der Gemarkungen der amtsfreien Stadt Premnitz, der amtsangehörigen Stadt Havelsee, der Gemeinde Beetzsee und der kreisfreien Stadt Brandenburg in Anspruch genommen werden. Die Leitung wird überwiegend in einer Mindesttiefe von 1,20 m erdverlegt. Nur im Bereich des Feuchtgebietes Elslaake erfolgt über eine Strecke von etwa 1 km eine oberirdische Verlegung auf Sockeln. Die Leitung ist mit folgenden technischen Kenngrößen beantragt:

  • Leistungslänge: 20,3 km
  • Nennweite: DN 350
  • Medienrohr: geschweißtes Stahlrohr gem. DIN EN 253: 355,6 x 5,6 mm
  • Wärmedämmung: PUR-Hartschaum
  • Transportmedium: vollentsalztes Wasser gem. AGFW FW 510
  • Auslegungsdruck: 30 bar (Ü)
  • Nenndruckstufe: PN 40
  • Auslegungstemperatur: 135° C
  • Betriebstemperatur Vorlauf: 130° C
  • Betriebstemperatur Rücklauf: 65° C.

Der Vorhabenträger hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe hat gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UVPG das Entfallen einer Vorprüfung nach der Anlage 1 Nr. 19.7.1 UVPG als zweckmäßig erachtet. Für das Neuvorhaben besteht demnach gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 UVPG eine UVP-Pflicht. Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe hat dementsprechend gemäß § 5 Abs. 1 UVPG festgestellt, dass das Vorhaben gem. § 7 Abs. 3 UVPG i.V.m. der Anlage 1 Nr. 19.7.1 UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordert.

II.

Die hiermit eingeleitete Anhörung gem. § 73 Abs. 3 bis 5 VwVfG zu den Planunterlagen stellt zugleich die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen nach § 18 Abs. 1 UVPG dar.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 15.06.2020 bis einschließlich den 15.07.2020 bei

der Stadt Premnitz, Gerhart-Hauptmann-Straße 3, 14727 Premnitz, im Fachbereich III, Raum 111 in der nachfolgend genannten Zeit zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Montag, Mittwoch und Donnerstag in der Zeit von 09.00-12.00 Uhr und von 13.00-15.00 Uhr Dienstag in der Zeit von 09.00-12.00 Uhr und von 13.00 - 17.00 Uhr Freitag in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Aufgrund der COVID-19-Pandemie kann auf Wunsch demjenigen, der Einsicht nehmen will, nach vorheriger Terminabsprache (Tel.03386/259-0) die Einsicht ermöglicht werden.

Die Planfeststellungsunterlagen können mit Beginn der Auslegung zusätzlich auch im Internet über www.lbgr.brandenburg.de (Hauptmenü: Genehmigungsverfahren / Planfeststellungsverfahren) aufgerufen werden. Außerdem werden gem. § 20 Abs. 2 UVPG der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 19 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und 2 UVPG genannten Unterlagen über das Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg (https://www.uvp-verbund.de/bb) zugänglich gemacht. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Die von der StWB Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG eingereichten Planfeststellungsunterlagen umfassen:

  • Erläuterungsbericht (Teil A der Antragsunterlagen),
  • Trassierungstechnischer Teil, bestehend aus dem Planverzeichnis und dem Kreuzungsverzeichnis, Übersichtsplänen, Lageplänen der Abschnitte, Plänen des Regelquerschnitts und des Regelarbeitsstreifens, Plänen zur Bauwerks- und Vortriebsplanung sowie weitere Detailpläne und Baulogistikpläne (Teil B der Antragsunterlagen),
  • Nicht technischer Teil, bestehend aus den Grunderwerbsplänen und dem Grunderwerbsverzeichnis (Teil C der Antragsunterlagen),
  • Fachgutachten, konkret Baugrund, Bodenmanagementkonzept, UVP-Bericht, FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet „Untere Havel Süd“, FFH-Verträglichkeitsprüfung für das SPA-Gebiet „Niederung der Unteren Havel“, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Landschaftspflegerischer Begleitplan und Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (Teil D der Antragsunterlagen),
  • Unterlagen zu mitzuentscheidenden Genehmigungen, insbesondere forstrechtliche Antragsunterlagen, wasserrechtliche Antragsunterlagen, naturschutzrechtliche Antragsunterlagen und denkmalschutzrechtliche Antragsunterlagen (Teil E der Antragsunterlagen).

Die ausgelegten Planunterlagen enthalten die nach § 16 Abs. 1 UVPG notwendigen Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die betroffene Öffentlichkeit kann gem. § 21 Abs. 1 u. 2 UVPG i.V.m. § 73 Abs. 4 VwVfG während der Auslegung der Planunterlagen und für einen weiteren Monat nach dem Ende der Auslegung der Planunterlagen spätestens bis einschließlich den 17.08.2020 schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erheben oder Stellungnahmen abgeben bei der Stadt Premnitz, Gerhart-Hauptmann-Straße 3, 14727 Premnitz (Auslegungsstelle) oder dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, Inselstraße 26, 03046 Cottbus (Anhörungsbehörde und Planfeststellungsbehörde).

Einwendungen und Stellungnahmen in elektronischer Form per E-Mail sind unzulässig.

Zu der äußerungsberechtigten betroffenen Öffentlichkeit gehören gem. § 2 Abs. 9 UVPG alle Personen, deren Belange durch die beantragte Zulassungsentscheidung berührt werden sowie Vereinigungen, deren satzungsmäßiger Aufgabenbereich durch die Zulassungsentscheidung berührt wird, darunter auch Vereinigungen zur Förderung des Umweltschutzes.

Nach dem Ablauf der Äußerungsfrist eingehende Einwendungen und Stellungnahmen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, sind gem. § 21 Abs. 4 S. 1 UVPG im Verwaltungsverfahren ausgeschlossen.

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen (§ 17 Abs. 1 VwVfG). Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Die Anhörungsbehörde wird gleichförmige Eingaben, die die geforderten Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit Unterschrift versehenen Seite enthalten oder dem Erfordernis des § 17 Abs. 1 S. 2 VwVfG nicht entsprechen, gemäß § 17 Abs. 2 VwVfG unberücksichtigt lassen. Ferner wird die Anhörungsbehörde gleichförmige Eingaben insoweit unberücksichtigt lassen, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben (§ 17 Abs. 2 VwVfG).

Es wird darauf hingewiesen, dass die Planfeststellungsbehörde zur sachgerechten Entscheidungsfindung die StWB Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG über die Äußerungen der betroffenen Öffentlichkeit unterrichtet.

Nach dem Ablauf der Einwendungsfrist wird das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe in Würdigung der aktuellen Bestimmungen zur COVID-19-Pandemie über die 

Durchführung eines Erörterungstermins entscheiden. Gem. § 18 Abs. 1 S. 4 UVPG i.V.m. § 73 Abs. 6 S. 1 VwVfG hat die Planfeststellungsbehörde die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der beteiligten Behörden mit den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern. Ein Erörterungstermin findet gem. § 73 Abs. 6 S. 6 i.V.m. § 67 Abs. 2 Nr. 1 u. 4 VwVfG nicht statt, wenn dem Antrag im Einvernehmen mit allen Beteiligten in vollem Umfang entsprochen wird oder alle Einwender auf eine Erörterung verzichten. Ein Verzicht auf eine Erörterung kann bereits mit der Abgabe einer Einwendung oder Stellungnahme erklärt werden.

Findet ein Erörterungstermin statt, wird dieser gem. § 73 Abs. 6 S. 2 VwVfG mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden, die StWB Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG sowie diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden gem. § 73 Abs. 6 S. 3 VwVfG von dem Erörterungstermin benachrichtigt. Sind außer der Benachrichtigung der Behörden und der StWB Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, können diese gem. § 73 Abs. 6 S. 4 VwVfG durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

Kosten, die durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen, die Erhebung von Einwendungen, die Abgabe von Stellungnahmen, die Teilnahme an einem Erörterungstermin oder für einen Bevollmächtigten entstehen, werden nicht erstattet.

Über die Zulässigkeit des Vorhabens und die erhobenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe entschieden. Als mögliche Entscheidungen kommen die Zulassung des Vorhabens – ggf. verbunden mit Schutzanordnungen und sonstigen Nebenbestimmungen – durch Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses oder die Ablehnung des Antrags auf Planfeststellung in Betracht. Der Planfeststellungsbeschluss wird der StWB Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG und denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt (§ 74 Abs. 4 S. 1 VwVfG). Zudem erfolgt gem. § 27 S. 1 UVPG i.V.m. § 74 Abs. 5 S. 2 VwVfG eine öffentliche Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses. Sind außer an die StWB Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG mehr als 50 Zustellungen an Einwender und diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, vorzunehmen, können diese Zustellungen durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 74 Abs. 5 S. 1 VwVfG). Der Planfeststellungsbeschluss wird nach der öffentlichen Bekanntmachung für zwei Wochen in den Gemeinden zur Einsicht ausgelegt.

[Bekanntmachungen der Stadt Premnitz]

Foto zur Meldung: Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Foto: Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Öffnung städtischer Einrichtungen

(05. 06. 2020)

Die Stadt Premnitz öffnet ihre zu mietenden Objekte sowie die Sportstätten wieder. Für die Einhaltung der Anforderung zur aktuellen Eindämmungsverordnung ist jeder Nutzer selbst verantwortlich. Um den Nutzern eine hygienische Gewährleistung bieten zu können, fallen höhere Entgelte an. Die Nutzungsverträge stehen unter Vorbehalt.

 

*Hinweis: SGZ - Mögelin bis max. 50 Personen

                 Gemeindehaus Döberitz bis max. 30 Personen

 

Weitere Informationen erhalten Sie über .

Foto zur Meldung: Öffnung städtischer Einrichtungen
Foto: Öffnung städtischer Einrichtungen

Verbandsvorsteher/in für Zweckverband DIKOM gesucht!

(03. 06. 2020)

Der Zweckverband „digitale Kommunen Brandenburg“ ist ein kommunaler Zweckverband mit aktu-ell 20 Mitgliedern, mit Hauptsitz in Cottbus/Chóśebuz. Bei den Mitgliedern handelt es sich vorwiegend um Kommunalverwaltungen. Der Zweckverband „digitale Kommunen Brandenburg“ übernimmt alle klassischen Aufgaben eines – in den meisten Bundesländern eingeführten - kommunalen IT-Dienstleisters. Der Zweckverband ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um IT-Sicherheit, datenschutzrechtliche Vorgaben, eGovernment und Digitalisierung der Verwaltungen seiner Mitglieder. Der Zweckverband arbeitet eng mit dem Städte‐ und Gemeindebund Brandenburg zusammen. Neben den allgemeinen Koordinierungs- und Unterstützungsleistungen für seine Mitglieder schafft der Verband zügig, zuverlässig und nutzerorientiert Schnittstellen und Lösungen für die Standardisierung und Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes.

 

Der Zweckverband „digitale Kommunen Brandenburg“ schreibt die Stelle des/der hauptamtlichen

 

Verbandsvorstehers/in (m/w/d)

 

zur schnellstmöglichen Besetzung in Vollbeschäftigung aus.

 

Der/die Verbandsvorsteher/in (m/w/d) ist eine Wahlfunktion nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) und auf acht Jahre befristet mit der Möglichkeit der Wiederwahl.


Gemäß § 23 Abs. 1 GKGBbg muss der/die hauptamtliche Verbandsvorsteher/in (m/w/d) die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und ausreichend Erfahrung für die wahrzunehmende Aufgabe haben. Voraussetzungen für eine Bewerbung sind daher eine abgeschlossene, geeignete Hochschulausbildung und einschlägige Berufserfahrung mit Leitungserfahrung in der Behörde und/oder einem Kommunalwirtschaftsbetrieb sowie fundierte Kenntnisse in der Informationstechnik.
In enger Zusammenarbeit mit der Verbandsversammlung besteht die Aufgabe darin, alle Geschäftsbereiche des Zweckverbandes zu leiten. Der/die Stelleninhaber/in (m/w/d) führt die laufenden Geschäfte des Zweckverbandes. Er/Sie ist verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen und sonstigen Vorschriften mit dem Ziel jederzeitiger Aufgabendurchführung und Aufgabenerledigung sowie der perspektivischen Entwicklung des Verbandes auf der Grundlage der einschlägigen Gesetze und betriebswirtschaftlicher Erfordernisse.

Arbeitsaufgaben:

 

  • strategische und operative Leitung des Zweckverbandes
  • Führung und Organisation der laufenden Geschäfte der Verwaltungen und der Verbandsaufgaben nach der Satzung und den Beschlüssen der Verbandsversammlung
  • Wahrnehmung der Aufgaben als Dienstvorgesetze/r der Beschäftigten
  • enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Verbandes, den kommunalen Spitzenverbänden, den Landesbehörden sowie den Dienstleistern und Partnern
  • Repräsentation und Vertretung des Verbandes in der Öffentlichkeit und in Gremien
  • gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Zweckverbandes
  • Erstellung und Umsetzung von Wirtschaftsplänen und Jahresabschlüssen
  • Vorbereitung und Umsetzung der Satzungen und Entgeltordnung des Zweckverbandes.

 

Qualifikation und Anforderungen:

 

  • abgeschlossenes wissenschaftliches Universitäts- oder Hochschulstudium im Bereich Informatik, Betriebswirtschaft oder vergleichbare Abschlüsse
  • mehrjährige Erfahrungen in einer Führungsfunktion im Managementbereich eines IT-Dienstleistungsunternehmens
  • mehrjährige Erfahrungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung und im Umgang mit politischen, insbesondere kommunalen Gremien und Landesbehörden
  • vertiefte Kenntnisse auf dem Gebiet des Haushalts- und Verwaltungsrechts 
  • Kenntnisse bei den Aufgabenstellungen des E-Governments und der Digitalisierung
  • Kenntnisse kommunaler Strukturen und deren Entscheidungsprozesse
  • überdurchschnittliches Engagement, Einsatzbereitschaft und Flexibilität
  • ein praxisbezogener Arbeitsstil, Verhandlungsgeschick, Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen zugleich mit Erfahrungen im Umgang mit kommunalen Gremien
  • ein hohes Maß an Team- und Kommunikationsfähigkeit sowie Organisationstalent
  • es wird erwartet, dass der Bewerber/die Bewerberin (m/w/d) nach der Wahl seinen Wohnsitz in Brandenburg hat.

 

Das wird Ihnen geboten:

 

  • herausfordernde, abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit
  • ein Team aus engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Führungskräften.

 

Die Ausgestaltung des befristeten Anstellungsverhältnisses orientiert sich am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Im Anstellungsvertrag werden die Befristung und die Möglichkeit einer vorzeitigen Abwahl gem. § 21 GKGBbg berücksichtigt. Dienstort ist der Sitz des Zweckverbandes.
Zur Geltendmachung der Rechte für Schwerbehinderte bzw. gleichgestellte behinderte Menschen ist mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen die Vorlage der entsprechenden amtlichen Nachweise erforderlich. Die Stelle ist nicht für Teilzeit geeignet.
Ihre Bewerbungen senden Sie bitte mit den erforderlichen Unterlagen, dem Nachweis Ihrer Eignung, Befähigung und Sachkunde entsprechend § 23 Abs. 1 GKGBbg unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellungen mit Angabe Ihres frühestmöglichen Dienstantrittes spätestens bis 30.06.2020 an:

 

Zweckverband „digitale Kommunen Brandenburg“
PERSÖNLICH/ VERTRAULICH
Stellvertretende Verbandsleitung
Frau Bürgermeisterin Ute Hustig
Kennwort: Ausschreibung Verbandsvorsteher/in (m/w/d)
Arthur-Scheunert-Allee 103
14558 Nuthetal


Ihre Bewerbung können Sie auch elektronisch über die folgende Mailadresse einreichen: 

 

.  


Wir weisen darauf hin, dass die Bewerbungen für das Auswahlverfahren an einen Dienstleister übermittelt werden können. Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre persönlichen Daten nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ausschließlich zum Zwecke dieser Stellenbesetzung.

 

Eine Entscheidung zum Abschluss eines Anstellungsvertrages erfolgt in Abhängigkeit von der notwendigen Wahl durch die Verbandsversammlung. Bewerbungs- und Reisekosten werden nicht erstattet. 

[Stellenausschreibung Verbandsvorsteher/in DIKOM]

Foto zur Meldung: Verbandsvorsteher/in für Zweckverband DIKOM gesucht!
Foto: Verbandsvorsteher/in für Zweckverband DIKOM gesucht!

Aktuelles und Änderungen zur Betreuung von Kindern im Landkreis

(25. 05. 2020)

Ab dem 02.06.2020 sollen abweichend von den bisherigen Regelungen der Eindämmungsverordnung des Landes ausschließlich Kinder, die einen Rechtsanspruch nach dem Kita-Gesetz des Landes Brandenburg (KitaG) haben und deren Sorgeberechtigte/Eltern beide einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, in eine eingeschränkte Regelbetreuung aufgenommen werden.  Dies gilt auch für Selbstständige, soweit deren berufliche Tätigkeit nicht untersagt ist. Die eingeschränkte Regelbetreuung gilt nur soweit und solange die Sorgeberechtigten/Eltern im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit häuslich abwesend sind.

 

Ab dem 08.06.2020 sollen auch Kinder, die einen Rechtsanspruch auf Betreuung haben und sich im letzten Jahr vor der Einschulung befinden, ohne weitere Voraussetzungen in eine eingeschränkte Regelbetreuung aufgenommen werden.

 

Ab dem 22.06.2020 sollen auch Kinder, deren Sorgeberechtigte/Eltern in Homeoffice/Heimarbeit beschäftigt sind, in die eingeschränkte Regelbetreuung aufgenommen werden.

 

Der Umfang der eingeschränkten Regelbetreuung erstreckt sich auf 4 Stunden pro Tag an 5 Tagen in der Woche. Sofern es räumlich und personell möglich ist kann die jeweilige Kita die Betreuungszeiten ausweiten.

 

Über die Gewährung der eingeschränkten Regelbetreuung entscheidet der Kita-Träger. Übersteigt die Nachfrage die vorhandenen Platzkapazitäten, so entscheidet der Träger nach Antragseingang; ggf. wird eine Warteliste geführt.

Foto zur Meldung: Aktuelles und Änderungen zur Betreuung von Kindern im Landkreis
Foto: Aktuelles und Änderungen zur Betreuung von Kindern im Landkreis

Rathäuser ab dem 02.06.2020 wieder geöffnet!

(25. 05. 2020)

Die Rathäuser sind ab dem 2. Juni 2020 wieder im Normalbetrieb geöffnet. Die Abstandsregelungen insbesondere im Wartebereich sind einzuhalten.

Wir bitten darum, dass persönliche Erscheinen im Rathaus auf ein Minimum zu reduzieren.

Foto zur Meldung: Rathäuser ab dem 02.06.2020 wieder geöffnet!
Foto: Rathäuser ab dem 02.06.2020 wieder geöffnet!

Ergebnisse des Bürgerhaushaltes 2021

(20. 05. 2020)

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,

 

die Stadtverwaltung Premnitz bedankt sich bei Ihnen für die zahlreich eingegangen Vorschläge zum ersten Bürgerhaushalt für das Jahr 2021. Bis zum Stichtag sind von 54 Einwohnerinnen und Einwohnern Vorschläge fristgerecht eingegangen, teilweise mit mehrfach benannten Maßnahmen. In diesen Fällen ist der erstgenannte gültige Vorschlag in die Wertung aufgenommen worden. Alle Vorschläge wurden hinsichtlich der Gültigkeitsfestlegungen des § 4 der Satzung zum Bürgerhaushalt der Stadt Premnitz durch die Fachbereiche geprüft.

 

Im Ergebnis der Prüfung können alle feststehenden gültigen Vorschläge aus dem Bürgerbudget realisiert werden.

 

Eine Abstimmung ist nicht erforderlich.

In Anbetracht der für den Haushalt der Stadt Premnitz zu erwartenden finanziellen Folgen und Belastungen, hervorgerufen durch die Corona Pandemie, kann es zu einer Verschiebung der Umsetzung in das Jahr 2022 kommen.

 

 

 

Über die Ergebnisse der Wertung der ungültigen Vorschläge kann der Einreicher sich gern in der Verwaltung informieren oder an wenden.

 

Ralf Tebling

Bürgermeister

[Bürgerhaushalt der Stadt Premnitz]

Foto zur Meldung: Ergebnisse des Bürgerhaushaltes 2021
Foto: Ergebnisse des Bürgerhaushaltes 2021

Stadtverwaltung geschlossen!

(18. 05. 2020)

Die Stadtverwaltung Premnitz ist am Freitag, dem 22.Mai 2020, geschlossen.

Foto zur Meldung: Stadtverwaltung geschlossen!
Foto: Stadtverwaltung geschlossen!

Defekte Gasleitung

(13. 05. 2020)

Derzeit sind Monteure zu den betroffenen Haushalten unterwegs, um die Gasversorgung wieder anzustellen.

Sollte im Haushalt niemand angetroffen werden, wird ein Zettel im Briefkasten hinterlegt mit dem Namen eines Ansprechpartners sowie dessen Telefonnummer zur Kontaktaufnahme.

Foto zur Meldung: Defekte Gasleitung
Foto: Defekte Gasleitung

Neuerungen im Zusammenhang mit der Eindämmung von COVID 19

(07. 05. 2020)

Eheschließungen

 

Zu einer jeden Eheschließung kann die Teilnahme der Eltern, Kinder und Geschwister der Eheschließenden sowie zwei Treuzeugen zugelassen werden. Als Trauzeugen können weitere Familienangehörige oder Freunde der Eheschließenden benannt werden. Weitere Gäste können zu den Eheschließungen von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten im Einzelfall zugelassen werden, wenn auch durch den vergrößerten Teilnehmerkreis die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.

 

Neuerungen

 

Ab Samstag, dem 9. Mai

  • werden die Spielplätze wieder geöffnet.
  • werden die bisherigen Kontaktbeschränkungen auf die häusliche Gemeinschaft bzw. eine andere Person geändert. Vorgesehen ist, dass sich nun zwei Hausstände treffen können.
  • wird die Verkaufsbeschränkung von 800 m2 Verkaufsfläche aufgehoben.

 

Ab Montag, dem 11. Mai

  • sind unter Einhaltung der Hygieneauflagen, körpernahe Dienstleistungen wie z. B. Fußpflege oder Kosmetik wieder gestattet, auch wenn es sich um medizinisch nicht notwendige Behandlungen handelt.

 

Ab Freitag, dem 15. Mai

  • können Restaurants, Cafés und Kneipen unter Auflagen wieder öffnen. Zu den Auflagen gehören Abstandsregeln, Zugangsbeschränkungen und eingeschränkte Öffnungszeiten.
  • sind Dauercamping und Wohnmobilcamping wieder möglich, sofern ein autarkes Sanitärsystem gewährleistet ist.
  • können Außen-Sportanlagen wieder öffnen. Das gilt z. B. für Marinas und Bootsverleih oder den Flugsport.
  • kann der Trainingsbetrieb in Sportvereinen ohne Wettkämpfe wieder aufgenommen werden. Das Training soll möglichst kontaktlos erfolgen. Zu Wettkämpfen wie zum Beispiel Fußball gibt es noch keine Festlegungen.

 

Ab Montag, dem 25. Mai

  • soll die touristische Vermietung wieder ermöglicht werden, so zum Beispiel in Hotels und Ferienwohnungen. Dies soll auch für das normale Camping gelten.

 

Für Verkaufsstellen des Einzelhandels wird klargestellt, dass die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht für Beschäftigte gilt, die keinen Kundenkontakt haben oder wenn bei Kundenkontakt durch andere Vorrichtungen ein ausreichender Schutz gewährleistet werden kann.

 

Weitere Erleichterungen sollen erfolgen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Foto zur Meldung: Neuerungen im Zusammenhang mit der Eindämmung von COVID 19
Foto: Neuerungen im Zusammenhang mit der Eindämmung von COVID 19

neue Hotlines zur Grundsicherung bei den Jobcentern

(07. 05. 2020)

Derzeit erreichen dass Jobcenter Havelland zunehmend Unterstützungsanfragen von Einzelunternehmern/innen und Mitarbeitenden in Unternehmen, die Kurzarbeit angezeigt haben. Um Betriebe und Arbeitskräfte in der Region zu unterstützen, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Havelland mit umfassender Beratung zur Seite.

 

Sowohl Bezieher von Kurzarbeitergeld (60 bzw. 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens) als auch Bezieher von Arbeitslosengeld I, nach einer Entlassung aus einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, stellen aktuell den Hauptanteil der Zugänge in das SGB II-System dar. Durch ausbleibendes Einkommen und verringerte Transferleistungen können Bedarfe des täglichen Lebens nicht mehr abgedeckt werden und SGB II-Leistungen werden ergänzend bzw. aufstockend beantragt. Einzelunternehmer sind aufgrund der oft nicht vorhandenen  Ansprüche auf Arbeitslosengeld I sofort dem Rechtskreis des SGB II zuzuordnen. Die Entwicklung der Antragstellungen sogenannter Einzelunternehmer bzw. von Unternehmensinhabern ohne Arbeitslosenversicherung ist derzeit ansteigend.

 

Sowohl für Einzelunternehmer als auch Mitarbeitende wurde der Zugang zu Leistungen nach dem SGB II durch die Neuregelungen des Sozialschutz-Paketes erleichtert (vereinfachte Antragsstellungen, Aussetzen der Vermögensprüfung, Übernahme der anfallenden Kosten der Unterkunft, etc.). Das Hauptaugenmerk des Jobcenters liegt somit auf der Sicherstellung von existenzsichernden Leistungen und Mietzahlungen unter den Bedingungen verringerter oder ausbleibender Einkommen.  

Die nunmehr erfolgte Anhebung des Kurzarbeitergeldprozentsatzes auf 70 bzw. 77 Prozent sowie 80 bzw. 87 Prozent der letzten Nettobezüge soll gestaffelt ab dem 4. bzw. 7. Monat des Bezuges von Kurzarbeitergeld erfolgen.

 

Zur Sicherstellung einer funktionierenden Beratungsleistung und frühzeitigen Hilfestellung (unter den Rahmenbedingungen der Eindämmungsverordnung, sowie den Allgemeinverfügungen des Landkreises Havelland) wird die telefonische Erreichbarkeit in allen drei Jobcentern (Falkensee, Rathenow u. Nauen) über eine Hotline gewährleistet. Eingehende Anrufe werden zielgerichtet weitergeleitet, so dass Anfragen direkt beantwortet werden können.

 

Der Internetseite des Landkreises können unter dem Button „Aktuelles zum Corona-Virus“ und „kommunale Jobcenter“ die Kontaktmöglichkeiten unkompliziert entnommen werden. Abstimmungen mit Antragstellern erfolgen überwiegend telefonisch. Ziel ist es, in derartigen existenzbedrohenden Situationen die Antragstellung, Antragsbearbeitung, Bewilligung sowie die Zahlbarmachung und Auszahlung so schnell wie möglich zu gestalten.

 

Nähere Informationen zur Neuregelung in der Grundsicherung können Sie dem Presseartikel vom 03.04.2020 auf der Internetseite des Landkreises entnehmen.

 

Erreichbarkeit der Jobcenter des Landkreises Havelland:

https://www.jobcenter-havelland.de/

Kontaktinformationen:

https://www.havelland.de/arbeit-leben/corona/kontakt/

Foto zur Meldung: neue Hotlines zur Grundsicherung bei den Jobcentern
Foto: neue Hotlines zur Grundsicherung bei den Jobcentern

Rathaus am Samstag geschlossen!

(28. 04. 2020)

Der Sprechtag im Rathaus am Sonnabend, dem 02. Mai 2020, entfällt ersatzlos.

 

 

Foto zur Meldung: Rathaus am Samstag geschlossen!
Foto: Rathaus am Samstag geschlossen!

Änderungen der Eindämmungsverordnung sind mit dem heutigen Tag in Kraft getreten

(27. 04. 2020)

Das Wichtigste, ab heute haben alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr in Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie Fahrgäste in Bus, Bahnen und Taxen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

 

Ab dem 04.Mai können die Friseurbetriebe wieder öffnen. Sowohl die Friseurin und der Friseur und die Kundschaft haben bei der Erbringung der Dienstleistung einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

 

Ab dem 04. Mai 2020 können Gottesdienste, religiöse Veranstaltungen und Zeremonien der Religionsgemeinschaften in Kirchen, Synagogen, Moscheen, Tempeln und Gebetsräumen mit bis zu 50 Personen stattfinden. Die Veranstalter haben sicherzustellen, dass die Hygienestandards eingehalten werden.

 

Ab diesem Zeitpunkt sind dann auch nicht-religiöse Bestattungen mit bis zu 50 Personen und Trauerfeiern im privaten und familiären Bereich mit bis zu 20 Personen sowie die Begleitung Sterbender im engsten Familienkreis gestattet.

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei der

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/verhaltensregeln/mund-nase-bedeckungen.html

oder dem Bürgertelefon des Landes unter der Rufnummer 0331 866-5050 montags bis freitags von 9.00 bis 19.00 Uhr erreichbar (www.corona.brandenburg.de).

 

Die aktuelle Eindämmungsverordnung sowie die Änderungen sind auch durch das Gesundheitsamt des Landkreises zusammengetragen worden (www.havelland.de/coronavirus).

 

Foto zur Meldung: Änderungen der Eindämmungsverordnung sind mit dem heutigen Tag in Kraft getreten
Foto: Änderungen der Eindämmungsverordnung sind mit dem heutigen Tag in Kraft getreten

Stadtbibliothek öffnet wieder!

(22. 04. 2020)

Am Donnerstag den 23.04.2020 öffnet wieder die Stadtbibliothek Premnitz zu den bekannten Öffnungszeiten. Zum Schutz der Besucherinnen und Besucher vor Ansteckungen mit COVID 19 sind geeignete Maßnahmen getroffen.

 

 

Die Öffnungszeiten sind:

 

Montag        14:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag       10:00 bis 12:00 Uhr  und            14:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch    geschlossen

Donnerstag 10:00 bis 12:00 Uhr und   14:00 bis 18:00 Uhr

Freitag          geschlossen

Foto zur Meldung: Stadtbibliothek öffnet wieder!
Foto: Stadtbibliothek öffnet wieder!

Allgemeinverfügungen zu Kitaeinrichtungen und Schulen

(21. 04. 2020)

Das Land Brandenburg ist bei der Eindämmung des Coronavirus auf einem guten Weg. Schrittweise werden Beschränkungen aufgehoben. Die neue Eindämmungsverordnung gilt bis längstens 8. Mai. So wird sich in Premnitz die Gesamtschule unter Beachtung notwendiger Hygiene- und Abstands-Regeln ab den 27. April schrittweise öffnen. Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres können stattfinden. Auch Abiturprüfungen finden, wie angekündigt, ab den  20. April im Land Brandenburg statt.

 

Ab den 4. Mai werden Klassen, deren Schülerinnen und Schüler im nächsten Jahr einen Schulabschluss anstreben, wieder unterrichtet. Das betrifft:

  • die Jahrgangsstufe 9 an Oberschulen, Gymnasien und Gesamtschulen,
  • die Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien und
  • die Jahrgangsstufe 12 an Gesamtschulen und beruflichen Gymnasien (OSZ), da sich diese Schülerinnen und Schüler im 1. Schuljahr der Qualifikationsphase für das Abitur befinden.

 

An den Grundschulen soll die Jahrgangsstufe 6 ab den 4. Mai wieder unterrichtet werden, um Schülerinnen und Schüler auf den Übergang in eine weiterführende Schule vorzubereiten. Die Jahrgangsstufe 5 wird soll ab den 11. Mai wieder unterrichtet werden.

 

Die Kitas bleiben weiter geschlossen, die Notbetreuung von Kindern in Krippen, Kitas und Horten wird aber, zum Beispiel für Alleinerziehende, ab dem 27. April ausgeweitet. Zudem wird die sogenannte Ein-Eltern-Regelung auf alle Berufs- und Bedarfsgruppen der kritischen Infrastruktur ausgeweitet. Die Ein-Eltern-Regelung bedeutet, dass nicht mehr beide Eltern in einem systemrelevanten Beruf arbeiten müssen. Es reicht aus, wenn dies nur für einen Elternteil zutrifft, um Anspruch auf Notbetreuung zu haben. Voraussetzung bleibt aber, dass die Sorgeberechtigten eine Betreuung nicht im häuslichen Umfeld organisieren können.

Auch Versammlungen unter freiem Himmel von bis zu 20 Personen werden unter strikter Einhaltung von Abstandsregeln zugelassen. Unter dieser Bedingung ist auch das Verweilen auf Parkbänken und Wiesen wieder erlaubt. Die Quarantäne-Verordnung wird unverändert bis längstens zum 8. Mai verlängert.

 

Die Allgemeinverfügung des Landkreises und die neusten Dokumente finden Sie im Downloadbereich.

[200419 Allgemeinverfügung Kitaeinrichtungen ab 20.04.20]

[200419 Allgemeinverfügung Schule Unterrichtserteilung ab 20.04.20.pdf]

[Antragsformular Notfallbetreuung neu 19.04.20.pdf]

[Bestätigung Arbeitgeber neu 19.04.20]

Foto zur Meldung: Allgemeinverfügungen zu Kitaeinrichtungen und Schulen
Foto: Allgemeinverfügungen zu Kitaeinrichtungen und Schulen

Rathaus morgen geschlossen

(03. 04. 2020)

Am Sonnabend, dem 04.04.2020, ist das Rathaus geschlossen.

Foto zur Meldung: Rathaus morgen geschlossen
Foto: Rathaus morgen geschlossen

Verstöße gegen die Eindämmungsverordnung

(02. 04. 2020)

Es wird drauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die Eindämmungsverordnung empfindlich geahndet werden. Ein entsprechender Bußgeldkatalog ist jetzt in Kraft getreten. Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sind (weiterhin) auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. So wird  bspw. die Teilnahme an öffentlichen oder nichtöffentlichen Veranstaltungen, Versammlungen oder sonstigen Ansammlungen mit bis zu 500 Euro je teilnehmende Person bestraft.

 

Das Ordnungsamt der Stadt Premnitz wird gemeinsam mit der Polizei in den nächsten Tagen und Wochen, insbesondere aber zu Ostern, Kontrollen zur Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung im gesamten Stadtgebiet durchführen. Bleiben Sie bitte möglichst zuhause.

 

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ahndung von Verstößen im Bereich des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-EindV) vom 31. März 2020

 

https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/Amtsblatt%2013S_20.pdf

 

Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-EindämmungsverordnungVom 31. März 2020

 

https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/GVBl_II_13_2020.pdf

Foto zur Meldung: Verstöße gegen die Eindämmungsverordnung
Foto: Verstöße gegen die Eindämmungsverordnung

Änderung der Eindämmungsverordnung vom 31.03.2020

(01. 04. 2020)

Die Eindämmungsverordnung zum COVID-19 wurde geändert und erweitert.

 

Die entsprechenden Dokumente finden Sie hier ....

[AendSARS-CoV-2-EindV]

[SARS-CoV-2-EindV2 22.03.20]

Foto zur Meldung: Änderung der Eindämmungsverordnung vom 31.03.2020
Foto: Änderung der Eindämmungsverordnung vom 31.03.2020

GEMA-Vergütungen entfallen

(31. 03. 2020)

Die GEMA informiert darüber, dass für den Zeitraum, in dem Betriebe aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Pandemieausbreitung schließen müssen, alle Monats-; Quartals- und Jahresverträge für Lizenznehmer ruhen.

 

Es entfallen während dieses Zeitraums die GEMA-Vergütungen.

 

Diese Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 16. März 2020 bis auf Weiteres. Näheres entnehmen Sie bitte der GEMA – Website.

Unter https://www.gema.de/aktuelles/coronavirus/ finden Sie weitere Informationen, darunter auch zum Umgang mit Lizenzverträgen und zu Veranstaltungsabsagen sowie Hinweise zu automatischen Abbuchungen.

[AV Kitaschließungen neu 30.03.20]

[Antragsformular Notfallbetreuung Einrichtungen neu 30.03.20]

[Antragsformular Notfallbetreuung TP neu 30.03.20]

[Bestätigung Arbeitgeber neu 30.03.20]

Foto zur Meldung: GEMA-Vergütungen entfallen
Foto: GEMA-Vergütungen entfallen

Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland

(31. 03. 2020)

Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland über das Verbot des Betriebs von Kindertageseinrichtungen und nicht erlaubnispflichtigen Einrichtungen zur Beherbergung von Kindern und Jugendlichen und Heimvolkshochschulen


Sehr geehrte Damen und Herren,


auf Grundlage von § 28 Absatz 1 Satz 2 IfSG, 33 IfSG wird die Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland (veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Havelland Nr. 6/2020 vom 16.03.2020) aufgehoben und wie folgt neu gefasst:


1. Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen wird mit Wirkung vom 18. März 2020 bis zum 19. April 2020 untersagt.


Die Untersagung des Betriebs gilt für alle Formen der Kindertagesbetreuung im Sinne des Brandenburgischen Kindertagesstättengesetzes (KitaG). Hierzu zählen neben der Betreuung von Kindem in Krippen (0 bis 3 Jahre), in Kindergärten (ab 3 Jahre bis zur Einschulung) und Horten (Kinder in der Primarstufe bzw. Grundschule) auch alle weiteren bedarfserfüllenden Angebote gemäß § 1 Abs. 4 KitaG wie z.B. Spielkreise und integrierte Ganztagsangebote von Schule und Kindertagesbetreuung.


Für Kindertagespflegestellen gilt die Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland über das Verbot des Betriebs der Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII i. V. m. § 20 KitaG des Landes Brandenburg vom 30.03.2020.


Die Untersagung gilt für alle öffentlichen und freien Träger.


Die Untersagung bedeutet, dass in den Kindertagesstätten ab dem 18. März 2020 keine Kinder mehr aufgenommen werden dürfen. Für Kitas mit Übernachtungsmöglichkeit gilt die Untersagung ab dem 18. März 2020, 10:00 Uhr. Es handelt sich nicht um ein Betretungsverbot, insbesondere dürfen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindertagesstätten, Vertreterinnen und Vertreter der Träger weiterhin die Räume betreten. Auch dürfen sich Kinder in den Räumen im Rahmen der Notfallbetreuung (s.u.) aufhalten.

 

1.1. Ausnahmen von der Betriebsuntersagung


Der Landkreis Havelland gestattet in Ansehung des Grundsatzes, dass die Betreuung der Kinder vorrangig zu Hause erfolgt, Ausnahmen für:


Gruppen in den Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten Hort), in denen Kinder von Erziehungsberechtigten aus kritischen Infrastrukturbereichen betreut werden (Notfallbetreuung in kleinen Gruppen).

 

1.2. Voraussetzungen für die Notfallbetreuung


Grundvoraussetzung für eine Notbetreuung ist, dass beide Erziehungsberechtigten, im Falle von Alleinerziehenden, die Alleinerziehenden in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind, und eine häusliche oder sonstige individuelle bzw. private Betreuung nicht organisieren können.


Es ist unerheblich, ob die berufliche Tätigkeit in kritischen Infrastrukturen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg ausgeübt wird.

 

Die Notbetreuung ist für Kinder von Beschäftigten aus folgenden Bereichen vorgesehen:


a) im Gesundheitsbereich, in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, im medizinischen und im pflegerischen Bereich, der stationären und teilstationären Erziehungshilfen, in Internaten gemäß § 45 SGB VIII, der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe, der Versorgung psychisch Erkrankter sowie für die Notfallbetreuung von Kindern bis zum Ende des Grundschulalters,


b) Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen sowie der Bundes-, Landes und Kommunalverwaltung,


c) Polizei, Rettungsdienst, Katstrophenschutz und Feuerwehr sowie die sonstige nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr,


d) Rechtspflege,


e) Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche,


f) Energie, Abfall, Wasser, Öffentlicher Personennahverkehr, IT und Telekommunikation, Arbeitsverwaltung (Leistungsverwaltung),


g) Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel und Versorgungswirtschaft,


h) in der fortgeführten Kindertagesbetreuung


i) Medien


j) Veterinärmedizin


k) für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs erforderliches Personal


l) Reinigungsfirmen, soweit sie in kritischen Infrastrukiuren tätig sind.

 

Für die Notbetreuung für Kinder von Beschäftigten der Bereiche nach Punkt 1.2. Satz 3 Buchstabe a) ist es ausreichend, wenn ein Erziehungsberechtigter in einem systemrelevanten Beruf arbeitet, um einen Anspruch auf die Notbetreuung zu haben ("Ein-Elternregelung").

 

1.3. Praktische Umsetzung


Für die Notbetreuung gelten die zwischen den Erziehungsberechtigten und den Trägern abgeschlossenen Vereinbarungen und allgemeinen Regelungen weiter.


Es können neue Kinder in die Notfallbetreuung aufgenommen werden, z.B. Kinder, die bisher überhaupt nicht oder nicht an der Kindertagesbetreuung der betreffenden Einrichtung teilgenommen haben. Der gesetzlich vorgeschriebene Impfschutz gegen Masern ist nachzuweisen. Ein Betreuungsvertrag gilt mit der Aufnahme des Kindes als konkludent begründet. Es gelten die Bestimmungen des KitaG sowie die Regelungen des jeweiligen Trägers der Einrichtung.

 

1.4. Absicherung der Notfallbetreuung

 

Zur Einhaltung der Personalbemessungsschlüssel gemäß § 10 KitaG werden Träger von Kindertagesstätten, die Notfallbetreuung anbieten, gebeten, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konzentriert für die Notfallbetreuung einzusetzen. Die Anzeigepflichten gemäß § 47 SGB VIII gelten fort. Eine Schließung oder Reduzierung der Zahl der Betreuungsplätze zwecks Notfallbetreuung muss nicht angezeigt werden. Für bereits dem MBJS gemeldete Fachkräfte, die in einer anderen Kindertagesstätte und I oder bei einem anderen Träger vorübergehend für den Zeitraum der Geltung dieser Weisung eingesetzt werden, muss keine sog. Personalmeldung ans MBJS abgegeben werden.

 

Dem zuständigen staatlichen Schulamt sowie dem MBJS wird vom Landkreis Havelland angezeigt, welche Horte fortgeführt werden. Das staatliche Schulamt wird prüfen, ob Grundschullehrkräfte zur Personalverstärkung zur Verfügung gestellt werden können. Für Lehrkräfte des Landes Brandenburg, die vorübergehend für den Zeitraum der Geltung dieser Weisung in Kindertagesstätten eingesetzt werden, ist keine Personalmeldung gemäß § 47 SGB VIII abzugeben.


Es wird empfohlen, Beschäftigte, die laut Robert-Koch-Institut einer Risikogruppe (RKI) (www.rki.de/DE/ContentllnfAZ/N/NeuartigesCoronavirus/Risikogruppen.html) zuzurechnen sind, nicht für die Notfallbetreuung einzusetzen.

 

2. Nicht erlaubnispflichtigen Einrichtungen zur Beherbergung von Kindern und Jugendlichen (z.B. Jugendbildungsstätten, Kindererholungszentren (Kieze), Jugendherbergen, Ferienlager) sowie Heimvolkshochschulen wird der Betrieb mit Wirkung vom 18. März 2020 bis zum (voraussichtlich) 19. April 2020 untersagt.

 

Begründung


Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt, so trifft die zuständige Behörde die nach § 28 Absatz 1 Satz 1 IfSG notwendigen Schutzmaßnahmen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist.


Unter den Voraussetzungen des § 28 Absatz 1 Satz 2 IfSG kann die zuständige Behörde zudem in § 33 IfSG genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen.


Der Landrat ist nach § 3 Absatz 5 Satz 1 des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG) die zustandige Behörde im Sinne des IfSG und nach § 28 Absatz 1 Satz 1 IfSG für den Erlass von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten zuständig.


Nach § 2 Nummer 1 IfSG sind Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes vermehrungsfähige Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, dass bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann. Bei SARS-CoV-2 handelt es sich um einen Krankheitserreger gemäß § 2 Nummer 1 IfSG. Bei den betroffenen Einrichtungen handelt es sich jeweils um Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 IfSG.

 

Die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 ist weiterhin hoch dynamisch. Nach eindringlicher Einschätzung der Fachexperten ist damit zu rechnen, dass kurzfristig eine neue Eskalationsstufe der Pandemiebewältigung eintreten wird. Die Rückverfolgung von Fällen sowie die Anordnung von Quarantäne für alle ermittelten Betroffen reichen zur notwendigen Unterbrechung von Ansteckungsketten nicht mehr aus.


In den betroffenen Einrichtungen kann es unter ungünstigen Bedingungen zu einer Übertragung auf viele Personen (Kinder, Eltern sonstige Angehörige) kommen. Eine zeitgleiche Infektion vieler Menschen kann zu einer Überlastung der örtlichen medizinischen Versorgungsstrukturen führen. Die zeitweise Einschränkung bzw. Untersagung des Betriebs dieser Einrichtungen ist aus diesem Grund zwingend erforderlich.

 

Ziel der Allgemeinverfügung ist es, die Übertragungswege von SARS-CoV-2 zu unterbrechen und das Risiko einzudämmen, ohne dabei das öffentliche Leben gänzlich zum Stillstand zu bringen sowie die Funktionsfähigkeit der zur Gesunderhaltung sowie zum Schutz der Bevölkerung dringend erforderliche Infrastruktur aufrechtzuerhalten. Um dies sicherzustellen, ist die hier verfügte Untersagung erforderlich und geboten. Mildere, gleich wirksame Mittel zur Erreichung dieses Zwecks sind nicht ersichtlich. Die Allgemeinverfügung ist angemessen, da sie nicht außer Verhältnis zu dem in der Allgemeinverfügung angestrebten Schutz höherwertiger Rechtsgüter wie Leben, Leib und Gesundheit der Bevölkerung steht.

 

Die Allgemeinverfügung ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar nach § 28 Absatz 3 IfSG in Verbindung mit § 16 Absatz 8 IfSG. Rechtsbehelfe haben somit keine aufschiebende Wirkung. Auf die Strafvorschrift des § 75 Absatz 1 Nummer 1 IfSG wird hingewiesen.

 

Bekanntmachungshinweise
Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben (§ 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfGBbg in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 VwVfG) 


Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landkreis Havelland, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.


Rathenow, den 30.03.2020


Mit freundlichen Grüßen


Roger Lewandowski

Landrat

[AV Kitaschließungen neu 30.03.20]

[Antragsformular Notfallbetreuung Einrichtungen neu 30.03.20]

[Antragsformular Notfallbetreuung TP neu 30.03.20]

[Bestätigung Arbeitgeber neu 30.03.20]

Foto zur Meldung: Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland
Foto: Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland

weitere Maßnahmen bei der Kindesbetreuung

(30. 03. 2020)

Das Land weitet mit Wirkung vom 28. März 2020 die sogenannte Notfallbetreuung um weitere Berufsgruppen aus und führt die Ein-Elternregelung für bestimmte Beschäftigungsbereiche ein:

 

Medien,

- Veterinärmedizin,

- für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs,

- Reinigungsfirmen in der kritischen Infrastruktur.

 

In Gesundheits- und ähnlichen Bereichen ist es ausreichend, wenn ein sorgeberechtigtes Elternteil in einem systemrelevanten Bereich tätig ist. Eltern finden im Corona-Infoportal der Landesregierung www.corona.brandenburg.de weitere Informationen und Hinweise zum Antragsverfahren.

[Pressemitteilung des Landes]

Foto zur Meldung: weitere Maßnahmen bei der Kindesbetreuung
Foto: weitere Maßnahmen bei der Kindesbetreuung

Abschaltung des öffentliches W-Lan's

(27. 03. 2020)

Gem. §§ 1, 11 der Eindämmungsverordnung (SARS-CoV-2-EindVO) ist es u.a. untersagt, sich im öffentlichen Raum zu versammeln. Die Landesregierung betreibt zusammen mit der Vodafone GmbH im Land Brandenburg aktuell mehr als 500 öffentliche, für den Nutzer kostenfreie, Outdoor-WLAN-Hotspots.

 

Es besteht die Gefahr, dass sich an diesen Standorten vermehrt Personen versammeln, um kostenfrei in das Internet zu gelangen. Um die Ansammlung mehrerer Personen zur Nutzung des WLANs an Plätzen und Gebäuden im Sinne der Verordnung zu verringern, wurde beschlossen, die in Betrieb befindlichen WLAN-Hotspots in den Kommunen, Landkreisen und auf den Landesliegenschaften ab heute abzuschalten, bis die Situation eine wieder Inbetriebnahme zulässt.

 

Wir haben aber auch gute Nachrichten. Die Stadt Premnitz wird in diesem Jahr noch weitere WLAN-Hotspots einrichten und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.

 

Bleiben Sie gesund!

 

Foto zur Meldung: Abschaltung des öffentliches W-Lan's
Foto: Abschaltung des öffentliches W-Lan's

die Stadtverwaltung informiert...!!

(26. 03. 2020)

Durch das Coronavirus sind auch in unserer Region beträchtliche wirtschaftliche Schäden entstanden bzw. werden noch entstehen.

Nach wie vor besteht für die Steuer- und Abgabenpflichtigen der Stadt Premnitz bei vorliegenden Voraussetzungen, zur Milderung bzw. Vermeidung unbilliger Härten, die Möglichkeit der Stundung sowie bei Gewerbetreibenden die Anpassung von Vorauszahlungen.

Die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen können bis zum 31.12.2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern, stellen.

Foto zur Meldung: die Stadtverwaltung informiert...!!
Foto: die Stadtverwaltung informiert...!!

Erhebung von Elternbeiträgen aufgrund der Corona -Pandemie ausgesetzt

(26. 03. 2020)

Ab den 01.04.2020 werden Eltern, deren Kinder im Land Brandenburg betreut werden, von den Kita-Beiträgen befreit. Für den Monat März werden keine Beiträge rückerstattet. Eltern, deren Kinder notfallbetreut werden, sind weiterhin beitragspflichtig. Die Regelung  gilt für alle kommunalen Einrichtungen und die in freier Trägerschaft sowie für die Kindertagespflege (Tagesmütter).

Auch diese müssen laut Allgemeinverfügung des Landkreises zum 30.03.2020 geschlossen werden.

 

Die Beitragsbefreiung gilt bis zum Ende des Monats indem die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung wieder öffnen werden.

[406-00-2020-03-25 RS Einigung Kita-Elternbeiträge]

Foto zur Meldung: Erhebung von Elternbeiträgen aufgrund der Corona -Pandemie ausgesetzt
Foto: Erhebung von Elternbeiträgen aufgrund der Corona -Pandemie ausgesetzt

Sofortprogramm der Investitionsbank des Landes Brandenburg für gewerblichen Unternehmen im Sinne § 2 GewStG und Angehörigen der Freien Berufe

(25. 03. 2020)

Seit dem Mittwoch, den 25.03.2020 hat die Investitions- und Landesbank (LB) die Unterlagen für das Sofortprogramm Corona Brandenburg zur Verfügung gestellt.

 

Das Sofortprogramm soll gewerblichen Unternehmen im Sinne § 2 GewStG und Angehörigen der Freien Berufe, die durch die Coronakrise 2020 in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind, eine schnelle und angemessene finanzielle Hilfestellung zur Milderung von unmittelbaren Schäden und Nachteilen leisten.

 

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten, Freiberufler sowie Soloselbstständige mit Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Brandenburg.

 

Die Dokumente finden Sie unten im Downloadbereich.

[503-01-2020-03-25 RS ILB Anlage Antrag]

[503-01-2020-03-25 RS ILB Anlage w2003191400 erweitert]

[503-01-2020-03-25 RS ILB Anlage Verfahrensablauf Antragstellung]

[503-01-2020-03-25 RS ILB Anlage FAQ- Soforthilfe_23.03.2020]

[503-01-2020-03-25 RS ILB Anlage Erklärung_De-minimis]

[503-01-2020-03-25 RS ILB Anlage Beispielantrag GmbH_inkl_Anlagen_23.03.2020]

[503-01-2020-03-25 RS ILB Anlage Richtlinie Soforthilfe_Corona]

Foto zur Meldung: Sofortprogramm der Investitionsbank des Landes Brandenburg für gewerblichen Unternehmen im Sinne § 2 GewStG und Angehörigen der Freien Berufe
Foto: Sofortprogramm der Investitionsbank des Landes Brandenburg für gewerblichen Unternehmen im Sinne § 2 GewStG und Angehörigen der Freien Berufe

weitere Maßnahmen bei Eheschließungen

(24. 03. 2020)

Weisung im Personenstandswesen 2/2020 Potsdam, 23. März 2020 Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS·CoV·2 und COVID·19 in Brandenburg vom 22. März 2020 (Anlage 1)

 

  • Durchführung von Eheschließungen
  • Ausstellung von Personenstandsurkunden


Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Corona-Pandemie hat die Landesregierung die o.g. Verordnung erlassen. Unter Berücksichtigung der dort enthaltenen Regelungen und der diesen Vorschriften zu Grunde liegenden Gefährdungsbeurteilung
ist er erforderlich, die nachfolgenden ergänzenden Regelungen zur
Weisung 1/2020 im Personenstandswesen vom 17.03.2020 zu treffen.


Während des Geltungszeitraums der Regelungen des § 11 der oben genannten Verordnung bis zum 05. April 2020 ergeht anstelle von Nr. 1.2 der Weisung 1/2020 im Personenstandswesen vom 17.03.2020 folgende Weisung:


1.1. Gäste sind zu Eheschließungen nicht zugelassen.

Eine Ausnahme gilt nur für betreuungspflichtige Kinder der bzw. eines der Eheschließenden, sofern eine Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann.

 

1.2 Sofern die Eheschließenden gleichwohl wünschen, dass Trauzeugen gemäß § 1312 Abs. 1 S. 2 BGB anwesend sind, muss die Eheschließung verschoben werden.


1.3 Diese Regelungen gelten entsprechend für die Umwandlung von Lebenspartnerschaften in Ehen.

 

 

Wir bitten um Ihr Verständnis!

 

 

[Weisung]

[Weisung 2]

Foto zur Meldung: weitere Maßnahmen bei Eheschließungen
Foto: weitere Maßnahmen bei Eheschließungen

die Stadtverwaltung informiert...!!

(23. 03. 2020)

Liebe Premnitzerinnen und Premnitzer,

 

ab heute ist die neue Rechtsverordnung zum gefährlichen Coronavirus in Kraft getreten. Sie beinhaltet weitere Maßnahmen, die eine Ausbreitung des Virus verlangsamen oder zumindest eindämmen sollen. Die allermeisten von Ihnen haben sich in den letzten Tagen vorbildlich verhalten und sich an die erteilten Auflagen gehalten. Dafür möchte ich Ihnen sehr danken!

 

Gleichwohl müssen wir nunmehr weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens hinnehmen. Dies ist notwendig. Die Stadtverwaltung wird alles unternehmen und veranlassen, um die öffentliche Ordnung und Sicherheit aufrechtzuerhalten. Dazu gehört auch die neuen Regelungen durchzusetzen. Ggf. werden Ordnungsamt, Polizei und Wachschutz eingreifen, um die neue Verordnung umzusetzen. Ich bin aber sicher, dass dies nicht nötig sein wird, wenn sich alle, wie bisher, verantwortungsvoll verhalten.

 

Die (neue) Verordnung gilt vorerst bis zum 19.04.2020. Der vollständige Text ist beigefügt. Sie finden zudem ein Formular, mit dem Sie sich vom Arbeitgeber bestätigen lassen können, dass Sie Ihren Arbeitsplatz zur Wahrnehmung Ihrer beruflicher Tätigkeiten aufsuchen müssen.

Sie sollten dieses Formular ausfüllen, auch wenn Sie keine Grenzübertritte in Betracht ziehen, da Kontrollen auch im Inland stattfinden können.

Informieren Sie sich bitte auch selbst über alle möglichen aktuellen Entwicklungen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung stehen Ihnen unter den bekannten Kontakten für Fragen gerne zur Verfügung. Darüber hinaus hat der Landkreis Havelland eine zweite Telefon-Hotline zum Thema Coronavirus eingerichtet. Neben der bereits bekannten Hotline des Gesundheitsamtes, die unter 03385/5517119 für medizinische Fragen rund um das Coronavirus zur Verfügung steht, können Sie sich unter 03385/5511906 über allgemeine Fragen zu organisatorischen Belangen und den getroffenen Einschränkungen für das öffentliche Leben informieren. Beide Hotlines sind ab sofort von Montag bis Freitag jeweils von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Darüber hinaus können unter 03385/5514662 oder 03385/5514664 Anfragen zu Gewerbeangelegenheiten gestellt werden.

 

Bei Sorgen und Nöten können Sie sich zu den Sprechzeiten im Bürgerservice der Stadt telefonisch unter 03386 / 259 - 0 melden. Ihre Probleme werden dort entgegengenommen und zusammen mit Ihnen finden wir eine Lösung. 

 

Das aller Wichtigste ist jedoch: Bewahren Sie Ruhe und Gelassenheit. Denken Sie in diesen Tagen bitte an Ihre Mitmenschen, den Nachbarn, den Hilfebedürftigen. In dieser Zeit werden wir in Premnitz - trotz des nötigen Abstandes – zusammenrücken und zueinander stehen.

 

Ihr

Ralf Tebling
Bürgermeister  

[Pendlerbescheinigung (nicht nur für Grenzübertritte)]

[SARS-CoV-2-EindV2_22.03.2020]

Foto zur Meldung: die Stadtverwaltung informiert...!!
Foto: die Stadtverwaltung informiert...!!

Hinweise zu Bestattungen

(23. 03. 2020)

Hiermit geben wir bekannt, dass auf Grund der aktuellen Situation alle Trauerhallen auf den Friedhöfen der Stadt Premnitz geschlossen sind.

 

Für die Teilnahme an Bestattungen gilt die SARS-Co V-2-Eindämmungsverordnung vom 22.03.2020.

 

Demnach sollen Bestattungen nur im engsten Familienkreis stattfinden.

 

Zum engsten Familienkreis gehören:

  • Partner / Partnerin

  • Eltern

  • Kinder der verstorbenen Person

 

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Foto zur Meldung: Hinweise zu Bestattungen
Foto: Hinweise zu Bestattungen

Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg

(23. 03. 2020)

Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg
(SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-EindV)
Vom 22. März 2020


Auf Grund des § 32 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) und des § 2 der Infektionsschutzzuständigkeitsverordnung vom 27. November 2007 (GVBl. II S. 488), der durch die Verordnung vom 10. Januar 2012 (GVBl. II Nr. 2) neu gefasst worden ist, verordnet die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz:


Teil 1


Bestimmungen für Veranstaltungen und Einrichtungen des gesellschaftlichen Lebens


§ 1
Veranstaltungen


(1) Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen sowie Versammlungen und sonstige Ansammlungen sind
untersagt. Die Regeln zum Aufenthalt im öffentlichen Raum (§ 11) sowie das Selbstorganisationsrecht des Landtags
und der kommunalen Vertretungskörperschaften bleiben davon unberührt.


(2) Die Nutzung des Öffentlichen Personenverkehrs und der Aufenthalt am Arbeitsplatz gelten nicht als Ansammlung
im Sinne von Absatz 1.

 

§ 2

Verkaufsstellen des Einzelhandels und körpernahe Dienstleistungen


(1) Verkaufsstellen des Einzelhandels sind für den Publikumsverkehr zu schließen. Gleiches gilt für Einrichtungen,
die körpernahe Dienstleistungen anbieten, bei denen dienstleistungsbedingt ein Mindestabstand von 1,5 Metern
zwischen Leistungserbringer und Empfänger nicht eingehalten werden kann.


(2) Die in Absatz 1 angeordnete Schließung gilt nicht für den Einzelhandel für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste,
Wochenmärkte mit Beschränkung auf die für den Einzelhandel in dieser Verordnung zugelassenen Sortimente, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Garten- und Tierbedarfshandel, den Großhandel und – bei medizinisch notwendigen Behandlungen – Dienstleister im Gesundheitsbereich und sonstige helfende Berufe, insbesondere Arztpraxen und Krankenhäuser. Soweit Waren und Dienstleistungen aufgrund von Satz 1 angeboten werden dürfen, darf dies auch durch Kaufhäuser, Outlet-Center und in Einkaufszentren sowie auf Wochenmärkten erfolgen.


(3) Andere Dienstleister, Handwerker und handwerksähnliche Gewerbe sind von Absatz 1 nicht erfasst.


(4) Die Öffnung der Bau- und Gartenmärkte steht unter dem Vorbehalt, dass die in § 10 dieser Verordnung auf-geführten Regeln eingehalten werden.


(5) Die in Absatz 2 genannten Einrichtungen können abweichend von § 3 Absatz 2 des Brandenburgischen Laden-öffnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. November 2006 (GVBl. I S. 158), das zuletzt durch Gesetz vom 25. April 2017 (GVBl. I Nr. 8) geändert worden ist, an Sonn- und Feiertagen von 12 bis 18 Uhr geöffnet sein.


§ 3
Besondere Arten von Gewerbebetrieben

 

Für den Publikumsverkehr zu schließen sind


1. Gewerbebetriebe der folgenden Arten im Sinne der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 22. November 2019 (BGBl. I S. 1746) geändert worden ist: Tanzveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Spielhallen, Spiel-banken, Wettannahmestellen und ähnliche Gewerbe,


2. Vergnügungsstätten im Sinne der Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786),


3. Prostitutionsstätten im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), das durch Artikel 57 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist. Prostitutions-veranstaltungen im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes dürfen nicht durchgeführt werden,


4. Kinos, Theater, Konzerthäuser, Museen, Jahrmärkte, Freizeit- und Tierparks sowie Einrichtungen, die Freizeit-aktivitäten anbieten und ähnliche Einrichtungen.


§ 4
Badeanstalten, Sportstätten, Spielplätze und Sportbetrieb


(1) Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Tanz-studios und Ähnliches ist untersagt. Satz 1 gilt für den Betrieb von Thermen, Wellnesszentren und ähnlichen Einrich-tungen entsprechend.


(2) Ausnahmen von der Untersagung können in begründeten Einzelfällen durch schriftliche Genehmigung von der zuständigen Behörde zugelassen werden.


(3) Der Besuch und die Nutzung von öffentlich zugänglichen Spielplätzen ist untersagt. Spielplätze und Spielflächen von Schulen, Horten und Kindertagesstätten dürfen im Rahmen des Notfallbetriebs von Schulen, Horten und Kinder-tagesstätten genutzt werden.


§ 5
Verbot von Zusammenkünften


Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außer- schulischen Bereich sowie Reisebusreisen werden verboten. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Nr. 11 vom 22. März 2020


§ 6
Gaststätten und vergleichbare Einrichtungen


(1) Gaststätten im Sinne des Brandenburgischen Gaststättengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Oktober 2008 (GVBl.I/08, Nr. 13, S. 218), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 7. Juli 2009 (GVBl.I/09, Nr. 12, S. 262, 268) geändert worden ist, sind für den Publikumsverkehr zu schließen. Diese Regelung gilt nicht für Rastanlagen und Autohöfe an  Bundesautobahnen sowie für Gaststätten, die zubereitete Speisen bzw. Getränke ausschließlich zur Mitnahme abgeben und keine Abstell- oder Sitzgelegenheiten bereitstellen.


(2) Die in Absatz 1 Satz 1 genannten Gaststätten und entsprechende gastronomische Lieferdienste dürfen Leistungen im Rahmen eines Außerhausverkaufs für den täglichen Bedarf nach telefonischer oder elektronischer Bestellung oder nach Bestellung über Sprechanlagen (insbesondere "drive-in") erbringen.


(3) Gaststätten im Reisegewerbe im Sinne des Brandenburgischen Gaststättengesetzes dürfen nur nach Maßgaben von § 10 für den Publikumsverkehr geöffnet werden.


(4) Bars, Clubs, Diskotheken, Schankwirtschaften, Kneipen und ähnliche Einrichtungen sind für den Publikumsverkehr zu schließen.


(5) Betreibern von Beherbergungsstätten, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermietern von Ferienwohnungen und -häusern und vergleichbaren Angeboten ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken wie Freizeitreisen zu beherbergen.

Diese Regelung gilt auch für Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits beherbergt werden.


Teil 2
Bestimmungen für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe

 

§ 7
Personaleinsatz in Krankenhäusern


(1) Krankenhäuser haben die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um ihr ärztliches und pflegerisches Personal unverzüglich auf dem Gebiet der Intensivpflege mit Beatmungseinheiten und der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit COVID-19 oder Verdacht hierauf zu schulen.


(2) Krankenhäuser müssen, soweit medizinisch erforderlich und vertretbar, ihre personellen und sonstigen Ressourcen schwerpunktmäßig für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit COVID-19 oder Verdacht hierauf einsetzen.


§ 8
Besuchsregelungen


(1) Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern sowie in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und in besonderen Wohnformen im Sinne des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe – (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022, 3023), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2789), dürfen vorbehaltlich des Absatzes 2 keinen Besuch empfangen. Satz 1 gilt nicht für Hospize.


(2) Kinder unter 16 Jahren dürfen einmal am Tag von einer nahe stehenden Person für eine Stunde Besuch empfangen, allerdings nicht von einer Person mit Atemwegsinfektionen. Schwerstkranke dürfen, insbesondere zur Sterbebegleitung, Besuch von Seelsorgern, Urkundspersonen sowie nach ärztlicher Genehmigung von ihnen nahe stehenden Personen empfangen. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Nr.
11 vom 22. März 2020


(3) Ausgenommen von den Besuchsverboten sind Besuche von Geburtsstationen durch werdende Väter und Väter von Neugeborenen. Das gleiche gilt für Partnerinnen in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften.


§ 9
Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe


(1) Erlaubnispflichtige stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe im Sinne von § 45 des Achten Buchs Sozialgesetz-buch – Kinder- und Jugendhilfe – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), das zuletzt durch Artikel 36 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652) geändert worden ist, und der Eingliederungshilfe (Kinder- und Jugendheime, Wohngruppen) setzen ihren Betrieb fort. Sie haben die Versorgung der untergebrachten Kinder und Jugendlichen sicherzustellen. Treten Personalengpässe oder Versorgungsprobleme auf, haben sie dies dem Jugendamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem sie sich jeweils befindet, sowie der Einrichtungsaufsicht im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport unverzüglich anzuzeigen. Das Jugendamt stimmt mit den freien Trägern der Jugendhilfe und der Einrichtungsaufsicht im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ab, wie die Personalengpässe und Versorgungsprobleme zu beheben sind. Ihren Festlegungen ist zu folgen. Internate können schließen, wenn eine Rückführung der Kinder und Jugendlichen zu ihren Erziehungsberechtigten sichergestellt ist.


(2) Die Elternarbeit in den stationären Einrichtungen wird ausgesetzt. Besuche von Erziehungsberechtigten und anderen Personen in den stationären Einrichtungen, die nicht für den Betrieb erforderlich sind, sind untersagt. Ebenso sind Heimfahrten der untergebrachten Kinder und Jugendlichen ausgesetzt. Neuaufnahmen sind nur aus Brandenburg und mit Zustimmung des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zulässig, in dem sich die Einrichtung befindet.


(3) Alle weiteren erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere teilstationäre Einrichtungen, Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche sind zu schließen, es sei denn, das zuständige Jugendamt gestattet ihre Fortführung. Die Regelungen für Schulen und Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) im Sinne von § 33 Nr. 1 und 3 IfSG bleiben unberührt.


(4) Der Betrieb von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und von Tagesförderstätten für Menschen mit Behinderungen sowie Angebote anderer Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2789) geändert worden ist, sind nur zwecks Notbetreuung von Menschen mit Behinderungen zulässig. Satz 1 gilt entsprechend für die Tagespflege von Senioren. Dies setzt voraus, dass


1. es für diese Personen keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt (zum Beispiel durch Angehörige oder in ambulanten oder besonderen Wohnformen),


2. die Angehörigen dieser Personen eine berufliche Tätigkeit ausüben, die für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens insbesondere im Bereich der Gesundheit, Pflege, der öffentlichen Sicherheit und Versorgung erforderlich ist oder


3. die Betreuung für die Stabilisierung des Gesundheitszustandes des Betroffenen ausnahmsweise und dringend erforderlich ist.


(5) Die Träger der Notbetreuung nach Satz 1 haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass Abstands- und Hygieneregeln eingehalten und Nahkontakte so weit wie möglich verhindert werden. Leistungserbringer mit Vereinbarungen nach § 123 des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch oder § 75 des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch – Sozial-hilfe – (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022, 3023), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2789) geändert worden ist, sind zur Abwendung von Gefahren für Mitarbeitende und Leistungsberechtigte befugt, das Personal abweichend von den Leistungsvereinbarungen einzu- setzen. Die Grundversorgung der Leistungsberechtigten ist sicherzustellen. Durch eine erhebliche Reduzierung des Betreuungsumfangs in einzelnen Leistungsangeboten freiwerdendes Personal ist von den Leistungserbringern in anderen Angeboten zum Einsatz zu bringen, um dort die Versorgung sicherzustellen. Ausgenommen von Einschränkungen nach diesem Absatz sind Einrichtungen, die Güter und Dienstleistungen für Kritische Infrastrukturen im Sinne der BSI-Kritisverordnung vom 22. April 2016 (BGBl. I S. 958), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Juni 2017 (BGBl. I S. 1903) geändert worden ist, bereitstellen. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Nr.
11 vom 22. März 2020.


§ 10
Hygienestandards für erlaubte Tätigkeiten


Soweit nach dieser Verordnung Einrichtungen geöffnet und Dienstleistungen erbracht werden können, hat dies unter strikter Beachtung der erforderlichen Hygienestandards, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warte-schlangen zu erfolgen. In Wartebereichen dürfen sich keinesfalls mehr als 10 Personen gleichzeitig aufhalten. Zwischen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu einzuhalten.


Teil 3
Maßnahmen zur Beschränkung von Kontakten


§ 11
Regeln zum Aufenthalt im öffentlichen Raum


(1) Jeder wird angehalten die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Metern einzuhalten.


(2) Das Betreten öffentlicher Orte wird bis zum 5. April 2020 (24 Uhr) untersagt. Öffentliche Orte im Sinne von Satz 1 sind insbesondere öffentliche Wege, Straßen, Plätze, Verkehrseinrichtungen, Grünanlagen und Parks.


(3) Ausgenommen vom Verbot gemäß Absatz 2 sind


1. Betretungen, die erforderlich sind, um die nach dieser Verordnung zulässigerweise geöffneten Einrichtungen aufzusuchen oder die gemäß § 8 erlaubten Besuche durchzuführen,


2. Betretungen, für die ein sonstiger triftiger Grund besteht. Ein triftiger Grund besteht insbesondere für Betretungen, die erforderlich sind


a) zum Aufsuchen des Arbeitsplatzes und zur Wahrnehmung beruflicher Tätigkeiten,


b) zur Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, insbesondere Arztbesuche und medizinische Behandlungen,


c) zur Aufsuchung der Angehörigen sonstiger helfender Berufe, insbesondere Psycho- und Physiotherapeuten, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist,


d) zur Abgabe von Blutspenden,


e) zum Besuch bei Lebenspartnern, älteren oder kranken Personen oder solchen mit Einschränkungen (außer-halb von Einrichtungen),


f) zur Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich,


g) zur Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,


h) zur Begleitung Sterbender sowie zur Teilnahme an Bestattungen im engsten Familienkreis,


i) vorbehaltlich des § 4 für Sport und Bewegung an der frischen Luft,


j) zur Versorgung von Tieren oder


k) zur Wahrnehmung dringend und nachweislich erforderlicher Termine bei Behörden, Gerichten, Gerichts-vollziehern, Rechtsanwälten und Notaren. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Nr.11 vom 22. März 2020.


(4) Bei Inanspruchnahme der in Absatz 3 genannten Ausnahmen ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalt gestattet. Satz 1 gilt nicht für Bestattungen nach Absatz 3 Buchstabe h.


Teil 4
Schlussvorschrift


§ 12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(1) Diese Verordnung tritt am 23. März 2020 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft.


(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 17. März 2020 (GVBl. II Nr. 10), außer Kraft.


Potsdam, den 22. März 2020


Die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz


Ursula Nonnemacher
 

[Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg]

[Informationen zum Corona-Virus]

Foto zur Meldung: Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg
Foto: Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg

Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung: Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 21

(19. 03. 2020)

Mit Datum vom 13.03.2020 erfolgte die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 21 "Uferstraße / Erlenweg" sowie der Hinweis auf die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 33 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch.


Ziel des Bebauungsplans Nr. 21 ist die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen für ein reines Wohngebiet. Das Plangebiet befindet sich in der Stadt Premnitz entlang der Uferstraße und des Erlenweges (in der Siedlung) und umfasst eine Fläche von ca. 1,62 ha.

 

Plan

 

Gemäß § 33 Absatz 3 Satz 2 BauGB wird die Öffentlichkeit am Verfahren beteiligt.


Die Unterlagen stehen ab sofort über www.premnitz.de unter "Aktuelles" und "Rathaus & Politik, Bekanntmachungen" zur Einsicht zur Verfügung. Des Weiteren können die Unterlagen persönlich im Rathaus I, Gerhart-Hauptmann-Straße 3, Premnitz, Raum 106 (einzeln zu Betreten) zu den bekannten Öffnungszeiten der Stadtverwaltung eingesehen werden.

 

Fragen zum Verfahren können telefonisch an Frau Jost unter 03386/259120 gestellt werden. Stellungnahmen können ab sofort bis zum 08.04.2020 schriftlich bei der Stadtverwaltung Premnitz, Fachbereich 111, eingereicht oder per Mail an j.jost@premnitz.de geschickt werden.


Im Übrigen gilt der Inhalt der Bekanntmachung vom 13.03.2020.


Hinweise:
Jedermann hat die Möglichkeit, Einsicht zu nehmen und innerhalb der Frist Bedenken und Anregungen schriftlich unter Angabe des Namens des Bauleitplans abzugeben.

 

 

Ralf Tebling

Bürgermeister

 

 

weitere Infos zum Bebauungsplan erhalten Sie hier... https://t1p.de/2dso

[Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung: Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 21]

[Bekanntmachungen der Stadt Premnitz]

Foto zur Meldung: Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung: Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 21
Foto: Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung: Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 21

keine Gäste bei Eheschließungen

(18. 03. 2020)

Auf Weisung durch das Ministerium des Inneren und für Kommunales sind bis auf weiteres Gäste zu Eheschließungen nicht mehr zugelassen. Eine Ausnahme gilt für die  Kinder der Eheschließenden und die Trauzeugen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Foto zur Meldung: keine Gäste bei Eheschließungen
Foto: keine Gäste bei Eheschließungen

die Stadtverwaltung informiert...!!

(17. 03. 2020)

Die beiden Rathäuser der Stadt bleiben ab Mittwoch, den 18.03.2020 bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr gesperrt. Weiterhin werden den Bürgerinnen und Bürgern aber alle Leistungen der Verwaltung zur Verfügung stehen. Nur mit der Einschränkung, dass vorab ein Termin mit dem/der jeweils zuständigen MitarbeiterIn vereinbart wird. In unvorhersehbaren Fällen erfolgt die Bearbeitung der Anliegen der Bürgerschaft auch ohne vorherige Terminvereinbarung während der üblichen und bekannten Öffnungszeiten. Verzichten Sie bei der Erledigung der Behördengänge auf unnötige Begleitung.

 

Die für den 30. und 31. März 2020 geplanten Einwohnerversammlungen zum Ausbau der Ringstraße und zur Überplanung des Wohngebiets Uferstraße/Erlenweg entfallen. 

 

Die Beteiligungen erfolgen nun mehr wie folgt.

 

Wohngebiet Uferstraße/Erlenweg, Bebauungsplan Nr. 21

 

Die Unterlagen und Informationen zur Überplanung des genannten Wohngebietes sind ab sofort auf der Homepage der Stadt Premnitz eingestellt. Stellungnahmen können elektronisch bei Frau Jenny Jost (j.jost@premnitz.de) oder schriftlich an die

Stadt Premnitz

Gerhart-Hauptmann-Str. 3

14727 Premnitz

gerichtet, erhoben werden.

 

Die dazu notwendigen Formulare stehen online zur Verfügung.

 

Hier finden Sie alle Infos Infos zum Bebauungsplan Nr. 21

 

Ausbau Ringstraße Ortsteil Mögelin

 

Auch hier können Unterlagen ab sofort auf der Homepage eingesehen werden. Die Beteiligung erfolgt elektronisch und telefonisch. In der Stadtverwaltung steht Herr Marco Kapfer (m.kapfer@premnitz.de  oder telefonisch (03386/259-224)) während der üblichen Öffnungszeiten der Verwaltung zur Verfügung. Baubeginn soll der 01.04.2020 sein. Das Bauende ist am 15.12.2020 geplant. Die Bauüberwachung erfolgt durch das Ingenieurbüro Steinbrecher und Partner aus Rathenow. Hier ist Ansprechpartner Herr Felix Püschel. Er ist an Werktagen von 08:00 bis 16:00 Uhr  (03222/1031465) erreichbar. Die bauausführende Firma ist die TAS Bau GmbH aus Brettin. Bauleiter und  der vor Ort zuständige Vorarbeiter werden den Anwohnern noch benannt. Dies geschieht durch ein Schreiben spätestens eine Woche vor Beginn der Arbeiten. Auch erhalten die Anlieger dann Informationen zur Entsorgung ihrer Tonnen usw.

 

Die Kosten für die Herstellung der Grundstückszufahrten und Grundstückszugänge sind, wie bisher, von den Grundstücksbesitzern zu tragen. Diese sind mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum 01.01.2019 nicht abgeschafft worden.

 

Bei Fragen an den Wasser- und Abwasserverband Rathenow stehen in Schmutzwasserangelegenheiten Herr Christian Kolrep (03385 495760 oder c.kolrep@wav-rathenow.de) oder in Trinkwasserangelegenheiten Frau Edith Rennmann (03385 495700 oder e.rennmann@wav-rathenow.de) zur Verfügung.

 

Hier finden Sie alle Infos zum Ausbau Ringstraße Ortsteil Mögelin

 

Sonstiges

 

Die Stadtverwaltung teilt ferner mit, dass bis auf Weiteres die städtische Bibliothek sowie der Jugendclub PreJu und alle anderen städtischen Einrichtungen geschlossen bleiben.

 

Bei Hochzeiten im Standesamt der Stadt werden nur bis zu 15 Personen eingelassen. Die Nutzung  der Trauerhalle auf dem städtischen Waldfriedhof wird ab sofort und bis auf Weiteres untersagt.

Foto zur Meldung: die Stadtverwaltung informiert...!!
Foto: die Stadtverwaltung informiert...!!

Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland

(16. 03. 2020)

über das Verbot des Betriebs von Kindertageseinrichtungen und nicht erlaubnispflichtigen Einrichtungen zur Beherbergung von Kindern und Jugendlichen und Heimvolkshochschulen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grundlage von § 28 Absatz 1 Satz 2 IfSG, 33 IfSG wird folgende Allgemeinverfügung erlassen:

 

  1. Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen wird mit    Wirkung vom 18. März 2020 bis zum 19. April 2020 untersagt.

 

Die Untersagung des Betriebs gilt für alle Formen der Kindertagesbetreuung im Sinne des Brandenburgischen Kindertagesstättengesetzes (KitaG). Hierzu zählen neben der Betreuung von Kindern in Krippen (0 bis 3 Jahre), in Kindergärten (ab 3 Jahre bis zur Einschulung) und Horten (Kinder in der Primarstufe bzw. Grundschule) auch alle weiteren bedarfserfüllenden Angebote gemäß § 1 Abs. 4 KitaG wie z.B. Spielkreise und integrierte Ganztagsangebote von Schule und Kindertagesbetreuung.
Kindertagespflegestellen können weiter betrieben werden.
Die Untersagung gilt für alle öffentlichen und freien Träger.
Die Untersagung bedeutet, dass in den Kindertagesstätten ab dem 18. März 2020 keine Kinder mehr aufgenommen werden dürfen. Für Kitas mit Übernachtungsmöglichkeit gilt die Untersagung ab dem 18. März 2020, 10:00 Uhr. Es handelt sich nicht um ein Betretungsverbot, insbesondere dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindertagesstätten, Vertreterinnen und Vertreter der Träger weiterhin die Räume betreten. Auch dürfen sich Kinder in den Räumen im Rahmen der Notfallbetreuung (s.u.) aufhalten.

 

  1. 1.  Ausnahmen von der Betriebsuntersagung

 

Der Landkreis Havelland gestattet in Ansehung des Grundsatzes, dass die Betreuung der Kinder vorrangig zu Hause erfolgt, Ausnahmen für:
Gruppen in den Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten Hort), in denen Kinder von Erzie-hungsberechtigten aus kritischen Infrastrukturbereichen betreut werden (Notfallbetreuung in kleinen Gruppen).

 

  1. 2. Voraussetzungen für die Notfallbetreuung

 

 

Grundvoraussetzung für eine Notbetreuung ist, dass beide Erziehungsberechtigte, im Falle von Alleinerziehenden, die Alleinerziehenden in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind, und eine häusliche oder sonstige individuelle bzw. private Betreuung nicht organisieren können.

Es ist unerheblich, ob die berufliche Tätigkeit in kritischen Infrastrukturen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg ausgeübt wird.
Die Notbetreuung ist für Kinder von Beschäftigten aus folgenden Bereichen vorgesehen:

 

  • im Gesundheitsbereich, in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, im medizinischen und im pflegerischen Bereich, der stationären und teilstationären Erzie-hungshilfen, in Internaten gemäß § 45 SGB VIII, der Eingliederungshilfe sowie der Versor-gung psychische Erkrankter,
  • Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen sowie der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung,
  • Polizei, Rettungsdienst, Katstrophenschutz und Feuerwehr sowie die sonstige nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr,
  • Rechtspflege,
  • Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche,
  • Energie, Abfall, Wasser, Öffentlicher Personennahverkehr, IT und Telekommunikation, Ar-beitsverwaltung (Leistungsverwaltung),
  • Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel und Versorgungswirtschaft,
  • in der fortgeführten Kindertagesbetreuung.

 

  1. 3  Praktische Umsetzung

 

Für die Notbetreuung gelten die zwischen den Erziehungsberechtigten und den Trägern abgeschlossenen Vereinbarungen und allgemeinen Regelungen weiter.


Es können neue Kinder in die Notfallbetreuung aufgenommen werden, z.B. Kinder, die bisher überhaupt nicht oder nicht an der Kindertagesbetreuung der betreffenden Einrichtung teilgenommen haben. Der gesetzlich vorgeschriebene Impfschutz gegen Masern ist nachzuweisen. Ein Betreuungsvertrag gilt mit der Aufnahme des Kindes als konkludent begründet. Es gelten die Bestimmungen des KitaG sowie die Regelungen des jeweiligen Trägers der Einrichtung.

 

  1. 4  Absicherung der Notfallbetreuung

 

Zur Einhaltung der Personalbemessungsschlüssel gemäß § 10 KitaG werden Träger von Kindertagesstätten, die Notfallbetreuung anbieten, gebeten, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konzentriert für die Notfallbetreuung einzusetzen. Die Anzeigepflichten gemäß § 47 SGB VIII gelten fort. Eine Schließung oder Reduzierung der Zahl der Betreuungsplätze zwecks Notfallbetreuung muss nicht angezeigt werden. Für bereits dem MBJS gemeldete Fachkräfte, die in einer anderen Kindertagesstätte und / oder bei einem anderen Träger vorübergehend für den
Zeitraum der Geltung dieser Weisung eingesetzt werden, muss keine sog. Personalmeldung ans MBJS abgegeben werden.
Dem zuständigen staatlichen Schulamt sowie dem MBJS wird vom Landkreis Havelland angezeigt, welche Horte fortgeführt werden. Das staatliche Schulamt wird prüfen, ob Grundschullehrkräfte zur Personalverstärkung zur Verfügung gestellt werden können. Für Lehrkräfte des Landes Brandenburg, die vorübergehend für den Zeitraum der Geltung dieser Weisung in Kindertagesstätten eingesetzt werden, ist keine Personalmeldung gemäß § 47 SGB VIII abzugeben.
Es wird empfohlen, Beschäftigte, die laut Robert-Koch-Institut einer Risikogruppe (RKI) (www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html) zuzurechnen sind, nicht für die Notfallbetreuung einzusetzen.

 

2. Nicht erlaubnispflichtigen Einrichtungen zur Beherbergung      von Kindern und Jugendlichen (z. B. Jugendbildungsstätten, Kindererholungszentren (Kieze), Jugendherbergen, Ferienlager) sowie Heimvolkshochschulen wird der Betrieb mit Wirkung vom 18. März 2020 bis zum (voraussichtlich) 19. April 2020 untersagt.

 

Begründung


Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt, so trifft die zuständige Behörde die nach § 28 Absatz 1 Satz 1 IfSG notwendigen Schutzmaßnahmen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist.


Unter den Voraussetzungen des § 28 Absatz 1 Satz 2 IfSG kann die zuständige Behörde zudem in § 33 IfSG genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen.
Der Landrat ist nach § 3 Absatz 5 Satz 1 des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG) die zuständige Behörde im Sinne des IfSG und nach § 28 Absatz 1 Satz 1 IfSG für den Erlass von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten zuständig.


Nach § 2 Nummer 1 IfSG sind Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes vermehrungsfähige Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, dass bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann. Bei SARS-CoV-2 handelt es sich um einen Krankheitserreger gemäß § 2 Nummer 1 IfSG. Bei den betroffenen Einrichtungen handelt es sich jeweils um Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 IfSG.


Die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 ist weiterhin hoch dynamisch. Nach eindringlicher Einschätzung der Fachexperten ist damit zu rechnen, dass kurzfristig eine neue Eskalationsstufe der Pandemiebewältigung eintreten wird. Die Rückverfolgung von Fällen sowie die Anordnung von Quarantäne für alle ermittelten Betroffen reichen zur notwendigen Unterbrechung von Ansteckungsketten nicht mehr aus.


In den betroffenen Einrichtungen kann es unter ungünstigen Bedingungen zu einer Übertragung auf viele Personen (Kinder, Eltern sonstige Angehörige) kommen. Eine zeitgleiche Infektion vieler Menschen kann zu einer Überlastung der örtlichen medizinischen Versorgungsstrukturen führen. Die zeitweise Einschränkung bzw. Untersagung des Betriebs dieser Einrichtungen ist aus diesem Grund zwingend erforderlich.

Ziel der Allgemeinverfügung ist es, die Übertragungswege von SARS-CoV-2 zu unterbrechen und das Risiko einzudämmen, ohne dabei das öffentliche Leben gänzlich zum Stillstand zu bringen sowie die Funktionsfähigkeit der zur Gesunderhaltung sowie zum Schutz der Bevölkerung dringend erforderliche Infrastruktur aufrechtzuerhalten. Um dies sicherzustellen, ist die hier verfügte Untersagung erforderlich und geboten. Mildere, gleich wirksame Mittel zur Erreichung dieses Zwecks sind nicht ersichtlich. Die Allgemeinverfügung ist angemessen, da sie nicht außer Verhältnis zu dem in der Allgemeinverfügung angestrebten Schutz höherwertiger Rechtsgüter wie Leben, Leib und Gesundheit der Bevölkerung steht.
Die Allgemeinverfügung ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar nach § 28 Absatz 3 IfSG in Verbindung mit § 16 Absatz 8 IfSG. Rechtsbehelfe haben somit keine aufschiebende Wirkung. Auf die Strafvorschrift des § 75 Absatz 1 Nummer 1 IfSG wird hingewiesen.


Bekanntmachungshinweise


Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben (§ 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfGBbg in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 VwVfG).


Rechtsbehelfsbelehrung


Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landkreis Havelland, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.


Mit freundlichen Grüßen
Roger Lewandowski
Landrat

[Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland]

[Bestätigung Arbeitgeber]

[Bestätigung Arbeitgeber]

[Antragsformular Notfallbetreuung]

[Antragsformular Notfallbetreuung]

[Informationen zum Corona-Virus]

Foto zur Meldung: Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland
Foto: Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland

Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland

(16. 03. 2020)

über das Verbot der Unterrichtserteilung in von Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft, mit Ausnahme von Förderschulen


Sehr geehrte Damen und Herren,


auf Grundlage von § 28 Absatz 1 Satz 2 IfSG, 33 IfSG wird folgende Allgemeinverfügung erlassen:


Ab Mittwoch, den 18. März 2020 bis (voraussichtlich) zum 19. April 2020 wird landesweit allen Schulen in Brandenburg, d. h. allen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, allen Förderschulen und den Schulen des zweiten Bildungswegs in öffentlicher und freier Trägerschaft, die Erteilung von Unterricht untersagt.


In den Räumlichkeiten der Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft einschließlich in Schulsport-hallen und an anderen Lernorten (Schwimmhallen, außerschulische Lernorte) findet kein Unterricht und keine Betreuung im Rahmen ganztagsschulischer Angebote statt.


Der Unterrichtsbetrieb an Schulen, in denen Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und Schülerinnen und Schüler mit Schwerst-mehrfachbehinderungen beschult werden, kann fortgeführt werden.


Eine Hortbetreuung, die bisher in den Schulen regelmäßig angeboten wurde, kann im Rahmen einer Notfallbetreuung fortgeführt werden. Insoweit verweise ich auf Ziff. 1.2. meiner Allgemeinverfügung über das Verbot des Betriebs von Kindertageseinrichtungen und nicht erlaubnispflichtigen Einrichtungen zur Beherbergung von Kindern und Jugendlichen und Heimvolkshochschulen vom heutigen Tage.


Begründung


Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt, so trifft die zuständige Behörde die nach § 28 Absatz 1 Satz 1 IfSG notwendigen Schutzmaßnahmen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist.


Unter den Voraussetzungen des § 28 Absatz 1 Satz 2 IfSG kann die zuständige Behörde zudem in § 33 IfSG genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen.
Der Landrat ist nach § 3 Absatz 5 Satz 1 des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG) die zuständige Behörde im Sinne des IfSG und nach § 28 Absatz 1 Satz 1 IfSG für den Erlass von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten zuständig.


Nach § 2 Nummer 1 IfSG sind Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes vermehrungs-fähige Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, dass bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann.

 

Bei SARS-CoV-2 handelt es sich um einen Krankheitserreger gemäß § 2 Nummer 1 IfSG. Bei den betroffenen Einrichtungen handelt es sich jeweils um Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 IfSG.


Die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 ist weiterhin hoch dynamisch. Nach eindringlicher Ein-schätzung der Fachexperten ist damit zu rechnen, dass kurzfristig eine neue Eskalationsstufe der Pan-demiebewältigung eintreten wird. Die Rückverfolgung von Fällen sowie die Anordnung von Quarantäne für alle ermittelten Betroffen reichen zur notwendigen Unterbrechung von Ansteckungsketten nicht mehr aus.


In den betroffenen Einrichtungen kann es unter ungünstigen Bedingungen zu einer Übertragung auf viele Personen (Kinder, Eltern sonstige Angehörige) kommen. Eine zeitgleiche Infektion vieler Menschen kann zu einer Überlastung der örtlichen medizinischen Versorgungsstrukturen führen. Die zeitweise Einschränkung bzw. Untersagung des Betriebs dieser Einrichtungen ist aus diesem Grund zwingend erforderlich.
Ziel der Allgemeinverfügung ist es, die Übertragungswege von SARS-CoV-2 zu unterbrechen und das Risiko einzudämmen, ohne dabei das öffentliche Leben gänzlich zum Stillstand zu bringen sowie die Funktionsfähigkeit der zur Gesunderhaltung sowie zum Schutz der Bevölkerung dringend erforderliche Infrastruktur aufrechtzuerhalten. Um dies sicherzustellen, ist die hier verfügte Untersagung erforderlich und geboten. Mildere, gleich wirksame Mittel zur Erreichung dieses Zwecks sind nicht ersichtlich. Die Allgemeinverfügung ist angemessen, da sie nicht außer Verhältnis zu dem in der Allgemeinverfügung angestrebten Schutz höherwertiger Rechtsgüter wie Leben, Leib und Gesundheit der Bevölkerung steht.


Die Allgemeinverfügung ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar nach § 28 Absatz 3 IfSG in Verbindung mit § 16 Absatz 8 IfSG. Rechtsbehelfe haben somit keine aufschiebende Wirkung. Auf die Strafvorschrift des § 75 Absatz 1 Nummer 1 IfSG wird hingewiesen.


Bekanntmachungshinweise


Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben (§ 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfGBbg in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 VwVfG).


Rechtsbehelfsbelehrung


Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landkreis Havelland, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.


Mit freundlichen Grüßen
Roger Lewandowski
Landrat

[Download]

[Informationen zum Corona-Virus]

Foto zur Meldung: Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland
Foto: Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland

Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland

(13. 03. 2020)

für Reiserückkehrende aus Risikogebieten und besonders von der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 betroffenen Gebieten zur Beschränkung des Besuchs von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und stationären Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe

 


Sehr geehrte Damen und Herren,


das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Auch in Deutschland gibt es mittlerweile eine Reihe von Fällen, meist in Verbindung mit Reisen in Risikogebiete und aus besonders betroffenen Regionen. Die Erkrankung COVID-19 verläuft in den meisten Fällen als grippaler Infekt und ist von einem Schnupfen oder einer echten Grippe (Influenza) klinisch nicht zu unterscheiden.


Nach § 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (lfSG) wird folgende Allgemeinverfügung erlassen:


1. Personen, die sich in einem internationalen Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut
(RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr folgende Einrichtungen nicht betreten:


a) Einrichtungen nach § 33 Nummer 1 bis 4 IfSG  (Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte, erlaubnispfiichtige Kindertagespfiegestellen, Schulen und Heime, in denen überwiegende minderjährige Personen betreut werden) sowie andere betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen nach § 45 SGB VIII,


b) Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und Nummer 3 bis 5 IfSG (Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken),


c) stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe und


d) Hochschulen.


Als Aufenthalt nach Satz 1 gilt nicht ein nur kurzzeitiger Kontakt zum Beispiel im Rahmen eines Tankvorgangs, einer Kaffeepause oder eines Toilettengangs.
Von den Betretungsverbdten jeweils ausgenommen sind Angehörige der Polizei, von Rettungsdiensten, der Feuerwehr, dem Zivil- und Katastrophenschutz und sonstigen vergleichbaren Berufsgruppen. Ebenfalls von den Betretungsverboten unter Ziffer 1 Buchstaben bund c ausgenommen sind behandlungsbedürftige
Personen, nächste Angehörige von behandlungsbedürftigten Minderjährigen und palliativ-medizinisch behandelten Personen, Betreuerinnen und Betreuer von behandlungsbedürftigen Betreuten sowie die in der jeweiligen Einrichtung für die Aufrechterhaltung des Betriebs notwendigen Beschäftigten.


2. Wenn eine nach Ziffer 1 verpflichtete Person minde~ährig ist, so hat derjenige für die Einhaltung der diese Person treffende Verpflichtung zu sorgen, dem die Sorge für diese Person zusteht. Die gleiche Verpflichtung trifft Betreuerinnen oder Betreuer einer von der Verpflichtung nach Ziffer 1 betroffenen Person, soweit die Erfüllung dieser Verpflichtungen zu deren oder dessen Aufgabenkreis gehört. Sie sind unter Berücksichtigung der Voraussetzungen in Ziffer 1 verpflichtet, keine Betreuungsangebote von Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heimen in Anspruch zu nehmen.


3. Erhalten die Träger oder die mit den Leitungsaufgaben in den jeweiligen Einrichtungen beauftragten Personen der in Ziffer 1 benannten Einrichtungen Kenntnis davon, dass die Voraussetzung nach Ziffer 1 vorliegt, dürfen die betreffenden Personen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet oder des besonders betroffenen Gebiets nicht betreut oder beschäftigt werden.


Begründung


Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheiderfestgestellt, so trifft die zuständige Behörde die nach § 28 Absatz 1 Satz 1 IfSG notwendigen Schutzmaßnahmen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist.


Unter den Voraussetzungen des § 28 Absatz 1 Satz 2 IfSG kann die zuständige Behörde zudem Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen beschränken oder verbieten, die eine Verbreitung von Krankheitserregern begünstigen.


Der Landrat des Landkreises Havelland ist nach § 3 Absatz 5 Satz 1 des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG) die zuständige Behörde im Sinne des IfSG und nach § 28 Absatz 1 Satz 1 IfSG für den Erlass von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten zuständig.


Nach § 2 Nummer 1 IfSG sind Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes vermehrungsfähige Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, dass bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann. Bei SARS-CoV-2 handelt es sich um einen Krankheitserreger gemäß § 2 Nummer 1 IfSG.
Für Reiserückkehrende aus internationalen Risikogebieten oder .von der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 besonders betroffenen Gebieten in Deutschland wird für den durch die Inkubationszeit definierten Zeitraum von 14 Tagen nach Ankunft aus einem der fraglichen Gebiete ein Verbot zum Betreten
der in Ziffer 1 Buchstaben abis d definierten Einrichtungen verhängt. Die Maßnahme dient dazu, die Ausbreitung des neuen Erregers einzudämmen sowie den Schutz vulnerabler Personengruppen sicherzustellen.


Darüber hinaus tragen die Maßnahmen für die erfassten medizinischen Einrichtungen auch zur Aufrechterhaltung der Versorgungskapazitäten bei. Ausreichend ist, dass die entsprechende Festlegung der Gebiete durch das RKI innerhalb der 14-Tages-Frist erfolgt.
Die Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete sind unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html tagesaktuell abrufbar.


Die für die in Ziffer 1 Buchstaben b und c geregelten Ausnahmen vom Betretungsverbot sind unter anderem zur Aufrechterhaltung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung im Land Brandenburg zwingend erforderlich. Zudem sind die weiteren Ausnahmen aus Gründen des familiären und sozialen Zusammenhalts geboten.
Ziel der Allgemeinverfügung ist es, die Übertragungswege von SARS-CoV-2 zu unterbrechen und das Risiko einzudämmen, ohne dabei das öffentliche Leben gänzlich zum Stillstand zu bringen. Um dies sicherzustellen, ist die hier verfügte Untersagung erforderlich und geboten. Mildere, gleich wirksame Mittel
zur Erreichung dieses Zwecks sind nicht ersichtlich.
Die Allgemeinverfügung ist angemessen, da sie nicht außer Verhältnis zu dem in der Allgemeinverfügung angestrebten Schutz höherwertiger Rechtsgüter wie Leben, Leib und Gesundheit der Bevölkerung steht.


Die Allgemeinverfügung ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar nach § 28 Absatz 3 IfSG in Verbindung mit § 16 Absatz 8 IfSG. Rechtsbehelfe haben somit keine aufschiebende Wirkung.
Auf die Strafvorschrift des § 75 Absatz 1 Nummer 1 IfSG wird hingewiesen.

 

Bekanntmachungshinweise


Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben (§ 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfGBbg in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 VwVfG). Sie ist nicht befristet, wird aber bei entsprechender erneuter Risikoeinschätzung ganz oder teilweise aufgehoben.


Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Havelland - Der Landrat - Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow, erhoben werden.

 

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

Gall
Beigeordneter

[Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland]

[Informationen zum Corona-Virus]

Foto zur Meldung: Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland
Foto: Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland

Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland

(13. 03. 2020)

zum Umgang mit größeren Veranstaltungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV- 2 und COVID-19

 

Sehr geehrte Damen und Herren,


das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Auch in Deutschland gibt es mittlerweile eine Reihe von Fällen, meist in Verbindung mit Reisen in Risikogebiete und aus besonders betroffenen Regionen. Die Erkrankung COVID-19 verläuft in den meisten Fällen als grippaler Infekt und ist von einem Schnupfen oder einer echten Grippe (Influenza) klinisch nicht zu unterscheiden.


Nach§ 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (lfSG) wird folgende Allgemeinverfügung erlassen:


1. Personen, die öffentliche oder private Veranstaltungen durchführen wollen, haben diese ab einer geplanten oder zu erwartenden Zahl von Teilnehmenden von mindestens 100 Personen dem Landrat des Landkreises Havelland unter Angabe folgender Informationen unverzüglich schriftlich (Landkreis Havelland, Gesundheitsamt, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow) oder elektronisch (gesundheitsamt@havelland.de) anzuzeigen:


• Kontaktdaten des Veranstaltenden (Name, Anschrift, Telefon),
• Veranstaltungsort und -zeit,
• zu erwartende Zahl von Teilnehmenden,
• Art der Veranstaltung (öffentlich, geschlossen, unter freiem Himmel).


2. Veranstaltungen ab einer zu erwartenden Zahl von Teilnehmenden von mindestens 1000 Personen im Gebiet des Landkreises Havelland sind untersagt. Hiervon ausgenommen sind Kindertageseinrichtungen einschließlich Horte, Schulen, Internate, Berufsschulen, Hochschulen, die Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr sowie Arbeitsstätten.

 

Begründung


Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt, so trifft die zuständige Behörde die nach § 28 Absatz 1 Satz 1 IfSG notwendigen Schutzmaßnahmen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist.
Unter den Voraussetzungen des § 28 Absatz 1 Satz 2 IfSG kann die zuständige Behörde zudem Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen beschränken oder verbieten, die eine Verbreitung von Krankheitserregern begünstigen.


Der Landrat des Landkreises Havelland ist nach § 3 Absatz 5 Satz 1 des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG) die zuständige Behörde im Sinne des IfSG und nach § 28 Absatz 1 Satz 1 IfSG für den Erlass von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten zuständig.
Nach § 2 Nummer 1 IfSG sind Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes vermehrungsfähige Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges· biologisches transmissibles Agens, dass bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann. Bei SARS-CoV-2 handelt es sich um einen Krankheitserreger gemäß § 2 Nummer 1 IfSG.


Aufgrund der steigenden Zahl von Infizierten mit SARS-CoV-2 in Deutschland sowie zwischenzeitlich mehreren bestätigten Fällen im Land Brandenburg mit verschiedenen Indexquellen, legt der Landrat des Landkreises Havelland vorsorglich eine Anzeigepflicht für Veranstaltungen von mindestens 100 Personen fest und untersagt bis auf weiteres Großveranstaltungen mit einer Zahl von Teilnehmenden von mindestens 1.000 Personen.


Nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts (s. Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen vom 11 . März 2020) und des  Gesundheitsamts können geringere Einschränkungen, die eine Ausbreitung von SARS-CoV-2-lnfektionen reduzieren, die Risiken bei solch großen Veranstaltungen nicht ausreichend mildern. Auf Messen, Kongressen oder größeren Veranstaltungen kann es unter ungünstigen Bedingungen zu einer Übertragung auf viele Personen kommen.

Insbesondere dort ist die Rückverfolgbarkeit von Kontaktpersonen extrem schwierig, bei mindestens 1.000 Teilnehmenden nahezu ausgeschlossen. Eine zeitgleiche Infektion vieler Menschen kann zu einer Überlastung der örtlichen medizinischen Versorgungsstrukturen führen. Das Verbot von Großveranstaltungen ist aus diesem Grund zwingend erforderlich.
Ziel der Allgemeinverfügung ist es, die Übertragungswege von SARS-CoV-2 zu unterbrechen und das Risiko einzudämmen, ohne dabei das öffentliche Leben gänzlich zum Stillstand zu bringen.

 

Um dies sicherzustellen, ist die hier verfügte Untersagung erforderlich und geboten. Mildere, gleich wirksame Mittel zur Erreichung dieses Zwecks sind nicht ersichtlich.
Die Allgemeinverfügung ist angemessen, da sie nicht außer' Verhältnis zu dem in der Allgemeinverfügung angestrebten Schutz höherwertiger Rechtsgüter wie Leben, Leib und Gesundheit der Bevölkerung steht.
Die Allgemeinverfügung ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar nach § 28 Absatz 3 IfSG in Verbindung mit § 16 Absatz 8 IfSG. Rechtsbehelfe haben somit keine aufschiebende Wirkung.
Auf die Strafvorschrift des § 75 Absatz 1 Nummer 1 IfSG wird hingewiesen.


Bekanntmachungshinweise


Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben (§ 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfGBbg in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 VwVfG). Sie ist nicht befristet, wird aber bei entsprechender erneuter Risikoeinschätzung ganz oder teilweise aufgehoben.


Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Havelland - Der Landrat - Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow, erhoben werden.

 

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

Gall
Beigeordneter

[Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland zum Umgang mit größeren Veranstaltungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV- 2 und COVID-19]

[Informationen zum Corona-Virus]

Foto zur Meldung: Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland
Foto: Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland

Job-Dating „Stell-Dich-Ein“ in Brandenburg an der Havel

(12. 03. 2020)

UPDATE: Das Job-Dating in Brandenburg fällt auf Grund des Corona-Virus aus!!

 


Job-Dating „Stell-Dich-Ein“ in Brandenburg an der Havel am 28.03.2020 10:00 - 13:00 im Rolandsaal des Rathauses

 

Die Wirtschaftsregion Westbrandenburg fokussiert sich mit der im Frühling startenden Fachkräftekampagne „Deine Zukunft in Westbrandenburg“ auf die Zielgruppe der Auspendler. Zugleich sollen aber auch weitere potentielle Arbeitskräfte angesprochen werden, die sich einen Wechsel in die Region oder eine Rückkehr vorstellen können. Dafür bietet die Wirtschaftsregion ein konkretes Angebot. Die Veranstaltung „Stell-Dich-Ein“ ist als ein Job-Speed-Dating konzipiert und findet erstmals in Brandenburg an der Havel statt. Unternehmer und Fachkräfte können bei diesem Stell-Dich-Ein innerhalb kurzer Zeit einen ersten persönlichen Kontakt zueinander aufnehmen. Die Anmeldung für interessierte Arbeitskräfte erfolgt über ein Anmelde-Tool. Dieses steht auf der Internetseite der Wirtschaftsregion Westbrandenburg zur Verfügung. Die Anmeldung für Unternehmen erfolgt über ein Anmeldeformular (info@wirtschaftsregionwestbrandenburg.de)

[info@wirtschaftsregionwestbrandenburg.de]

Foto zur Meldung: Job-Dating „Stell-Dich-Ein“ in Brandenburg an der Havel
Foto: Job-Dating „Stell-Dich-Ein“ in Brandenburg an der Havel

Die Stadt Premnitz informiert zur aktuellen Situation - Corona-Virus

(12. 03. 2020)

Inzwischen sind Infektionsfälle mit dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2) auch im Havelland bestätigt worden.  Das Risiko an diesen Virus zu erkranken steigt somit beständig. Die Ausbreitung der Krankheit kann durch verantwortliches Handeln jedoch verlangsamt und eingedämmt werden.

Verschiedene Grunderkrankungen wie z. B. Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems u. m. scheinen unabhängig vom Alter das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu erhöhen. Insbesondere ältere und hochbetagte Menschen sind für diesen Virus anfällig und können nach einer Ansteckung schwerer erkranken.

Daher sind die Premnitzerinnen und Premnitzer gebeten, in der jetzigen Situation verantwortungsvoll zu handeln und so das Risiko einer Infektion zu mindern.

Sie alle können Ihren Beitrag leisten:

  • Bleiben Sie möglichst zu Hause.
  • Reduzieren Sie Kontakte zu Ihren Mitmenschen aber auch zu Behörden, der sozialen Anlaufstelle, den Wohnungsunternehmen und anderen Einrichtungen auf das Notwendige oder verschieben Sie diese.
  • Nehmen Sie von Bar- und Kartenzahlungen in der Stadtverwaltung und den Wohnungsunternehmen Abstand und überweisen Sie auf elektronischem Weg.
  • Prüfen Sie, ob Dinge telefonisch oder auf elektronischem Weg erledigt werden können.
  • Bieten Sie insbesondere älteren und chronisch kranken Mitmenschen Ihre Hilfe bei der Erledigung alltäglicher Dinge an.
  • Überprüfen Sie, ob Veranstaltungen jeglicher Art wirklich durchgeführt werden müssen.

Veranstaltungen über 100 Personen sind dem Gesundheitsamt des Landkreises zu melden.  

Aktuelle Informationen erhalten Sie jederzeit auch im Internet unter www.havelland.de/coronavirus.

 

Unterschrift

Ralf Tebling

Bürgermeister

[Informationen zum Corona-Virus]

Foto zur Meldung: Die Stadt Premnitz informiert zur aktuellen Situation - Corona-Virus
Foto: Die Stadt Premnitz informiert zur aktuellen Situation - Corona-Virus

Information zur Coronakrise

(11. 03. 2020)

Der Krisenplan der Stadt Premnitz wurde letztmalig am 26.09.2019 aktualisiert. Im Falle von Erkenntnissen zur Ausbreitung des Virus, die die Stadt Premnitz betreffen, entscheidet ein Krisenstab unter Leitung des Bürgermeisters in enger Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt des Landkreises über notwendige, einzuleitende Maßnahmen, wie bspw. die Schließung öffentlicher Einrichtungen, Schulen, Kindergärten sowie die Absage von Veranstaltungen.

 

Die Grundschule am Dachsberg wäre im Falle von Epidemien bzw. Pandemien die erste medizinische Anlaufstelle in der Stadt. Die Schule ist für die Absonderung erkrankter Menschen sowie als zentrale Impfstelle geeignet. Natürlich werden im Falle eines solchen Szenarios  sofort Verbindungen zu den Havelland Kliniken hergestellt.

 

Weiterhin ist die Stadt durch die Polizeidirektion West angehalten, über Absagen von Veranstaltungen im eigenen Zuständigkeitsbereich unaufgefordert zu informieren. Alle Veranstalter sind gebeten, die Absage von angemeldeten und durch die Stadt bereits genehmigten Veranstaltungen aber auch über Absagen von nicht genehmigungspflichtigen Veranstaltungen dem Ordnungsamt elektronisch: m.neubert@premnitz.de oder telefonisch: 03386/259-130 anzuzeigen.

 

Das Gesundheitsamt des Landkreises hat Handlungsempfehlungen sowie weitere Informationen zum Coronavirus  im Internet unter www.havelland.de/coronavirus für die Bürger zusammengetragen. Ferner hat das Gesundheitsamt eine Hotline eingerichtet: Unter der Telefonnummer 03385/551 71 19 kann jedermann montags und dienstags von 9 bis 18 Uhr, mittwochs und donnerstags von 9 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 14.30 Uhr Fragen zum Coronavirus stellen.

Beachten Sie bitte, dass jeder schon mit dem Einhalten einfacher Hygiene-Regeln zur Eindämmung des Coronavirus beitragen und sich selbst schützen kann. Für den Coronavirus gelten dieselben Hygiene-Regeln, die auch bei anderen infektiösen Atemwegserkrankungen wie zum Beispiel der Grippe empfohlen werden:

 

  • Hände waschen: Waschen Sie regelmäßig und gründlich Ihre Hände.
  • Abstand halten: Halten Sie mindestens einen Meter Abstand zu anderen Personen.
  • Richtig husten und niesen: Drehen Sie sich, wenn Sie husten oder niesen müssen, von anderen Menschen weg und benutzen Sie ein Taschentuch, das Sie danach sofort entsorgen können. Falls Sie kein Taschentuch griffbereit haben, halten Sie Ihre Armbeuge vor Mund und Nase, um andere zu schützen. Waschen sich nach dem Husten, Niesen oder Naseputzen möglichst Ihre Hände.

[Homepage Robert-Koch-Institut]

Foto zur Meldung: Information zur Coronakrise
Foto: Information zur Coronakrise

Bahnschranke defekt!

(09. 03. 2020)

Die Bahnschranke in der Beethovenstraße Ecke Liebigstraße ist defekt.

 

An einer Lösung wird bereits gearbeitet.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Foto zur Meldung: Bahnschranke defekt!
Foto: Bahnschranke defekt!

Hinweise zu Großveranstaltungen im Landkreis Havelland

(09. 03. 2020)

Hinweise an alle Veranstalter im Landkreis Havelland zur
Durchführung von Großveranstaltungen


Aufgrund der aktuellen Entwicklung des Corona-Geschehens sehe ich mich auf der Grundlage des §28 IfSG veranlasst, auf zu beachtende


Maßgaben zur Entscheidungsfindung


für die Durchführung von Großveranstaltungen hinzuweisen:

 

  • Prüfung, ob die Durchführung einer Veranstaltung zum gegenwärtigen Zeitpunkt unbedingt erforderlich ist
  • Vermeidung kontaktintensiver Aktivitäten im Vorfeld und während der Veranstaltung
  • Nutzung ausreichend großer und gut belüfteter Räume
  • gut sichtbare Anbringung von Hinweisschildern/Postern am Eingang mit Darstellung der allgemeinen Hygieneregeln wie Händewaschen/-desinfizieren, Niesetikette und Abstandhalten (ggf. in verschiedenen Sprachen) gemäß Anlass und Teilnehmerkreis
  • Vorhalten von ausreichend Desinfektionsmittelspendern an allen Eingängen und in den Sanitäranlagen
  • Teilnehmern mit grippeähnlichen Symptomen muss die Teilnahme verwehrt werden!
  • Eine Registrierung aller Teilnehmer mit Name, Adresse und Telefonnummer sollte zur Sicherstellung einer Nachverfolgbarkeit von eventuellen Kontaktpersonen in Erwägung gezogen werden.

 

Derzeit handelt es sich um dringende Empfehlungen, die je nach Entwicklung der Lage durch das Gesundheitsamt angeordnet werden können!


Diese Empfehlungen erfolgen auf der Grundlage und in Anlehnung an: "Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen" des Robert Koch-Institutes (siehe https://www.rki.de)

 

Dr. A. Müller

Amtsärztin

[Robert-Koch-Institut]

Foto zur Meldung: Hinweise zu Großveranstaltungen im Landkreis Havelland
Foto: Hinweise zu Großveranstaltungen im Landkreis Havelland

Blutspende in Premnitz

(04. 03. 2020)

INFOS ZUR BLUTSPENDE IN PREMNITZ

Der Blutspendetermin wird von den Mitarbeitern der AWO Premnitz unterstützt. Die Helfer sind für den Einkauf und Zubereitung des Imbisses als auch für die Betreung der Spender zuständig.

 

ANFAHRT & PARKEN

vom Süden:über die 102 Heinrich- Heine- Str. rechts in die Liebigstraße vom Norden . über die 102 Heinrich-Heine-Str.links in die Bergstraße und weiter rechts in die Beethovenstr geradeaus in die Liebigstr.
 

SPENDE-CHECK

Wir haben einen Online-Test entwickelt, bei dem die wichtigsten Kriterien zur Spendezulassung abgefragt werden. Zum Spende-Check

 

IMBISS NACH DER BLUTSPENDE

Freuen Sie sich auf einen köstlichen Imbiss nach der Blutspende.

 

BLUT SPENDEN UND WELLNESS-REISE GEWINNEN

Auch Lebensretter brauchen mal eine Auszeit!
Starten Sie gesund ins neue Jahr und verwöhnen Sie vielleicht sich und eine Begleitperson mit einer Wellness-Reise. Vom 6. Januar bis 31. März 2020 haben alle Blutspender die Möglichkeit, bei einem Blutspendetermin des DRK-Blutspendedienstes Nord-Ost, mit einem Los eine Wellness-Reise für 2 Personen (mit Frühstück und 2 Übernachtungen) zu gewinnen.

 

SIE HABEN FRAGEN VOR IHRER BLUTSPENDE?

Antworten auf Ihre Fragen zur Blutspende erhalten Sie hier.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch telefonisch: SPENDERHOTLINE 0800 11 949 11 (kostenfrei)

[Blutspende in Premnitz]

Foto zur Meldung: Blutspende in Premnitz
Foto: Blutspende in Premnitz

Tiefbauarbeiten in Mögelin, Hauptstraße

(28. 02. 2020)

Für die Beseitigung einer Störung an der Trinkwasserversorgungsleitung in Mögelin, Hauptstraße werden vom 27.02.2020 bis voraussichtlich 02.03.20 Tiefbauarbeiten durchgeführt.

Bürgerhaushalt der Stadt Premnitz

(18. 02. 2020)

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,

 

bis zum 31.03.2020 haben Sie noch die Möglichkeit eigene Vorschläge für Projekte zur Gestaltung unserer Stadt und des gemeinsamen Miteinanders bei der Stadt Premnitz einzureichen.

 

Das Formular können Sie unter https://t1p.de/xchv ausfüllen und absenden oder runterladen. Oder Sie nutzen das Online-Formular, welches Sie hier finden: https://t1p.de/ha58.

 

Derzeit sind 19 Vorschläge zum Bürgerhaushalt eingereicht worden.

Die Vorschläge können Sie hier einsehen https://t1p.de/gdul.

 

Wir freuen uns über weitere Vorschläge von Ihnen!

[https://finanzen.premnitz.de/]

Foto zur Meldung: Bürgerhaushalt der Stadt Premnitz
Foto: Bürgerhaushalt der Stadt Premnitz

kostenfreie Schuldnerberatung - Sprechzeiten im März

(18. 02. 2020)

Die Sprechzeiten der Schuldnerberatung im März sind 

 

  • Dienstag, der 03.03.2020
  • Dienstag, der 17.03.2020
  • Dienstag, der 31.03.2020

Sie können wieder schuldenfrei werden!

 

Ob Lohn- oder Kontopfändung, Energie- oder Gassperre!

Der "pro solvencia e.V." hilft Ihnen dabei!

 

Immer dienstags von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

 


In dringenden Fällen sind wir unter 0159/018744149 erreichbar!

[https://pro-solvencia.de/eibung]

Foto zur Meldung: kostenfreie Schuldnerberatung - Sprechzeiten im März
Foto: Flyer

Baumfällarbeiten in der Gartenstraße

(20. 01. 2020)

Die Stadtverwaltung Premnitz informiert, dass in der Zeit vom 28.01.2020 bis zum 30.01.2020 in der Gartenstraße Baumfällarbeiten durchgeführt werden.

 

Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten kann es, in den Arbeitsabschnitten, kurzzeitig zu einer Vollsperrung kommen.

Foto zur Meldung: Baumfällarbeiten in der Gartenstraße
Foto: Baumfällarbeiten in der Gartenstraße

Bekanntmachung - Öffentliche Ausschreibung - Neubesetzung der Schiedsstelle

(06. 01. 2020)

Nicht richten, sondern schlichten“

 

Die Stadt Premnitz sucht ab dem 01.04.2020 für die Dauer von 5 Jahren zur Besetzung des

 

E H R E N A M T E S

 

eine(n) VORSITZENDE(N) der Schiedsstelle

 

&

 

eine STELLVERTRETENDE Schiedsperson

 

Folgende Voraussetzungen müssen/sollen erfüllt sein:

 

  • Sie besitzen das Wahlrecht.
  • Sie haben das 25. Lebensjahr vollendet.
  • Sie haben Ihren ständigen Wohnsitz in der Stadt Premnitz.
  • Sie besitzen Autorität und die Fähigkeit, sachlich, besonnen und vorurteilsfrei gegenüber den Streitparteien aufzutreten.
  • Sie besitzen einen, zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgrad und verfügen über die, für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit.
  • Als Organ der Rechtspflege muss die Schiedsstelle in und außerhalb der Schlichtungsverhandlung stets unparteiisch sein.

 

  • Schiedsperson kann dagegen nicht sein,
  • 1) wer infolge richterlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt wurde,
  • 2) gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tag erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit der Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
  • 3) wer durch die gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist

 

Aufgabe und Umfang der Schlichtungsstelle

 

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedsperson darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines protokollierenden Vergleichs zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen in geringer Höhe, Täter-Opfer Ausgleich in Strafsachen sowie gänzlich in Fällen leichter Körperverletzung, Hausfriedensbruch, der Beleidigung oder Sachbeschädigung.

 

Die Schiedspersonen werden für die Dauer von 5 Jahren von der Stadtverordnetenversammlung gewählt und von der Direktorin des Amtsgerichts Rathenow berufen und verpflichtet.

 

Die Stadt Premnitz bietet:

 

  • eine Aufwandsentschädigung
  • Büro im Rathaus für Sprechstunden und Verhandlungsführung
  • Kostenübernahme für Sachkosten, sowie Grund – und Aufbauseminare
  • fördernde Mitgliedschaft im Bund der Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS-

 

Bürgerinnen und Bürger der Stadt Premnitz, die Interesse an einer Aufnahme des Ehrenamtes „Vorsitzender der Schiedsstelle“ oder „Stellvertreter Schiedsperson“ haben, richten ihre Bewerbung bitte mit kurzem Lebenslauf

 

bis 14.02.2020

 

an die Stadtverwaltung Premnitz, Recht und Ordnungsangelegenheiten, z.Hd. Frau Neubert, Gerhart-Hauptmann Straße 3, 14727 Premnitz.

 

 

 

 

 

[Bekanntmachung - Öffentliche Ausschreibung - Neubesetzung der Schiedsstelle]

[Bekanntmachungen der Stadt Premnitz]

Foto zur Meldung: Bekanntmachung - Öffentliche Ausschreibung - Neubesetzung der Schiedsstelle
Foto: Bekanntmachung - Öffentliche Ausschreibung - Neubesetzung der Schiedsstelle

Straßenbau Ringstraße - Auslegung der Planungsunterlagen

(23. 12. 2019)

Die Stadtverwaltung Premnitz informiert, dass die Planungsunterlagen für den im nächsten Jahr vorgesehenen Straßenbau in der Ringstraße in der Zeit vom 13.01.2020 bis 31.01.2020 im Rathaus Gerhart-Hauptmann-Straße 3, Zimmer 118 ausliegen und zu den Sprechzeiten von allen interessierten Bürgern eingesehen werden können.

Foto zur Meldung: Straßenbau Ringstraße - Auslegung der Planungsunterlagen
Foto: Straßenbau Ringstraße - Auslegung der Planungsunterlagen

Einladung zur Vorstellung des Bauvorhabens „Fernwärmetransportleitung Premnitz - Brandenburg an der Havel“

(10. 12. 2019)

CO2- Einsparung ist eine der wichtigsten Komponenten im Transformationsprozess der Stadtwerke Brandenburg hin zu einem nachhaltig agierenden Energiedienstleister.

Nach der bereits am 09.04.2018 erfolgten Umstellung der Stromversorgung auf Erneuerbare Energien beabsichtigen die Stadtwerke, die CO2-Emission aus der Erzeugung der Wärme für die Stadt Brandenburg drastisch zu reduzieren.

Im Rahmen eines Projektes wurden unterschiedliche Varianten unter verschiedenen Gesichtspunkten, wie bspw. CO2-Einsparung, Versorgungsicherheit, Bezahlbarkeit der Wärme, Wertschöpfung in der Region untersucht.

Hierbei erwies sich die Variante, die Abwärme aus der Thermischen Abfallwertungsanlage Premnitz über eine Leitung nach Brandenburg zu transportieren, mit deutlichem Abstand als die Beste.

Allein das Potential der CO2-Vermeidung liegt bei bis zu 70.000 t pro Jahr.

 

In drei öffentlichen Veranstaltungen werden die Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co KG das Projekt vorstellen und möchten allen Betroffenen und Interessierten die Möglichkeit geben, sich ein Bild vom aktuellen Planungsstand zu machen.

 

 

Diese Veranstaltungen finden statt am:

 

  • 20. Januar 2020 von 15:00-18:00 Uhr Oberschule Premnitz/Speisesaal (Mühlenweg 1, 14727 Premnitz)
  • 21. Januar 2020 von 15:00-18:00 Uhr Werft Brandenburg (Hauptstr. 77, 14776 Brandenburg an der Havel)
  • 22. Januar 2020 von 15:00-18:00 Uhr Amt Beetzsee OT Brielow

 

 

An diesen Tagen besteht die Möglichkeit mit kompetenten Ansprechpartnern der Stadtwerke sowie der Umweltplaner und technischer Planer ins Gespräch zu kommen.

Kontaktdaten:

Email-Adresse ProjektFernwaerme@stwb.de

Telefon 03381 752221

[Stadtwerke Brandenburg an der Havel]

Foto zur Meldung: Einladung zur Vorstellung des Bauvorhabens „Fernwärmetransportleitung Premnitz - Brandenburg an der Havel“
Foto: Einladung zur Vorstellung des Bauvorhabens „Fernwärmetransportleitung Premnitz - Brandenburg an der Havel“

Wassersperrung in Mögelin!

(04. 12. 2019)

W a s s e r s p e r r u n g

 

an die Bewohner von:       Mögelin


Am 05.12.19 von 08.00 Uhr bis voraussichtlich 12.00 Uhr                                                                               

Sperrung erforderlich wegen:

                                                                                

  • Rohrreinigung 
  • Neuverlegung!!                                             
  • Rohrschaden                                                              

 

Nähere Auskünfte erhalten Sie vom:

Wasser- und Abwasserverband              

Rathenow

Am Heidefeld 10 

Tel. 03385/ 495 700
 

Wir empfehlen Ihnen, während der Wassersperrung weder kaltes noch warmes Wasser zu entnehmen, Geschirrspül- und Waschmaschinen nicht anzustellen und alle Auslaufventile  (Wasserhähne) geschlossen zu halten. Der Wasserzufluss kann ohne vorherige Anzeige wieder eintreten bzw. erneut aussetzen.  Bei einer Trübung des Wassers nach der Wiederinbetriebnahme, die hygienisch unbedenklich ist, bitten wir Sie, das Wasser etwas ablaufen zu lassen.

Foto zur Meldung: Wassersperrung in Mögelin!
Foto: Wassersperrung in Mögelin!

Bauabgangsstatistik 2019 im Land Brandenburg

(26. 11. 2019)

Sehr geehrte Damen und Herren,


das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind:

 

Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohnungs- und Wohngebäudebestandes für Ihre Gemeinde.

Melden Sie bitte deshalb als Eigentümer:

  • den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m3 umbauten Raum,
  • den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
  • die Nutzungsänderung von Wohnraum

 

an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin (E-Mail, Fax oder Post).


Die Erhebungsunterlagen liegen für Sie kostenfrei bei Ihrem Amt, Ihrer amtsfreien Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt bereit
Außerdem ist der Erhebungsbogen online abrufbar unter:

 

www.statistik-bw.de/bau/html/ oder unter https://t1p.de/2ca3

 

Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m3 umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist.


In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.

 

[Schreiben des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg]

[Erhebungsbogen]

[Erhebungsbogen]

Foto zur Meldung: Bauabgangsstatistik 2019 im Land Brandenburg
Foto: Bauabgangsstatistik 2019 im Land Brandenburg

Bürgerinfo-Broschüre - Offizielle Informationen zu unserer Stadt

(08. 11. 2019)

In der Bürgerinfo-Broschüre finden Sie offizielle Informationen der Stadt Premnitz zu Adressen, Ansprechpartnern, Telefonnummern und Öffnungszeiten der Behörden und Institutionen vor Ort wie z.B. Stadtverwaltung, Rathaus und Standesamt.

 

Daneben bietet die Broschüre eine Übersicht aller wichtigen Adressen zu den Themen Kinder, Jugend, Bildung, Kultur, Sport, Freizeit, Gesundheit und Soziales sowie Informationen zu Geschichte, Sehenswürdigkeiten und touristischen Attraktionen in der Stadt Premnitz.

 

In der Bürgerinfo-Broschüre können Sie hier blättern.

 

Viel Spaß beim Lesen!

[Link zu Broschüre]

Foto zur Meldung: Bürgerinfo-Broschüre - Offizielle Informationen zu unserer Stadt
Foto: Bürgerinfo-Broschüre - Offizielle Informationen zu unserer Stadt

Nächste Kino Matinee am Samstag den 09.11

(05. 11. 2019)

Wir "Freunde für Europa", die Rathenower Gruppe von "Pulse of Europe", laden Sie herzlich ein zu unserer nächsten "Europa-Matinee". Dieses Mal aber nicht am 1.Sonntag im Monat, sondern aus besonderem Grund am

Sonnabend, dem 9. November 2019,
um 10.00 Uhr im Haveltor-Kino.

Der besondere Grund ist der 30. Jahrestag des "Mauerfalls" am 9. November 1989.

Diese Matinee ist darum diesem Jahrestag gewidmet und soll an die überraschende Öffnung der Mauer am Abend des 9. November 1989 sowie an die Ereignisse davor und an die Entwicklungen danach erinnern. Wir wollen dankbar und froh dieses Ereignis und all die Menschen würdigen, die mit Mut und Tatkraft das Ihre dazu beigetragen haben, dass es zum Fall der Mauer und des „Eisernen Vorhangs“ gekommen ist.
Auch in Rathenow hat es viele Menschen gegeben, die in der Bürgerbewegung „Neues Forum“ für Reformen und Freiheit sich einsetzten und auf die Straße gingen. Einige von ihnen sollen zu Wort kommen.

 

Wir beginnen mit dem ARD-Fernsehfilm „Bornholmer Straße“ aus dem Jahr 2014 und schließen dann im Foyer des Kinos eine „Feierstunde zum Fall der Mauer vor 30 Jahren“ an. Es wird kurze Ansprachen geben und Gelegenheit zum Gespräch miteinander, ein Imbiss und Getränke werden angeboten.

 

Der Fall der Mauer war nicht nur für die Freiheit und Reformen fordernden Menschen in der DDR von einschneidender Bedeutung, sondern hatte darüber hinaus weitreichende Wirkung für ganz Deutschland, für die Völker Europas und für die Welt.

[Download]

Foto zur Meldung: Nächste Kino Matinee am Samstag den 09.11
Foto: Nächste Kino Matinee am Samstag den 09.11

kostenfreie Schuldnerberatung - Sprechzeiten im November

(29. 10. 2019)

Die Sprechzeiten der Schuldnerberatung im November sind 

 

  • Dienstag, der 12.11.2019
  • Dienstag, der 26.11.2019

Sie können wieder schuldenfrei werden!

 

Ob Lohn- oder Kontopfändung, Energie- oder Gassperre!

Der "pro solvencia e.V." hilft Ihnen dabei!

 

Immer dienstags von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Foto zur Meldung: kostenfreie Schuldnerberatung - Sprechzeiten im November
Foto: Flyer

Sperrung des Bahnübergangs Heimstraße

(17. 10. 2019)

Die Stadtverwaltung Premnitz informiert, dass aufgrund von Gleisbauarbeiten im Bereich der Industriebahn der Bahnübergang in der Heimstraße von

 

Montag, dem 28. Oktober, 7.00 Uhr bis 30. Oktober, 17.00 Uhr

 

für Fußgänger und jeglichen Fahrzeugverkehr gesperrt ist.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Foto zur Meldung: Sperrung des Bahnübergangs Heimstraße
Foto: Sperrung des Bahnübergangs Heimstraße

Offentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch des Entwurfes der 1. Änderung des Flächennutzungsplans und des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 3a "Heiningsweg" der Stadt Premnitz

(15. 10. 2019)

Mit Beschluss-Nr. 21-02/19 und 22-02/10 vom 12.09.2019 hat die Stadtverordnetenversammlung der
Stadt Premnitz den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans sowie den Entwurf des Bebauungsplans
Nr. 3a "Heiningsweg" gebilligt und zur öffentlichen Auslegung beschlossen.


Ziel des Bebauungsplans Nr. 3a "Heiningsweg" und der 1. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren ist die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen für ein allgemeines Wohngebiet sowie ein eingeschränktes Gewerbegebiet. Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Mögelin der Stadt Premnitz und umfasst eine Fläche von ca. 3,6 ha.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplans entspricht dem Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 3a.

 

Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans (Stand: Juli 2019) sowie der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3a "Heiningsweg" der Stadt Premnitz (Stand: Juli 2019) sowie die Begründung, der Umweltbericht mit Fachgutachten und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

 

vom 22.10.2019 bis einschließlich 21.11.2019

 

montags, mittwochs und donnerstags in der Zeit von 09.00-12.00 Uhr und von 13.00-15.00 Uhr, dienstags in der Zeit von 09.00-12.00 Uhr und von 13.00 - 17.00 Uhr und freitags in der Zeit von
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Fachbereich 111 der Stadt Premnitz, Raum 111 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Zur Auslegung stehen folgende Unterlagen und Informationen zur Verfügung:


1. Änderung des Flächennutzungsplan
Unterlagen:
• 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht

 

umweltbezogene Stellungnahmen, die LR.d. frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegeben wurden:


• Landkreis Havelland vom 18.04.2019 mit folgenden umweltbezogenen Informationen der Fachämter:

- Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde: Hinweis, dass im Plangebiet keine Altlastenverdachts- bzw. Altlastenflächen im Altlastenkataster des Landkreises registriert sind

- Untere Naturschutzbehörde: Hinweise zum Artenschutz i.V.m. der Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 3a "Heiningsweg"
- Untere Denkmalschutzbehörde: Hinweis, dass im Plangebiet keine Bodendenkmale bekannt sind


• Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abt. Bodendenkmale vom 03.04.2019: Hinweis, dass im Plangebiet keine Bodendenkmale bekannt sind
• Landesbetrieb Forst Brandenburg, Oberförsterei Rathenow vom 29.04.2019: Hinweis zur Waldumwandlung im Plangebiet
• Landesamt für Umwelt vom 24.04.2019 mit umweltbezogenen Informationen folgender fachlicher Belange:
- Immissionsschutz: Einhaltung des Immissionsschutzes ist per Gutachten nachzuweisen

 

Die entsprechenden Unterlagen finden Sie auch online unter: https://t1p.de/q2oe

 

Bebauungsplan Nr. 3a "Heiningsweg"


Unterlagen:
• Bebauungsplans Nr. 3a "Heiningsweg" mit Begründung und Umweltbericht
• Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung mit artenschutzrechtlichem Fachbeitrag
- Anlage 1: "Bilanzierung der anlagebedingten Eingriffe"
- Anlage 2: "Prüfung / Abwendung der Verbotstatbestände"
- Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan "Heiningsweg" - Bestandsplan
- Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan "Heiningsweg - Maßnahmenplan
• Wuntke, Beatrix - Umweltforschung, -bildung und -beratung: "Schlussbericht zur Erfassung der Brutvögel und Reptilien im Auftragsgebiet Mögelin/ Landkreis Havelland", Stand: 03.08.2015

• Wuntke, Beatrix - Umweltforschung, -bildung und -beratung: "Bericht zur Umsetzung der vorgeschlagenen
Artenschutzmaßnahme "Zauneidechsenhügel" in Mögelin/ Landkreis Havelland", Stand: 1 0.06.2016
• ECO AKUSTIK - Ingenieurbüro für Schallschutz: "Schalltechnisches Gutachten - Ermittlung der Immissionsvorbelastung auf ein geplantes Wohngebiet in 14727 Premnitz OT Mögelin", Stand: 18.06.2019

 

umweltbezogene Stellungnahmen, die LR.d. frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegeben wurden:

 

• Landkreis Havelland vom 18.04.2019 mit folgenden umweltbezogenen Informationen der Fachämter:
- Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde: Hinweis, dass im Plangebiet keine Altlastenverdachts- bzw. Altlastenflächen im Altlastenkataster des Landkreises registriert sind
- Untere Wasserbehörde: Hinweis zur Niederschlagsentwässerung
- Untere Naturschutzbehörde: Hinweisen zur Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung (grundsätzliche Zustimmung; Hinweise zu Ausführung & Berücksichtigung von Kompensationsflächen aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 3) und zum Artenschutz (grundsätzliche Zustimmung Kartierung; Prüfung zusätzlicher Kartierungserfordernisse & Hinweise zur Ausführung Zauneidechsenmaßnahme)
- Untere Denkmalschutzbehörde: Hinweis, dass im Plangebiet keine Bodendenkmale bekannt sind

• Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abt. Bodendenkmale vom 03.04.2019: Hinweis, dass im Plangebiet keine Bodendenkmale bekannt sind
• Landesbetrieb Forst Brandenburg, Oberförsterei Rathenow vom 29.04.2019: Hinweise zur Waldumwandlung im Plangebiet und zum Brandschutz in der Nähe von Wald
• Landesamt für Umwelt vom 24.04.2019 mit umweltbezogenen Informationen folgender fachlicher Belange:

- Naturschutz: Hinweis, dass die Zuständigkeit für das Vorhaben beim Landkreis Havelland, Untere Naturschutzbehörde liegt

- Immissionsschutz: Einhaltung des Immissionsschutzes ist per Gutachten nachzuweisen

• Landesbüro anerkannte Naturschutzverbände vom 16.04.2019: Hinweis zur Ausführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme

 

Die entsprechenden Unterlagen finden Sie auch online unter: https://t1p.de/s002

 


Hinweise:
Jedermann hat die Möglichkeit, Einsicht zu nehmen und innerhalb der Auslegungsfrist Bedenken und Anregungen schriftlich beim Fachbereich 111 der Stadt Premnitz einzureichen, per E-Mail
(stadt@premnitz.de) unter Angabe des Namens des Bauleitplans oder während der genannten Sprechzeiten zur Niederschrift zu bringen. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den jeweiligen
Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).

 

Die Verarbeitung personen bezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre
Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), weIches
mit ausliegt.

[Öffentliche Auslegung - Entwurf 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Premnitz]

[Öffentliche Auslegung - Entwurf Bebauungsplan Nr. 3a "Heiningsweg“]

Foto zur Meldung: Offentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch des Entwurfes der 1. Änderung des Flächennutzungsplans und des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 3a "Heiningsweg" der Stadt Premnitz
Foto: Offentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch des Entwurfes der 1. Änderung des Flächennutzungsplans und des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 3a "Heiningsweg" der Stadt Premnitz

Betreten des Waldgebietes um den Premnitzer See verboten!

(15. 10. 2019)

Das Betreten des Waldgebietes rund um den Premnitzer See ist bis auf Widerruf verboten.

 

Es ist mit umstürzenden Bäumen und herabfallenden Ästen zu rechnen. Die lang anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen haben die Bäume geschwächt und instabil gemacht.

 

Die Stadtverwaltung Premnitz arbeitet sukzessive an der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit.

 

Wir bitten um Verständnis!

Foto zur Meldung: Betreten des Waldgebietes um den Premnitzer See verboten!
Foto: Betreten des Waldgebietes um den Premnitzer See verboten!

Bekanntmachung - Öffentliche Ausschreibung -Neubesetzung der Schiedsstelle

(07. 10. 2019)
"Nicht richten, sondern schlichten"

 

Die Stadt Premnitz sucht ab dem 01.04.2020 für die Dauer von 5 Jahren zur Besetzung des Ehrenamtes eine(n) Vorsitzende(n) der Schiedsstelle und eine stellvertretende Schiedsperson.

 

Folgende Voraussetzungen müssen/sollen erfüllt sein:

 

• Sie besitzen das Wahlrecht.
• Sie haben das 25. Lebensjahr vollendet.
• Sie haben Ihren ständigen Wohnsitz in der Stadt Premnitz.
• Sie besitzen Autorität und die Fähigkeit, sachlich, besonnen und vorurteilsfrei gegenüber den Streitparteien aufzutreten.
• Sie besitzen einen, zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgrad und verfügen über die, für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit.
• Als Organ der Rechtspflege muss die Schiedsstelle In und außerhalb der Schlichtungsverhandlung stets unparteiisch sein.

 

Schiedsperson kann dagegen nicht sein,
• 1) wer infolge richterlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt wurde,
• 2) gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tag erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit der Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
• 3) wer durch die gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

 

 

Aufgabe und Umfang der Schlichtungsstelle
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedsperson darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines
protokollierenden Vergleichs zu beenden.

Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei Schmerzensgeld und sonstigen
Schadensersatzansprüchen in geringer Höhe, Täter-Opfer Ausgleich in Strafsachen sowie gänzlich in Fällen leichter Körperverletzung, Hausfriedensbruch, der Beleidigung oder
Sachbeschädigung.

 

Die Schiedspersonen werden für die Dauer von 5 Jahren von der
Stadtverordnetenversammlung gewählt und von der Direktorin des Amtsgerichts Rathenow berufen und verpflichtet.

 

Die Stadt Premnitz bietet:
• eine Aufwandsentschädigung
• Büro im Rathaus für Sprechstunden und Verhandlungsführung
• Kostenübernahme für Sachkosten, sowie Grund - und Aufbauseminare
• fördernde Mitgliedschaft im Bund der Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. -BDS-

 

Bürgerinnen und Bürger der Stadt Premnitz, die Interesse an einer Aufnahme des Ehrenamtes "Vorsitzender der Schiedsstelle" oder "Stellvertreter Schiedsperson" haben, richten ihre Bewerbung bitte mit kurzem Lebenslauf

 

bis zum 08.11.2019

 

an die Stadtverwaltung Premnitz, Ordnungsangelegenheiten, z.Hd. Herrn Haidt, GerhartHauptmann Straße 3, 14727 Premnitz.

 

[Bekanntmachung - Öffentliche Ausschreibung - Schiedsstelle]

[Bekanntmachungen der Stadt Premnitz]

Foto zur Meldung: Bekanntmachung - Öffentliche Ausschreibung -Neubesetzung der Schiedsstelle
Foto: Schiedstelle

Satzung zum Bürgerhaushalt der Stadt Premnitz beschlossen!

(07. 10. 2019)

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,

 

der erste Bürgerhaushalt wurde von unserer Stadtverordnetenversammlung am 12.09.2019 beschlossen. Es steht in Bürgerbudget in Höhe von 43.000 € zur jährlichen Verfügung.

 

Die Satzung zum Bürgerhaushalt wird am heutigen Tag in Kraft treten.

 

  • Zur Satzung gelangen Sie hier...

 

  • Nähere Informationen zum Bürgerhaushalt der Stadt Premnitz finden Sie hier...

[Satzung zum Bürgerhaushalt der Stadt Premnitz]

[Bürgerhaushalt der Stadt Premnitz]

Foto zur Meldung: Satzung zum Bürgerhaushalt der Stadt Premnitz beschlossen!
Foto: Satzung zum Bürgerhaushalt der Stadt Premnitz beschlossen!

Bekanntmachung - Hauptsatzung

(04. 10. 2019)

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 12.09.2019 die in dem Beschluss 16-02/19 stehende Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Premnitz.

 

Die neue Hauptsatzung wird hiermit und in den Schaukästen der Stadt Premnitz öffentlich bekanntgegeben.

 

[Hauptsatzung]

[Beschluss 16-02/19 der SVV]

[Hauptsatzung Stadt Premnitz]

Foto zur Meldung: Bekanntmachung - Hauptsatzung
Foto: Bekanntmachung - Hauptsatzung

Straßensperrungen wegen Leitungsverlegungen in Mögelin

(01. 10. 2019)

Der Wasser- und Abwasserverband Rathenow informiert, dass es ab Oktober auf Grund von Leitungsverlegungen zu einer Straßensperrung in Mögelin, Döberitzer Straße zwischen
Birkenweg und Zufahrt zur Ringstraße
kommen wird.
Geplant sind die Erneuerungen der Trinkwasser- und Abwasserleitungen in diesem Bereich.

 

  • Beginnen werden die Baumaßnahmen in der 41. Kalenderwoche (am Montag, den 07.10.2019).
  • Die Fertigstellung ist bis Ende 2019 geplant.
  • Für die Zeit der Bauarbeiten ist dieser Fahrbahnbereich voll gesperrt.

 

Für Fußgänger und Rettungskräfte wird die Erreichbarkeit sichergestellt.
Alle Verkehrsteilnehmer und Anwohner werden gebeten, sich auf die geänderte Verkehrssituation einzustellen und auf die örtlichen Ausschilderungen und Umleitungen zu achten.


Die Bauarbeiten werden zur Sicherung der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung der Bürger durchgeführt.

 

Wir hoffen auf Ihr Verständnis!


Weitere Informationen erhalten Sie unter der Tel.-Nr. 03385/495-680.


Wasser- und Abwasserverband Rathenow
Am Heidefeld 10
14712 Rathenow

[Wasser- Abwasserverband Rathenow]

Foto zur Meldung: Straßensperrungen wegen Leitungsverlegungen in Mögelin
Foto: Straßensperrungen wegen Leitungsverlegungen in Mögelin

Bekanntmachung - Vergabe Planungsleistungen -Altarm „Grubenlanke“ Ausführungsplanung-

(24. 09. 2019)

Die Stadt Premnitz informiert, dass auf dem Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg ab sofort die Planungsleistungen -Altarm „Grubenlanke“ Ausführungsplanung- öffentlich ausgeschrieben sind.

 

Die Ausschreibungsunterlagen sind ausschließlich über den Vergabemarktplatz einzusehen und anzufordern.

 

 

[Vergabemarktplatz Brandenburg]

Foto zur Meldung: Bekanntmachung - Vergabe Planungsleistungen -Altarm „Grubenlanke“ Ausführungsplanung-
Foto: Bekanntmachung - Vergabe Planungsleistungen -Altarm „Grubenlanke“ Ausführungsplanung-

21. Berufemarkt Westbrandenburg

(17. 09. 2019)
„Ausbildungschancen hoch 3 – Zukunftsregion Westbrandenburg“


Am 21. September 2019 stellen über 120 Aussteller im Rahmen des diesjährigen Berufemarktes Westbrandenburg ca. 250 Berufsbilder und Studienmöglichkeiten vor. Die Schülerinnen und Schüler können dann in der Zeit von 9.00 bis 13.00 Uhr auf dem Gelände des Technologie- und Gründerzentrums sowie des Überbetrieblichen Ausbildungszentrums der Stadt Brandenburg an der Havel (Friedrich-Franz-Straße 19/16, 14770 Brandenburg an der Havel) interessante Informationen und vielfältige Anregungen für ihre Berufswahl sammeln.


Gemeinsam mit den Bürgermeistern Ronald Seeger aus Rathenow und Ralf Tebling aus Premnitz hat der Oberbürgermeister der Stadt Brandenburg an der Havel, Herr Steffen Scheller, die Schirmherrschaft übernommen. Mit der Erweiterung des Teilnehmerkreises an Unternehmen unterschiedlichster Branchen aus den Städten Rathenow und Premnitz sowie dem Landkreis Havelland im Jahr 2014 lernen die Schülerinnen und Schüler die Vielfalt der Ausbildungs- und Studienangebote in der Wirtschaftsregion Westbrandenburg kennen. Diese Vielfalt ist auch in der neuaufgelegten Ausbildungsbroschüre erkennbar, die am Tag des Berufemarktes verteilt wird.


Neben der Vorstellung der Ausbildungs- und Studienangebote hält der 21. Berufemarkt Westbrandenburg auch wieder einige Highlights bereit. So bietet die Industrie- und Handelskammer Potsdam mit ihrer Kampagne „Mach es in Brandenburg“ ein professionelles Bewerbungsfotoshooting an. Dazu setzt eine Visagistin die zukünftigen Auszubildenden optisch und von der Bekleidung her richtig in Szene. Am Stand der Agentur für Arbeit können die Schülerinnen und Schüler ihre fertigen Bewerbungsmappen einem Check unterziehen und sich in einer Fotobox in ihrem Wunschberuf verewigen lassen. Einen leckeren Smoothie kann man sich anschließend bei der Jedermann-Gruppe mit Hilfe eines Smoothie-Bikes selber mixen.


In Kooperation mit der IHK Potsdam haben die Schülerinnen und Schüler auch wieder die einmalige Gelegenheit, sich am Tag des Berufemarktes für eine von neun Touren zu registrieren und in der Woche danach, am 25.09.2019 in die Unternehmen zu fahren und sich die Arbeit und Ausbildung vor Ort anzuschauen. Wer einen Platz haben möchte, muss sich frühzeitig anmelden, da die Unternehmensbesuche erfahrungsgemäß großen Anklang finden.


Für die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen aus Rathenow und Premnitz haben die Städte sowie der Landkreis Havelland wieder ein Bustransfer zum und vom Berufemarkt West-brandenburg eingerichtet.


Save the Date:


Der nächste Berufemarkt findet am 26.09.2020 statt. Die Unternehmensbesuche schließen sich in der Woche nach der Messe am 30.09.2020 an.


Auf der Seite www.was-willst-du-lernen.de können alle Informationen rund um den Berufemarkt Westbrandenburg nachgelesen werden.

[Pressemitteilung]

[www.was-willst-du-lernen.de]

Foto zur Meldung: 21. Berufemarkt Westbrandenburg
Foto: 21. Berufemarkt Westbrandenburg

Bekanntmachung - Ersatzperson in der SVV

(09. 09. 2019)

Bekanntmachung gem. § 60 Abs. 7 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahIG) i.V.m. § 80 Abs. 1 S. 2 Brandenburgische Kommunalverordnung (BbgKWahIV)
 

Herr Björn Mooshagen hat mit Datum vom 03. September 2019 die Niederlegung seines Mandats als Gemeindevertreter in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Premnitz erklärt.


Herr Harald Schönfeld ist auf dem Wahlvorschlag der Partei DIE LINKE die nächste noch nicht für gewählt erklärte und zu berücksichtigende Ersatzperson.

 

Herr Harald Schönfeld wurde benachrichtigt und hat das Mandat angenommen.

[Ersatzperson SVV]

Foto zur Meldung: Bekanntmachung - Ersatzperson in der SVV
Foto: Bekanntmachung - Ersatzperson in der SVV

Ankündigung der Beratung zum SED-Unrecht in Premnitz

(30. 08. 2019)
Beratung zum SED-Unrecht und zur Einsichtnahme in die Stasi-Akten / Frist für Antragstellung zur Rehabilitierung endet im Dezember, über eine Aufhebung berät der Bundestag

 

  • Termin               Dienstag, 29. Oktober 2019
  • Ort                      Rathaus / Raum 213, Gerhart-Hauptmann-Straße 3, 14727                                      Premnitz
  • Zeit                     14:00 – 18:00 Uhr

 

Die Mitarbeiter der Brandenburgischen Aufarbeitungsbeauftragten laden interessierte Bürgerinnen und Bürger aus Premnitz und Umgebung zur Beratung vor Ort ein. Das Angebot richtet sich an Menschen, die in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR politisch verfolgt wurden, Einsicht in ihre Stasiakten beantragen möchten, sowie deren Angehörige.


Auch 30 Jahre nach der friedlichen Revolution ist das Interesse an den von der Stasi gesammelten Informationen hoch; und noch immer haben viele ihren Anspruch auf Rehabilitierung und
Entschädigung nicht geltend gemacht oder nicht durchsetzen können. Die Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur bietet deshalb Beratungstermine in den brandenburgischen Kommunen an.

 

In Einzelgesprächen können insbesondere folgende Themen besprochen werden:

  • die Rehabilitierung von SED-Unrecht nach dem Strafrechtlichen, Verwaltungsrechtlichen und Beruflichen Rehabilitierungsgesetz und sich daraus ergebenden Leistungsansprüchen
  • die Suche nach personenbezogenen Unterlagen, die die politische Verfolgung oder den rechtsstaatswidrigen Eingriff in das Leben des Einzelnen dokumentieren
  • die Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden
  • Vermittlung psychosozialer Beratungs- und Hilfsangebote
  • Ansprüche Hinterbliebener von Verfolgten

 

Es können Anträge zur Einsichtnahme in die persönlichen Akten des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit auf Grundlage des Stasi-Unterlagen-Gesetz gestellt werden. Voraussetzung ist die Vorlage eines gültigen Personaldokuments.


Ferner soll in der Beratung denjenigen Raum gegeben werden, die sich mit ihren Erfahrungen und Erlebnissen in der DDR allein gelassen fühlen bzw. sich mit ihrer Rolle im kommunistischen Herrschaftssystem auseinandersetzen wollen.

 

Die Beratung wird kostenfrei und ohne Anmeldung angeboten.


Hintergrund:


Nach aktueller Gesetzeslage läuft die Frist zur Antragstellung einer Rehabilitierung nach dem Strafrechtlichen, Beruflichen und Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz für Menschen, die in der DDR politisch verfolgt wurden, am 31. Dezember 2019 aus.

 

Über ein Gesetz zur Entfristung wird aktuell im Bundestag beraten, die erste Lesung fand am 28. Juni statt. Dabei geht es auch darum, die geltenden Regelungen zu erweitern, um die Betroffenen besser zu unterstützen. Ein großer Teil der ehemals politisch Verfolgten lebt in gesundheitlich und sozial schwierigen Lagen und erhält nur unzureichende Unterstützung.


Die Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur, Dr. Maria Nooke, setzt sich seit Langem für eine bessere Unterstützung der Betroffenen ein. Sie fordert: „Wir sollten die Novellierung der Rehabilitierungsgesetze nutzen, um die soziale Lage der ehemals politisch Verfolgten grundlegend zu verbessern. Es ist eine widersprüchliche Botschaft, wenn einerseits an Gedenktagen regelmäßig an diejenigen erinnert wird, die sich mutig für demokratische Veränderungen eingesetzt haben, manche gar ihr Leben riskierten, es andererseits aber an Verständnis und ausreichender Unterstützung fehlt.“

[Plakat Premnitz]

Foto zur Meldung: Ankündigung der Beratung zum SED-Unrecht in Premnitz
Foto: Ankündigung der Beratung zum SED-Unrecht in Premnitz

Schadstoffsammlung im Herbst in Premnitz

(30. 08. 2019)

Vom 10.09. bis 28.09.2019 findet die nächste Schadstoffsammlung im Landkreis Havelland statt.

Zur Information der Bürger erhalten Sie Aushänge mit Terminen für Ihren Zuständigkeitsbereich.

Die Termine sind auch im Internet unter www.abfall-havelland.de zu finden.

Der Tourenplan wird außerdem noch in der örtlichen Presse veröffentlicht (MAZ und BRAWO).

 

Weiterhin können alle Bürger Schadstoffe auch ganzjährig auf den Wertstoffhöfen des Landkreises (Falkensee, Nauen/Schwanenbeck und Rathenow/Bölkershof) abgeben.

Die Abgabe ist für Privatpersonen kostenfrei.

 

[Schadtstoffsammlung Herbst 2019 in Premnitz]

Foto zur Meldung: Schadstoffsammlung im Herbst in Premnitz
Foto: Schadstoffsammlung im Herbst in Premnitz

Starke Eltern in Brandenburg durch Elternbriefe

(29. 08. 2019)

Der Arbeitskreis Neue Erziehung e.V. setzt sich seit fast 70 Jahren für die Interessen von Eltern ein und verteilt seit mehr als 60 Jahren die Elternbriefe, in Berlin und Brandenburg seit einigen Jahren kostenlos. Die Elternbriefe enthalten alle wichtigen Informationen, die Eltern benötigen, um ihr Kind in seiner Entwicklung zu fördern und liebevoll zu begleiten. Sie helfen in manchmal schwierigen Situationen den Überblick zu behalten und geben Anregungen zur Lösung von Problemen, die in jeder Familie vorkommen können und zur Entwicklung gehören. Das inhaltliche Spektrum reicht von Themen wie Ernährung, Pflege, Gesundheit über verschiedene Entwicklungsbereiche (Motorik, Sprachentwicklung, kognitive Entwicklung, Sozialverhalten) bis hin zu Fragen der Alltagsorganisation. Die Briefe greifen unterschiedliche Lebenslagen und Familiensituationen auf: Fragen Alleinerziehender werden ebenso thematisiert wie die von Paaren, getrennt lebenden Müttern und Vätern oder Patchwork-Familien, Eltern mit wenig Geld oder besonderen Belastungen werden angesprochen. Eltern werden ermuntert, sich miteinander auszutauschen, gegenseitig zu unterstützen und Unterstützung zu suchen. In den ANE-Elternbriefen finden sie Adressen und Ansprechpartner, die weiterhelfen. Informationen und Anregungen kommen zum richtigen Zeitpunkt und passend zu den Fragen, die sich Eltern gerade stellen.

Die Serie umfasst 46 Briefe von der Geburt bis zum achten Lebensjahr des Kindes. Sie sind kostenfrei und kommen einzeln, immer dem Alter des Kindes entsprechend, mit der Post zu den Eltern nach Hause.

Interessierte Eltern können das kostenfreie Angebot über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e.V. www.ane.de, oder per Email an ane@ane.de, oder per Telefon 030-259006-35 bestellen.

Die kostenlose Verteilung der ANE-Elternbriefe im Land Brandenburg wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF).

[Webseite des Arbeitskreises Neue Erziehung e.V.]

Foto zur Meldung: Starke Eltern in Brandenburg durch Elternbriefe
Foto: Starke Eltern in Brandenburg durch Elternbriefe

„Der Pianist“ in der Europa-Matineè am 1.September um 10.00 Uhr

(27. 08. 2019)

Der 1.September ist der 80. Jahrestag des Beginns des 2.Weltkriegs durch den Angriff des Dritten Reichs auf Polen. Der 2.Weltkrieg hat im Ergebnis nicht nur Deutschland, sondern ganz Europa zerstört und den Nachbarn Polen zuerst. Aus diesem Anlass und zum Gedenken an die mindestens 55 Millionen Opfer des 2.Weltkriegs zeigen die Rathenower „Freunde für Europa“ am 1. September um 10.00 Uhr im Haveltor-Kino den Film „Der Pianist“.

 

Dieser Film von Roman Polanski aus dem Jahr 2002 schildert die Erlebnisse von Wladyslaw Szpilman im von den deutschen Truppen eroberten und von der SS beherrschten Warschau – von ihm aufgeschrieben in dem Buch „Das wunderbare Überleben“. Der Film vergegenwärtigt, was der Krieg, v.a. dieser 2.Weltkrieg anrichtet: Zerstörung, Vernichtung, Rechtlosigkeit, Unmenschlichkeit – der Pianist erleidet das alles. Schmerz, Verlust, Leiden, Hunger und Angst und Einsamkeit prägen sein Leben. Inmitten der organisierten Unmenschlichkeit der deutschen Faschisten wird Szpilman aber gerettet durch einige wenige Wunder der Menschlichkeit. Der Film ist keine einseitige Anklage, sondern durchzogen vom Staunen über die wundersame Rettung.

 

Wie immer gibt es nach dem Film Gelegenheit zum Gespräch und Gedankenaustausch. Auch Getränke und Knabbereien werden wieder gereicht.

 

Felix Doepner

„Freunde für Europa“

Gruppe Rathenow des „Pulse of Europe“

[Webseite Haveltorkino]

Foto zur Meldung: „Der Pianist“ in der Europa-Matineè am 1.September um 10.00 Uhr
Foto: „Der Pianist“ in der Europa-Matineè am 1.September um 10.00 Uhr

Stadtkasse geschlossen!

(07. 08. 2019)

Am Freitag, den 09.08.2019, ist die Stadtkasse im Haus II der Stadt Premnitz geschlossen.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Foto zur Meldung: Stadtkasse geschlossen!
Foto: Stadtkasse geschlossen!

Luftreinhalteplan für die Stadt Premnitz nicht erforderlich

(01. 08. 2019)

Die Überwachung der Luftqualität in Brandenburg erfolgt nach EU-weiten Vorgaben durch das Landesumweltamt (LfU). Für Premnitz erfolgt diese per Computersimulation. Unterstellt wird eine maximale Belastung in der Stadt Premnitz von 26 Mikrogramm Stickstoffdioxid und 18 Mikrogramm Feinstaub je Kubikmeter Luft im Jahresmittel in der Heinrich-Heine-Straße im Straßenabschnitt zwischen Alter Hauptstraße und Rosa-Luxemburg-Straße. Die mittlere Belastung im Stadtgebiet liegt nach diesen Berechnungen bei 16 Mikrogramm Sickstoffdioxid und 10 Mikrogramm Feinstaub.

 

Damit bewegen sich die maximalen Belastungen bezogen auf die Schadstoffe Feinstaub und Sickstoffdioxid im Stadtgebiet von Premnitz weit unterhalb relevanter Grenzwerte.

 

Auch für alle anderen bekannten Schadstoffe werden die Grenzwerte in ganz Brandenburg und somit auch in Premnitz eingehalten. Der europäische Grenzwert im Jahresmittel bei Feinstaub liegt übrigens bei 40 µg/m³ NO2.

 

Eine Messstelle in Premnitz ist deshalb auch nicht zwingend erforderlich, da das Gebiet Brandenburg-Nordwest mit an anderen Orten vorhandenen Messstationen und zusätzlicher Computersimulation ausreichend überwacht und beurteilt werden. Grenzwertüberschreitungen sind nicht zu erwarten. Frühere Messungen in Premnitz und Döberitz haben dies bestätigt.

Foto zur Meldung: Luftreinhalteplan für die Stadt Premnitz nicht erforderlich
Foto: Luftreinhalteplan für die Stadt Premnitz nicht erforderlich

Untere Wasserbehörde untersagt Wasserentnahme aus havelländischen Gewässern

(01. 08. 2019)

Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Havelland hat durch eine Allgemeinverfügung die Wasserentnahme aus allen Flüssen, Kanälen, Seen und Teichen im Havelland bis auf Weiteres verboten. Zudem wurde die Nutzung von Brunnen zur Beregnung privater Grün- und Gartenflächen beschränkt. Zwischen 8 Uhr morgens und 20 Uhr abends darf vorerst kein Sprenger mehr laufen.

 

Damit reagiert die Untere Wasserbehörde auf die Trockenheit der vergangenen Wochen. Die jüngsten Niederschläge haben nur wenig Entspannung gebracht. Die Durchflüsse der Havel sind zu niedrig, vom Oberlauf der Spree fließt kaum noch etwas nach. Auch der Dossespeicher im Landkreis Ostprignitz-Ruppin vermag nichts mehr zu liefern. Nur verantwortungsvolles Bedienen der Wehre und Anlagen in Havel, Dosse und Großem Havelländischen Hauptkanal sowie das Überpumpen von Wasser über den Elbe- und Havel-Kanal sichern noch Freizeit- und Berufsschifffahrt.

 

Die Untere Wasserbehörde hat deshalb die Wasserentnahme aus allen Flüssen, Kanälen, Seen und Teichen im Landkreis Havelland durch eine Allgemeinverfügung untersagt. Dadurch sollen die Gewässer möglichst vor immensen Schäden bewahrt werden.

 

Auch das Grundwasser befindet sich auf bedenklichem Rückzug. Mehrere Brunnen, darunter besonders wichtige Feuerlöschbrunnen, sind bereits trocken gefallen. Die Untere Wasserbehörde des Havellandes hat daher die Nutzung von Brunnen zur Beregnung von privaten Grün- und Gartenflächen beschränkt. Zwischen 8 Uhr morgens und 20 Uhr abends darf vorübergehend kein Sprenger mehr laufen.

 

Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt 20/2019 des Landkreises Havelland zu finden, gilt ab dem 31. Juli 2019 und ist bis zum 30. September 2019 befristet, es sei denn, sie wird vorher widerrufen. Die Untere Wasserbehörde appelliert an alle Bürger zum äußerst sparsamen Umgang mit dem Wasser und hofft, keine Strafen erheben zu müssen. Der Gesetzgeber sieht für illegale Wasserentnahmen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor.

[Amtsblatt 20/2019]

Foto zur Meldung: Untere Wasserbehörde untersagt Wasserentnahme aus havelländischen Gewässern
Foto: Untere Wasserbehörde untersagt Wasserentnahme aus havelländischen Gewässern

eingeschränkte Öffnungszeiten

(11. 07. 2019)

Die Kasse der Stadt Premnitz ist für Barein- und -auszahlungen nur am 18.07.2019 und 25.07.2019 in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr eingeschränkt geöffnet.

 

Die Vollstreckung ist ab dem 16.07.2019 geschlossen.

 

Ab dem 12.08.2019 sind die Kasse und Vollstreckung zu den normalen Geschäftszeiten wieder erreichbar.
 

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Foto zur Meldung: eingeschränkte Öffnungszeiten
Foto: eingeschränkte Öffnungszeiten

Brandenburgische Verordnung über den Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR)

(03. 07. 2019)

Am 01.07.2019 ist die Rechtsverordnung zum LEP HR in Kraft getreten.

Ein Abdruck des Gesetz- und Verordnungsblattes wurde bei der Stadtverwaltung Premnitz niedergelegt.

Es besteht nun die Möglichkeit für jedermann, im Fachbereich III, Zi.111, Einsicht in den Plan zu nehmen oder sich online anzuschauen.

Die Rechtsverordnung finden Sie hier...

[Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg]

Foto zur Meldung: Brandenburgische Verordnung über den  Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR)
Foto: Brandenburgische Verordnung über den Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR)

Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes neigt sich dem Ende zu

(02. 07. 2019)

Die Erarbeitung des Integrierten Energetischen Klimaschutzkonzeptes (IEKK) neigt sich dem Ende zu. Am 05.06.19 fand das dritte und letzte Arbeitstreffen der AG Klimaschutz statt, in dem der Entwurf des Maßnahmenkataloges vorgestellt und diskutiert wurde. Der Maßnahmenkatalog ist das Herzstück des Klimaschutzkonzeptes. Er beinhaltet die Ergebnisse der qualitativen und quantitativen Analysen, die im Projektzeitraum von einem knappen Jahr gemeinsam mit relevanten Akteuren erstellt wurden. Gleichzeitig dient er der Stadtverwaltung als Handlungsleitfaden zur Umsetzung von relevanten Projekten in den kommenden 10 Jahren. Er ist in folgende sechs Handlungsfelder untergliedert, die sich als praktikable Verantwortungsbereiche einer Kommune bewiesen haben:

  • Bauleitplanung/ Gemeindliche Entwicklung: Dieser Bereich betrifft die Stadtentwicklung in Form von integrierten Betrachtungen (z.B. durch ein Stadtumbaukonzept oder einen Verkehrsentwicklungsplan) oder Möglichkeiten der direkten Einflussnahme auf Bauvorhaben über die Bauleitplanung.
  • Kommunale Gebäude und Anlagen: In dieser Kategorie sind Maßnahmen zum Betrieb, zum Neubau und zur Sanierung von öffentlichen Gebäuden ausgewiesen. Ziel ist die Absenkung des öffentlichen Energieverbrauchs, die sich nicht nur auf das Klima sondern auch auf die Betriebskosten positiv auswirkt.
  • Ver- und Entsorgung: In dieser Kategorie werden gesamtstädtische Maßnahmen aufgeführt, auf die die Stadt Einfluss nehmen kann und die für eine nachhaltige Entwicklung mit relevanten Partnern wie den Stadtwerken Premnitz (Bsp. Nutzung Fernwärme) umgesetzt werden sollten.
  • Interne Organisation: Ein Bereich, der das Thema Klimaschutz innerhalb der Verwaltungs-struktur verankert und mit notwendigen personellen und finanziellen Notwendigkeiten untersetzt.
  • Kommunikation/ Kooperation: Auf einen Großteil der Emissionen, die auf dem Gemeindegebiet ausgestoßen werden, hat die Stadt als Verwaltung keinen direkten Einfluss. Dazu zählen die Bereiche der privaten Haushalte, der Industrie und des Gewerbes sowie des Verkehrs. Über Öffentlichkeitsarbeit und Kooperationsansätze kann die Stadt hier Impulse für eine klimafreundliche Zukunft setzen.
  • Mobilität: Die Stadt kann keinen direkten Einfluss auf das Mobilitätsverhalten ihrer Bevölkerung nehmen. Aber sie kann ihr eigenes Verhalten in Form von Dienstwagen und der Nutzung von Bus und Bahn auf den Prüfstand stellen und attraktive Bedingungen bzw. Angebote schaffen. Diese Maßnahmen stehen hier im Vordergrund.

Das IEKK wird im Juli fertiggestellt und dann dem Fachausschuss vorgestellt. Mit dem anschließenden Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung im September bekommt das gemeinsam erarbeitete Dokument den politischen Rückhalt, um in Premnitz in den kommenden 10 Jahren Klimaschutz zur Selbstverständlichkeit werden zu lassen.

[Aktuelles zum Klimaschutz]

[Klimaschutzkonzept der Stadt Premnitz]

Foto zur Meldung: Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes neigt sich dem Ende zu
Foto: Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes neigt sich dem Ende zu

ein neuer Film über die Stadt Premnitz

(01. 07. 2019)

Die Stadt Premnitz geht mit neuen Filmbeiträgen offensiv an die Öffentlichkeit. Informativ und mit emotionalem Hintergrund werden Szenen aus dem Stadtleben und den beiden Ortsteilen Mögelin und Döberitz im Bewegtbild vorgestellt. 

 

Premnitz ist umgeben von Wäldern, Feldern, Seen und Flüssen. Menschen, die dem Trubel großer Metropolen entfliehen und dennoch nicht völlig auf städtische Strukturen verzichten wollen, könnten sich hier wohl fühlen.

 

Dementsprechend sollen mit den Filmen so potentielle Neubürger erreicht werden und Alteingesessene ihre Stadt und die grüne Umgebung des Naturparks Westhavelland einmal aus einer anderen, vielleicht unbekannten Perspektive betrachten. Andererseits sieht der eine oder andere Mitbürger seine Heimatstadt wieder einmal mit anderen Augen.

 

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Anschauen!

 

Den längeren Film über die Stadt Premnitz können Sie sich hier anschauen...

 

[Pressemitteilung meinbrandenburg.tv]

Foto zur Meldung: ein neuer Film über die Stadt Premnitz
Foto: ein neuer Film über die Stadt Premnitz

Nehmen Sie Rücksicht! Waldbrandgefahrenstufe 5 im Havelland

(03. 06. 2019)

Brandenburg verfügt über eine Waldfläche von rund 1,1 Mio. ha (37 Prozent der Landesfläche). In Anbetracht der extrem hohen Brandgefahr sollte alles unterlassen werden, was zu einem Brand im Wald und in der Feldflur führen könnte. Der kleinste Funke kann eine Katastrophe auslösen. Menschliches Handeln verursacht mehr als 90 Prozent aller Waldbrände mit bis zu 99 Prozent der Waldbrandschadflächen. Blitze sind die einzige "natürliche" Ursache für das Entstehen von Waldbränden.


Die gebotenen Vorsichtsmaßnahmen sind unbedingt einzuhalten. Ordnungswidrigkeiten können gemäß Waldgesetz (Vorschrift § 23) mit einer Geldbuße bis zu 20.000 Euro geahndet werden.

 

Rauchverbotsschild Rauchen im Wald und in der Feldflur unterlassen!
Kein offenes Feuer Im und am Wald (Mindestabstand 50 m) kein Feuer entzünden!
Verbot_zigarette_aus_Auto Keine glimmenden Zigaretten aus dem Auto werfen!
Telefon Melden Sie bitte alle bemerkten Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110).
Infoschild Informieren Sie sich bitte vor jedem Waldbesuch über die aktuelle Situation.

Die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe wird vom Deutschen Wetterdienst auf der Grundlage von Wetter- und Vegetationsdaten ermittelt.

 

Die derzeitige Waldbrandgefahrenstufe im Landkreis Havelland beträgt 5!

[Waldbrandgefahrenstufen Brandenburg]

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Foto: Waldbrandgefahrenstufen

Milower Brücke gesperrt!

(03. 06. 2019)

Vom Landesbetrieb Straßenwesen wurden wir informiert, dass die Havelbrücke zwischen Premnitz und Milow wegen Instandsetzungsarbeiten am 20.06.2019 zwischen 9:00 Uhr und 15:00 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt wird.

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Foto: Milower Brücke gesperrt!

Wichtige Hinweise zum Wählen im Wahllokal!

(22. 05. 2019)

Wichtige Hinweise zum Wählen im Wahllokal finden Sie hier...

 

 

 

 


1. Am 26. Mai 2019 gehen Sie in Ihr Wahllokal.
Nehmen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit!!


Denken Sie möglichst auch an Ihre Wahlbenachrichtigung.
Im Wahllokal sitzen Wahlhelfer und Wahlhelferinnen.
Diese fragen Sie nach Ihrem Personalausweis oder Reisepass.
Sie fragen auch nach Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Sie dürfen auch wählen, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben.
Sie brauchen dann Ihren Personalausweis oder Reisepass.


 

2. Die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen geben Ihnen den Stimmzettel. 


 

3. Sie nehmen Ihren Stimmzettel und gehen in eine Wahlkabine.
Sie machen hier ein Kreuz bei der Partei, die Sie wählen möchten.
Wahlen sind geheim.

  • Nur Sie wissen, wen Sie gewählt haben.
  • Niemand darf zuschauen, wen Sie wählen.
  • Niemand darf überprüfen, wen Sie gewählt haben.
  • Sie müssen niemandem sagen, wen Sie gewählt haben.

 

4. Sie haben ein Kreuz gemacht.
Dann falten Sie den Stimmzettel.
Sie falten ihn so, dass keiner sehen kann, was Sie gewählt haben.
Dann kommt der Stimmzettel in die Wahlurne.
Die Wahlurne ist eine Kiste, in die alle Stimmzettel kommen.
Die Wahlurne sieht so ähnlich aus wie ein Briefkasten.

[Wahlinformationsseite der Stadt Premnitz]

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Foto: Wichtige Hinweise zum Wählen im Wahllokal!

Altarmanschluss der Grubenlanke bei Premnitz

(21. 05. 2019)

Die Stadt Premnitz ist Trägerin des Vorhabens „Altarmanschluss Grubenlanke bei Premnitz“.

Die Maßnahme wird nach der Richtlinie über die Förderung von Zuwendungen zur Förderung der naturnahen Entwicklung von Gewässern und zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes vom 31.05.2017 des MLUL Brandenburg gefördert.

Mit Plangenehmigungsbeschluss (Reg.-Nr. OWB/493/15/PG) des Landes Brandenburg vom 11.01.2018 besteht Baurecht.

Die Maßnahme besteht aus zwei Bauabschnitten. Abschnitt 1 umfasst die Verlegung und Aufweitung des Einmündungsbereiches. Abschnitt 2 umfasst die Herstellung einer durchgängig 12 m breiten Sohle auf einer Länge von ca. 995 m durch die Aufweitung des vorhandenen Gewässerprofils, hauptsächlich auf der Böschung der Altarminsel.

Die Umsetzung des Projektes wird durch das NABU Institut für Fluss- und Auenökologie in Rathenow begleitet.

 

1. Lage des Baubereichs

 

Die hier beschriebene Maßnahme befindet sich im Überflutungsgebiet der UHW in der Stauhaltung Rathenow bei UHW km 96,00 bis 96,40. Die Grubenlanke liegt südwestlich des Premnitzer Ortsteiles Mögelin. Die Grubenlanke ist ein ca. 1,6 Kilometer langes Nebengewässer der UHW.

 

2. Beschreibung der Baumaßnahme

 

Die Grubenlanke ist stark verlandet; von den Ufern wächst Schilf in das Gewässer. Aus diesem Grund kommt es zu einem verminderten Durchfluss in Verbindung mit stagnierenden Bedingungen, weiterer Schlammablagerung, etc. Es ist eine komplette Verlandung in den nächsten Jahren zu befürchten.

Um der o.g. Entwicklung entgegen zu wirken, beabsichtigt die Stadt Premnitz eine Revitalisierung des Gewässers.

Die Maßnahmenplanung umfasst folgende Teilleistungen:

 

· Abschnitt 1: Verlegung der Einmündung des Altarms Grubenlanke, Herstellung eines entsprechenden Gewässerprofils und hydraulische Sicherung,

 

· Abschnitt 2: Herstellung des geplanten Gewässerprofils (Sohltiefe 25,50 m.ü.NHN, Sohlbreite 12 m) im weiteren Verlauf des Altarms auf einer Länge von ca. 995 m.

 

· Zwischenlagerung der entnommenen Substrate, Entwässerung, Wiedereinleitung des Entwässerungswassers, Transport der entnommenen Substrate zu einer entsprechenden fachgerechten Verwertung / Entsorgung,

 

3. Bauablauf

 

Alle Bauarbeiten sollen bis zum 31.12.2020 abgeschlossen sein.

 

[Abbildung 1: Lage der Bauabschnitte der Grubenlanke]

[Webseite des ELER]

[Webseite der europäischen Kommission]

Foto zur Meldung: Altarmanschluss der Grubenlanke bei Premnitz
Foto: ELER - Land Brandenburg - NABU

veränderte Öffnungszeiten!!

(20. 05. 2019)

Am Freitag, dem 31. Mai 2019, ist die Stadtverwaltung Premnitz geschlossen.

 

Der Sprechtag am 01.06.2019 entfällt und wird am 15. Juni 2019, den 3. Samstag im Monat durchgeführt.

Der Bürgermeister und das Einwohnermeldeamt sind an diesem Tag in der Zeit von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr erreichbar.

Foto zur Meldung: veränderte Öffnungszeiten!!
Foto: veränderte Öffnungszeiten!!

Auslegung der Vorentwurfsplanung zum Radwegneubau Milower Str. - L963

(17. 05. 2019)

Die Stadtverwaltung Premnitz informiert, dass die Vorentwurfsunterlagen für den Neubau des Radweges Milower Str. – L963 in der Zeit vom 03.06. bis 14.06.2019

im Rathaus Gerhart-Hauptmann-Str. 3, Zi. 118 ausliegen und zu den Sprechzeiten von allen interessierten Bürgern eingesehen werden können.

Foto zur Meldung: Auslegung der Vorentwurfsplanung zum Radwegneubau Milower Str. - L963
Foto: Auslegung der Vorentwurfsplanung zum Radwegneubau Milower Str. - L963

Öffentliche Auslegung

(14. 05. 2019)

Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Unterlagen für die

 

Errichtung und Betrieb einer Schmelzanlage für Zink und Zink-Druckgießerei in Premnitz

 

der Havelländischen Zink-Druckguss GmbH & Co. KG

Robert-Koch-Straße 2

                                    14727 Premnitz

 

liegen in der Zeit vom 15.05.2019 bis einschließlich 14.06.2019 montags, mittwochs und donnerstags in der Zeit von 09.00-12.00 Uhr und von 13.00-15.00 Uhr, dienstags in der Zeit von 09.00-12.00 Uhr und von 13.00 - 17.00 Uhr und freitags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Fachbereich III der Stadt Premnitz, Raum 111 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Foto zur Meldung: Öffentliche Auslegung
Foto: Öffentliche Auslegung

Hinweise zu den Wahlbenachrichtigungskarten

(14. 05. 2019)

Aufgrund eines Fehlers bei der Zustellung durch den externen Postdienstleister, wurden vereinzelt die Wahlbenachrichtigungskarten der Stadt Premnitz zu den Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 nicht zugestellt. Nach Überprüfung befinden sich alle betroffenen Wahlberechtigten, also auch diejenigen, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, im Wählerverzeichnis der Stadt Premnitz, sodass das aktive Wahlrecht wahrgenommen werden kann.

 

Entscheidend für die Teilnahme an der Wahl ist die Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses. Die Möglichkeit Briefwahlunterlagen zu erhalten besteht ohnehin.

 

Alle Wahlberechtigten können sich zudem bei der Wahlbehörde der Stadt Premnitz (Telefon: 03386 259 - 0) erkundigen, ob sie im Wählerverzeichnis geführt werden und welchem Wahlbezirk/Wahllokal sie zugeordnet sind

[Pressemitteilung MAZ]

Foto zur Meldung: Hinweise zu den Wahlbenachrichtigungskarten
Foto: Hinweise zu den Wahlbenachrichtigungskarten

Wahlbekanntmachung der Stadt Premnitz

(14. 05. 2019)

Die neuste Wahlbekanntmachung der Stadt Premnitz finden Sie hier...

 

 

[Wahlbekanntmachung]

[Musterstimmzettel Europawahl]

[Musterstimmzettel Kreistag]

[Musterstimmzettel SSV Premnitz]

[Musterstimmzettel Ortsbeirat Mögelin]

[Musterstimmzettel Ortsbeirat Döberitz]

[Europa- und Kommunalwahlen 2019]

Foto zur Meldung: Wahlbekanntmachung der Stadt Premnitz
Foto: Wahlbekanntmachung der Stadt Premnitz

Osterfeuer in Premnitz

(18. 04. 2019)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf den § 9 Abs. 4 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Premnitz (Stadtordnung) hin.

 

 

 

§9 Abs. 4 

 

Offene Feuer dürfen nur mit ordnungsbehördlicher Genehmigung entzündet und unterhalten werden, es sei denn,


a) es wird nur trockenes und naturbelassenes Holz auf dem eigenen oder gepachteten Grundstück verbrannt,
b) Durchmesser und Höhe des Holzbrennhaufens betragen nicht mehr als einen Meter und
c) der Abstand des Feuers zum Wald beträgt mindestens 30 Meter, bei Waldbrandstufe III und IV mindestens 50 Meter.


Im Übrigen gelten die Vorschriften des Waldgesetzes des Landes Brandenburg vom 20.04.2004 (GVBl. 1/04, [Nr. 06], S. 137).

Foto zur Meldung: Osterfeuer in Premnitz
Foto: Osterfeuer in Premnitz

Bekanntmachung der Wahlbehörde

(17. 04. 2019)

Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen für die Wahlen

  • des Europäischen Parlaments,
  • des Kreistages des Landkreises Havelland,
  • der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Premnitz,
  • des Orts beirates des Ortsteils Mögelin und
  • des Ortsbeirates des Ortsteils Döberitz

 

am Sonntag, 26. Mai 2019.

 

Die Bekanntmachung finden Sie hier...

[Wahlen 2019]

Foto zur Meldung: Bekanntmachung der Wahlbehörde
Foto: Bekanntmachung der Wahlbehörde

Installation von kostenlosen WLAN-Hotspots beginnt

(12. 04. 2019)

An fast 1.200 Orten stehen Bürgerinnen und Bürgern künftig öffentliche Internetzugangspunkte zur Verfügung.

 

Das Ministerium für Wirtschaft und Energie stellt den Bürgerinnen und Bürgern in Brandenburg rund 1.200 WLAN-Hotspots an touristischen Zentren sowie kommunalen und landeseigenen Liegenschaften zur Verfügung. Die Installation der öffentlichen Internetzugangspunkte beginnt in zwei Wochen und soll bis Mitte 2020 abgeschlossen sein. Die Landesregierung zahlt für die Installation, den Betrieb und die Wartung dieser WLAN-Hotspots in den kommenden fünf Jahren insgesamt etwa fünf Millionen Euro.

 

„Ein kostenloser WLAN-Zugang zum Internet wird an Orten, an denen viele Menschen zusammenkommen, mittlerweile zu Recht erwartet. Das gilt sowohl für touristische Zielgebiete als auch für Orte, an denen sich die Brandenburgerinnen und Brandenburger begegnen. Deshalb freut es mich sehr, dass wir jetzt mit der Installation der öffentlichen Internetzugangspunkte beginnen können“, erklärte Wirtschaftsminister Jörg Steinbach.

 

Mit der Einrichtung der öffentlichen Internetzugangspunkten und der damit verbundenen Verbesserung der WLAN-Ausstattung im Land Brandenburg setzt die Landesregierung einen Beschluss des Landtages um. Mit der Umsetzung des Projekts ist nach einer europaweiten Ausschreibung die Vodafone GmbH beauftragt worden.

 

Das Ministerium hat die Liste der derzeit namentlich ausgewiesenen 934 WLAN-Standorte auf dem Open-Data-Portal DatenAdler.de veröffentlicht. Darüber hinaus sollen rund 240 weitere Hotspots installiert werden.

 

Sie finden die Liste auch in einem maschinenlesbaren Format unter https://datenadler.de/kataloge/mwe/dcat_catalog/standorte-fuer-oeffentliches-wlan.

Die Daten stehen unter der freien: "Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). 

 

PM MWE

 

Die Stadt Premnitz ist mit drei W-Lan Hotspots dabei.

Bahnhof Zentrum    14727 Premnitz Heinrich-Heine-Straße 
Sportverein    14727 Premnitz Friedrich-Engels Straße 2 
Bürgerhaus    14727 Premnitz Liebigstraße 29/30 

[Pressemitteilung MWE]

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Foto: Wappen Premnitz

Information zur Datenverarbeitung an die Bürger und Bürgerinnen der Stadt Premnitz und den Ortsteilen Döberitz und Mögelin

(11. 04. 2019)

Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen,
im Rahmen der Informationspflicht gemäß Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) teilen wir Ihnen mit, dass Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) zum Zweck der Erstellung der Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl verbunden mit Kommunalwahlen am 26.05.2019 an die

 

Firma
HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH
Rudolf-Diesel-Str. 2
16356 Ahrensfelde


übermittelt werden.


Die Zustellung erfolgt direkt an die Bürger/ innen. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgt mit der Deutschen Post als DialogPost.


Auftragsverarbeiter und der weitere Auftragsverarbeiter verpflichten sich, die Bestimmungen der DSGVO einzuhalten. Die Auftragsverarbeitung erfolgt gem. Art. 28 DSGVO.


Verantwortlicher:

Bürgermeister
Herr Ralf Tebling,
Stadt Premnitz, Gerhart-Hauptmann-Str. 3 in 14727 Premnitz,
Tel.: 03386 259 0, E-Mail: buergermeister@premnitz.de

 

Vertreter:

Wahlleiter
Herr Mark Weise,
Stadt Premnitz, Gerhart-Hauptmann-Str. 3 in 14727 Premnitz
Tel.: 03386 259 134, E-Mail: sitzungsdienst@premnitz.de


Betroffenenrechte gelten entsprechend Artikel 15 bis 22, 34 und Artikel 5 DSGVO bzw. Abschnitt 3 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG) soweit keine Beschränkungen gem. Artikel 23 DSGVO vorliegen.


Datenspeicherung erfolgt gemäß § 83 Europawahlordnung (EuWO) und § 90 Brandenburgischer Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV); „Die einbehaltenen Wahlbenachrichtigungen sind unverzüglich zu vernichten. Wahlunterlagen können 60 Tage vor der Neuwahl vernichtet werden.“


Beschwerden, Auskunftsanfragen und andere diesbezügliche Anfragen können Sie richten an:


Datenschutzbeauftragte:

Frau Annett Wegwerth,
Stadt Premnitz, Gerhart-Hauptmann-Str. 3 in 14727 Premnitz
Tel.: 03386 259 118, E-Mail: datenschutz@premnitz.de


Zuständige Aufsichtsbehörde:
Landesbeauftragte für Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg,
Frau Dagmar Hartge, Stahnsdorfer Damm 77 in 14532 Kleinmachnow,

Tel.: 033203 356 0,
E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de

[Information Wahlen 2019]

Foto zur Meldung: Information zur Datenverarbeitung an die Bürger und Bürgerinnen der Stadt Premnitz und den Ortsteilen Döberitz und Mögelin
Foto: Europawahl 2019

Bekanntmachung über die Auslegung von Plänen

(08. 04. 2019)

Hiermit wird bekanntgeben, dass folgende Pläne zur Auslegung bereit liegen und öffentlich eingesehen werden können:

 

1. Änderung Flächennutzungsplan - Planzeichnung mit Begründung

 

Bebauungsplan "Junges Stadtquartier" 

 

Bebauungsplan Kompostierung Planzeichnung mit    Begründung (Vorentwurf)

 

Bebauungsplan Heiningsweg

[Flächennutzungsplan und Bebauungspläne der Stadt Premnitz]

Foto zur Meldung: Bekanntmachung über die Auslegung von Plänen
Foto: Bekanntmachung über die Auslegung von Plänen

Die Revierpolizisten in Premnitz

(07. 04. 2019)

Die Polizei Brandenburg stellt unsere Revierpolizisten vor:

 

Polizeiobermeisterin Katja Zöllner
Sprechzimmer Premnitz
Schillerstraße 2
14727 Premnitz


Telefon: 01520 155-9661
E-Mail:  katja.zoellner@polizei.brandenburg.de

 

Sprechzeiten: Dienstag: 15:00 bis 17:00 Uhr
                            Donnerstag: 10:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

 

Mein Zuständigkeitsbereich umfasst: Premnitz südlich der Bahnstrecke sowie Ortsteil Mögelin

 


 

Polizeihauptmeister Jürgen Fricke
Sprechzimmer Premnitz
Schillerstraße 2
14727 Premnitz


Telefon: 01520155-9661
E-Mail: juergen.fricke@polizei.brandenburg.de

 

Sprechzeiten: Dienstag: 15:00 - 17:00 Uhr
                            Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr


Mein Zuständigkeitsbereich umfasst: Premnitz nördlich der Bahnstrecke sowie Ortsteil Döberitz

 

 

 

[Revierpolizisten Premnitz]

Foto zur Meldung: Die Revierpolizisten in Premnitz
Foto: Polizei Brandenburg

Öffentliche Auslegungen - Junges Stadtquartier, Flächennutzungsplan & Heiningsweg

(28. 03. 2019)

Im Rathaus der  Stadt Premnitz liegen in der Zeit vom 08.04.2019 - 08.05.2019 die Unterlagen zum Bebauungsplan "Kompostierung" (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung), zum Bebauungsplan "Junges Stadtquartier" sowie zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und des Bebauungsplanes "Heiningsweg" (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) aus. 

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift in dem oben genannten Fachbereich während der genannten Zeiten vorgebracht werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

[Öffentlichkeitsbeteiligung Junges Stadtquartier - 1. Änderung Flächennutzungsplan - Heiningsweg]

Foto zur Meldung: Öffentliche Auslegungen - Junges Stadtquartier, Flächennutzungsplan & Heiningsweg
Foto: Öffentliche Auslegungen - Junges Stadtquartier, Flächennutzungsplan & Heiningsweg

Kommunalwahlen 2019 - Zulassung der Wahlvorschläge!

(27. 03. 2019)

Der Wahlausschuss hat am Dienstag, 26. März 2019, in öffentlicher Sitzung die Wahlvorschläge für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Premnitz sowie der Ortsbeiräte Mögelin und Döberitz am 26. Mai 2019 zugelassen.

[Bekanntmachung - Zulassung der Wahlvorschläge]

[Bekanntmachungen]

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Foto: Kommunalwahlen 2019 - Zulassung der Wahlvorschläge!

11. Havelländer Erntekönig/-in gesucht - Vorbereitungen zum 11. Havelländer Erntefest im Erlebnispark Paaren laufen

(20. 03. 2019)

„Premnitz – Stadt voller Energie“- unter diesem Motto wird sich die Gemeinde Premnitz mit seinen Ortsteilen am 01.September 2019 als Mitveranstalter des 11. Havelländer Erntefestes im Erlebnispark in Paaren präsentieren.

Mit der Staffelstabübergabe des Erntefestes im Januar diesen Jahres sind die Verbände, Vereine, Unternehmen und Privatinitiativen der Region engagiert und motiviert dabei, alle Möglichkeiten zur Gestaltung eines vielfältigen Erntefestes mit Markt, Bühnenprogramm, Präsentationen der Unternehmen, Aktionen im Kinderland und vielleicht vergessene Erntespiele zu organisieren.

Alle Vereine und Organisationen, Schulen und Kitas, Firmen, kulturelle Einrichtungen und die Mitglieder der Gemeindevertretung ziehen an einem Strang und planen ein Fest für Jung und Alt.

So gab es bereits erste Treffen mit Ideen, wie Akteure und Vereine in dieses Fest einbezogen werden können. Künstler, Bands, Instrumentalgruppen der Region haben schon zugesagt, sich in das Programm mit einzubringen. Für den Erntewagen-Umzug durch den Veranstaltungsort Paaren Gemeinde werden Ideen zum Thema geschmiedet, denn hier kann sich Jedermann aus dem Havelland beteiligen.

Bei der Organisation des Festes wird die Gemeinde nicht allein gelassen. Das Team des Erlebnisparks Paaren, der Evangelische Kirchenkreis Nauen-Rathenow, die Landfrauen Havelland, der Kreisbauernverband Havelland, die Ländliche Erwachsenenbildung Prignitz-Havelland e.V., der Förderverein Freunde des MAFZ Paaren im Glien e.V. und die Mitgestalter der Erntefeste der Vorjahre stehen mit Rat und Tat zur Seite.

 

Werden Sie auf dem 11. Havelländer Erntefest zur Königin / zum König gekrönt!

 

Sie sind mindestens 18 Jahre jung, an der Landwirtschaft und Agrarpolitik interessiert, können sich für die Landwirtschaft begeistern und haben Freude an Auftritten in der Öffentlichkeit und dem Umgang mit Menschen?

Sie sind mit dem Landleben verbunden, sind noch in der Schule, haben eine landwirtschaftliche Ausbildung, ein Studium absolviert – oder stecken mitten drin? Neben Fachwissen und Ausstrahlung sind Mobilität und zeitliche Flexibilität ein Auswahlkriterium, denn es sind mehrere öffentliche Auftrittstermine während Ihrer Amtszeit für Sie vorgesehen. Dazu gehören beispielsweise die Grüne Woche, BraLa, Havellandschauen, Brandenburger Landpartie sowie das Dorf- und Erntefest.

Sie sind gewillt, sich in der Öffentlichkeit für die Interessen der Bauern einzusetzen und auf charmante Art Lobbyarbeit zu betreiben? Dann könnten Sie die/der Richtige für dieses Ehrenamt sein! Wir statten Sie aus und beteiligen uns an Ihrem Aufwand für öffentliche Auftritte. Die Titelanwärter/ -innen stellen sich einem Gremium in einem Gespräch zur Eigendarstellung und agrarwirtschaflichen Themen vor. Ihre Präsenz ist ein wesentliches Kriterium zur Wahl als „Havelländer Erntekönig/-in“.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit Foto und tabellarischem Lebenslauf, die Sie bitte zum 30. Juni 2019 an folgende Adresse senden:

Kreisbauernverband Havelland e.V. Theodor-Fontane-Str. 10, 14641 Nauen OT Ribbeck.

Pressekontakt: u.lagodka@mafz.de Tel.: 033230 - 74211
Bild in der Anlage zum Abdruck frei, Foto: Jürgen Ohlwein für MAFZ

 

Gelände von 09 - 18 Uhr geöffnet.  Info unter www.erlebnispark-paaren.de

[Erlebnispark Paaren-Glien]

Foto zur Meldung: 11. Havelländer Erntekönig/-in gesucht - Vorbereitungen zum 11. Havelländer Erntefest im Erlebnispark Paaren laufen
Foto: Die Erntekönigin Antonia Martini aus Pausin aus dem Jahr 2018

Polizeidienststelle in Premnitz geschlossen!

(12. 03. 2019)

Die Polizeidienststelle in Premnitz ist für die Woche vom 11.03 - 15.03.2019 geschlossen.

 

Bitte wenden Sie sich an die Kollegen in Rathenow, Rudolf-Breitscheid-Straße 42, 14712 Rathenow

 

oder 

 

an die Kollegen aus Milow, Friedensstraße 86, 14715 Milower Land.

 


Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Foto zur Meldung: Polizeidienststelle in Premnitz geschlossen!
Foto: Polizeidienststelle in Premnitz geschlossen!

Informationen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

(11. 03. 2019)

Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wirken – bei bundesweiten Wahlen – in ca. 87.000 Wahlvorständen mit und sind für die meisten Wählerinnen und Wähler die nächste Kontaktperson.

 

Wahlvorstände und Wahlhelfertätigkeit

 

Wie werde ich Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer?

 

Die Wahlvorstände und damit die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden vor jeder Wahl von den Gemeindebehörden berufen. Sie sollen möglichst aus den Wahlberechtigten der Gemeinde, nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten des Wahlbezirks berufen werden.

Bei Interesse wenden Sie sich daher bitte unmittelbar an Ihre Gemeinde.

 

Rechtsgrundlagen

§ 5 Absatz 3 Satz 1 EuWG
§ 6 Absatz 1, 2 und 6 EuWO

 

Wie setzt sich ein Wahlvorstand zusammen?

 

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind Mitglieder von Wahlvorständen.

Wahlvorstände bestehen für jeden Wahlraum aus

  • einer Wahlvorsteherin oder einem Wahlvorsteher,
  • einer stellvertretenden Wahlvorsteherin oder einem stellvertretenden Wahlvorsteher und
  • aus weiteren drei bis sieben Beisitzern

 

Rechtsgrundlagen

§ 5 Absatz 3 Satz 1 EuWG
§ 6 Absatz 1, 2 und 4 EuWO

 

Welche Aufgaben habe ich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer in einem Wahlvorstand?

 

Ein Wahlvorstand hat unter anderem folgende Aufgaben:

  • Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
  • Sorge für Ruhe und Ordnung im Wahlraum
  • Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses
  • Überprüfung von Wahlscheinen
  • Ausgabe des Stimmzettels
  • Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
  • Gegebenenfalls Hilfeleistung bei Stimmabgabe von Wählerinnen und Wählern mit Behinderung
  • Zählung der Wähler
  • Zählung der Stimmen
  • Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Rahmen einer sogenannten Schnellmeldung, die an die Gemeindebehörde weitergeleitet wird
  • Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk

 

Über die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist vom Schriftführer des Wahlvorstandes eine Niederschrift zu fertigen, die von den Mitgliedern des Wahlvorstandes zu genehmigen und zu unterzeichnen ist.

Die Wahlvorstände müssen bereits vor Öffnung der Wahllokale um 8:00 Uhr Vorbereitungen treffen. Bis 18:00 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Danach folgt die Auszählung. Diese kann – je nach Umfang der Wahl – einige Stunden dauern.

 

Rechtsgrundlagen

§ 4 EuWG i. V. m. § 10, § 31, § 33, § 40 BWG, § 18 EuWG
§ 6 Absatz 7, § 46, §§ 48-50, § 52, § 53, § 54 Absatz 6, 7, 9 und 10, § 55 Absatz 3 und 4, § 57 Absatz 3, §§ 60-63, § 64 Absatz 1, 2 und 7, § 65, § 66 Absatz 1 und 3, § 68 Absatz 1 bis 8 EuWO

 

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

 

Ich bin als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer berufen worden. Kann ich ablehnen?

 

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur Übernahme eines solchen Ehrenamtes ist jeder Wahlberechtigte verpflichtet. Eine Ablehnung kommt nur aus einem wichtigen Grund in Betracht.

Beispiele für eine Ablehnung:

  • Fürsorge für Ihre Familie erschwert die Ausübung des Amtes in besonderer Weise
  • dringende berufliche Gründe
  • Krankheit
  • Behinderung

Berechtigt die Übernahme eines Wahlehrenamtes abzulehnen sind auch Wahlberechtigte, die am Wahltage das 65. Lebensjahr vollendet haben.

 

Rechtsgrundlagen

§ 4 EuWG i. V. m. § 11 BWG
§ 9 EuWO

 

Ich bin Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer. Bekomme ich eine Aufwandsentschädigung?

 

Als eine Art Aufwandsentschädigung erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Dieses beträgt für die Mitglieder der Wahlvorstände pro Wahltag grundsätzlich 25 Euro. Aufgrund der besonderen Verantwortung und der Arbeitslast erhalten die Wahlvorsteher grundsätzlich je 35 Euro. In manchen Gemeinden wird in eigener Verantwortung das Erfrischungsgeld über den vom Bund zu erstattenden Betrag hinaus aufgestockt.

 

Für Tätigkeiten außerhalb ihres Wahlbezirks erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer außerdem ihre notwendigen Fahrtkosten ersetzt. Findet der Einsatz der Wahlhelferin bzw. des Wahlhelfers außerhalb seines Wohnorts statt, so erhält er Tage- und eventuell Übernachtungsgeld nach dem Bundesreisekostengesetz.

Das Erfrischungsgeld wird auf den Auslagenersatz angerechnet.

 

Rechtsgrundlage

§ 10 EuWO

 

Ich bin Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer. Steht mir für den Wahltag Sonderurlaub zu?

 

In den Wahlgesetzen gibt es keine Regelungen über Sonderurlaub oder Arbeitsbefreiung für die Tätigkeit als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer. Die Gewährung von Arbeitsbefreiung liegt – soweit nicht gesetzlich oder tarifvertraglich geregelt – im Ermessen des Arbeitsgebers.

Für Beschäftigte des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums des Innern wird die Gewährung von Dienst- bzw. Arbeitsbefreiung durch einen Erlass geregelt. Dieser bestimmt, dass die Ressorts einheitlich für ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer einen Tag Dienst- oder Arbeitsbefreiung gewähren, und zwar unter der Voraussetzung, dass das von den Gemeinden für eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezahlte Erfrischungsgeld den bundesrechtlich vorgesehenen Betrag in Höhe von 25 Euro beziehungsweise 35 Euro nicht wesentlich überschreitet und lediglich dieses in Anspruch genommen wird.

Dies ist auf Europawahlen, Bundestagswahlen, Landtagswahlen, Kommunalwahlen und Volksentscheide anzuwenden. In den übrigen Geschäftsbereichen des Bundes und in den Bundesländern gibt es zum Teil ähnliche Regelungen für die Beschäftigten.

 

Kann eine Wahlbewerberin bzw. ein Wahlbewerber auch Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer sein?

 

Nein. Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber und auch die Vertrauenspersonen und stellvertretenden Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge dürfen nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans, also auch nicht in einen Wahlvorstand als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer, berufen werden.

Rechtsgrundlage

§ 4 EuWG i. V. m. § 9 Absatz 3 Satz 2 BWG

Foto zur Meldung: Informationen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Foto: Europawahl 2019

Bekanntmachung über die Sitzung des Wahlausschusses

(04. 03. 2019)

Die Bekanntmachung über die Sitzung des Wahlausschusses am 26.03.2019 wurde veröffentlicht.

 

Die Bekanntmachung finden Sie hier...

 

weitere Informationen zur Kommunalwahl 2019 finden Sie hier...

[Bekanntmachungen]

Foto zur Meldung: Bekanntmachung über die Sitzung des Wahlausschusses
Foto: Bekanntmachung über die Sitzung des Wahlausschusses

Einwohnermeldeamt geschlossen!

(26. 02. 2019)

Wegen einer Schulungsmaßnahme ist das Einwohnermeldeamt am Donnerstag, dem 07.03.2019, geschlossen.

Foto zur Meldung: Einwohnermeldeamt geschlossen!
Foto: Einwohnermeldeamt geschlossen!

29. Brandenburgische Frauenwoche

(26. 02. 2019)

Die diesjährige 29. Brandenburgische Frauenwoche steht unter dem Motto „Hälfte/Hälfte – ganz einfach“!

 

Ob es wirklich so einfach ist, als Frau erfolgreich ein Unternehmen zu führen, soll bei einem gemeinsamen Businessfrühstück diskutiert werden. Das IHK Regionalcenter Brandenburg an der Havel und die Stadt Rathenow veranstalten im Rahmen der Brandenburgischen Frauenwoche am 13.03.2019 von 9 bis 13 Uhr im Havelrestaurant Schwedendamm in Rathenow ein Businessfrühstück für Unternehmerinnen aus der Region Westbrandenburg. Interessierte sind herzlich eingeladen.

 

Programm

  • Impulsvortag „Motivation – Warum ist Netzwerken im Geschäftsalltag so wichtig! von Anja Titze (Inhaberin Meko Agentur für Medienkommunikation)
  • Erfahrungsberichte Diana Golze und Unternehmerin Ines Deichsel (Geschäftsführerin der Firma Detlef Deichsel Hoch -u. Tiefbau GmbH)

 

Diskutieren und Netzwerken!

 

Anmeldungen bitte bis zum 8. März 2019 mit Antwortformular.

Das Anmeldeformular finden Sie unter Downloads.

[Anmeldeformular]

Foto zur Meldung: 29. Brandenburgische Frauenwoche
Foto: Logo

Neue Informationsbroschüre Stadt Premnitz

(19. 02. 2019)

Unter dem Motto „Informativ, servicefreundlich und hilfreich“ bereitet die BVB-Verlagsgesellschaft mbH momentan eine neue Informationsbroschüre vor, die in einem modernen, hochwertigen Layout aktuelle Fakten, Adressen und Fotos für Bürger, Neubürger und Touristen präsentiert.

 

Neben touristischen Highlights werden geschichtliche Hintergründe der Stadt Premnitz erläutert. Auch Bildungs- und Freizeiteinrichtungen, Gesundheitsangebote, Sport- und Kulturangebote sowie Vereins- und Kirchenaktivitäten werden klar gegliedert vorgestellt. Sinnvoll ergänzt wird die Broschüre durch einen alphabetischen Wegweiser quer durch das Rathaus, der die Frage „Was erledige ich wo?“ konkret beantwortet.

 

Alle einheimischen Unternehmen, vom kleinen Familienbetrieb bis zum Großunternehmen, erhalten die Gelegenheit, sich in dieser multimedialen Publikation werbewirksam und dauerhaft zu präsentieren. Neben der Druckausgabe wird die gesamte Broschüre auch im Internet unter www.findcity.de abrufbar sein, von der Homepage www.premnitz.de führt ein Link direkt zur Online-Version der Broschüre. Jede Anzeige wird aus der Online-Publikation zur Homepage des inserierenden Unternehmens verlinkt.

 

Herausgegeben wird die Informationsbroschüre von der BVB-Verlagsgesellschaft, die seit mehr als 25 Jahren Städte und Kommunen erfolgreich bei der Öffentlichkeitsarbeit betreut. In den nächsten Wochen wird Frau Michaelis, eine Mitarbeiterin des BVB-Verlags, interessierten Gewerbetreibenden in der Stadt Premnitz die Möglichkeiten für eine Präsentation vorstellen.

[BVB-Verlagsgesellschaft]

Foto zur Meldung: Neue Informationsbroschüre Stadt Premnitz
Foto: Neue Informationsbroschüre Stadt Premnitz

Einwohnermeldeamt geschlossen!

(14. 02. 2019)

Aus betrieblichen Gründen ist das Einwohnermeldeamt morgen am 15.02.2019 geschlossen.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Foto zur Meldung: Einwohnermeldeamt geschlossen!
Foto: Einwohnermeldeamt geschlossen!

kostenfreie Schuldnerberatung

(12. 02. 2019)

Sie können wieder schuldenfrei werden!

 

Ob Lohn- oder Kontopfändung, Energie- oder Gassperre!

Der "pro solvencia e.V." hilft Ihnen dabei!

 

Immer dienstags von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Foto zur Meldung: kostenfreie Schuldnerberatung
Foto: Flyer

Freunde für Europa - Pulse of Europe

(28. 01. 2019)

Die "Freunde für Europa" laden im Zuge des  "Pulse of Europe" am 03. Februar 2019 um 10.00 Uhr ins Haveltorkino zur Kino-Matinee ein.

 

Der Film  " ’71: Hinter feindlichen Linien"  ist das Spielfilmdebüt des britischen Regisseurs Yann Demange aus dem Jahr 2014. Der Film spielt zur Zeit des Nordirlandkonflikts im Jahr 1971 und stellt einen jungen englischen Soldaten (dargestellt von Jack O’Connell) in den Mittelpunkt, der in den damals bürgerkriegsähnlichen Vorgängen in Belfast zwischen die Fronten gerät. Ein Film der vor dem Hintergrund des Streites um den "Brexit" aktueller ist, als auf den ersten Blick vielleicht zu erkennen ist.

 

Die "Freunde für Europa" laden Interessierte herzlich ein, bei Getränken und Imbiss über den Film und die aktuellen Ereignisse in Großbritannien zu diskutieren.

[Freunde für Europa - Plakat]

Foto zur Meldung: Freunde für Europa - Pulse of Europe
Foto: Freunde für Europa - Plakat

11. Havelländer Erntefest

(28. 01. 2019)

Die Stadt Premnitz freut sich, das diesjährige Erntefest erstmals gemeinsam mit dem Landkreis am 01. September ausrichten zu können. Wir sind zwar eine industriell geprägte Gemeinde, gleichwohl haben wir den Besuchern viel zu bieten. Das Premnitzer Blasorchester, der Spielmannzug und der Verein Tonart werden das Bühnenprogramm am Nachmittag gestalten.

 

Der ökumenische Gottesdienst wird von der katholischen, der evangelischen und neuapostolischen Gemeinde gestaltet. Die Bäckerei Wittstock aus Milow wird eine Festtagstorte backen. Darüber hinaus werden auch unsere Feuerwehren beteiligen. Auch Akteure wie die Kita „Flax und Krümel“ und der Lucke-Hof werden dabei sein.

 

Wir suchen natürlich auch noch eine Erntekönigin. Die Ausschreibung erfolgt in den kommenden Tagen. Interessierte können sich schon jetzt gerne an den Bürgermeister wenden. Die Erntekönigin sollte ihrer Heimatstadt verbunden sein und Interesse und Mut haben, unsere Stadt im kommenden Jahr auf verschiedene Veranstaltungen zu repräsentieren.

 

Für unsere Stadt „voller Energie“ ist dies eine gute Gelegenheit in Paaren-Glien, vor den Toren Berlins, die Aufmerksamkeit eines Publikum, welches erfahrungsgemäß zu großen Teilen aus Berlin kommt, auf die Stadt Premnitz inmitten des Naturparks zu lenken.

[Flyer]

[10. Erntefest]

[Staffelstabübergabe]

[Erlebnispark Paaren-Glien]

Foto zur Meldung: 11. Havelländer Erntefest
Foto: 11. Havelländer Erntefest

Gaststättenpächter gesucht!!

(24. 01. 2019)

Für unser Sport- und Gemeindezentrum im OT Mögelin, direkt an der B102 und am Sportplatz gelegen, suchen wir einen engagierten Pächter mit Elan und Mut, etwas Neues zu wagen!

 

Örtlichkeit:     

  • Saal für ca. 100 Personen
  • Gastraum für ca. 20 Personen
  • Küche mit Lager
  • Sanitäranlagen in gutem Zustand
  • Terrasse im Außenbereich
  • Ausschankmöglichkeit bei Sportveranstaltungen

 

Das Objekt eignet sich hervorragend für die Ausrichtung von Feierlichkeiten aller Art.

 

Bei Interesse melden Sie sich bitte unverbindlich bei der

 

Stadtverwaltung Premnitz

 

Jördis Voigt, 03386/259135 

oder

Carola Kapitza 03386/259222

 

Mail: stadt@premnitz.de

[Kontakt]

Foto zur Meldung: Gaststättenpächter gesucht!!
Foto: Sport- und Gemeindezentrum Mögelin

Wahlhelfer/innen zu den Europa- und Kommunalwahlen gesucht!

(17. 01. 2019)

Am Sonntag, 26. Mai 2019, finden die Europa- und Kommunalwahlen statt. Für diesen Wahlsonntag werden ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht.

 


 
Was Sie als Wahlhelfer/in tun müssen:
 
Am Wahltag ist Teamarbeit gefragt. Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer treffen sich morgens um 07.30 Uhr in ihrem Wahllokal, stellen die Wahlkabinen und die Wahlurne auf, legen die Stimmzettel bereit. Vorab wird ein Schichtdienst vereinbart. Sie müssen nämlich nicht den ganzen Tag im Wahllokal sitzen. Der Wahlvorstand ist groß genug, um eine Vormittags- und Nachmittagsschicht zu bilden. Lediglich ab 18.00 Uhr muss das gesamte Team zur Auszählung der Stimmen wieder anwesend sein.
 
Folgende Aufgaben erwarten Sie:
 
  • Prüfung der Wahlberechtigung
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurne
  • Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis
  • Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe
  • Auszählung der Stimmzettel ab 18.00 Uhr
 
Sie brauchen keine Vorkenntnisse, müssen jedoch zur jeweiligen Wahl wahlberechtigt sein. Ihre Meldung erfolgt absolut freiwillig.
Es besteht auch keine Verpflichtung bei einer Anmeldung zukünftig bei jeder Wahl zu helfen.
Ihre Wünsche zum Einsatzort versuchen wir selbstverständlich zu berücksichtigen.
 

 

Als Aufwandsentschädigung erhalten Sie als Vorsitzende/r eines Wahlvorstands ein Erfrischungsgeld in Höhe 35 Euro für den Wahltag, die übrigen Mitglieder je 25 Euro Erfrischungsgeld.

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Möchten auch Sie als Wahlhelfer/in dabei sein? Dann melden Sie sich doch einfach, wir freuen uns auf Sie!

 
Stadt Premnitz
- Wahlbehörde -
Frau Große
Gerhart-Hauptmann-Straße 3
14727 Premnitz

Telefon: (03386) 259 - 215
E-Mail: r.grosse@premnitz.de

Wir weisen Sie daraufhin hin, dass Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung widersprechen können.

[Pressemitteilung Wahlhelfer]

Foto zur Meldung: Wahlhelfer/innen zu den Europa- und Kommunalwahlen gesucht!
Foto: Wahlhelfer/innen zu den Europa- und Kommunalwahlen gesucht!

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt

(16. 01. 2019)

In der Stadtverwaltung Premnitz liegt in der Zeit vom 17. Januar bis zum 30. Januar 2019 die 1. Teilgenehmigung für eine wesentliche Änderung einer Abfallverbrennungsanlage in 14727 Premnitz aus.

Diese kann von jedermann eingesehen werden.

 

Die Bekanntmachungen der Stadt Premnitz finden Sie hier...

[Bekanntmachung - 1. Teilgenehmigung für wesentliche Änderung einer Abfallverbrennungsanlage]

Foto zur Meldung: Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
Foto: Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt

Bekanntmachung zur Kommunalwahl 2019

(16. 01. 2019)

Bekanntmachung zur Wahlen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Premnitz, des Ortsbeirats des Ortsteils Mögelin und des Ortsbeirats des Ortsteils Döberitz am 26. Mai 2019.

 

Die Wahlbekanntmachung finden Sie hier...

 

 

[Wahlbekanntmachung 2019]

[Bekanntmachungen]

Foto zur Meldung: Bekanntmachung zur Kommunalwahl 2019
Foto: Bekanntmachung zur Kommunalwahl 2019

veränderte Öffnungszeiten des Standesamtes

(10. 01. 2019)

Ab dem 01.02.2019 ist das Standesamt der Stadt Premnitz freitags nicht mehr für den Publikumsverkehr geöffnet.

Termine nach vorheriger Vereinbarung sind weiterhin möglich.

 

Eheschließungen an Freitagen werden nach wie vor durchgeführt.

 

Die weiteren Öffnungszeiten der Verwaltung ändern sich nicht.

Die Stadtverwaltung Premnitz ist zu folgenden Sprechzeiten geöffnet:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag (außer Standesamt) von 9-12 Uhr, Dienstag von 13-17 Uhr sowie Donnerstag von 13-16 Uhr.

 

Darüber hinaus sind der Bürgermeister und das Einwohnermeldeamt jeden ersten Samstag im Monat von 9-11 Uhr erreichbar.

Foto zur Meldung: veränderte Öffnungszeiten des Standesamtes
Foto: veränderte Öffnungszeiten des Standesamtes

Beschluss Jahresabschluss 2017

(18. 12. 2018)

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss den durch die Fachbereichsleiterin Finanzen aufgestellten, durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises geprüften und durch den Bürgermeister festgestellten Jahresabschluss der Stadt Premnitz zum 31.12.2017 gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) am 13.12.2018 mit der Beschlussnummer 195-19/18.

 

Nähere Informationen zum Beschluss finden Sie hier...

 

Nähere Informationen zum Jahresabschluss 2017 finden Sie hier...

[Jahresabschluss 2017]

[Beschluss 195-19/18]

Foto zur Meldung: Beschluss Jahresabschluss 2017
Foto: Beschluss Jahresabschluss 2017

Haushaltssatzung 2019 der Stadt Premnitz

(18. 12. 2018)

Die Haushaltssatzung der Stadt Premnitz wurde am 13.12.2018 beschlossen und tritt am 01.01.2019 in Kraft.

 

Nähere Informationen zur Haushaltssatzung finden Sie hier...

 

Die Haushaltssatzung 2019 der Stadt Premnitz finden Sie hier...

[Haushaltssatzung 2019]

Foto zur Meldung: Haushaltssatzung 2019 der Stadt Premnitz
Foto: Haushaltssatzung 2019 der Stadt Premnitz

16. Rathenower Waldweihnacht!

(03. 12. 2018)

Alle Jahre wieder erstrahlt der Rathenower Stadtforst im weihnachtlichen Glanz, wenn der Tourismusverein Westhavelland e. V. zur Waldweihnacht einlädt.

 

Jeweils von 13.00 – 19.00 Uhr erhellen Lichter den Wald am Forsthaus Riesenbruch und zahlreiche Händler bieten ihre Waren an. Weihnachtsmann, Märchenpfad und Märchenrätsel stimmen auf das bevorstehende Fest ein (Programm steht auf dem Flyer).

 

Auch in diesem Jahr wird es einen Busshuttle geben.

 

Zwei Bitten an die Besucher:

 

1) Wenn Sie mit dem PKW anreisen, beachten Sie bitte die vorgegebene Parkordnung, d. h. nutzen Sie die Parkplätze ab Forsthaus in Richtung Wasserwerk, um vor allem dem Shuttle-Bus ein ungehindertes Durchkommen über den Ferchesarer Weg zu ermöglichen.

 

2) Nehmen Sie eine Taschenlampe mit! Der Weg dorthin ist "zappenduster".

 

Der Eintritt ist wie immer frei!

[Flyer Vorderseite]

[Flyer Rückseite]

[Link zur Veranstaltung]

Foto zur Meldung: 16. Rathenower Waldweihnacht!
Foto: 16. Rathenower Waldweihnacht!

Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept für die Stadt Premnitz

(27. 11. 2018)

Am 7. November fand die erste Sitzung der Arbeitsgruppe Klimaschutz als begleitendes Gremium zur Erstellung des Klimaschutzkonzeptes im Rathaus statt.

Neben der Stadtverwaltung, den Stadtwerken Premnitz, der PWG und der WBG waren auch die E-DIS und politische Vertreter anwesend. Die AG wurde ins Leben gerufen, um die Themenfelder des Klimaschutzkonzeptes im Einklang mit den Bedürfnissen der Akteure der Stadt zu definieren und den Arbeitsprozess im Gremium regelmäßig begutachten zu können.

 

Der Fokus der ersten Sitzung lag neben der Vorstellung der Inhalte und des Ablaufs des Konzeptes auf der Diskussion um aktuelle Schlüsselpotenziale in der Stadt.

Schlüsselpotenziale betreffen vor allem aktuelle Entwicklungsfelder, wie beispielsweise die Erschließung des Wohngebietes Junges Stadtquartier (Bunsenstraße / Bergstraße). Schlüsselpotenziale ergeben sich aber auch aus energierelevanten Belangen der Beteiligten wie der Frage nach energieeffizientem und mieterfreundlichem Betrieb der Heizungsanlagen seitens der Wohnungswirtschaft.

 

Nach der ersten Sitzung stehen folgende Potenzialfelder im Raum, die das Klimaschutzkonzept Premnitz vertiefen wird:

  • Strategische Entwicklung der Fernwärme
  • Abwärmepotenziale im IPP
  • Energieeffizientes Wohnen
  • Solarenergienutzung auf den Dachflächen der Stadt

 

In den folgenden Wochen werden mit verschiedenen Akteuren Einzelinterviews und Workshops zu den identifizierten Potenzialen stattfinden.

[Aktuelles zum Klimaschutz]

Foto zur Meldung: Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept für die Stadt Premnitz
Foto: Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept für die Stadt Premnitz

Auslegung der Planungsunterlagen für den Straßenbau Eichenweg, Heideweg, Akazienweg in Premnitz

(20. 11. 2018)

Die Stadtverwaltung Premnitz informiert, dass die Planungsunterlagen für den im nächsten Jahr vorgesehenen Straßenbau im Eichenweg, Heideweg und Akazienweg in der Zeit vom 26.11. bis 07.12.2018 im Rathaus Gerhart-Hauptmann-Straße 3, Zimmer 118 ausliegen und zu den Sprechzeiten von allen interessierten Bürgern eingesehen werden können.

 

Des Weiteren finden Sie die Planungsunterlagen in den zum Download bereitgestellten Dokumenten.

[Lageplan 1]

[Lageplan 2]

[Lageplan 3]

[Leitungsplan 1]

[Leitungsplan 2]

[Leitungsplan 3]

[Regelquerschnitt 1]

[Regelquerschnitt 2]

[Verlegemuster]

[Verlegemuster 2]

Foto zur Meldung: Auslegung der Planungsunterlagen für den Straßenbau Eichenweg, Heideweg, Akazienweg in Premnitz
Foto: Wappen

Landesweite Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 & Europawahlen 2019

(16. 11. 2018)

Landesweite Kommunalwahlen finden im Land Brandenburg im fünfjährigen Abstand statt. Es werden gewählt:

 

  • 14 Kreistage
  • 4 Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte
  • 413 Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen Gemeinden und Städte
  • die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden und Städte
  • in Ortsteilen Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher oder Ortsbeiräte

 

Seit  2014 werden die landesweiten Kommunalwahlen gemeinsam mit der Europawahl durchgeführt.

Hauptamtliche (Ober)Bürgermeisterinnen und (Ober)Bürgermeister sowie Landrätinnen und Landräte werden alle acht Jahre gewählt.

 

Wahlberechtigt  sind alle Brandenburgerinnen und Brandenburger sowie Unionsbürger ab Vollendung des 16. Lebensjahres, wenn sie im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz haben.

 

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden alle fünf Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. 

Die nächste Wahl findet in dem Zeitraum vom 23. bis 26. Mai 2019 - in Deutschland am Sonntag, den 26. Mai 2019 - statt.

 

Wahlberechtigt sind die Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Einzelbewerbungen sind nicht möglich. Listenwahlvorschläge können in Deutschland für ein Bundesland oder als gemeinsame Liste für alle Bundesländer aufgestellt und müssen beim Bundeswahlleiter eingereicht werden. Jeder Wähler hat eine Stimme.

[Mustervordrucke für die Aufstellung von Wahlvorschlägen gemäß der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung]

Foto zur Meldung: Landesweite Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 & Europawahlen 2019
Foto: Stadtwappen

Nachfolge statt Neugründung

(15. 11. 2018)

Am 27. November 2018 findet ab 16.30 Uhr das 4. Nachfolgeforum der Wirtschaftsregion Westbrandenburg im Hotel am Molkenmarkt in Brandenburg an der Havel statt.


Das Netzwerk "Existenzgründung, -sicherung und Unternehmensnachfolge" der Wirtschaftsregion Westbrandenburg veranstaltet das 4. Nachfolgeforum gleichermaßen für Übergeber von Unternehmen als auch für potenzielle Übernehmer.

 

Die Veranstaltung möchte zu Fragen der Unternehmensnachfolge informieren und Existenzgründer für die Potenziale und Vorteile einer Unternehmensübernahme anstelle einer eigenen Neugründung sensibilisieren.

Als erfolgreicher Übernehmer berichtet u. a. Lars Jahnke von der Nordstern Reederei über seine Erfahrungen. Experten aus der Praxis geben wertvolle Tipps zur Bewertung der Unternehmen sowie zur Finanzierung und Abwicklung der Übernahme.


Die Veranstalter sind ein Zusammenschluss verschiedener Einrichtungen und Institutionen, die Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen in der Region unterstützen, u,a, die Industrie- und Handelskammer Potsdam, die Handwerkskammer Potsdam, die MBS Mittelbrandenburgische Sparkasse, das Zentrum für Gründung und Transfer der Technischen Hochschule Brandenburg, die lokalen Lotsendienste, die Agentur für Arbeit, die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg, die Investitionsbank des Landes Brandenburg sowie die Wirtschaftsförderungen der Städte der Brandenburg an der Havel, Rathenow und Premnitz sowie des Landkreises Havelland.

 

Bei einem informellen Ausklang und Imbiss stehen die Partner des Netzwerks und ihre Angebote zur Verfügung.

Informationen zur Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier:
www.wirtschaftsregionwestbrandenburg.de/plaene/#c741 oder auf Facebook:
www.facebook.com/events/180650032842998/

 

Kontakt:
Projektbüro Wirtschaftsregion Westbrandenburg
Lukas Mohn
Friedrich-Franz-Straße 19, Haus B
14770 Brandenburg an der Havel
Tel.: +49 (3381) 2680030
E-Mail: info@wirtschaftsregionwestbrandenburg.de


U. a. gefördert aus Mitteln des Bundes und des Landes Brandenburg im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe:
"Verbesserung der regionalen Wirtschaftsinfrastruktur" - GRW-Infrastruktur

[Facebook]

[Anmeldung]

Foto zur Meldung: Nachfolge statt Neugründung
Foto: Nachfolge statt Neugründung

Bauabgangsstatistik 2018 Land Brandenburg

(13. 11. 2018)

Werte Grundstückseigentümer,


das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.

Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohnungs- und Wohngebäudebestandes für Ihre Gemeinde.


Melden Sie bitte deshalb als Eigentümer

 

  • den Abbruch von Wohngebäuden bis 1000 m3 umbauten Raum,
  • den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
  • die Nutzungsänderung von Wohnraum

 

an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin (E-Mail, Fax oder Post).
Die Erhebungsunterlagen liegen für Sie kostenfrei bei Ihrem Amt, Ihrer amtsfreien Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt bereit.
Außerdem ist der Erhebungsbogen online abrufbar unter:
www.statistik-bw.de/baut/html/


Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1000 m3 umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist.

In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.

[Erhebungsbogen]

[Erhebungsbogen online]

Foto zur Meldung: Bauabgangsstatistik 2018 Land Brandenburg
Foto: Bauabgangsstatistik 2018 Land Brandenburg

Premnitz Helau!!!

(12. 11. 2018)

Unter dem Motto „Wenn alle Künste untergehen, der PCC, der bleibt bestehen!“ heißt es für die Premnitzer Narrenschar wieder: „Auf in die fünfte Jahreszeit!”

 

Der Kartenverkauf hat bereits begonnen. Die Eintrittskarten zum Preis von 15 Euro (12,50 Euro für Rosenmontag; gesonderte Preise für den Kinderfasching) können im Online-Shop unter www.pcc-ev.de erworben oder unter der Mailbox 03386 / 27 92 888 bestellt werden (hier erworbene Karten werden zugeschickt).

 

Neu: Kartenverkauf auch bei den Stadtwerken Premnitz, Schillerstr. 2

jeden Donnerstag 14:00-15:00 Uhr und 16:00-20:00 Uhr bei Frau Langhans.

Foto zur Meldung: Premnitz Helau!!!
Foto: PCC

Treffpunkt und Beratungsbüro Am Dachsberg eröffnet!

(25. 10. 2018)

Am 24.10.2018 wurde in der Straße der Freundschaft 16 in Premnitz der "Treffpunkt und das Beratungsbüro Am Dachsberg" der Gemeinschaftswerk Wohnen und Pflege GmbH eröffnet!

 

Dort können Sie sich zu folgenden Themen, wie Pflege zu Hause, Wohnen mit optionaler Unterstützung, Demenz und zu Angeboten zur Unterstützung im Alltag, beraten lassen.

Foto zur Meldung: Treffpunkt und Beratungsbüro Am Dachsberg eröffnet!
Foto: Treffpunkt und Beratungsbüro Premnitz - Am Dachsberg

Mitmachen & Meinung sagen!

(23. 10. 2018)

Online-Umfrage zur Digitalisierungsstrategie Brandenburg freigeschaltet

 

Die Versorgung mit digitalen Infrastrukturen hat für Brandenburg höchste Priorität. Die Digitalisierungsstrategie des Landes soll aber über diesen Aspekt hinausgehen. Alle Interessierten sind herzlich dazu eingeladen, die weitere Schwerpunktsetzung mitzubestimmen und auf weitere Aspekte aufmerksam zu machen.

 

Wir freuen uns auf Ihre Antworten. https://digitalesbb.de/umfrage/

 

Die Arbeit an Brandenburgs Digitalisierungsstrategie geht in die Zielgerade. Der zuständige Staatssekretär Thomas Kralinski startete dazu im Rahmen einer Pressekonferenz eine Online-Umfrage.

Kralinski: „Ich würde mich freuen, wenn sich möglichst viele Brandenburgerinnen und Brandenburger bis zum 2. November an der Befragung unter https://digitalesbb.de/umfrage/ beteiligen. So können sie direkt an der Schwerpunktarbeit der kommenden Jahre mitwirken.“

Wesentlicher Bestandteil der Umfrage sind die zehn Thesen des Digitalbeirates zur digitalen Zukunft des Landes, die am 7. November zusammen mit den Ergebnissen der Umfrage an Ministerpräsident Dietmar Woidke übergeben werden. Die Digitalisierungsstrategie soll im Dezember im Kabinett verabschiedet werden und umfasst sieben Handlungsfelder und mehr als 200 Maßnahmen.

 

[zur Umfrage]

Foto zur Meldung: Mitmachen & Meinung sagen!
Foto: Mitmachen & Meinung sagen!

Europäisches Filmfestival der Generationen in Premnitz

(19. 10. 2018)

Am 24.10 und 25.10.2018 findet das Europäische Filmfestival der Generationen bei uns in Premnitz statt. Gezeigt werden die Filme "Ziemlich beste Freunde" und "und wenn wir alle zusammenziehen".

 

Rund ums Festival

 

Im Jahr 2017 hat der Landkreis Havelland erstmals am Europäischen Filmfestival der Generationen teilgenommen. Wie kein anderes Festival trägt dieses Filmfestival zum Dialog der Generationen bei, da im Anschluss an jede Filmvorführung Publikumsgespräche mit ausgewählten Fachleuten aus Alternsforschung, Seniorenarbeit und Demografie-Projekten stattfinden. So wird das Filmthema vertieft und das Bewusstsein über den demografischen Wandel und über das eigene, gelingende Altern gefördert.

 

Der Auftakt findet am Freitag, 19. Oktober, um 19 Uhr im Cineplex-Kino Ala in Falkensee statt.

 

Finanziert wird das Festival aus Mitteln des Demografie-Forums des Landkreises Havelland und aus Sponsorengeldern.

 

Nach der erfolgreichen ersten havelländischen Auflage des Filmfestivals folgt vom 19. bis 28. Oktober 2018 das zweite Europäische Filmfestival der Generationen im Landkreis.

[Download]

[Download]

[Veranstaltung im Gemeindezentrum Döberitz]

[Veranstaltung im Speisesaal der Dachsbergschule]

[das komplette Programm zum "Filmfestival der Generationen"]

Foto zur Meldung: Europäisches Filmfestival der Generationen in Premnitz
Foto: Filmfestival der Generationen

Der Seniorenbeirat der Stadt Premnitz

(05. 10. 2018)

Der Seniorenbeirat agiert als Sprachrohr für die Sorgen, die Nöte und die Wünsche der Seniorinnen und Senioren der Stadt Premnitz und seiner Umgebung.

Er bündelt die Interessen der Senioren aus Premnitz und allen Ortsteilen. Er bringt seine Erfahrungen, Anregungen und Kritiken ein um das bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen.

 

Der Seniorenbeirat trägt zum Erhalt der bestehenden kulturellen, sozialen und medizinischen Einrichtungen bei und gibt Unterstützung bei der Teilhabe von Senioren an Politik, Sport, Kultur und Bildung. Er soll Hilfe sein, bei der Verständigung zwischen den Generationen und soll den Aufbau eines Netzwerkes zu allen Senioreneinrichtungen gerecht werden.

 

Der Seniorenbeirat:

  • hat mindestens 5 und höchstens 10 Mitglieder, die ihren Wohnsitz in Premnitz haben müssen
  • ist überparteilich, überkonfessionell,
  • verbandsunabhängig und ehrenamtlich tätig
  • hat eine Amtszeit von 5 Jahren
  • tagt alle vier bis sechs Wochen

 

Der Seniorenbeirat hat satzungsgemäß

in allen Angelegenheiten, die die Situationen der Senioren in Premnitz betreffen, folgende Aufgaben und Kompetenzen: 

  • Durchführung eigener Aktivitäten
  • ist Ansprechpartner für die örtlichen Vereine, Verbände und Organisationen in Seniorenangelegenheiten

                         

Er sieht sich zuständig:

  • die Wünsche älterer Bürger gegenüber Politik und Verwaltung zu vertreten
  • die Selbstaktivität älterer Menschen zu fördern
  • Möglichkeiten für Senioren zu schaffen, am öffentlichen Leben teilzunehmen

 

Ziele des Seniorenbeirates    

  • Sprachrohr für Sorgen, Nöte und Wünsche der Seniorinnen und Senioren zu sein
  • Bündeln der Interessen der Senioren aus Premnitz und allen Ortsteilen
  • Erfahrungen, Anregungen und Kritiken einzubringen und bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen 
  • Erhalt der bestehenden kulturellen, sozialen und medizinischen Einrichtungen zu unterstützen
  • Unterstützung bei der Teilhabe von Senioren an Politik, Sport, Kultur und Bildung
  • Hilfe bei der Verständigung zwischen den Generationen
  • Aufbau eines Netzwerkes zu allen Senioreneinrichtungen

 

Kontakt

  • Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier

[Homepage des Seniorenbeirates]

Foto zur Meldung: Der Seniorenbeirat der Stadt Premnitz
Foto: Seniorenbeirat

Informationen zu Fördermaßnahmen

(20. 09. 2018)

Spielplatz Kita Flax und Krümel

 

Gefördert wird der Spielplatz für Kinder im U3 Bereich und die Erneuerung der Außenanlagen im Eingangsbereich.

 

Die Gesamtsumme beträgt 65.000,- €. Die Stadt Premnitz erhält voraussichtlich 47.000,- € Fördermittel.

 

 

Die Maßnahme wird aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 bis 2020 - Maßnahme M19.

Es werden ELER – und Landesmittel verausgabt.

 

 

Bürgerhaus Premnitz

 

Das Kulturhaus Liebigstraße wird auf der einen Seite hergerichtet für den Jugendklub, durch  die Abteilung des Saales in einzelne Räume und brandschutztechnische Maßnahmen.

 

Auf der anderen Seite (AWO) erfolgen ebenfalls brandschutztechnische Maßnahmen und die Herrichtung von Räumlichkeiten für eine Mutter-Kind Gruppe für Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren.

 

Die Maßnahme wird aus ELER-Mitteln finanziert.

Die Investitionssumme beträgt 300.000,- €, davon erhält die Stadt voraussichtlich 224.000,- € Fördermittel. 

 

Foto zur Meldung: Informationen zu Fördermaßnahmen
Foto: Informationen zu Fördermaßnahmen

Laborkoordinator (m/w) gesucht!

(19. 09. 2018)

Die Domo Engineering Plastics GmbH sucht einen Laborkoordinator (m/w)!  

 

Nähre Informationen zur Stellenausschreibung finden Sie hier!

[Laborkoordinator (m/w)]

[Homepage der Domo Engineering Plastics GmbH]

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Foto: Laborkoordinator (m/w)

Elektromeister bzw. Elektrotechniker (m/w) gesucht!

(19. 09. 2018)

Die Domo Engineering Plastics GmbH sucht einen Elektromeister bzw. Elektrotechniker (m/w)!

 

Nähre Informationen zur Stellenausschreibung finden Sie hier!

[Elektromeister bzw. Elektrotechniker (m/w)]

[Homepage der Domo Engineering Plastics GmbH]

Foto zur Meldung: Elektromeister bzw. Elektrotechniker (m/w) gesucht!
Foto: Elektromeister bzw. Elektrotechniker (m/w) gesucht!

Umbau des Kulturhauses in der Liebigstraße

(13. 09. 2018)

Das Kulturhaus in der Liebigstraße wird gegenwärtig mit Hilfe von Fördermitteln (ELER- europäische Union) zu einem Bürgerhaus umgebaut.

 

Es entstehen neue Räumlichkeiten für den Jugendklub, eine Mutter-Kind-Gruppe und neue Räume für die Begegnung älterer Bürger unserer Stadt.

Die Baumaßnahme soll im Jahr 2019 abgeschlossen werden.

 

Leader

Foto zur Meldung: Umbau des Kulturhauses in der Liebigstraße
Foto: Umbau des Kulturhauses in der Liebigstraße

Friedhofsverwaltung geschlossen!

(03. 09. 2018)

In der Zeit vom Donnerstag, 06.09.2018, bis zum Freitag, 07.09.2018, entfallen die öffentlichen Sprechzeiten in der Friedhofsverwaltung.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis!

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Foto: Friedhofsverwaltung geschlossen!

Das Soziale Netzwerk Premnitz stellt sich vor

(24. 08. 2018)

Das Soziale Netzwerk Premnitz ist eine unabhängige Plattform zu allen Themen rund um die soziale Verantwortung sowie die gemeinnützige und/oder mildtätige Hilfe in der Stadt Premnitz und darüber hinaus.

 

Dieses Netzwerk dient vor allem der Information aller Bürger und Interessierten und soll zur besseren Verbindung aller aktiven Vereine, Organisationen und Institutionen in der Stadt und der Region beitragen. – Gleichsam bieten wir die Möglichkeit das sich hier alle Vereine, Organisationen oder auch sonstige engagierten Bürger der Stadt Premnitz und des Umlandes vorstellen und auf Ihre eigenen Webplattformen und/oder Social Media Kanäle verweisen können.

 

Wir laden alle Verantwortlichen, das heißt alle Vereine, Organisationen und Institutionen und sonstige Gruppierungen herzlich ein, sich an diesem Netzwerk zu beteiligen.

 

Nähere Informationen finden sie unter http://www.soziales-netzwerk-premnitz.de und https://www.facebook.com/SozialesNetzwerkPremnitz/.

 

 

Foto zur Meldung: Das Soziale Netzwerk Premnitz stellt sich vor
Foto: Das Soziale Netzwerk Premnitz stellt sich vor

Stadt Premnitz engagiert sich für Klimaschutz

(24. 08. 2018)

Die Stadt Premnitz bekennt sich zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung und des Landes Brandenburg und ist sich ihrer lokalen Verantwortung als Industriestandort inmitten des Naturparks Westhavelland für das Erreichen der übergeordneten klima- und energie-politischen Vorgaben bewusst.

Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Premnitz beschlossen, ein Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept zu erarbeiten und damit einen eigenen aktiven Beitrag zu leisten.

 

Nähere Informationen finden Sie hier...

[Klimaschutzkonzept]

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Foto: Stadt Premnitz engagiert sich für Klimaschutz

Stadt Premnitz bei Facebook

(24. 08. 2018)

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

sehr geehrte Besucher,

 

die Stadt Premnitz ist nun auch bei Facebook.

 

Unter www.facebook.com/premnitz ist die Facebook-Seite der Stadt Premnitz zu finden.

 

Neuigkeiten aus dem Rathaus, die nächsten Bürgerbeteiligungsverfahren, Veranstaltungen, die man nicht verpassen sollte: Das und mehr findet man auf der offiziellen Seite der Stadt Premnitz.

Klicken Sie auf 'Gefällt mir', um immer auf dem neusten Stand zu sein!


Hinweis:
Um die Inhalte der Seite sehen zu können, ist keine Mitgliedschaft bei Facebook notwendig. Allerdings werden bei jedem Seitenbesuch Daten erhoben, gespeichert und verwendet.
Die Stadt Premnitz hat auf die Erhebung und weitere Verwendung der Daten keinen Einfluss. Angaben darüber, welche Informationen erfasst werden, sind in den Datenschutzerklärungen des Netzwerkbetreibers auf www.facebook.com aufgeführt.

Informationen zum sicheren Umgang mit sozialen Netzwerken sind auf der Bürgerseite des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik zu finden: www.bsi-fuer-buerger.de.

[Facebook-Seite der Stadt Premnitz]

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Foto: Facebook

Soziale Anlaufstelle nun auch online!

(22. 08. 2018)

Die Stadt Premnitz hat sich eine Einrichtung geschaffen, die es so nicht noch einmal im Westhavelland gibt. In der Sozialen Anlaufstelle, die sich im Haus II der Stadtverwaltung in der Liebigstraße 42 befindet, kümmert sich Frau Heidi Schneider um alle Leute, die beim Umgang mit Behörden und Institutionen Unterstützung brauchen.

 

Ab sofort können Sie auch online Kontakt zu uns aufnehmen bzw. Informationen online abrufen.

 

Sie erreichen die 'Soziale Anlaufstelle' unter www.soziale-anlaufstelle.de.

 

Darüber hinaus finden Sie auch weitere Anlaufstellen der Stadt Premnitz.

 

"Die Menschen sind da, um einander zu helfen, und wenn man eines Menschen Hilfe in rechten Dingen nötig hat, so muß man ihn dafür ansprechen."

Jeremias Gotthelf (1797 – 1854)

[soziale Anlaufstelle der Stadt Premnitz]

[Soziale Anlaufstelle ist immer öfter gefragt]

Foto zur Meldung: Soziale Anlaufstelle nun auch online!
Foto: Soziale Anlaufstelle nun auch online!

Verkauf einer Villa in Premnitz

(14. 08. 2018)

Villa in 14727 Premnitz, Havelland

 

Das nahe dem Stadtsee gelegene Grundstück (ca. 3.000 qm) mit villenartiger Bebauung (ca. 385 qm Nutzfläche zzgl. Keller) steht zum Verkauf.

 

Verkäufer: Stadt Premnitz

Kontakt: stadt@premnitz.de, Tel: 03386 259-222, -215

 

Nähere Informationen finden Sie hier...

[Beschreibung der Immobilie]

Foto zur Meldung: Verkauf einer Villa in Premnitz
Foto: Verkauf einer Villa in Premnitz

Bürgerbefragung zur Elektromobilität

(03. 07. 2018)

Der Landkreis Havelland arbeitet aktuell an der Erstellung eines Elektromobilitätskonzeptes für die Region.
Dabei werden, unter anderem, mögliche Einsatzpotentiale für Elektromobilität erfasst. Daraus soll schließlich ein Konzept für eine bedarfsgerechte und flächendeckende Ladeinfrastruktur erarbeitet werden. Gefördert wird das Projekt vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.


Vergeben wurde das Projekt extern an die PwC GmbH, die herausfinden soll, welche Erfahrungen die Havelländerinnen und Havelländer bisher mit Elektromobilität haben und wie ihre Vorstellungen und Wünsche bezüglich zukünftiger Gestaltungen sind.


Im Rahmen der Erstellung des Elektromobilitätskonzeptes wird eine Bürgerbefragung von PwC durchgeführt. Die Befragung dient dazu, die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger bei dem neuen Konzept zu berücksichtigen. Die Antworten werden selbstverständlich anonym und streng vertraulich behandelt. Die Beantwortung der Fragen dauert nur rund fünf Minuten.


Die Teilnahme an der Umfrage ist bis einschließlich 30. September 2018 möglich.


Zu der Befragung auf der Webseite des Unternehmens gelangen sie hier.

 

Wir bitten um Beteiligung, um auch für Premnitz ein realistisches Bild zu erzielen!

[zur Bürgerbefragung]

Foto zur Meldung: Bürgerbefragung zur Elektromobilität
Foto: e-Mobilität

Gläubigeraufruf

(19. 06. 2018)

Der Zweckverband Bundesgartenschau 2015 Havelregion ist gemäß § 26 der Verbandssatzung mit Ablauf des 31 . Dezember 2016 aufgelöst worden.
Etwaige Gläubigerinnen und Gläubiger des Zweckverbandes Bundesgartenschau 2015 Havelregion werden hiermit gemäß § 33 Abs. 5 Satz 3 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens bis zum 30.09.2018 bei der

 

Technische Werke Brandenburg an der Havel GmbH
Hauptstraße 32
14776 Brandenburg an der Havel


anzumelden.

[Bundesgartenschau 2015]

Foto zur Meldung: Gläubigeraufruf
Foto: Bundesgartenschau 2015

Bekanntmachungsanordnung - Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Industriegebiet IV" der Stadt Premnitz

(05. 06. 2018)

Die Stadtverordnetenversammlung Prernnitz hat den Bebauungsplan Nr. 14 "Industriegebiet IV" am 09.06.2016 mit Beschluss Nr.: 116-09/16 in öffentlicher Sitzung als Satzung
beschlossen. 

Der Geltungsbereich ist der beigefügten Darstellung zu entnehmen.


Die Satzung wird bekannt gemacht.


Der Bebauungsplan tritt rückwirkend zum 30.06.2016 in Kraft.
Der Bebauungsplan (Planzeichnung) liegt mit der Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung im Fachbereich III der Stadt Prernnitz, Gerhart-Hauptmann-Straße 3,14727 Prernnitz, während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht bereit. Über seinen Inhalt kann Auskunft verlangt werden.


Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 des Baugesetzbuches bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften nur beachtlich sind,
wenn sie innerhalb von 1 Jahr (§ 215 Abs. 1 Baugesetzbuch) seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind.


Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 Baugesetzbuch über das fristgerechte Geltendmachen etwaiger Entschädigungsansprüche bei Eingriffen dieses Bebauungsplanes in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen solcher Ansprüche wird hingewiesen.

[Download]

[Bekanntmachungen der Stadt Premnitz]

Foto zur Meldung: Bekanntmachungsanordnung - Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Industriegebiet IV" der Stadt Premnitz
Foto: Bekanntmachung

Bekanntmachungsanordnung - Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 9 "Viskose" der Stadt Premnitz

(04. 06. 2018)

Die Stadtverordnetenversammlung Premnitz hat den Bebauungsplan Nr. 9 "Viskose" am
09.06.2016 mit Beschluss Nr.: 118-09/16 in öffentlicher Sitzung als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich ist der beigefügten Darstellung zu entnehmen.
Die Satzung wird bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan tritt rückwirkend zum 27.06.2016 in Kraft.
Der Bebauungsplan (Planzeichnung) liegt mit der Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung im Fachbereich III der Stadt Premnitz, Gerhart-Hauptmann-Straße 3, 14727 Premnitz, während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht bereit.
Über seinen Inhalt kann Auskunft verlangt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 des Baugesetzbuches bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften nur beachtlich sind,
wenn sie innerhalb von 1 Jahr (§ 215 Abs. 1 Baugesetzbuch) seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll,ist darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 Baugesetzbuch über das fristgerechte Geltendmachen etwaiger Entschädigungsansprüche bei Eingriffen dieses Bebauungsplanes in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen solcher Ansprüche wird hingewiesen.

[Bekanntmachungsanordnung Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 9]

[Bekanntmachungen der Stadt Premnitz]

Foto zur Meldung: Bekanntmachungsanordnung - Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 9 "Viskose" der Stadt Premnitz
Foto: Bekanntmachung

Informationen zur neuen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)

(17. 05. 2018)

Information
gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung
für meldepflichtige Personen


Vorbemerkung


Wer eine Wohnung bezieht, ist grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz - BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden (§ 17 Absatz 2 BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer Einzugsmeldungen nicht, nicht richtig oder verspätet abgibt, sich nicht oder verspätet abmeldet oder eine Mitwirkungspflicht verletzt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.


1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
Stadt Premnitz
Einwohnermeldewesen

Gerhart-Hauptmann-Str. 3
14727 Premnitz
Telefon : 03386 / 259 - 260
E-Mail : ewo@premnitz.de


2. Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz:
Frau Manuela Neubert
Stadt Premnitz
Gerhart-Hauptmann-Str. 3
14727 Premnitz
E-Mail: datenschutz@premnitz.de
Telefon: 03386 / 259 – 130


3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Meldebehörde hat nach § 2 Absatz 1 BMG personenbezogene Daten über die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Die in den Melderegistern gespeicherten personenbezogenen Daten werden von der Meldebehörde genutzt, um nach Maßgabe der Vorschriften über Melderegisterauskünfte (§§ 44 ff. BMG) und Datenübermittlungen (§§ 33 ff. BMG) den berechtigten Informationsbedürfnissen sowohl nicht-öffentlicher Stellen und Privatpersonen als auch öffentlicher Stellen Rechnung zu tragen sowie bei der Durchführung von Aufgaben anderer öffentlicher Stellen mitzuwirken (§ 2 Absatz 3 BMG). Zu bestimmten Anlässen erfolgen regelmäßige Datenübermittlungen (§§ 36, 43 BMG; 1. und 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung) an andere öffentliche Stellen sowie nach § 42 BMG an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Darüber hinausgehende, auch regelmäßige Datenübermittlungen erfolgen aufgrund der Bestimmung durch Bundes- oder Landesrecht, in dem die jeweiligen zugrunde liegenden Anlässe und Zwecke der Datenübermittlung, die Empfänger und die zu übermittelnden Daten benannt werden.


4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
a) Die Meldebehörde darf an andere öffentliche Stellen im Inland (siehe § 2 Bundesdatenschutzgesetz), öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften und den Suchdienste aus dem Melderegister Daten übermitteln, oder Daten innerhalb der Verwaltungseinheit (Gemeinde) weitergeben, soweit dies zur Erfüllung ihrer eigenen oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben erforderlich ist.
b) Privatpersonen und nicht-öffentliche Stellen erhalten auf Antrag eine gebührenpflichtige Auskunft über einzelne personenbezogene Daten unter der Voraussetzung, dass die betroffene Person von der Meldebehörde aufgrund der Angaben des Antragstellers eindeutig identifiziert werden kann. Über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen kann Privatpersonen und nicht-öffentlichen Stellen auf Antrag Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer Gruppe (z.B. ein bestimmter Geburtsjahrgang) und über bestimmte personenbezogene Daten erteilt werden, wenn ein öffentliches Interesse festgestellt werden kann.
Ausländische Stellen außerhalb der Europäischen Union werden nicht-öffentlichen Stellen gleichgesetzt.
c) Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene Meldedaten erhalten.
d) Mandatsträger, Presse und Rundfunk dürfen bei Alters- und Ehejubiläen die mit diesem besonderen Zweck in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Daten erhalten.
e) Adressbuchverlage dürfen zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern lediglich einzelne abschließend aufgezählte Daten aller volljährigen Einwohner von der Meldebehörde erhalten.
f) Der Wohnungseigentümer/ Wohnungsgeber hat einen Anspruch auf Auskunft über die in seiner Wohnung gemeldeten Einwohner, soweit er ein rechtliches Interesse glaubhaft macht. Er kann sich darüber hinaus durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die Person, deren Einzug er bestätigt hat, bei der Meldebehörde angemeldet hat.
g) An öffentliche Stellen in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie an Organe und Einrichtungen der Europäischen Union oder der Europäischen Atomgemeinschaft ist eine Datenübermittlung im Rahmen von Tätigkeiten, die ganz oder teilweise in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union fallen, zulässig, soweit dies zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Meldebehörde oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden öffentlichen Aufgaben erforderlich ist. Voraussetzung für die Übermittlung innerhalb des EWR ist, dass die EWR-Staaten den Inhalt der Datenschutz-Grundverordnung übernehmen.


5. Dauer der Speicherung
Nach dem Wegzug oder Tod des Einwohners hat die Meldebehörde alle Daten, die nicht der Feststellung der Identität und dem Nachweis der Wohnung dienen sowie nicht für Wahl- und Lohnsteuerzwecke oder zur Durchführung von staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren erforderlich sind, unverzüglich zu löschen. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Wegzug oder Tod des Einwohners werden die zur Erfüllung der Aufgaben der Meldebehörden gespeicherten Daten für die Dauer von 50 Jahren aufbewahrt und durch technische und organisatorische Maßnahmen gesichert. Während dieser Zeit dürfen die Daten mit Ausnahme des Familiennamens und der Vornamen sowie früheren Namen, des Geburtsdatums, des Geburtsortes sowie bei Geburt im Ausland auch des Staates, der derzeitigen und früheren Anschriften, des Auszugsdatums sowie des Sterbedatums, des Sterbeortes sowie bei Versterben im Ausland auch des Staates nicht mehr verarbeitet werden. Für die in § 13 Abs. 2 Satz 3 BMG bestimmten Fälle gilt das Verbot der Verarbeitung nicht. Für bestimmte Daten gelten nach § 14 Absatz 2 BMG kürzere Löschungsfristen.


6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DS-GVO).
Nähere Informationen zum Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz können den Hinweisen auf dem Meldeschein entnommen werden.


7. Widerrufsrecht bei Einwilligungen
Die Übermittlung personenbezogener Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels ist nur zulässig, wenn die betroffene Person eingewilligt hat (Artikel 6 Absatz 1 lit. a DS-GVO). Die Einwilligung kann nach Artikel 7 Absatz 3 DS-GVO jederzeit gegenüber der Stelle widerrufen werden, gegenüber der die Einwilligung zuvor erteilt wurde.


8. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

 

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht

Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Telefon: 033203/356-0
Telefax: 033203/356-49
E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de

 

 

weitere Informationen finden Sie unter der Datenschutzerklärung der Stadt Premnitz.

 

[Datenschutzerklärung der Stadt Premnitz]

Foto zur Meldung: Informationen zur neuen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
Foto: Informationen zur neuen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)

Datenschutzerklärung der Stadt Premnitz zur neuen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)

(16. 05. 2018)

Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserer Stadt. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für die Stadt Premnitz. Eine Nutzung der Internetseiten der Stadt Premnitz ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Dienstleistungen der Stadt Premnitz über unsere Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die Stadt Premnitz geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unsere Stadt die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt.

Die Stadt Premnitz hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln.


1. Begriffsbestimmungen

Die Datenschutzerklärung der Stadt Premnitz beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwendet wurden. Unsere Datenschutzerklärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für unsere Bürger und Geschäftspartner einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern.

Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:

  • a) personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

  • b) betroffene Person

Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden.

  • c) Verarbeitung

Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

  • d) Einschränkung der Verarbeitung

Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.

  • e) Profiling

Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

  • f) Pseudonymisierung

Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

  • g) Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher

Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.

  • h) Auftragsverarbeiter

Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

  • i) Empfänger

Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.

  • j) Dritter

Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.

  • k) Einwilligung

Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.


2. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die:

Stadt Premnitz

Gerhart-Hauptmann-Str. 3

14727 Premnitz

Deutschland

Tel.: 03386259252

E-Mail: stadt@premnitz.de

Website: www.premnitz.de


3. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten

Der Datenschutzbeauftragte des für die Verarbeitung Verantwortlichen ist:

Frau Manuela Neubert

 

Stadt Premnitz

Gerhart-Hauptmann-Str. 3

14727 Premnitz

Deutschland

Tel.: 03386/2590

E-Mail: datenschutz@premnitz.de

Website: www.premnitz.de

Jede betroffene Person kann sich jederzeit bei allen Fragen und Anregungen zum Datenschutz direkt an unseren Datenschutzbeauftragten wenden.


4. Cookies

Die Internetseiten der Stadt Premnitz verwenden Cookies. Cookies sind Textdateien, welche über einen Internetbrowser auf einem Computersystem abgelegt und gespeichert werden.

Zahlreiche Internetseiten und Server verwenden Cookies. Viele Cookies enthalten eine sogenannte Cookie-ID. Eine Cookie-ID ist eine eindeutige Kennung des Cookies. Sie besteht aus einer Zeichenfolge, durch welche Internetseiten und Server dem konkreten Internetbrowser zugeordnet werden können, in dem das Cookie gespeichert wurde. Dies ermöglicht es den besuchten Internetseiten und Servern, den individuellen Browser der betroffenen Person von anderen Internetbrowsern, die andere Cookies enthalten, zu unterscheiden. Ein bestimmter Internetbrowser kann über die eindeutige Cookie-ID wiedererkannt und identifiziert werden.

Durch den Einsatz von Cookies kann die Stadt Premnitz den Nutzern dieser Internetseite nutzerfreundlichere Services bereitstellen, die ohne die Cookie-Setzung nicht möglich wären.

Mittels eines Cookies können die Informationen und Angebote auf unserer Internetseite im Sinne des Benutzers optimiert werden. Cookies ermöglichen uns, wie bereits erwähnt, die Benutzer unserer Internetseite wiederzuerkennen. Zweck dieser Wiedererkennung ist es, den Nutzern die Verwendung unserer Internetseite zu erleichtern. Der Benutzer einer Internetseite, die Cookies verwendet, muss beispielsweise nicht bei jedem Besuch der Internetseite erneut seine Zugangsdaten eingeben, weil dies von der Internetseite und dem auf dem Computersystem des Benutzers abgelegten Cookie übernommen wird. Ein weiteres Beispiel ist das Cookie eines Warenkorbes im Online-Shop. Der Online-Shop merkt sich die Artikel, die ein Kunde in den virtuellen Warenkorb gelegt hat, über ein Cookie.

Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Ferner können bereits gesetzte Cookies jederzeit über einen Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden. Dies ist in allen gängigen Internetbrowsern möglich. Deaktiviert die betroffene Person die Setzung von Cookies in dem genutzten Internetbrowser, sind unter Umständen nicht alle Funktionen unserer Internetseite vollumfänglich nutzbar.


5. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen

    (Server-Logfiles)

Die Internetseite der Stadt Premnitz erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die (1) verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen.

Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen zieht die Stadt Premnitz keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch die Stadt Premnitz daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in der Stadt Premnitz zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.


6. Abonnement unseres Newsletters

Auf der Internetseite der Stadt Premnitz wird den Benutzern die Möglichkeit eingeräumt, den Newsletter der Stadt Premnitz zu abonnieren. Welche personenbezogenen Daten bei der Bestellung des Newsletters an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt werden, ergibt sich aus der hierzu verwendeten Eingabemaske.

Die Stadt Premnitz informiert ihre Bürger und Geschäftspartner in regelmäßigen Abständen im Wege eines Newsletters über Angebote der Stadt. Der Newsletter der Stadt Premnitz kann von der betroffenen Person grundsätzlich nur dann empfangen werden, wenn (1) die betroffene Person über eine gültige E-Mail-Adresse verfügt und (2) die betroffene Person sich für den Newsletterversand registriert. An die von einer betroffenen Person erstmalig für den Newsletterversand eingetragene E-Mail-Adresse wird aus rechtlichen Gründen eine Bestätigungsmail im Double-Opt-In-Verfahren versendet. Diese Bestätigungsmail dient der Überprüfung, ob der Inhaber der E-Mail-Adresse als betroffene Person den Empfang des Newsletters autorisiert hat.

Bei der Anmeldung zum Newsletter speichern wir ferner die vom Internet-Service-Provider (ISP) vergebene IP-Adresse des von der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Anmeldung verwendeten Computersystems sowie das Datum und die Uhrzeit der Anmeldung. Die Erhebung dieser Daten ist erforderlich, um den(möglichen) Missbrauch der E-Mail-Adresse einer betroffenen Person zu einem späteren Zeitpunkt nachvollziehen zu können und dient deshalb der rechtlichen Absicherung des für die Verarbeitung Verantwortlichen.

Die im Rahmen einer Anmeldung zum Newsletter erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Versand unseres Newsletters verwendet. Ferner könnten Abonnenten des Newsletters per E-Mail informiert werden, sofern dies für den Betrieb des Newsletter-Dienstes oder eine diesbezügliche Registrierung erforderlich ist, wie dies im Falle von Änderungen am Newsletterangebot oder bei der Veränderung der technischen Gegebenheiten der Fall sein könnte. Es erfolgt keine Weitergabe der im Rahmen des Newsletter-Dienstes erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte. Das Abonnement unseres Newsletters kann durch die betroffene Person jederzeit gekündigt werden. Die Einwilligung in die Speicherung personenbezogener Daten, die die betroffene Person uns für den Newsletterversand erteilt hat, kann jederzeit widerrufen werden. Zum Zwecke des Widerrufs der Einwilligung findet sich in jedem Newsletter ein entsprechender Link. Ferner besteht die Möglichkeit, sich jederzeit auch direkt auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen vom Newsletterversand abzumelden oder dies dem für die Verarbeitung Verantwortlichen auf andere Weise mitzuteilen.


7. Newsletter-Tracking

Die Newsletter der Stadt Premnitz enthalten sogenannte Zählpixel. Ein Zählpixel ist eine Miniaturgrafik, die in solche E-Mails eingebettet wird, welche im HTML-Format versendet werden, um eine Logdatei-Aufzeichnung und eine Logdatei-Analyse zu ermöglichen. Dadurch kann eine statistische Auswertung des Erfolges oder Misserfolges von Online-Marketing-Kampagnen durchgeführt werden. Anhand des eingebetteten Zählpixels kann die Stadt Premnitz erkennen, ob und wann eine E-Mail von einer betroffenen Person geöffnet wurde und welche in der E-Mail befindlichen Links von der betroffenen Person aufgerufen wurden.

Solche über die in den Newslettern enthaltenen Zählpixel erhobenen personenbezogenen Daten, werden von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen gespeichert und ausgewertet, um den Newsletterversand zu optimieren und den Inhalt zukünftiger Newsletter noch besser den Interessen der betroffenen Person anzupassen. Diese personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Betroffene Personen sind jederzeit berechtigt, die diesbezügliche gesonderte, über das Double-Opt-In-Verfahren abgegebene Einwilligungserklärung zu widerrufen. Nach einem Widerruf werden diese personenbezogenen Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen gelöscht. Eine Abmeldung vom Erhalt des Newsletters deutet die Stadt Premnitz automatisch als Widerruf.


8. Kontaktmöglichkeit über die Internetseite

Die Internetseite der Stadt Premnitz enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserer Stadt sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.


9. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten

Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.

Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.


10. Rechte der betroffenen Person

  • a) Recht auf Bestätigung

Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • b) Recht auf Auskunft

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:

    • die Verarbeitungszwecke
    • die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
    • die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
    • falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
    • das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
    • das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
    • wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
    • das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person

Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.

Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • c) Recht auf Berichtigung

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.

Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:

    • Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
    • Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
    • Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
    • Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
    • Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
    • Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.

Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der Stadt Premnitz gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Premnitz oder ein anderer Mitarbeiter wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.

Wurden die personenbezogenen Daten von der Stadt Premnitz öffentlich gemacht und sind Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO und zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft die Stadt Premnitz unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Premnitz oder ein anderer Mitarbeiter wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.

  • e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

    • Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
    • Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
    • Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    • Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der Stadt Premnitz gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Premnitz oder ein anderer Mitarbeiter wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.

  • f) Recht auf Datenübertragbarkeit

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.

Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.

Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an den von der Stadt Premnitz bestellten Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter wenden.

  • g) Recht auf Widerspruch

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

Die Stadt Premnitz verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Verarbeitet die Stadt Premnitz personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der Stadt Premnitz der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die Stadt Premnitz die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.

Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der Stadt Premnitz zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.

Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Premnitz oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

  • h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.

Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die Stadt Premnitz angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.

Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.


11. Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren

Der für die Verarbeitung Verantwortliche erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein auf der Internetseite befindliches Webformular, an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt. Schließt der für die Verarbeitung Verantwortliche einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).


12. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Facebook

Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten des Unternehmens Facebook integriert. Facebook ist ein soziales Netzwerk.

Ein soziales Netzwerk ist ein im Internet betriebener sozialer Treffpunkt, eine Online-Gemeinschaft, die es den Nutzern in der Regel ermöglicht, untereinander zu kommunizieren und im virtuellen Raum zu interagieren. Ein soziales Netzwerk kann als Plattform zum Austausch von Meinungen und Erfahrungen dienen oder ermöglicht es der Internetgemeinschaft, persönliche oder unternehmensbezogene Informationen bereitzustellen. Facebook ermöglicht den Nutzern des sozialen Netzwerkes unter anderem die Erstellung von privaten Profilen, den Upload von Fotos und eine Vernetzung über Freundschaftsanfragen.

Betreibergesellschaft von Facebook ist die Facebook, Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, CA 94025, USA. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlicher ist, wenn eine betroffene Person außerhalb der USA oder Kanada lebt, die Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Ireland.

Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Facebook-Komponente (Facebook-Plug-In) integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Facebook-Komponente veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden Facebook-Komponente von Facebook herunterzuladen. Eine Gesamtübersicht über alle Facebook-Plug-Ins kann unter https://developers.facebook.com/docs/plugins/?locale=de_DE abgerufen werden. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Facebook Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite durch die betroffene Person besucht wird.

Sofern die betroffene Person gleichzeitig bei Facebook eingeloggt ist, erkennt Facebook mit jedem Aufruf unserer Internetseite durch die betroffene Person und während der gesamten Dauer des jeweiligen Aufenthaltes auf unserer Internetseite, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite die betroffene Person besucht. Diese Informationen werden durch die Facebook-Komponente gesammelt und durch Facebook dem jeweiligen Facebook-Account der betroffenen Person zugeordnet. Betätigt die betroffene Person einen der auf unserer Internetseite integrierten Facebook-Buttons, beispielsweise den „Gefällt mir“-Button, oder gibt die betroffene Person einen Kommentar ab, ordnet Facebook diese Information dem persönlichen Facebook-Benutzerkonto der betroffenen Person zu und speichert diese personenbezogenen Daten.

Facebook erhält über die Facebook-Komponente immer dann eine Information darüber, dass die betroffene Person unsere Internetseite besucht hat, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt des Aufrufs unserer Internetseite gleichzeitig bei Facebook eingeloggt ist; dies findet unabhängig davon statt, ob die betroffene Person die Facebook-Komponente anklickt oder nicht. Ist eine derartige Übermittlung dieser Informationen an Facebook von der betroffenen Person nicht gewollt, kann diese die Übermittlung dadurch verhindern, dass sie sich vor einem Aufruf unserer Internetseite aus ihrem Facebook-Account ausloggt.

Die von Facebook veröffentlichte Datenrichtlinie, die unter https://de-de.facebook.com/about/privacy/ abrufbar ist, gibt Aufschluss über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Facebook. Ferner wird dort erläutert, welche Einstellungsmöglichkeiten Facebook zum Schutz der Privatsphäre der betroffenen Person bietet. Zudem sind unterschiedliche Applikationen erhältlich, die es ermöglichen, eine Datenübermittlung an Facebook zu unterdrücken. Solche Applikationen können durch die betroffene Person genutzt werden, um eine Datenübermittlung an Facebook zu unterdrücken.


13. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Google Analytics (mit Anonymisierungsfunktion)

Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite die Komponente Google Analytics (mit Anonymisierungsfunktion) integriert. Google Analytics ist ein Web-Analyse-Dienst. Web-Analyse ist die Erhebung, Sammlung und Auswertung von Daten über das Verhalten von Besuchern von Internetseiten. Ein Web-Analyse-Dienst erfasst unter anderem Daten darüber, von welcher Internetseite eine betroffene Person auf eine Internetseite gekommen ist (sogenannte Referrer), auf welche Unterseiten der Internetseite zugegriffen oder wie oft und für welche Verweildauer eine Unterseite betrachtet wurde. Eine Web-Analyse wird überwiegend zur Optimierung einer Internetseite und zur Kosten-Nutzen-Analyse von Internetwerbung eingesetzt.

Betreibergesellschaft der Google-Analytics-Komponente ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Pkwy, Mountain View, CA 94043-1351, USA.

Der für die Verarbeitung Verantwortliche verwendet für die Web-Analyse über Google Analytics den Zusatz "_gat._anonymizeIp". Mittels dieses Zusatzes wird die IP-Adresse des Internetanschlusses der betroffenen Person von Google gekürzt und anonymisiert, wenn der Zugriff auf unsere Internetseiten aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfolgt.

Der Zweck der Google-Analytics-Komponente ist die Analyse der Besucherströme auf unserer Internetseite. Google nutzt die gewonnenen Daten und Informationen unter anderem dazu, die Nutzung unserer Internetseite auszuwerten, um für uns Online-Reports, welche die Aktivitäten auf unseren Internetseiten aufzeigen, zusammenzustellen, und um weitere mit der Nutzung unserer Internetseite in Verbindung stehende Dienstleistungen zu erbringen.

Google Analytics setzt ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person. Was Cookies sind, wurde oben bereits erläutert. Mit Setzung des Cookies wird Google eine Analyse der Benutzung unserer Internetseite ermöglicht. Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Google-Analytics-Komponente integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Google-Analytics-Komponente veranlasst, Daten zum Zwecke der Online-Analyse an Google zu übermitteln. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Google Kenntnis über personenbezogene Daten, wie der IP-Adresse der betroffenen Person, die Google unter anderem dazu dienen, die Herkunft der Besucher und Klicks nachzuvollziehen und in der Folge Provisionsabrechnungen zu ermöglichen.

Mittels des Cookies werden personenbezogene Informationen, beispielsweise die Zugriffszeit, der Ort, von welchem ein Zugriff ausging und die Häufigkeit der Besuche unserer Internetseite durch die betroffene Person, gespeichert. Bei jedem Besuch unserer Internetseiten werden diese personenbezogenen Daten, einschließlich der IP-Adresse des von der betroffenen Person genutzten Internetanschlusses, an Google in den Vereinigten Staaten von Amerika übertragen. Diese personenbezogenen Daten werden durch Google in den Vereinigten Staaten von Amerika gespeichert. Google gibt diese über das technische Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten unter Umständen an Dritte weiter.

Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite, wie oben bereits dargestellt, jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Eine solche Einstellung des genutzten Internetbrowsers würde auch verhindern, dass Google ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person setzt. Zudem kann ein von Google Analytics bereits gesetzter Cookie jederzeit über den Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden.

Ferner besteht für die betroffene Person die Möglichkeit, einer Erfassung der durch Google Analytics erzeugten, auf eine Nutzung dieser Internetseite bezogenen Daten sowie der Verarbeitung dieser Daten durch Google zu widersprechen und eine solche zu verhindern. Hierzu muss die betroffene Person ein Browser-Add-On unter dem Link https://tools.google.com/dlpage/gaoptout herunterladen und installieren. Dieses Browser-Add-On teilt Google Analytics über JavaScript mit, dass keine Daten und Informationen zu den Besuchen von Internetseiten an Google Analytics übermittelt werden dürfen. Die Installation des Browser-Add-Ons wird von Google als Widerspruch gewertet. Wird das informationstechnologische System der betroffenen Person zu einem späteren Zeitpunkt gelöscht, formatiert oder neu installiert, muss durch die betroffene Person eine erneute Installation des Browser-Add-Ons erfolgen, um Google Analytics zu deaktivieren. Sofern das Browser-Add-On durch die betroffene Person oder einer anderen Person, die ihrem Machtbereich zuzurechnen ist, deinstalliert oder deaktiviert wird, besteht die Möglichkeit der Neuinstallation oder der erneuten Aktivierung des Browser-Add-Ons.

Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von Google können unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ und unter http://www.google.com/analytics/terms/de.html abgerufen werden. Google Analytics wird unter diesem Link https://www.google.com/intl/de_de/analytics/ genauer erläutert.


14. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Google+

Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite als Komponente die Google+ Schaltfläche integriert. Google+ ist ein sogenanntes soziales Netzwerk. Ein soziales Netzwerk ist ein im Internet betriebener sozialer Treffpunkt, eine Online-Gemeinschaft, die es den Nutzern in der Regel ermöglicht, untereinander zu kommunizieren und im virtuellen Raum zu interagieren. Ein soziales Netzwerk kann als Plattform zum Austausch von Meinungen und Erfahrungen dienen oder ermöglicht es der Internetgemeinschaft, persönliche oder unternehmensbezogene Informationen bereitzustellen. Google+ ermöglicht den Nutzern des sozialen Netzwerkes unter anderem die Erstellung von privaten Profilen, den Upload von Fotos und eine Vernetzung über Freundschaftsanfragen.

Betreibergesellschaft von Google+ ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Pkwy, Mountain View, CA 94043-1351, USA.

Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Google+ Schaltfläche integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Google+ Schaltfläche veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden Google+ Schaltfläche von Google herunterzuladen. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Google Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite durch die betroffene Person besucht wird. Genauere Informationen zu Google+ sind unter https://developers.google.com/+/ abrufbar.

Sofern die betroffene Person gleichzeitig bei Google+ eingeloggt ist, erkennt Google mit jedem Aufruf unserer Internetseite durch die betroffene Person und während der gesamten Dauer des jeweiligen Aufenthaltes auf unserer Internetseite, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite die betroffene Person besucht. Diese Informationen werden durch die Google+ Schaltfläche gesammelt und durch Google dem jeweiligen Google+-Account der betroffenen Person zugeordnet.

Betätigt die betroffene Person einen der auf unserer Internetseite integrierten Google+-Buttons und gibt damit eine Google+1 Empfehlung ab, ordnet Google diese Information dem persönlichen Google+-Benutzerkonto der betroffenen Person zu und speichert diese personenbezogenen Daten. Google speichert die Google+1-Empfehlung der betroffenen Person und macht diese in Übereinstimmung mit den von der betroffenen Person diesbezüglich akzeptierten Bedingungen öffentlich zugänglich. Eine von der betroffenen Person auf dieser Internetseite abgegebene Google+1-Empfehlung wird in der Folge zusammen mit anderen personenbezogenen Daten, wie dem Namen des von der betroffenen Person genutzten Google+1-Accounts und dem in diesem hinterlegten Foto in anderen Google-Diensten, beispielsweise den Suchmaschinenergebnissen der Google-Suchmaschine, dem Google-Konto der betroffenen Person oder an sonstigen Stellen, beispielsweise auf Internetseiten oder im Zusammenhang mit Werbeanzeigen, gespeichert und verarbeitet. Ferner ist Google in der Lage, den Besuch auf dieser Internetseite mit anderen bei Google gespeicherten personenbezogenen Daten zu verknüpfen. Google zeichnet diese personenbezogenen Informationen ferner mit dem Zweck auf, die unterschiedlichen Dienste von Google zu verbessern oder zu optimieren.

Google erhält über die Google+-Schaltfläche immer dann eine Information darüber, dass die betroffene Person unsere Internetseite besucht hat, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt des Aufrufs unserer Internetseite gleichzeitig bei Google+ eingeloggt ist; dies findet unabhängig davon statt, ob die betroffene Person die Google+-Schaltfläche anklickt oder nicht.

Ist eine Übermittlung personenbezogener Daten an Google von der betroffenen Person nicht gewollt, kann diese eine solche Übermittlung dadurch verhindern, dass sie sich vor einem Aufruf unserer Internetseite aus ihrem Google+-Account ausloggt.

Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von Google können unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ abgerufen werden. Weitere Hinweise von Google zur Google+1-Schaltfläche können unter https://developers.google.com/+/web/buttons-policy abgerufen werden.


15. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Instagram

Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten des Dienstes Instagram integriert. Instagram ist ein Dienst, der als audiovisuelle Plattform zu qualifizieren ist und den Nutzern das Teilen von Fotos und Videos und zudem eine Weiterverbreitung solcher Daten in anderen sozialen Netzwerken ermöglicht.

Betreibergesellschaft der Dienste von Instagram ist die Instagram LLC, 1 Hacker Way, Building 14 First Floor, Menlo Park, CA, USA.

Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Instagram-Komponente (Insta-Button) integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Instagram-Komponente veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden Komponente von Instagram herunterzuladen. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Instagram Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite durch die betroffene Person besucht wird.

Sofern die betroffene Person gleichzeitig bei Instagram eingeloggt ist, erkennt Instagram mit jedem Aufruf unserer Internetseite durch die betroffene Person und während der gesamten Dauer des jeweiligen Aufenthaltes auf unserer Internetseite, welche konkrete Unterseite die betroffene Person besucht. Diese Informationen werden durch die Instagram-Komponente gesammelt und durch Instagram dem jeweiligen Instagram-Account der betroffenen Person zugeordnet. Betätigt die betroffene Person einen der auf unserer Internetseite integrierten Instagram-Buttons, werden die damit übertragenen Daten und Informationen dem persönlichen Instagram-Benutzerkonto der betroffenen Person zugeordnet und von Instagram gespeichert und verarbeitet.

Instagram erhält über die Instagram-Komponente immer dann eine Information darüber, dass die betroffene Person unsere Internetseite besucht hat, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt des Aufrufs unserer Internetseite gleichzeitig bei Instagram eingeloggt ist; dies findet unabhängig davon statt, ob die betroffene Person die Instagram-Komponente anklickt oder nicht. Ist eine derartige Übermittlung dieser Informationen an Instagram von der betroffenen Person nicht gewollt, kann diese die Übermittlung dadurch verhindern, dass sie sich vor einem Aufruf unserer Internetseite aus ihrem Instagram-Account ausloggt.

Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von Instagram können unter https://help.instagram.com/155833707900388 und https://www.instagram.com/about/legal/privacy/ abgerufen werden.


16. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Twitter

Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten von Twitter integriert. Twitter ist ein multilingualer öffentlich zugänglicher Mikroblogging-Dienst, auf welchem die Nutzer sogenannte Tweets, also Kurznachrichten, die auf 140 Zeichen begrenzt sind, veröffentlichen und verbreiten können. Diese Kurznachrichten sind für jedermann, also auch für nicht bei Twitter angemeldete Personen abrufbar. Die Tweets werden aber auch den sogenannten Followern des jeweiligen Nutzers angezeigt. Follower sind andere Twitter-Nutzer, die den Tweets eines Nutzers folgen. Ferner ermöglicht Twitter über Hashtags, Verlinkungen oder Retweets die Ansprache eines breiten Publikums.

Betreibergesellschaft von Twitter ist die Twitter, Inc., 1355 Market Street, Suite 900, San Francisco, CA 94103, USA.

Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Twitter-Komponente (Twitter-Button) integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Twitter-Komponente veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden Twitter-Komponente von Twitter herunterzuladen. Weitere Informationen zu den Twitter-Buttons sind unter https://about.twitter.com/de/resources/buttons abrufbar. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Twitter Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite durch die betroffene Person besucht wird. Zweck der Integration der Twitter-Komponente ist es, unseren Nutzern eine Weiterverbreitung der Inhalte diese Internetseite zu ermöglichen, diese Internetseite in der digitalen Welt bekannt zu machen und unsere Besucherzahlen zu erhöhen.

Sofern die betroffene Person gleichzeitig bei Twitter eingeloggt ist, erkennt Twitter mit jedem Aufruf unserer Internetseite durch die betroffene Person und während der gesamten Dauer des jeweiligen Aufenthaltes auf unserer Internetseite, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite die betroffene Person besucht. Diese Informationen werden durch die Twitter-Komponente gesammelt und durch Twitter dem jeweiligen Twitter-Account der betroffenen Person zugeordnet. Betätigt die betroffene Person einen der auf unserer Internetseite integrierten Twitter-Buttons, werden die damit übertragenen Daten und Informationen dem persönlichen Twitter-Benutzerkonto der betroffenen Person zugeordnet und von Twitter gespeichert und verarbeitet.

Twitter erhält über die Twitter-Komponente immer dann eine Information darüber, dass die betroffene Person unsere Internetseite besucht hat, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt des Aufrufs unserer Internetseite gleichzeitig bei Twitter eingeloggt ist; dies findet unabhängig davon statt, ob die betroffene Person die Twitter-Komponente anklickt oder nicht. Ist eine derartige Übermittlung dieser Informationen an Twitter von der betroffenen Person nicht gewollt, kann diese die Übermittlung dadurch verhindern, dass sie sich vor einem Aufruf unserer Internetseite aus ihrem Twitter-Account ausloggt.

Die geltenden Datenschutzbestimmungen von Twitter sind unter https://twitter.com/privacy?lang=de abrufbar.


17. Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Art. 6 I lit. a DS-GVO dient der Stadt Premnitz als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt der Stadt Premnitz einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses der Stadt Premnitz oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).


18. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden

Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter.


19. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden

Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.


20. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung

Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn die Stadt Premnitz mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Unser Datenschutzbeauftragter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.

[Datenschutzerklärung der Stadt Premnitz]

Foto zur Meldung: Datenschutzerklärung der Stadt Premnitz zur neuen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
Foto: Datenschutzerklärung der Stadt Premnitz zur neuen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)

Bekanntmachung

(08. 05. 2018)

Bekanntmachung
über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste


- Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Premnitz für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Rathenow und den Strafkammern des Landgerichts Potsdam -


1. Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 22.03.2018 den Beschluss über die Vorschlagliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Rathenow und den Strafkammern des Landgerichts Potsdam gefasst.

 

Die Vorschlagliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom


                              14.05.2018 bis 20.05.2018


zu jedermanns Einsicht im Bürgerservice des Rathauses der Stadt Premnitz, Gerhart-Hauptmann Str. 3, 14727 Premnitz zu folgenden Zeiten aus:

 

Montag           09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag         09.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch        09.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag    09.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag             09.00 – 12.00 Uhr

 

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Stadt Premnitz, Gerhart-Hauptmann Straße 3 in 14727 Premnitz Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

[Auflegung Vorschlagsliste Schöffenwahl]

[Auszug Gesetzestext GVG]

[Bekanntmachungen der Stadt Premnitz]

Foto zur Meldung: Bekanntmachung
Foto: Bekanntmachung

Sie suchen ein Baugrundstück im idyllischen Havelland?

(11. 04. 2018)

Die Stadt Premnitz bietet Bauinteressenten durch den Verkauf teilerschlossener Grundstücke (Wasser und Abwasser) die Möglichkeit zum schnellen Verwirklichen ihrer Eigenheimwünsche.

 

Hier erhalten Sie nähere Informationen

[Immobilien der Stadt Premnitz]

Foto zur Meldung: Sie suchen ein Baugrundstück im idyllischen Havelland?
Foto: Bauland zu verkaufen

Kostenfreie Homepage-Erstellung für Premnitzer Einrichtungen

(15. 08. 2017)

Werden Sie Projektpartner!

 

Das in Kooperation mit dem Förderverein für regionale Entwicklung e.V. aus Potsdam ins Leben gerufene Förderprogramm „Premnitz vernetzt“ stellt allen öffentlichen und sozialen Einrichtungen, Vereinen, Feuerwehren und Unternehmern der Stadt in den kommenden Monaten exklusiv zehn Förderplätze zur Webseitenentwicklung zur Verfügung.

 

Das neue Förderprogramm ermöglicht die Neuerstellung einer Internetseite oder die Überarbeitung einer bereits bestehenden Homepage. So wird unkompliziert und ressourcensparend den Premnitzer Einrichtungen die Möglichkeit geboten, sich über das Kooperationsprojekt einen modernen Internetauftritt erstellen zu lassen. Mit einem einfach zu bedienenden Verwaltungsprogramm bleibt die Webseite danach immer auf dem aktuellsten Stand.

 

Dank der Projektförderung ist die Erstellung der neuen Internetseite für alle Teilnehmer aus der Stadt Premnitz kostenfrei. Lediglich die Hostinggebühren für den Speicherplatz müssen übernommen werden.

 

Mehr Informationen über das Webseiten-Förderprogramm gibt es hier oder direkt über die Internetseite des Fördervereins für regionale Entwicklung e.V. Haben Sie Interesse oder kennen Sie mögliche Interessenten? Schicken Sie uns einfach eine kurze Projektbeschreibung und Ihre Kontaktdaten per E-Mail. Oder kontaktieren Sie unsere Projektkoordinatoren und lassen sich beraten. Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0331-550 474 71 oder 0331-550 474 72 per E-Mail, gern auch unter info@azubi-projekte.de gern zur Verfügung.

 

 

 

[Interessenbekundung]

[Informationen zum Förderprogramm]

[Azubi Projekte]

[Förderverein für regionale Entwicklung]

Foto zur Meldung: Kostenfreie Homepage-Erstellung für Premnitzer Einrichtungen
Foto: Logo

Wahlhelfer zur Bundestagswahl am 24.09.2017 gesucht!

(09. 05. 2017)

Die Stadt Premnitz sucht wieder ehrenamtliche Wahlhelfer für die Wahlvorstände in den Wahllokalen. Ein Wahlvorstand setzt sich aus durchschnittlich 6 Wahlberechtigten zusammen. In Premnitz werden 7 Wahlvorstände und 1 Briefwahlvorstand gebildet.

 

Der Wahlvorstand betreut den ordnungsgemäßen Wahlablauf im Wahllokal von 8:00 bis 18:00 Uhr und stellt im Anschluss das Wahlergebnis für seinen Wahlbezirk fest.

 

Zur anerkennenden Würdigung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei der Bundestagswahl erhält die/der Vorsitzende eines Wahlvorstandes für den Wahltag 35 Euro, die übrigen Mitglieder je 25 Euro Erfrischungsgeld.

 

Wenn Sie am Wahlsonntag in einem Wahlvorstand mitmachen wollen, melden Sie bitte bei Herrn Weise unter 03386/259-134 oder m.weise@premnitz.de.

Die Haushaltssatzung für das Jahr 2017 ist online

(04. 04. 2017)

Die Haushaltssatzung für das Jahr 2017 der Stadt Premnitz ist online. Im Anhang finden Sie diese als pdf Datei.

[Haushaltssatzung 2017]

Die Stallpflicht für Geflügel ist aufgehoben!

(21. 03. 2017)

Die Stallpflicht für Geflügel der Stadt Premnitz einschließlich Döberitz und Mögelin ist ab sofort wieder aufgehoben.


Veranstaltungen

21.11.​2024
19:00 Uhr
 
22.11.​2024
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
In den Räumlichkeiten der Gemeinde St. Marien (kath. Kirche) in Premnitz wird wöchentlich eine ... [mehr]
 
23.11.​2024
13:00 Uhr – Uhr
Mal-Werkstatt
Gemeinsam mit Carolin Moldenhauer, werden zu verschiedenen Themen mit unterschiedlichsten Techniken ... [mehr]
 
23.11.​2024
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
Sie haben die Möglichkeit unsere Kirche in Döberitz zu besuchen, sei es zur Ruhe und Einkehr, zu ... [mehr]
 
25.11.​2024
 
27.11.​2024
18:00 Uhr
 
29.11.​2024
14:30 Uhr
Bastel-Werkstatt Adventsgestecke
Mit Tannengrün und Deko Materialien in gemütlicher Runde bei Kaffee und Gebäck Adventsgesteck ... [mehr]
 
29.11.​2024
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
In den Räumlichkeiten der Gemeinde St. Marien (kath. Kirche) in Premnitz wird wöchentlich eine ... [mehr]
 
30.11.​2024
14:30 Uhr
Bastel-Werkstatt Adventsgestecke
Mit Tannengrün und Deko Materialien in gemütlicher Runde bei Kaffee und Gebäck Adventsgesteck ... [mehr]
 
30.11.​2024
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
Sie haben die Möglichkeit unsere Kirche in Döberitz zu besuchen, sei es zur Ruhe und Einkehr, zu ... [mehr]
 
01.12.​2024
17:00 Uhr
Premnitzer Musiksonntag
Der erfolgreiche und beliebte Premnitzer Musiksonntag wird auch im Jahr 2024 fortgeführt. Die ... [mehr]
 
06.12.​2024
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
In den Räumlichkeiten der Gemeinde St. Marien (kath. Kirche) in Premnitz wird wöchentlich eine ... [mehr]
 
07.12.​2024
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
Sie haben die Möglichkeit unsere Kirche in Döberitz zu besuchen, sei es zur Ruhe und Einkehr, zu ... [mehr]
 
09.12.​2024
15:00 Uhr – Uhr
Trauer-Café
Sie trauern um einen lieben Menschen? Sie wünschen sich einen Ort, an dem Ihre Trauer sein darf? Wir bieten im Trauer-Café einen geschützten Raum Gelegenheit zur Begegnung die Möglichkeit, in der Gemeinschaft Trost zu erfahren Kontakt: ... [mehr]
 
12.12.​2024
18:00 Uhr
 
13.12.​2024
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
In den Räumlichkeiten der Gemeinde St. Marien (kath. Kirche) in Premnitz wird wöchentlich eine ... [mehr]
 
14.12.​2024
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
Sie haben die Möglichkeit unsere Kirche in Döberitz zu besuchen, sei es zur Ruhe und Einkehr, zu ... [mehr]
 
20.12.​2024
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
In den Räumlichkeiten der Gemeinde St. Marien (kath. Kirche) in Premnitz wird wöchentlich eine ... [mehr]
 
21.12.​2024
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
Sie haben die Möglichkeit unsere Kirche in Döberitz zu besuchen, sei es zur Ruhe und Einkehr, zu ... [mehr]
 
27.12.​2024
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
In den Räumlichkeiten der Gemeinde St. Marien (kath. Kirche) in Premnitz wird wöchentlich eine ... [mehr]
 
28.12.​2024
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
Sie haben die Möglichkeit unsere Kirche in Döberitz zu besuchen, sei es zur Ruhe und Einkehr, zu ... [mehr]
 
03.01.​2025
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
In den Räumlichkeiten der Gemeinde St. Marien (kath. Kirche) in Premnitz wird wöchentlich eine ... [mehr]
 
04.01.​2025
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
Sie haben die Möglichkeit unsere Kirche in Döberitz zu besuchen, sei es zur Ruhe und Einkehr, zu ... [mehr]
 
10.01.​2025
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
In den Räumlichkeiten der Gemeinde St. Marien (kath. Kirche) in Premnitz wird wöchentlich eine ... [mehr]
 
11.01.​2025
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
Sie haben die Möglichkeit unsere Kirche in Döberitz zu besuchen, sei es zur Ruhe und Einkehr, zu ... [mehr]
 
13.01.​2025
15:00 Uhr – Uhr
Trauer-Café
Sie trauern um einen lieben Menschen? Sie wünschen sich einen Ort, an dem Ihre Trauer sein darf? Wir bieten im Trauer-Café einen geschützten Raum Gelegenheit zur Begegnung die Möglichkeit, in der Gemeinschaft Trost zu erfahren Kontakt: ... [mehr]
 
17.01.​2025
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
In den Räumlichkeiten der Gemeinde St. Marien (kath. Kirche) in Premnitz wird wöchentlich eine ... [mehr]
 
18.01.​2025
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
Sie haben die Möglichkeit unsere Kirche in Döberitz zu besuchen, sei es zur Ruhe und Einkehr, zu ... [mehr]
 
24.01.​2025
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
In den Räumlichkeiten der Gemeinde St. Marien (kath. Kirche) in Premnitz wird wöchentlich eine ... [mehr]
 
25.01.​2025
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
Sie haben die Möglichkeit unsere Kirche in Döberitz zu besuchen, sei es zur Ruhe und Einkehr, zu ... [mehr]
 
31.01.​2025
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
In den Räumlichkeiten der Gemeinde St. Marien (kath. Kirche) in Premnitz wird wöchentlich eine ... [mehr]
 
01.02.​2025
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
Sie haben die Möglichkeit unsere Kirche in Döberitz zu besuchen, sei es zur Ruhe und Einkehr, zu ... [mehr]
 
07.02.​2025
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
In den Räumlichkeiten der Gemeinde St. Marien (kath. Kirche) in Premnitz wird wöchentlich eine ... [mehr]
 
08.02.​2025
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
Sie haben die Möglichkeit unsere Kirche in Döberitz zu besuchen, sei es zur Ruhe und Einkehr, zu ... [mehr]
 
10.02.​2025
15:00 Uhr – Uhr
Trauer-Café
Sie trauern um einen lieben Menschen? Sie wünschen sich einen Ort, an dem Ihre Trauer sein darf? Wir bieten im Trauer-Café einen geschützten Raum Gelegenheit zur Begegnung die Möglichkeit, in der Gemeinschaft Trost zu erfahren Kontakt: ... [mehr]
 
14.02.​2025
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
In den Räumlichkeiten der Gemeinde St. Marien (kath. Kirche) in Premnitz wird wöchentlich eine ... [mehr]
 
15.02.​2025
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
Sie haben die Möglichkeit unsere Kirche in Döberitz zu besuchen, sei es zur Ruhe und Einkehr, zu ... [mehr]
 
21.02.​2025
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
In den Räumlichkeiten der Gemeinde St. Marien (kath. Kirche) in Premnitz wird wöchentlich eine ... [mehr]
 
22.02.​2025
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
Sie haben die Möglichkeit unsere Kirche in Döberitz zu besuchen, sei es zur Ruhe und Einkehr, zu ... [mehr]
 
28.02.​2025
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
In den Räumlichkeiten der Gemeinde St. Marien (kath. Kirche) in Premnitz wird wöchentlich eine ... [mehr]
 
01.03.​2025
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
Sie haben die Möglichkeit unsere Kirche in Döberitz zu besuchen, sei es zur Ruhe und Einkehr, zu ... [mehr]
 
07.03.​2025
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
In den Räumlichkeiten der Gemeinde St. Marien (kath. Kirche) in Premnitz wird wöchentlich eine ... [mehr]
 
08.03.​2025
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
Sie haben die Möglichkeit unsere Kirche in Döberitz zu besuchen, sei es zur Ruhe und Einkehr, zu ... [mehr]
 
10.03.​2025
15:00 Uhr – Uhr
Trauer-Café
Sie trauern um einen lieben Menschen? Sie wünschen sich einen Ort, an dem Ihre Trauer sein darf? Wir bieten im Trauer-Café einen geschützten Raum Gelegenheit zur Begegnung die Möglichkeit, in der Gemeinschaft Trost zu erfahren Kontakt: ... [mehr]
 
14.03.​2025
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
In den Räumlichkeiten der Gemeinde St. Marien (kath. Kirche) in Premnitz wird wöchentlich eine ... [mehr]
 
15.03.​2025
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
Sie haben die Möglichkeit unsere Kirche in Döberitz zu besuchen, sei es zur Ruhe und Einkehr, zu ... [mehr]
 
21.03.​2025
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
In den Räumlichkeiten der Gemeinde St. Marien (kath. Kirche) in Premnitz wird wöchentlich eine ... [mehr]
 
22.03.​2025
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
Sie haben die Möglichkeit unsere Kirche in Döberitz zu besuchen, sei es zur Ruhe und Einkehr, zu ... [mehr]
 
28.03.​2025
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
In den Räumlichkeiten der Gemeinde St. Marien (kath. Kirche) in Premnitz wird wöchentlich eine ... [mehr]
 
29.03.​2025
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
Sie haben die Möglichkeit unsere Kirche in Döberitz zu besuchen, sei es zur Ruhe und Einkehr, zu ... [mehr]
 
04.04.​2025
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
In den Räumlichkeiten der Gemeinde St. Marien (kath. Kirche) in Premnitz wird wöchentlich eine ... [mehr]
 
05.04.​2025
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
Sie haben die Möglichkeit unsere Kirche in Döberitz zu besuchen, sei es zur Ruhe und Einkehr, zu ... [mehr]
 
11.04.​2025
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
In den Räumlichkeiten der Gemeinde St. Marien (kath. Kirche) in Premnitz wird wöchentlich eine ... [mehr]
 
12.04.​2025
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
Sie haben die Möglichkeit unsere Kirche in Döberitz zu besuchen, sei es zur Ruhe und Einkehr, zu ... [mehr]
 
14.04.​2025
15:00 Uhr – Uhr
Trauer-Café
Sie trauern um einen lieben Menschen? Sie wünschen sich einen Ort, an dem Ihre Trauer sein darf? Wir bieten im Trauer-Café einen geschützten Raum Gelegenheit zur Begegnung die Möglichkeit, in der Gemeinschaft Trost zu erfahren Kontakt: ... [mehr]
 
18.04.​2025
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
In den Räumlichkeiten der Gemeinde St. Marien (kath. Kirche) in Premnitz wird wöchentlich eine ... [mehr]
 
19.04.​2025
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
Sie haben die Möglichkeit unsere Kirche in Döberitz zu besuchen, sei es zur Ruhe und Einkehr, zu ... [mehr]
 
25.04.​2025
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
In den Räumlichkeiten der Gemeinde St. Marien (kath. Kirche) in Premnitz wird wöchentlich eine ... [mehr]
 
26.04.​2025
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
Sie haben die Möglichkeit unsere Kirche in Döberitz zu besuchen, sei es zur Ruhe und Einkehr, zu ... [mehr]
 
02.05.​2025
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
In den Räumlichkeiten der Gemeinde St. Marien (kath. Kirche) in Premnitz wird wöchentlich eine ... [mehr]
 
03.05.​2025
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
Sie haben die Möglichkeit unsere Kirche in Döberitz zu besuchen, sei es zur Ruhe und Einkehr, zu ... [mehr]
 
09.05.​2025
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
In den Räumlichkeiten der Gemeinde St. Marien (kath. Kirche) in Premnitz wird wöchentlich eine ... [mehr]
 
10.05.​2025
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
Sie haben die Möglichkeit unsere Kirche in Döberitz zu besuchen, sei es zur Ruhe und Einkehr, zu ... [mehr]
 
12.05.​2025
15:00 Uhr – Uhr
Trauer-Café
Sie trauern um einen lieben Menschen? Sie wünschen sich einen Ort, an dem Ihre Trauer sein darf? Wir bieten im Trauer-Café einen geschützten Raum Gelegenheit zur Begegnung die Möglichkeit, in der Gemeinschaft Trost zu erfahren Kontakt: ... [mehr]
 
16.05.​2025
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
In den Räumlichkeiten der Gemeinde St. Marien (kath. Kirche) in Premnitz wird wöchentlich eine ... [mehr]
 
17.05.​2025
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
Sie haben die Möglichkeit unsere Kirche in Döberitz zu besuchen, sei es zur Ruhe und Einkehr, zu ... [mehr]
 
23.05.​2025
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
In den Räumlichkeiten der Gemeinde St. Marien (kath. Kirche) in Premnitz wird wöchentlich eine ... [mehr]
 
24.05.​2025
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
Sie haben die Möglichkeit unsere Kirche in Döberitz zu besuchen, sei es zur Ruhe und Einkehr, zu ... [mehr]
 
30.05.​2025
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
In den Räumlichkeiten der Gemeinde St. Marien (kath. Kirche) in Premnitz wird wöchentlich eine ... [mehr]
 
31.05.​2025
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
Sie haben die Möglichkeit unsere Kirche in Döberitz zu besuchen, sei es zur Ruhe und Einkehr, zu ... [mehr]
 
06.06.​2025
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
In den Räumlichkeiten der Gemeinde St. Marien (kath. Kirche) in Premnitz wird wöchentlich eine ... [mehr]
 
07.06.​2025
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
Sie haben die Möglichkeit unsere Kirche in Döberitz zu besuchen, sei es zur Ruhe und Einkehr, zu ... [mehr]
 
09.06.​2025
15:00 Uhr – Uhr
Trauer-Café
Sie trauern um einen lieben Menschen? Sie wünschen sich einen Ort, an dem Ihre Trauer sein darf? Wir bieten im Trauer-Café einen geschützten Raum Gelegenheit zur Begegnung die Möglichkeit, in der Gemeinschaft Trost zu erfahren Kontakt: ... [mehr]
 
13.06.​2025
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
In den Räumlichkeiten der Gemeinde St. Marien (kath. Kirche) in Premnitz wird wöchentlich eine ... [mehr]
 
14.06.​2025
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
Sie haben die Möglichkeit unsere Kirche in Döberitz zu besuchen, sei es zur Ruhe und Einkehr, zu ... [mehr]
 
20.06.​2025
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
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21.06.​2025
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
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27.06.​2025
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
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28.06.​2025
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
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04.07.​2025
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
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05.07.​2025
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
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11.07.​2025
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
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12.07.​2025
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
Sie haben die Möglichkeit unsere Kirche in Döberitz zu besuchen, sei es zur Ruhe und Einkehr, zu ... [mehr]
 
14.07.​2025
15:00 Uhr – Uhr
Trauer-Café
Sie trauern um einen lieben Menschen? Sie wünschen sich einen Ort, an dem Ihre Trauer sein darf? Wir bieten im Trauer-Café einen geschützten Raum Gelegenheit zur Begegnung die Möglichkeit, in der Gemeinschaft Trost zu erfahren Kontakt: ... [mehr]
 
18.07.​2025
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
In den Räumlichkeiten der Gemeinde St. Marien (kath. Kirche) in Premnitz wird wöchentlich eine ... [mehr]
 
19.07.​2025
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
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25.07.​2025
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
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26.07.​2025
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
Sie haben die Möglichkeit unsere Kirche in Döberitz zu besuchen, sei es zur Ruhe und Einkehr, zu ... [mehr]
 
01.08.​2025
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
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02.08.​2025
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
Sie haben die Möglichkeit unsere Kirche in Döberitz zu besuchen, sei es zur Ruhe und Einkehr, zu ... [mehr]
 
08.08.​2025
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
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09.08.​2025
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
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11.08.​2025
15:00 Uhr – Uhr
Trauer-Café
Sie trauern um einen lieben Menschen? Sie wünschen sich einen Ort, an dem Ihre Trauer sein darf? Wir bieten im Trauer-Café einen geschützten Raum Gelegenheit zur Begegnung die Möglichkeit, in der Gemeinschaft Trost zu erfahren Kontakt: ... [mehr]
 
15.08.​2025
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
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16.08.​2025
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
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22.08.​2025
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
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23.08.​2025
16:00 Uhr – Uhr
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29.08.​2025
17:00 Uhr
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30.08.​2025
16:00 Uhr – Uhr
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05.09.​2025
17:00 Uhr
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06.09.​2025
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
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08.09.​2025
15:00 Uhr – Uhr
Trauer-Café
Sie trauern um einen lieben Menschen? Sie wünschen sich einen Ort, an dem Ihre Trauer sein darf? Wir bieten im Trauer-Café einen geschützten Raum Gelegenheit zur Begegnung die Möglichkeit, in der Gemeinschaft Trost zu erfahren Kontakt: ... [mehr]
 
12.09.​2025
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
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13.09.​2025
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
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19.09.​2025
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
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20.09.​2025
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
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26.09.​2025
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
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27.09.​2025
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
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03.10.​2025
17:00 Uhr
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04.10.​2025
16:00 Uhr – Uhr
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10.10.​2025
17:00 Uhr
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11.10.​2025
16:00 Uhr – Uhr
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13.10.​2025
15:00 Uhr – Uhr
Trauer-Café
Sie trauern um einen lieben Menschen? Sie wünschen sich einen Ort, an dem Ihre Trauer sein darf? Wir bieten im Trauer-Café einen geschützten Raum Gelegenheit zur Begegnung die Möglichkeit, in der Gemeinschaft Trost zu erfahren Kontakt: ... [mehr]
 
17.10.​2025
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
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18.10.​2025
16:00 Uhr – Uhr
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24.10.​2025
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
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25.10.​2025
16:00 Uhr – Uhr
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31.10.​2025
17:00 Uhr
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01.11.​2025
16:00 Uhr – Uhr
Offene Kirche mit Bibliothek
Sie haben die Möglichkeit unsere Kirche in Döberitz zu besuchen, sei es zur Ruhe und Einkehr, zu ... [mehr]
 
07.11.​2025
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
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08.11.​2025
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10.11.​2025
15:00 Uhr – Uhr
Trauer-Café
Sie trauern um einen lieben Menschen? Sie wünschen sich einen Ort, an dem Ihre Trauer sein darf? Wir bieten im Trauer-Café einen geschützten Raum Gelegenheit zur Begegnung die Möglichkeit, in der Gemeinschaft Trost zu erfahren Kontakt: ... [mehr]
 
14.11.​2025
17:00 Uhr
Einladung - Suchtselbsthilfegruppe
In den Räumlichkeiten der Gemeinde St. Marien (kath. Kirche) in Premnitz wird wöchentlich eine ... [mehr]
 
15.11.​2025
16:00 Uhr – Uhr
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Sie haben die Möglichkeit unsere Kirche in Döberitz zu besuchen, sei es zur Ruhe und Einkehr, zu ... [mehr]
 
21.11.​2025
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